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  • 05.07.2011 08:16 - Die Sonntagspflicht
von Hildegard Maria in Kategorie Allgemein.

Die Sonntagspflicht


Der Sonntag. Eine lästige Pflicht?!



Wenn wir das Wort Pflicht hören, dann ist uns das meist unangenehm. Pflichten erinnern uns immer wieder daran, dass es Dinge gibt, die man zwar tun muss, aber eigentlich (meist) nicht tun will. Pflichten können also etwas überaus lästiges sein, etwas, was ermüdend und anstrengend für die eigene freie „Entwicklung“ empfunden werden kann.

Und wenn wir nun in der Kirche das Wort Pflicht hören, dann wird meist davon gesprochen, dass die Kirche (die ach so bitterböse) mal wieder Lasten und Anstrengungen auf die Schultern der armen und geknechteten Menschen legt, die sie unterdrücken und nieder halten will. (Achtung Ironie!). Aus diesem Grund hat man es, vor allem aus einer innerkirchlich immer mehr verweichlichten Weltanschauung der letzten 40 Jahre, versäumt, die Gläubigen darauf hinzuweisen, dass es neben den ihnen zustehenden Rechten auch Pflichten gibt, die selbstverständlich zu erfüllen sind, wenn man zu einem gelingenden Miteinander in unserer großen Gemeinschaft beitragen möchte.

Eine solche Pflicht ist auch die Sonntagspflicht.

Die Sonntagspflicht, d.h. genau genommen die Pflicht, an Sonn- und Feiertagen (siehe unten), das Heilige Messopfer zu besuchen, leitet sich aus dem dritten Gebot aus der Heiligen Schrift folgerichtig ab. Dort heißt es (verkürzt): „Du sollst den Sabbat heiligen“! Diese Heiligung des Sabbats wurde schon im Judentum nicht nur so verstanden, dass damit die immer wiederkehrenden Samstage im Jahreskreis gemeint waren, sondern auch die von Gott (aus der Heiligen Schrift) und der Tradition festgelegten religiösen Feiertage, die einen hohen Erinnerungswert im heilsgeschichtlichen Werk am Volk Israel haben. Das Christentum hat darum auf einem der frühen Konzilien, auch in bewusster Abtrennung von der jüdischen Auffassungsweise, festgelegt, dass der Sabbat der Christen der Sonntag sei, der erste Tag der Woche, an dem Christus auferstand! Dies geschah folgerichtig und logisch aus dem Schluss, dass mit dem neuen Bund in Christus (der nicht nur das jüdische Volk, sondern auch das Heidentum umschloss) etwas Neues und Umfassenderes begann. So wurde, was ja niemand, aufgrund göttlicher Offenbarung, konnte, das Gebot der Sabbatheiligung nicht aufgehoben, sondern verchristlicht und auf die neue Glaubensrealität hin angepasst. Die Verpflichtung der Gläubigen aber, die Sonn- und Feiertage als solche zu heiligen, hat darum einen zweifachen Sinn.

Zum einen:

Durch die Taufe gehört jeder Christ zur Gemeinschaft der Kirche. Diese Gemeinschaft kann sich aber nur ausdrücken, wenn sich die Mitglieder einer Glaubensfamilie regelmäßig gemeinsam treffen, um ihren Glauben und die Gedenktage des göttlichen Erlösungswerks zu feiern. In diese feiernde und bekennende Familie hineingenommen, kann also jeder Christ erfahren, dass er in seinem Glaubensleben nicht allein und in seinem Streben nach persönlicher Heiligung nicht ohne Unterstützung durch die Gemeinschaft aller Anwesenden und der mit ihnen verbundenen Gläubigen ist. Der Mensch darf sich also im Gottesdienst im Glauben verbunden, zusammengeführt, aufgehoben und geborgen wissen, in familiärer Gemeinschaft mit allen, die an Christus glauben. Er findet Menschen, die mit ihm den gemeinsamen Weg zu Gott gehen und die, trotz aller Menschlichkeiten, mit ihm als Weggefährten auf dem gemeinsamen Weg des Glaubens verbunden sind.

Zum anderen:

In der gemeinsam gefeierten Liturgie darf der Gläubige nicht nur den zwischenmenschlichen Aspekt des Glaubenslebens erfahren, sondern den noch weitaus höheren und wichtigeren. Die Begegnung mit dem lebendigen und ewigen Gott!

ER, der Große und scheinbar Unnahbare, wird für alle und den Einzelnen erfahrbar, spürbar, ja sogar ansprechbar und fühlbar. Dieser Gott, der in Christus Mensch wurde, zeigt sich in den Heiligen Gestalten von Brot und Wein und macht sich gering und klein, um dem ihm geliebten Menschen nahe zu sein. Der Mensch und Gott, im gemeinsamen Gottesdienst eine gelebte Liebesbeziehung, die aufeinander bauend spürbar werden darf, Gott und Mensch vereint. Gott, den Menschen liebend, aufrichtend, stärkend, ermutigend, helfend und tröstend nah. Der Mensch, sich Gott nähernd, ihn anbetend, ihm sich anvertrauend und angenommen als geliebtes Kind. Das alles ist, verkürzt gesagt, das Geheimnis des Gottesdienstes. Im Minimum erfahrbar an den Sonn- und Feiertagen, an denen die Kirche uns verpflichtet teilzunehmen. Verpflichtet aus Sorge und nicht aus unbeherrschtem Zwang, verpflichtet aus Liebe und nicht aus unter-drückerischer Selbstgerechtigkeit. Verpflichtet, weil sie jeden Menschen, jeden Gläubigen zur Gemeinschaft untereinander und mit Gott führen will, um ihm die Möglichkeit zu geben, das alles zu erfahren, wenn er bereit ist, sich zu öffnen und zu entfalten. Ja, miteinander und mit Gott eines Sinnes zu werden. Verbunden aus Liebe, die sich ihrer Pflicht zur Gemeinschaft bewusst ist. So wie jeder weiß, dass Beziehung erst gelebt werden kann, wenn man zusammenkommt und -lebt, ohne Vorbehalt auch dann, wenn’s schwer fällt oder mühsam wird.



Und darum sagt die Kirche auch, dass es (nach wie vor) eine schwere Sünde ist, die ungebeichtet von der Kommunion (= Gemeinschaft) ausschließt, wenn man ohne schwerwiegende Gründe (Krankheit, Alter, Berufstätigkeit, Unabkömmlichkeit, Naturgewalt usw.) sich dieser Gemeinschaft von selbst und aus eigenem Gutdünken entzieht. Proben von Schülern, die zu schreiben, Ausflüge, die geplant sind, sportliche Veranstaltungen, durchgefeierte Nächte usw. sind keine hinreichenden Gründe, sich dieser doppelten Gemeinschaft zu entziehen. Denn für einen wirklich Glaubenden zeigt die Erfüllung seiner Pflicht, in Liebe erfüllt, dass er vertraut. Vertraut darauf, dass Gott auch in Proben helfen kann, wenn ich in der Stunde der Begegnung ihn bitte zu helfen, das Erlernte zu behalten. Oder, trotz aller Freude am Feiern, am Ausflug oder sonstiges, ihm, dem Geber alles Guten, dafür zu danken, dass er mir die Möglichkeit gibt ihm und den Menschen (in besonderer und einzigartiger Art und Weise) zu begegnen. Und dies alles, als meine erste und beste Pflicht.


Die gebotenen Tage, die unter die Sonntagspflicht fallen sind laut Can. 1246 des Kirchenrechtes:

Die Tage der Geburt Christi,

Erscheinung des Herrn (06.01.),

Hochfest der Gottesmutter (01.01.),

Hochfest der Empfängnis Mariens (08.12.),

Maria Himmelfahrt (15.08.),

Heiliger Josef (19.03.),

Peter und Paul (29.06.),

Allerheiligen (01.11.),

Fronleichnam und Christi Himmelfahrt.

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Ferner die österlichen Tage und jeder Sonntag.



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