Päpstlicher Paukenschlag zum Abschluß des Heiligen Jahres: Anerkennung der Piusbruderschaft als Personalprälatur? 19. November 2016
Setzt Papst Franziskus zum Abschluß des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit einen Paukenschlag und erkennt die Piusbruderschaft als Personalprälatur an?
(Rom) Am Montag, dem 21. November wird Papst Franziskus zum Abschluß des außerordentlichen Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Apostolische Schreiben Misericordia et Misera veröffentlichen. Dies gab das vatikanische Presseamt im gestrigen Tagesbulletin bekannt. Internetblogs, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. nahestehen, berichten, daß Papst Franziskus am kommenden Montag einen Paukenschlag setzen werde.
Der Papst werde, so die Ankündigung, die Wiederherstellung der vollen Einheit der von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft mit dem Heiligen Stuhl bekanntgeben. Zugleich werde er die Piusbruderschaft als Personalprälatur kanonisch errichten. Handelt es sich nur um Spekulation? Seit vergangenem April verdichten sich jedenfalls die Anzeichen einer solchen Anerkennung.
Der 1970 gegründeten Piusbruderschaft war 1975 die kanonische Anerkennung entzogen worden. Seither ist ihr Status ungeklärt. Offiziell existiert sie für den Heiligen Stuhl nicht als eigenes Rechtssubjekt. 1988 kam es zum offenen Bruch. Wegen gültiger, aber unerlaubter Bischofsweihen erklärte Rom den Gründer, Erzbischof Lefebvre, und die vier geweihten Bischöfe für exkommuniziert. Die Gültigkeit der Spendung der Sakramente durch Priester der Piusbruderschaft, da ohne kirchliche Erlaubnis, wurde wiederholt in Frage gestellt. 2009 erklärte Benedikt XVI. die Exkommunikation für aufgehoben. Gleichzeitig wurden doktrinelle Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und der Piusbruderschaft aufgenommen. 2012 schien die Anerkennung der Bruderschaft durch Rom nahe, scheiterte jedoch – wie es scheint – im letzten Augenblick an innerkirchlichen Widerständen. Seither wird angenommen, das Scheitern der Anerkennung sei ein Grund, der Benedikt XVI. zum Rücktritt veranlaßt habe.
Unter Papst Franziskus kam zu einer unerwarteten Wiederaufnahme der Kontakte. Im September 2015 gab Franziskus mit der Ausrufung des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit bekannt, daß während des Jubeljahres die Spendung des Bußsakraments durch Priester der Piusbruderschaft „gültig und erlaubt“ ist. Die Bruderschaft bedankte sich damals für die „väterliche Geste“.
Laut der Piusbruderschaft nahestehenden Quellen sei die kanonische Errichtung als Personalprälatur beabsichtigt. Damit hätte die Piusbruderschaft nach dem Opus Dei als zweite kirchliche Gemeinschaft diesen neuen Rechtsstatus. Er sieht vor, daß an der Spitze ein Prälat im Rang eines Bischofs steht und die Angehörige weitgehend der Jurisdiktion der Diözesanbischöfe entzogen sind. http://www.katholisches.info/2016/11/19/...sonalpraelatur/ /
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