Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 23.06.2016 00:23 - Überlieferte Messe: Kardinal-Erzbischof antwortet Gläubigen gemäß Summorum Pontificum
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Überlieferte Messe: Kardinal-Erzbischof antwortet Gläubigen gemäß Summorum Pontificum
23. Juni 2016


Zelebration in der überlieferten Form des Römischen Ritus: ein Kardinal legt Summorum Pontificum korrekt aus

Zur Zuwendungsübersicht

(Rom) Die Rechtsnormen von Papst Benedikt XVI. sind klar. Sie wurden von ihm für die gesamte Weltkirche im Motu proprio Summorum Pontificum festgeschrieben. Jeder Priester kann nach freiem Ermessen und ohne eine zusätzliche Erlaubnis die Heilige Messe in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus zelebrieren. Damit auch Gläubige der Zelebration beiwohnen können, ist eine stabile Gruppe zu bilden. Die Formulierung „coetus fidelium“ nennt keine Mindestzahl, setzt die Hürde aber so tief, daß eine Handvoll genügt.

Nicht alle Bischöfe, Ordinariate und Priester können sich mit dem Motu proprio anfreunden. Immer wieder gehen Berichte ein, daß Gläubige, die die Meßfeier im überlieferten Ritus wünschen, hingehalten, ausgebremst oder sogar angefeindet werden. Die von Papst Benedikt XVI. erlassenen Normen lassen bei korrekter Befolgung keinen plausiblen Ermessensspielraum. In der Regel verbergen sich daher hinter Widerständen gegen die überlieferte Messe ideologische Gründe.

Beispielhaft reagierte der Erzbischof von Ancona-Osimo, Msgr. Edoardo Menichelli, den Papst Franziskus im Februar 2015 zum Kardinal kreiierte.

Ein übereifriger Priester, in dessen Pfarrei sich ein Coetus fidelium gebildet und um die Meßfeier im überlieferten Ritus ersucht hatte, wandte sich an den Erzbischof, um eine „Erlaubnis“ dazu zu erhalten. Eine solche ist aber gemäß Summorum Pontificum nicht nötig. In diesem Sinne fiel auch die Antwort des Kardinals aus, der zugleich auch an den Coetus fidelium schrieb:

„Wie bereits gesagt, gilt die Regel einer stabilen Gruppe, vom Bischof braucht es dazu keine Erlaubnis.
Ich weiß, daß Ihr bereits mit dem Pfarrer gesprochen habt, und die Gruppe auch das liturgische Buch [das Missale von 1962] mitbringt.
Ich weiß nun nicht, wer die Heilige Eucharistische Liturgie zelebrieren wird: wenn es ein Priester des Bistums ist, habe ich nichts einzuwenden; sollte es ein anderer Priester sein, hat er – wie vorgeschrieben – dem Pfarrer das Celebret vorzulegen.
Bei dieser Gelegenheit segne ich Euch alle und Eure Familien.“
Text: Giuseppe Nardi
http://www.katholisches.info/2016/06/23/...rum-pontificum/




Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz