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  • 09.09.2016 00:00 - „Reform der Reform” – Änderungen der Eingangsriten
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Reform der Reform” – Änderungen der Eingangsriten

Das Motu Proprio Summorum Pontificum öffnet den Weg für eine „Reform der Reform“ (bzw. für die Bereicherung der sogenannten ordentlichen Form des Römischen Ritus durch die klassische Form des Römischen Ritus) der nachkonziliaren Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils, 7. Teil: Mögliche Änderungen im Missale Romanum Pauls VI. (aus: Gero P. Weishaupt, „Päpstliche Weichenstellungen“, 178-181)
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 3. September 2016 um 12:36 Uhr


Alte Messe in Klitborg (DK)
Von Gero P. Weishaupt:

Einführung:

Die bisher dargestellte „Reform der Reform“ beschränkte sich auf einige Elemente in der nachkonziliaren Liturgiereform und –entwicklung, die vom Auftrag und den Vorgaben der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils abweichen. „Reform der Reform“ wurde dabei verstanden als eine Korrektur nachkonziliarer Entwicklungen in der Liturgie. Dazu gehören die Zelebration zum Volk, der Wegfall des Lateins, des Gregorianischen Chorals und der Polyphonie. Auch die Einführung der Handkommunion, auf die ich noch in dieser Kathnews-Reihe zu sprechen komme, wenn ich die gegenwärtige diesbezügliche Rechtslage in Erinnerung rufe, kann sich auf die Konzilstexte nicht berufen. Die allgemeine Zulassung der gregorianisch-tridentinischen Form des Römischen Messritus, also dessen klassischer oder außerdentlicher Form, durch das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. leistet darum auch einen unerlässlichen Beitrag zur Verwirklichung und Umsetzung der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils in Bezug auf die sogenannte ordentliche Form des Römischen Ritus ein.

Doch könnte die „Reform der Reform“ noch weiter gehen und das Missale Romanum Pauls VI., die heutige ordentliche Ausdrucksform des Römischen Messritus, zumindest aber einige Teile davon selber betreffen, d. h. einen Prozess einer Änderung des Ordo Missae von 1970 im Spiegel des Missale Romanum Pius‘ V., einleiten.

In diesem und in den folgenden Beiträgen dieser Kathnews-Reihe sollen abschließend zum Thema Befruchtung des Messordo Pauls VI. durch das Missale Romanum 1962 im Rahmen einer grundsätzlichen „Reform der Reform“ einige mögliche Reformen des Missale Romanum Pauls VI. im Licht der Tradition, d. h. in Bezug auf das Missale Romanum Pius V., thematisiert werden.

Die Eingangsriten (ritus initiales)
Im Missale Romanum Pauls VI. umfassen die Eingangsriten

- den Einzug,

- den Altarkuss,

- die Begrüßung der Gläubigen durch Kreuzzeichen und Gnadenwunsch,

- die (fakultative!) mystagogische Einführung in die liturgische Feier,

- den Bußakt (an Sonntagen fakultative Weihwassersegnung als Bußakt),

- das Kyrie,

- das Gloria (an Sonntagen, Festen und Hochfesten) und abschließend

- das Tagesgebet (Kollekte)

(Vgl. J. Hermans, Die Feier der Eucharistie. Erklärung uns spirituelle Erschliessug, Regensburg 1984,105-147).

Gemeinsam mit dem Volk Gott zugewandt
Der Ordo Missae Pauls VI. sieht vor, dass der Priester, während alle stehen, das Kreuzzeichen, die Begrüßung und den Bußakt vom Priestersitz aus vollzieht (Institutio Generalis, Nr. 124). Dabei fällt auf, dass der Priester sich erst zur Begrüßung bzw. zum Gnadenwunsch, also nach dem Kreuzzeichen, dem Volk zuwendet (versus populum). Der Messordo Pauls VI. geht, wie bereits ausgeführt worden ist, von der Zelebration versus Deum bzw. Orientem aus. Allerdings bleibt der Priester ab dem Gnadenwunsch dem Volk zugewandt und spricht, wenn man von den Rubriken ausgeht, alle Gebete – vom Schuldbekenntnis bis zur Kollekte (= Tagesgebet) – zum Volk hin.

In einem reformierten Messordo sollte der Priester grundsätzlich alle Gebete, die Teil des Eingangsritus sind (Bußakt, Kyrie, Gloria, Kollekte) gemeinsam mit dem Volk versus Deum beten. Das heißt, nachdem er sich zum Gnadenwunsch (Dominus vobiscum) kurz dem Volk zugewandt hat, dreht er sich wieder zum Gebet des Schuldbekenntnisses um. Denn das Schuldbekenntnis, das Kyrie, das Gloria und die Kollekte sind kein Dialog und auch keine Verkündigung, sondern richten sich an Gott bzw. an Christus. Die Hinwendung zum Volk ist darum an dieser Stelle völlig unangebracht. Erst der Wortgottesdienst, der neben seiner kultischen Dimension auch verkündenden Charakter hat, erfolgt zum Volk hin.

Nur das Confiteor (Schuldbekenntnis)
Der Bußakt sollte in einer reformierten Version des Missale Pauls VI. ausschließlich das Confiteor (Schuldbekenntnis) vorsehen. Wegen der eindringlichen Selbstbeschuldigung und seines persönlichen Charakters (vgl. J. Hermans, Die Feier der Eucharistie, 97) sollte er durch keine andere Formen ersetzt werden. Die im Missale Pauls VI. aufgenommenen Alternativformen Miserere nostri, Domini und die Kyrie-Litanei mit Tropen sollten darum als Möglichkeit eines Bußaktes wegfallen, zumal die Kyrie-Litaniei, anders als die deutsche Übersetzung vermuten läßt („Herr, erbarme Dich unser“), kein Buß- und Vergebungsgebet ist, sondern ein Lobpreis und eine Huldigug (vgl. J. Hermans, Die Feier der Eucharistie, 136) auf den Kyrios, Christus.

Mystagogische Einführung vor der Messe
Die (fakultativ vorgesehene) mystagogische (vgl. J. Hermans, die Feier der Eucharstie, 119 f.) Einführung in die Liturgie sollte, wie Klaus Gamber zurecht vorschlägt, vor Beginn der Messfeier, also nicht in ihr gehalten werden.

„Wenn früher ein Pfarrer seiner Gemeinde eine Einführung in die Messfeier geben wollte – was durchaus zu begrüßen war und ist -, dann konnte er dies vor Beginn des Gottesdienstes tun. Dadurch wurde die Feier nicht durch eine ‚zweite Predigt‘ auseinandergerissen. Dieser Bruch wird jetzt besonders im lateinischen Hochamt deutlich, wo nach dem gesungenen Introitus eine oft ausführliche Begrüßung und Einführung folgt, der sich das ‚allgemeine Schuldbekenntnis‘ anschließt“ (K. Gamber, Fragen an die Zeit. Kirche und Liturgie nach dem Vatikanum II, in: Studia Patristica et Liturgica (24. Beiheft) hrsg. u.a. vom Liturgiewissenschaftlichen Institut Regensburg, Regensburg 1979, 84.).

Stufengebet
Zu erwägen ist allerdings auch die Wiedereinführung des Stufengebetes, das der Priester alleine (eventuell mit den Altardienern) verrichtet.

„Die Abschaffung des Stufengebetes und die Einführung des Bußaktes liegen in einer liturgietheologischen Vorentscheidung begründet. Man wollte die Messe als eine gemeinschaftliche Handlung – ohne Unterschied – beginnen lassen. Das geweihte Priestertum und die Funktion der niederen Weihen treten dadurch in ihrer theologischen Bedeutung stark zurück“ (S. Conrad, „Die innere Logik des Ritus als Maßstab liturgischer Entwicklung“. Vortrag gehalten auf der Internationalen Konferenz „Pope Benedict XVI and the Sacred Liturgie“ vom 21. bis 24. August 2008 in Budapest).

Dabei ist in der nachkonziliaren Reform nicht genügend berücksichtigt worden, dass die alleinige Vorbereitung des Priesters durch das einleitende Stufengebet überhaupt nicht im Widerspruch steht zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Dogmatische Konstitution Lumen Gentium unterstreicht, dass das ministerielle Priestertum der geweihten Amtsträger und das allgemeine Priestertum aller Getauften sich nicht „nur dem Grade nach, sondern dem Wesen nach unterscheidet“. Es geht um zwei verschiedene Weisen der Teilnahme an dem einen Priesterum Christi (Lumen gentium, 10).

Das Stufengebet ist das Vorbereitungsgebet des Priesters, durch das er sich persönlich auf die heilige Handlung vorbereitet (vgl. J. A. Jungmann, Der Gotesdienst der Kirche, Innsbruck 1963, dritte Auflage, 118.). In der außerordentlichen Form besteht es aus zwei Teilen: dem 42 Psalm (Iudica) und dem Schuldbekenntnis (Confiteor), gefolgt von einer fürbittenden Antwort (Miseratur) und einer Absolutionsformel (Indulgentiam). Ob der 42. Psalm in einem reformierten Messordo erhalten bleiben soll, mögen Fachleute entscheiden. Das Schuldbekenntnis, dessen Aufnahme in den Messordo bedeutend früher erfolgt ist als die des Psalms Iudica (vgl. J.A. Jungmann, Der Gottesdienst der Kirche, 119 f.), sollte in der Regel vom Priester erst alleine gebetet werden, gefolgt von dem allgemeinen Schuldbekenntnis der Gemeinde. Denkbar wäre, dass zu besonderen Anlässen Priester und Gemeinde gemeinsam den 42. Psalm und das Schuldbekenntnis beten, wobei der Priester sich immer, wie gesagt, mit dem Volk in einer Gebetsrichtung an Gott wendet, also versus Deum zusammen mit dem Volk seine Schuld bekennt (Vgl, K. Gamber, Fragen an die Zeit, 84.).

Das Schuldbekenntnis (und eventuell vorausgehend der Psalm Iudica) soll auf jeden Fall vor den Altarstufen oder vor dem Altar vom Priester gebetet werden, also als Stufengebet erhalten bleiben, so wie es das Missale Romanum Pauls VI. für die „Stille Messe“, die Messe, bei der – nach Möglichkeit – wenigstens ein Altardiener assistiert, unverändert vorsieht (vgl. Institutio Generalis, Nr. 256). Danach erst begibt sich der Priester zum Altar und verehrt ihn mit einem Kuss. Wichtig ist, dass der Priester alle folgenden Riten und Gebete in einer Gebetsrichtung mit dem Volk vollzieht, zur Apsis bzw. zum Osten gewendet. Erst zum Wortgottesdienst geht er zu seinem Sitz bzw. zum Ambo.

Vorausblick
In der nächsten Folge (immer samstags) lesen Sie im Rahmen dieser Reihe über die Reform der Reform der nachkonziliaren Liturgie bzw. der Bereicherung der ordentlichen Form durch die klassische Form des Römischen Ritus meine Vorschläge bezüglich der Fürbitten.

Bisherige Beiträge in dieser Reihe:
http://www.kathnews.de/musica-sacra-neue...orum-pontificum

Musica Sacra – Neue Chancen durch das Motu Proprio “Summorum Pontificum”
http://www.kathnews.de/vatikanum-ii-wuen...-der-polyphonie

Vatikanum II wünscht den Erhalt des Gregorianischen Chorals und der Polyphonie
http://www.kathnews.de/vatikanum-ii-der-...rhalten-bleiben

Vatikanum II: Der Gebauch der lateinischen Sprache soll erhalten bleiben
http://www.kathnews.de/joseph-ratzinger-...ernstes-problem

http://www.kathnews.de/joseph-ratzinger-...auf-sich-selbst
Das Problem der Übersetzungen ist ein ernstes Problem


JOSEPH RATZINGER: DIE ZELEBRATION ZUM OSTEN RICHTET PRIESTER UND GEMEINDE GEMEINSAM AUF DEN HERR UND NICHT AUF SICH SELBST

http://www.kathnews.de/was-die-ordentlic...tus-lernen-kann
Was die ordentliche Form von der klassischen Form des Römischen Ritus lernen kann

http://www.kathnews.de/reform-der-reform...r-eingangsriten
Foto: Alte Messe in Klitborg (DK) – Bildquelle: Jacob Schwartz (DK)



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