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  • 27.10.2016 00:54 - Die hessische CDU will Schülern eine indoktrinierende Sexualerziehung aufnötigen
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die hessische CDU will Schülern eine indoktrinierende Sexualerziehung aufnötigen
27. Oktober 2016


Am 30. Oktober 2016 findet am Luisenplatz in Wiesbaden (Kultusministerium) eine Demo für alle zum Theme "Elternrecht achten - Indoktrinierende Sexualerziehung stoppen" statt.

Der Kultusminister von Hessen, Ralph Alexander Lorz, hat gegen den Willen der Elternvertreter und den Einspruch der katholischen Kirche einen ideologisch motivierten Lehrplan für Sexualerziehung in Kraft gesetzt. In dem fällt das grundgesetzliche Leitbild von Ehe und Familie unter den Tisch. Gleichzeitig sollen die Schüler zu wertschätzender ‚Akzeptanz’ von anderen sexuell bestimmten Lebensformen gedrängt werden.

Ein kürzlich publizierter Text von Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg) in der ZEIT liest sich wie ein kritischer Kommentar zu dem neuen hessischen Sexualerziehungs-Lehrplan.

Der grüne Ministerpräsident plädiert in der Geschlechterfrage für die klassische Toleranz-Haltung: Jeder soll nach seiner Fasson leben können. Zugleich spricht er sich gegen die in links-grünen Kreisen verbreitete Abwertung von Ehe und Familie aus. Die klassische Ehe ist und bleibt die bevorzugte Lebensform der meisten Menschen – und das ist auch gut so.

Homo-Agenda im hessischen Lehrplan

Besonders das Bekenntnis Kretschmanns zu Ehe und Familie mit der Formel ‚gut so’ brachten Grüne und Homo-Lobby zum Kochen. Denn nach deren Meinung soll die damit ausgedrückte Wertschätzung nur für die Lebensformen von LSBTI-Identitäten reserviert sein.

Die homo-grünen Kulturkampf-Ideen bestimmen auch den hessischen Lehrplan: ‚Wertschätzende Akzeptanz’ sollen die Lehrer den Schülern ausschließlich für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intersexuelle Menschen beibringen. Das Lippenbekenntnis zu der Bedeutung von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Grundgesetz in der Einleitung ist für den konkreten Lehrplan irrelevant. Denn unter den 30 verbindlichen Themen ist nirgends die ehebasierte Familie aufgeführt. Sie ist somit kein Pflichtthema in der gesamten Schulzeit, erst recht wird ihr keine Wertschätzung zuteil. Stattdessen soll in jeder Alterstufe die Akzeptanz von Homo- und anderen Sexualitäten propagiert werden.

Das CDU-Kultusministerium schwenkt mit dieser Aversion gegen Ehe und Familie auf die Homo-Agenda ein. Die Homo-Lobby sowie linke Grüne vertreten die These, die bipolare Ehe und Elternschaft sei als heteronormative Gewalt abzulehnen. Dagegen müssten schon die Grundschulkinder mobilisiert werden. Die Instrumente dazu sind die Abwertung und Geringschätzung der ehefundierten Familie einerseits und die verordnete Wertschätzung aller anderen nicht-ehelichen Partnerschaften und Lebensformen.

Demokratische Toleranz statt totalitärer Diskurse der Homo-Lobby

Auch in seinem Vorgehen orientiert sich Kultusminister Lorz an der Homolobby: Der Akzeptanz-Ansatz im Lehrplan sei nicht verhandelbar. Toleranz als Geltenlassen anderer Überzeugungen und Lebensweisen wäre immer noch diskriminierend. Er verlangt kategorisch, dass die Lehrer auf eine positive Wertung der Schüler gegenüber Homosexualität etc. einwirken. Die Kehrseite dieser Gesinnungspädagogik bedeutet: Jede Kritik an Homo-Theorien und -Lebensweisen wird als homophob verdächtigt.


Alexander Lorz setzte „ideologisch motivierten Lehrplan für Sexualerziehung in Kraft“
Kritische Anmerkungen zu der Homo-Agenda hatte sich der grüne Oberbürgermeister von Tübingen erlaubt. Daraufhin wurde Boris Palmer vom LSBTI-Magazin queer.de, das sich selbst als Zentralorgan der Homo-Lobby vorstellt, als homophober Mensch in die (rechte) Ecke gestellt. Palmer resümierte: Als homophob gilt, wer der Homo-Lobby widerspricht. Der Versuch, Kritik zu unterbinden, sei eine latent totalitäre Diskurs-Strategie.

Dagegen ist die Toleranzhaltung als grundlegende Tugend der Demokratie anzusehen. Sie ist die soziale Seite der Grundrechte. Indem Staat und Bürger andere Überzeugungen und Lebensformen tolerieren, lassen sie zugleich wechselseitige Kritik an Überzeugungen zu. Das ist ein notwendiges Element der demokratischen Diskurs-Kultur. Keine Gruppe und erst recht nicht der Staat dürfen eine bedingungslose Akzeptanz ihrer Positionen verlangen.

Die Widersinnigkeit der Akzeptanz-Forderung wird bei einem Vergleich ersichtlich: Wenn man die ‚Wertschätzung von sexueller Vielfalt’ auf ein ‚positives Werturteil für die vielfältigen Religionen’ überträgt, müssten die Bürger etwa die Scharia ‚gut finden’.

Der neue Lehrplan verstößt gegen das schulische Indoktrinationsverbot

Mit der demokratischen Tradition im Rücken hat die Mehrheit der hessischen Elternvertreter die Akzeptanz-Forderung zurückgewiesen. Sie will dem demokratischen Toleranz-Begriff die Schlüssel-Stellung in der Geschlechterfrage zuweisen. Damit erfüllen die Repräsentanten der Eltern eine zentrale Forderung des Hessischen Schulgesetzes. Auch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet in einem Grundsatzurteil von 1977 den Staat, bei unterschiedlichen Wertvorstellungen zu Sexualität neutral zu sein und so das tolerante Miteinander verschiedener, auch gegensätzlicher Überzeugung zu fördern.

Dieses Urteil wendet ein Rechtsgutachten auf den Sexualerziehungslehrplan in Schleswig-Holstein an. In dem nördlichen Bundesland wird schon länger von Lehrern und Schülern die ‚Akzeptanz sexueller Vielfalt’ gefordert. Dazu hatte ein Parlamentsbeschluss die Regierung ermächtigt. Unter dem Mantel: Aktionsplan gegen Homophobie sollte die Homo-Agenda vom Staat gefördert werden. Das Sozialministerium gab beim Lesben- und Schwulenverband (LSVD) einen Methodenschatz für die Grundschule zu Lebens- und Liebesweisen für 50.000 Euro in Auftrag. Dummerweise hatten die Homo-Experten keine Ahnung von Grundschulpädagogik und -didaktik. Deshalb musste das Bildungsministerium den homo-ideologischen Methodenschatz versenken – und mit ihm die 50.000 Euro.

Schwerwiegender noch sind die Bedenken, die der Hamburger Verfassungsrechtler Professor Christian Winterhoff in seinem Gutachten vorstellt:

Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indiktrinationsverbot an Schulen.
Begründung: Der Staat hat die Vielfalt der unterschiedlichen Wertvorstellungen zur Sexualität zu achten. Er hat sich in weltanschaulichen und religiösen Fragen neutral zu verhalten. Auch in der Schule muss der Staat noch die Letztverantwortung der Eltern und damit die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen berücksichtigen.

Lehrpläne müssen gesellschaftliche Kontroversen abbilden

In Politik und schulischem Politikunterricht gibt es bekanntlich ebenfalls sehr differierende Ziel- und Wertvorstellungen. Zu diesem Komplex haben sich Politiklehrer zu einer klugen Regelung durchgerungen. Der sogenannte Beutelsbacher Konsens beinhaltet: Die Lehrperson muss ein Thema kontrovers darstellen, wenn dazu in Gesellschaft oder Politik mit gegensätzlichen Vorstellungen gestritten wird. Aus dem Gebot der Kontroversität folgt: Lehrplan und Lehrende dürfen bei Kontroversthemen die Schüler nicht überwältigen mit einer spezifischen Meinung.


Politische Bildung statt Propaganda – Warum gilt „Beutelsbacher Konsens“ nicht auch für Sexualerziehung?
Analoges gilt für die schulische Sexualerziehung. Da hierzulande Gruppen und Parteien über die Gender- und Geschlechterfrage heftig streiten, muss die gesellschaftliche Kontroverse auch im Lehrplan abgebildet werden. In diesem Falle müssten die Lehrer gegensätzliche Auffassungen zur Sprache bringen. Der Theorie von der Gleichwertigkeit hetero- und homosexueller Lebensformen und Handlungsweisen etwa ist dann die Wertvorstellung gegenüberzustellen, dass Ehe und Familie als Keimzelle der Gesellschaft Leitbildcharakter haben sollte. Die Lehrenden müssen beide Ansätze als vertretbar hinstellen. Sie dürfen jedenfalls den Schülern nicht die Akzeptanz einer der beiden Kontrovers-Meinungen aufnötigen.

Genau das verlangt aber der hessische Lehrplan zur Sexualerziehung. Damit missbraucht der Staat die Schule als Spielfeld der Homo-Lobby. Er bewegt sich mit dieser Agenda auf einem verfassungswidrigen Terrain.

Erste Protestveranstaltung gegen den schulrechtswidrigen Erlass

Am 30. Oktober findet eine dringende Protest-Veranstaltung gegen den Lehrplan auf dem Wiesbadener Luisenplatz statt. Die Organisatoren der Demo für alle stellen sie unter das Motto: Elternrecht achten – indoktrinierende Sexualerziehung stoppen! Das wird der Anfang von weiteren berechtigten Bürgerprotesten sein. An deren Ende wird die Korrektur des schulrechtswidrigen Sexualkunde-Erlasses stehen, wenn Recht und Demokratie in unserm Gemeinwesen wirksam bleiben sollen. (Das o. g. Rechtsgutachten im Internet unter: www.echte-toleranz.de )

PS: Auch die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten sind dem Gebot der Neutralität und Kontroversität per Landesgesetz verpflichtet. Man wird die entsprechenden TV-Berichte unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls Programmbeschwerde einlegen

Text: Hubert Hecker
Bild: Demo für alle/Wikicommons/bpb (Screenshots)



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