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Indonesien: Christin nach islamischem Gesetz mit Auspeitschung bestraft Die 60-jährige Frau entschied sich freiwillig für die Bestrafung, da sie ansonsten nach geltenden Gesetzen zu einer Haftstrafe verurteilt worden wäre
3. JUNI 2016REDAKTIONISLAM Auspeitschung / Quelle: Amnesty / Fides, CC BY 4.0
Erstmals wurde in Indonesien eine nichtmuslimische Person nach den in der Provinz Aceh im Norden der Insel Sumatra geltenden islamischen Gesetzen der Schariah mit Auspeitschung bestraft.
Die 60jährige Christin Remita Sinaga lebt in Takengon in der Provinz Aceh. Sie wurde von einem islamischen Gericht wegen des Verkaufs von Alkohol verkauft, nachdem die Polizei 50 Flaschen Alkohol beschlagnahmt hatte. Sinaga wurde mit 30 Peitschenhieben bestraft.
In Aceh gelten die islamischen Gesetze nur für muslimische Bürger, doch auch Nichtmuslime können sich aus eigenem Willen der Schariah unterziehen. Wie die einheimischen Beamten mitteilen, entschied sich die Frau freiwillig für die Auspeitschung, da sie ansonsten nach geltenden Gesetzen zu einer Haftstrafe verurteilt worden wäre: 2015 ließ die indonesische Regierung den Verkauf von Alkohol in kleineren Geschäften verbieten.
Nach dem Entstehen einer Unabhängigkeitsbewegung gewährte die indonesische Regierung der Provinz Aceh mit ihren 4,7 Millionen größtenteils muslimischen Einwohnern im Jahr 2002 eine „Sonderautonomie“. Der neue islamische Strafgesetzeskodex wurde in der Provinz 2014 gebilligt und ist seit Oktober 2015 in Kraft.
Die indonesische Menschenrechtsorganisation „Kontras“ bezeichnet die Auspeitschung als „unmenschliche Praxis und eine Form der Folter, die in Indonesien nicht erlaubt sein sollte.“ (PA) https://de.zenit.org/articles/indonesien...chung-bestraft/ (Quelle: Fides, 02.06.2016)
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