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  • 13.08.2016 00:44 - Über das nachsynodale Schreiben Amoris lætitia
von esther10 in Kategorie Allgemein.




Über das nachsynodale Schreiben Amoris lætitia

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In der Juni-Ausgabe unseres Informationsblattes gehen wir ausführlich auf das Rundschreiben von Papst Franziskus „Amoris lætitia“ ein. Dieses Schreiben ist mit Spannung erwartet worden. Es enthält die Sichtweise des Papstes zum Thema „Ehe und Familie“, das bei der Bischofssynode in Rom ausführlich und kontrovers diskutiert wurde.

Der nun veröffentlichte Text des Heiligen Vaters enthält zweifellos zahlreiche schöne und wertvolle Gedanken über die menschliche Liebe, über Ehe und Familie. Während der Papst das brisante und heiß diskutierte Thema „Homosexualität“ unerwähnt lässt, geht er auf die Frage des Umgangs mit wiederverheiratet Geschiedenen näher ein. Ebenso auf die Frage, ob es möglich ist, ihnen die hl. Sakramente der Buße und der hl. Eucharistie zu spenden.

Die Kirche hat in dieser Frage bisher stets eine eindeutige Haltung bezogen, auch wenn sich längst in vielen Kirchengemeinden eine Praxis des Kommunionempfangs entwickelt hat, die von den objektiven kirchlichen Normen abweicht. Aus gewissen innerkirchlichen Kreisen wird ja schon seit vielen Jahren immer wieder die Forderung erhoben, die Kirche solle sich mit ihren moralischen Ansprüchen endlich an die „Lebenswirklichkeit“ vieler Menschen anpassen. In Verbindung mit der Forderung nach dem Kommunionempfang von wiederverheiratet geschiedenen Katholiken geht es deshalb bei Etlichen letztlich nur darum, dass die Kirche eine bisher unerlaubte Praxis, die sich im Ungehorsam breit gemacht hat, nachträglich absegnet.
Papst Franziskus ermächtigt nun in „Amoris lætitia“ die einzelnen Priester und Seelsorger, jeden Einzelfall im Hinblick auf die Spendung der heiligen Sakramente (Buße und Kommunion) zu prüfen. Ohne dies von sexueller Enthaltsamkeit abhängig zu machen, falls eine äußere Trennung aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, schließt er nun solche, die in einer irregulären Situation leben (das gilt auch für unverheiratet Zusammenlebende) nicht mehr generell vom Sakramentenempfang aus. Das ist tatsächlich ein Novum und wird demzufolge von den Vertretern der liberalen Richtung als bahnbrechend und richtungsweisend bejubelt. Von jenen hingegen, die sich an die gültige Lehre der Kirche gebunden fühlen und eine Aufweichung der Unauflöslichkeit der Ehe befürchten, besteht ein berechtigter Anlass zu großer Sorge, dass nun vollends ein Dammbruch in dieser Frage erfolgt.

Die kirchliche Lehre, wonach die Gültigkeit der hl. Beichte und die Erlaubtheit der hl. Kommunion von wahrer Reue abhängig ist, welche immer auch die Bereitschaft einschließt, die schwere Sünde nach Möglichkeit zu meiden, wäre damit aus den Angeln gehoben. Dies würde einen Bruch mit den elementaren Prinzipien der kirchlichen Morallehre bedeuten, wie sie zuletzt noch der hl. Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Veritatis Splendor“ sowie in seinem apostolischen Schreiben „Familiaris Consortio“ als unveränderliche Lehre der Kirche bekräftigt hat.

Insofern haben wir nun mit diesem postsynodalen Schreiben des Papstes ein großes Problem, das innerhalb der Kirche Spaltungen provoziert und die Einheit gefährdet. Dass Kardinal Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation in seinem Bemühen um Schadensbegrenzung betont, Papst Franziskus hätte sich deutlicher äußern müssen, wenn er die Absicht gehabt hätte, die Lehre der Kirche zu ändern, lässt das Dilemma nur umso schärfer hervortreten. Gleichzeitig macht sich die Kirche mit der Möglichkeit, die Sakramente auch jenen zu spenden, welche in einer schweren moralischen Unordnung leben, gegenüber jenen Gläubigen unglaubwürdig, die teilweise unter großen persönlichen Opfern nach einer gescheiterten Ehe aus Liebe zu Gott und aus Treue gegenüber seinen Geboten auf einen neuen Partner verzichtet haben und sexuell enthaltsam leben. Müssen sie sich nicht betrogen fühlen, indem sie im Gehorsam gegenüber Gott und der Kirche auf ein großes menschliches Glück verzichtet haben, um ihr ewiges Heil nicht zu gefährden und die hl. Sakramente guten Gewissens zu empfangen?
Wir können nur hoffen und beten, dass Papst Franziskus der entstandenen Verunsicherung begegnet, indem er nachträglich einige Klarstellungen vornimmt.

Wigratzbad, 19. Mai 2016
P. Bernhard Gerstle FSSP
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