Am Tisch des Herrn getrennt
Im schwedischen Lund haben Papst Franziskus und Bischof Munib Younan, Präsident des Lutherischen Weltbundes, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Doch wie geht es jetzt weiter? Eine Analyse. Ökumene | Bonn - 04.11.2016
Der Lutherische Weltbund wurde 1947 in Lund gegründet. Im Rahmen der Feierlichkeiten aus Anlass seiner 70jährigen Geschichte haben die beiden leitenden Persönlichkeiten der Römisch-katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbunds eine "Gemeinsame Erklärung" zu den Wegen und Zielen der Ökumenischen Bewegung unterzeichnet. Im Vordergrund steht in diesem Dokument der Dank für die Ergebnisse der theologischen Dialoge, in denen die Situation des Konflikts überwunden und Gemeinschaft erfahren werden konnte.
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Papst Franziskus hat in Lund eine Erklärung zum gemeinsamen Abendmahl mit den Lutheranern unterzeichnet - und damit Geschichte geschrieben. Katholisch.de dokumentiert den Text im Wortlaut.
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In der Ökumene vertraute Gedanken werden bekräftigt: Das Bekenntnis zu Jesus Christus und die eine Taufe verbinden die beiden Konfessionsgemeinschaften zuinnerst. ein Neubeginn und eine Heilung der Erinnerungen zu jeder Zeit möglich. Mit sehr großem Nachdruck wird eingefordert, dass zukünftig in den theologischen Dialogen ein besonderes Augenmerk auf diese Thematik zu richten ist, um das Ziel der ökumenischen Bemühungen zu erreichen: die "volle Einheit" in Gestalt der Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft.
zum Auftakt des Jubiläumsjahres 500 Jahre Reformation phoenix
Könnte nun die Zeit gekommen sein, auf internationaler Dialogebene zwischen dem Lutherischen Weltbund und der Römisch-katholischen Kirche in Analogie zur "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" (31. Oktober 1999) nun eine "Gemeinsame Erklärung zum Herrenmahl" vorzubereiten? Auch bei dieser Thematik sind in zahlreichen Dialogen Ergebnisse erreicht worden, die mit nicht allzu großer Mühe zu bündeln wären. Bei allen inhaltlichen Aspekten, die im Reformationszeitalter zwischen den reformatorischen und den altgläubigen Theologen kontrovers waren, konnten inzwischen Konvergenzen erarbeitet werden. Die verbliebenen Differenzen haben keinen kirchentrennenden Charakter mehr. Eine "Gemeinsame Erklärung zum Herrenmahl" nötigte zu einer Anerkenntnis dieses Gesprächsstands. Eine solche besteht bisher nicht.
"Nicht Kirchen im eigentlichen Sinn"
Stattdessen liegen insbesondere von römisch-katholischer Seite Dokumente vor (beispielsweise das Dokument der Glaubenskongregation "Dominus Iesus" vom 6. August 2000), die ohne jeden Bezug auf die theologischen Gespräche beklagen, dass die Gemeinschaften, die sich auf die Reformation berufen, "nicht Kirchen im eigentlichen Sinn" sind, weil sie das eucharistische Mysterium aufgrund des Fehlens der apostolischen Sukzession im Weiheamt nicht bewahrt haben. Gibt es angesichts des Aufrufs in der Erklärung vom 31. Oktober 2016 nun eine Möglichkeit, diesen Standpunkt zu revidieren, indem die bereits erreichten Dialogergebnisse endlich kirchenamtliche Rezeption erfahren. Dies wäre sehr zu wünschen. Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen erarbeitet zurzeit eine entsprechende Studie, die 2017 erscheinen soll.
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Ganz so einfach wird es nicht sein, die Wege zur eucharistischen Gemeinschaft zu ebnen. Fragen der liturgischen Praxis sind zu bedenken – beispielsweise die biblisch begründete Gabe des Laienkelchs in Regelgestalt auch in der Eucharistie; diesbezüglich bestehen zwar keine dogmatischen Differenzen, allerdings erhebliche konfessionelle Empfindlichkeiten. Über das Totengedächtnis in der Eucharistie und im Abendmahl wird zu sprechen sein. Ein sensibler Umgang mit den übrig gebliebenen Mahlgaben ist zu vereinbaren. Die liturgischen Formulare und Leseordnungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Am schwierigsten wird es sein, Einvernehmen über den amtlichen Leitungsdienst zu erreichen. In den theologischen Dialogen finden sich zahlreiche Argumente für die Anerkenntnis auch der evangelischen Ämter als apostolisch begründet. Könnten sie nun zur Kenntnis genommen und kirchenamtlich gewürdigt werden? Etwas Weiteres scheint mir offenkundig: Ohne die Erlaubnis zu einem im Ergebnis offenen Weg der theologischen Argumentation über die Frage der Frauenordination wird mit vielen lutherischen Landeskirchen weltweit keine eucharistische Gemeinschaft zu leben sein. Oder wäre es denkbar, dass eine pastoral begründete Erlaubnis für römisch-katholische Christinnen zur Teilhabe am evangelischen Abendmahl nur dann gegeben wird, wenn ein Mann der Feier vorsteht? Es bleibt noch viel zu tun, um zu erreichen, was die Erklärung von Lund als Ziel beschreibt. Theologische Argumente liegen vor. Möge nun der Kairos gekommen sein, sie zu achten und auf ihrer Basis Entscheidungen zu treffen! Von Dorothea Sattler
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