Kanada beschließt schlimmstes Euthanasiegesetz der Welt 21. Juni 2016
Euthanasie ist nicht Gesundheitsfürsorge
Ihnen gefällt Katholisches.info? Helfen Sie bitte mit, daß Katholisches.info auch im Juli erscheinen kann. Es fehlen noch 1.839,- Euro.
Jetzt einfach, schnell und sicher online bezahlen – mit PayPal.
Zur Zuwendungsübersicht
(Montreal) Kanada verfügt über das schlimmste Euthanasiegesetz der Welt. Nach der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus am 31. Mai erteilte auch der Senat dem Gesetz C-14 grünes Licht, mit dem die Euthanasie erlaubt wird.
Obwohl die Schlußfassung besser ist als der ursprünglich eingebrachte Gesetzentwurf, ist das vom kanadischen Parlament beschlossene Gesetz das schlimmste Euthanasiegesetz der Welt.
Richter erklärten Euthanasieverbot für verfassungswidrig
Die Sache verlief von Anfang an in falschen Bahnen. Nicht die Regierung, nicht das Parlament und schon gar nicht das Volk haben die Euthanasiedebatte begonnen, sondern die Richter. Der Oberste Gerichtshof erklärte im Februar 2015 das Sterbehilfe-Verbot des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig und verlangte vom Parlament innerhalb eines Jahres ein „angemessenes“ Gesetz zu erlassen.
Die Politiker haben gehorcht und die Vorgabe des Gerichts mit nur einem Monat Verspätung erfüllt. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause öffneten sie der „ärztlichen Sterbehilfe“ die Tore.
Voraussetzungen, um sich euthanasieren lassen zu können, sind: ständiger Wohnsitz in Kanada, Volljährigkeit, Zurechnungsfähigkeit, unheilbare Krankheit, für die „der natürliche Tod vernünftigerweise anzunehmen ist“.
Dem Euthanasieantrag müssen mindestens zwei Ärzten zustimmen, und es ist ein Nachdenkfrist von mindestens zehn Tagen einzuhalten. Der Antrag des Patienten muß schriftlich erfolgen und von zwei Zeugen mit Unterschrift bestätigt werden.
Das Gesetz legt fest, daß bei Vorhandensein der genannten Kriterien ein Arzt oder eine Krankenschwester nicht für die Tötung des Patienten belangt werden können, da es eine Tötung auf Verlangen sei.
Schutzklauseln nur Dekoration: Nichtbeachtung wird nicht geahndet
Die zahlreichen im Gesetz aufgelisteten Sicherheits- und Schutzklauseln sind bloße Fassade. Da weder eine strafrechtliche Verfolgung von Mißbrauch noch eine Kontroll- und Prüfstelle vom Gesetz vorgesehen ist, stehen jeder Form des Gesetzesbruches und der Willkür Tür und Tor offen. Deshalb ist das kanadische Euthanasiegesetz das schlimmste der ganzen Welt.
Der Abschnitt 241.3 des Gesetzes besagt nämlich, daß Arzt oder Krankenschwester lediglich “der Meinung” sein müssen, daß alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es genügt daher, daß der Arzt denkt, daß seiner Meinung nach alles gesetzeskonform ist.
Dem Gesetzgeber ist kein schrecklicher Fauxpas unterlaufen. Der Abschnitt 227 ergänzt explizit, daß die Straffreiheit auch gilt, wenn der Euthanasierer sich „im guten Glauben geirrt“ habe. Eine unglaubliche Formulierungen, die sich in keinem Staatsgesetz findet, schon gar nicht, wenn es um Leben oder Tod geht.
Die Folgen dieser Formulierung sind enorm: Wenn ein Arzt beispielsweise eine Person tötet, die nicht zurechnungsfähig war, genügt es, daß der Arzt anschließend erklärt, daß die Person seiner „Meinung“ nach zurechnungsfähig war.
Straffreiheit öffnet Willkür Tür und Tor
Im Abschnitt 227 heißt es zudem, daß „niemand“ für „irgendeine“ Handlung strafrechtlich belangt werden kann, die begangen wurde, um einem Arzt oder einem Krankenpfleger, und damit einem berechtigten Euthanasierer, bei einer Euthanasie zur Hand zu gehen.
Abschnitt 241 besagt: „Niemand“ kann für „irgendeine“ Handlung strafrechtlich belangt werden, die er auf ausdrücklichen Wunsch der Person begeht, die dazu dient, der Person bei der Einnahme der im Zuge der ärztlichen Sterbehilfe verschrieben [Tötungs-]Substanz hilft.
Das Gesetz erklärt zwar einerseits, daß die Euthanasierung nur bei Erfüllung strenger Voraussetzungen und nur in Form einer „ärztlichen Sterbehilfe“ erfolgen dürfe, erklärt aber gleichzeitig, daß jeder straffrei bleibt, wenn das nicht eingehalten wird.
Kein Gesetz der Welt garantiert uneingeschränkte Straffreiheit, nicht einmal das berüchtigte belgische Euthanasiegesetz. Das kanadische Euthanasiegesetz schon!
In Kanada sind nicht einmal die direkten Nutznießer eines Ablebens, zum Beispiel die Erben, ausgeschlossen. Auch sie können als im Gesetz vorgesehen „Zeugen“, den Tötungswillen mit ihrer Unterschrift bestätigen und der Person das Tötungsmittel verabreichen. Mit anderen Worten, ein beabsichtigter Mord kann in Zukunft in Kanada ohne sonderliche Anstrengungen als legale Euthanasierung durchgehen.
„Todesengel“ können bald zuschlagen
Das Gesetz öffnet Willkür und Mißbrauch Tür und Tor, und das ist noch fast euphemistisch ausgedrückt. Deshalb schockiert es geradezu, daß zahlreiche kanadische Politiker lautstark beklagten, daß das Gesetz zu „restriktiv“ sei. Das Gegenteil ist der Fall. Es genügt ein „mitfühlender“ Arzt, der von einem – seiner Ansicht nach – unerträglichen Leiden „befreien“ will. Straffreiheit ist ihm gewiß.
Die „Todesengel“ im weißen Kittel, die in den vergangenen Jahrzehnten gelegentlich zum Entsetzen der Öffentlichkeit für Schlagzeilen sorgten, weil sie einige, manchmal Dutzende Patienten in Krankenhäusern oder Pflegeheimen getötet haben, werden bald nach Lust und Laune ihr „Mitleid“ ausleben können, jedenfalls in Kanada. http://alexschadenberg.blogspot.de/2016/...bma-should.html Text: Andreas Becker
Beliebteste Blog-Artikel:
|