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  • 03.06.2016 00:05 - Ehenichtigkeitsverfahren – Gefährdung der Unauflöslichkeit durch Franziskus
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Ehenichtigkeitsverfahren – Gefährdung der Unauflöslichkeit durch Franziskus
3. Juni 2016 0


Papst Franziskus 2015 in Lateinamerika

(Rom) Obwohl die entscheidende Bischofssynode über Ehe und Familie im Oktober 2015 noch bevorstand, schuf Papst Franziskus einen Monat vorher durch ein Motu proprio bereits vollendete Tatsachen. Namhafte Kirchenrechtler sehen dadurch die Unauflöslichkeit der Ehe in Gefahr. In Bolivien, das über kein ausgebautes Netz an Kirchengerichten verfügt, soll die Umsetzung ab Juli beginnen – mit unabsehbaren Folgen.

Radikaler Eingriff in Ehenichtigkeitsverfahren

Franziskus änderte mit Nachdruck die Ehenichtigkeitsverfahren. Er beschleunigte nicht nur das Verfahren durch Abschaffung des seit 250 Jahren geltenden doppelten Urteils. Nun genügt für die Ehenichtigkeit das erstinstanzliche Urteil. Der Papst erweiterte damit die Zuständigkeiten der Diözesanbischöfe. Diese können im Alleingang entscheiden oder jemand mit der Entscheidung beauftragen. Ein Richtersenat und ein ordentliches Kirchengerichtsverfahren ist dazu nicht mehr nötig.

Von noch tiefgreifender Wirkung dürften jedoch die Gründe für eine Ehenichtigkeit sein, die Franziskus hinzufügte. Dem Wortsinn nach könnte die bloße Überzeugung eines Betroffenen „vor seinem Gewissen“, daß seine Ehe nie gültig war, genügen. Ein Grund dafür könnte ein mangelndes Verständnis des Ehesakramentes zum Zeitpunkt der Eheschließung sein.

Der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ könnte durch Papst Franziskus im kirchenrechtlichen Bereich aufgehoben worden sein. Zumindest streiten die Kirchenjuristen seither darüber, nachdem sie sich zunächst ungläubig die Augen rieben, als das Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus (Der milde Richter Herr Jesus) ohne jede Vorankündigung auf den Tisch gelangte.

Seither befassen sich auch die Bischofskonferenzen der ganzen Welt mit der Frage, wie nun dieses Motu proprio richtig zu verstehen und richtig umzusetzen sei. Ein Unterfangen, das nicht wenige Frage aufwirft.

Umsetzungsprobleme: Beispiel Bolivien

Die europäischen Diözesen befinden sich dabei in der glücklichen Lage, auf ein solides Netz funktionierender Kirchengerichte zurückgreifen zu können. Die Verfahrenskosten sind gering und werden zum Teil ganz erlassen.

In Lateinamerika, woher Papst Franziskus kommt, sieht die Lage ganz anders aus. Dort findet sich in der Regel nichts dergleichen oder nur in einem Anfangsstadium.

Ein Beispiel ist Bolivien, das Papst Franziskus im Juli 2015 besuchte. Austen Ivereigh führte jüngst ein Interview mit dem Vorsitzenden der Bolivianischen Bischofskonferenz, Bischof Ricardo Centellas von Potosí. Ivereigh ist der ehemalige Pressesprecher von Kardinal Cormac Murphy-O‘Connor. International bekannt wurde er 2014 durch die Veröffentlichung seines Buches „The Great Reformer: Francis and the Making of a Radical Pope“ (in deutscher Übersetzung vielleicht: „Der große Reformer. Franziskus oder Wie man einen radikalen Papst macht).

Darin enthüllte der progressive Ivereigh, der sich selbst als „großer Franziskus-Verehrer“ bekennt, daß Kardinal Murphy-O‘Connor zusammen mit den deutschen Kardinälen Kasper und Lehmann und dem Belgier Kardinal Danneels die „Macher eines radikalen Papstes“ waren. Die Vierergruppe, die Ivereigh als „Team Bergoglio“ bezeichnet, habe Kardinal Jorge Mario Bergoglio als geeigneten Kandidaten ausgewählt, sich dessen Zusicherung geholt und seine Wahl organisiert.

Bischof Centellas ließ erkennen, daß sich die juristische Behandlung der katholischen Ehe in Bolivien in einem erbärmlichen Zustand befindet.

„Der Großteil der Paare heiraten nach vier, fünf, auch 15-20 Jahren des Zusammenlebens. Es gibt auch Junge, die heiraten, bevor sie zusammenleben, aber nur ganz selten.“

Kulturelle Hürden für Ehesakrament

Den Grund dafür sieht der Vorsitzende der Bischofskonferenz in kulturellen Indio-Traditionen der Aymara, Quechua und Guaraní. Eine Ehe bedeutet in diesen Traditionen vor allem Zwang, der die Entscheidungsfreiheit einschränkt. Für eine Ehe sei die Zustimmung der Eltern notwendig, aber auch der Stammesautorität. Erst danach komme der Moment, wo man auch den Segen der Kirche erbitte. Diese Einflußnahme entkräfte die Gültigkeit des Eheversprechens.

Mindestens die Hälfte aller Ehen ende in der Scheidung. Aber kaum jemand käme in den Sinn, ein Kirchengericht anzurufen, um die Gültigkeit oder Nichtigkeit der Ehe feststellen zu lassen.

„Ich bin seit zehn Jahren Bischof von Potosí und erinnere mich nur an ein oder zwei Fälle. Da es hier kein Kirchengericht gibt, wurden sie an jenes in Sucre weitergeleitet. Heute, mit all den Neuerungen, die Papst Franziskus eingeführt hat, beginnt sich etwas im Zentralraum des Landes zu rühren, in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba. Dort kam es in den vergangenen Jahren zu einer Zunahme der Fälle.“

Mangel an Kirchenrechtlern und Richtern: „Wir können nur verkürzte Verfahren anbieten“

Bischof Centellas weiter:

„Als bolivianische Kirche in ihrem Ganzen beginnen wir mit der Errichtung von Gerichten in allen Diözesen, die mit Juli ihre Arbeit aufnehmen sollten. Im Mai haben wir in La Paz einen Kurs abgehalten, um die verkürzten Verfahren vorzubereiten, die überall stattfinden sollen. Wir haben weder fachkundige Kirchenrechtler noch vorbereitete Richter. Daher können wir für den Augenblick nur die verkürzten Verfahren anbieten, die nur den Bischof verlangen und jemandem, der ihm assistiert.“

Die bolivianische Situation „enthalte natürlich alle Risiken, die diese von Papst Franziskus eingeführte hastige Lösung mit sich bringen kann, wie sie bereits von namhaften Experten beklagt wurde“, so der Vatikanist Sandro Magister.

„Gefahr Unauflöslichkeit irreparabel zu kompromittieren“

Geraldina Boni, Lehrstuhlinhaberin für Kirchenrecht und Geschichte des Kirchenrechts an der Universität Bologna sowie Consultorin des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, schrieb zu den jedem einzelnen Bischof anvertrauten verkürzten Nichtigkeitsverfahren anstelle ordentlicher Kirchengerichtsverfahren:

„Persönlich werden wir keine theoretischen Vorbehalte gegen eine Aufwertung der diözesanen Gerichtsbarkeit haben. Wir denken aber, daß dies zumindest durch aufeinanderfolgende Etappen entwirrt werden und zudem natürlich besser verpackt werden sollte.

Die Möglichkeit des Richters, zur Wahrheitsfeststellung zu gelangen, darf nicht gefährdet werden, für die zweitausend Jahr der Geschichte umsichtig den gerichtlichen Weg als den sichersten ausgewiesen haben. Wenn dieser nicht mehr gangbar ist, wird es schwierig, die feststellende Natur der Urteile beizubehalten, die stattdessen damit enden, die Nichtigkeit der Ehe zu ‚konstituieren‘, und damit irreparabel die Unauflöslichkeit kompromittieren: das, was nicht einmal der Papst in seiner plenitudo potestatis tun kann.“

http://www.katholisches.info/2016/06/03/...rch-franziskus/
Text: Settimo Cielo/Giuseppe Nardi
Bild: NCP (Screenshot)



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