Freitag, 23. Dezember 2016 Hessen-CDU verschickt Weihnachtspost und wirbt für Gender-Lehrplan
Nimmt seine Basis nicht ernst, ignoriert Kritiker des Lehrplanes: CDU-Fraktionschef Michael Boddenberg. Pressefoto CDU Fraktion Hessen Wenige Tage vor Weihnachten verschickte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Hessen, Michael Boddenberg, einen Brief, in welchem er seinen Parteikollegen Kultusminister Ralph Alexander Lorz gegen die Kritik gegen den neuen „Lehrplan zur Sexualerziehung“ in Schutz nimmt.
Dabei versagt er kläglich. Wir dokumentieren seinen vollständigen Brief am Ende. Hier sollen nur die wichtigsten Stellen kommentiert werden.
Michael Boddenberg schreibt: „Das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach Art. 6 (2) GG wird nicht angetastet. Dieses steht vor jeglichem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das Recht für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern.“
Diese Aussage ist nichts anderes als eine Worthülse, wenn nicht eine Verdrehung der Tatsachen: Der neue „Lehrplan zur Sexualerziehung“ ist verbindlich und fächerübergreifend. Eltern, die mit diesem Lehrplan also nicht einverstanden sind, können nichts unternehmen.
Der Lehrplan erwähnt das ausdrücklich auf Seite 6: „Sexualerziehung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden.“
Es ist zwar richtig, dass die Eltern vorher informiert werden sollen, was Boddenberg auch in seinem Brief erwähnt. Aber das ist auch alles. Streng genommen haben sie nicht einmal das Recht, die Unterrichtsinhalte abzuändern (obwohl in der Praxis das oft geschieht, falls es Proteste gibt). Doch aufgrund der Tatsache, dass nun Sexualerziehung (und damit auch die Gender-Erziehung) fächerübergreifend (!) stattfinden soll, ist es gar nicht möglich, die Eltern auf dem Laufenden zu halten. Das Kultusministerium will ausdrücklich, dass die vorgegebenen Inhalte in Biologie, Mathematik, Deutsch, Englisch etc. vermittelt werden. Die Eltern können bei diesem Querschnittsthema gar nicht überall ihre Meinung abgeben.
Die Aussage Boddenbergs steht außerdem in offensichtlichem Widerspruch mit der umstrittensten Zielvorgabe des neuen Lehrplanes, der Forderung nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“. Bei dieser Forderung wird der Elternwille ausdrücklich ignoriert, ansonsten macht sie keinen Sinn.
Ebenso schreibt Michael Boddenberg: „Ehe und Familie, die eine zentrale Rolle im Familien- und Gesellschaftsbild der CDU spielen, werden deshalb ausdrücklich hervorgehoben“.
Das steht tatsächlich in der Einleitung, aber nicht mehr in den konkreten Vorgaben. Ehe und Familie werden in den Konkretisierungen völlig beiseite geschoben zugunsten von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Patchworkfamilien.
Bei der Konkretisierung wird vor allem eines betont: Die Forderung nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“. Diese Forderung wird dermaßen betont, dass man den Lehrplan gleich „Lehrplan zur Akzeptanz sexueller Vielfalt“ hätte nennen können.
Seit Ende September wird in Hessen insbesondere über diese Forderung nach Akzeptanz gestritten. Die katholische Kirche, der Landeselternbeirat, der Philologenverband und andere haben diese Forderung kritisiert. Dass Boddenberg die vorgebrachten Argumente gegen diese Akzeptanz in seiner Antwort schlichtweg ignoriert, spricht für sich selbst.
Stattdessen verstrickt sich Boddenberg in Widersprüche, wenn er auf das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ eingeht. Er schreibt nämlich: „Und daher ist es von Bedeutung, dass die Vielfalt eben nicht nur „erduldet“ oder „ertragen“ wird, wie es der Begriff „Toleranz“ meint, sondern dass Vielfalt „akzeptiert“ wird in dem Sinne „Du bist okay, so wie du bist“.“
Wenn man von den Kindern erwartet, sie sollen sagen „Du bist okay, so wie du bist“, dann wird eine bestimmte Gesinnung verlangt. „Du bist okay, so wie du bist“ ist eine normative Aussage. Es obliegt aber nicht der Schule, eine solche ethische Haltung abzuverlangen. Offensichtlich wird hier eine Grenze überschritten, und zwar das sog. „Indoktrinationsverbot“ in der schulischen Bildung. Dieses Verbot geht auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück.
Michael Boddenberg schreibt gleich danach: „Niemandem wird dabei eine Ideologie aufgezwungen." Offensichtlicher Unfug, wie alle oben genannten Kritiker des Lehrplanes ausführlich erläutert haben. Eine Liste von Zitaten der Kritiker finden Sie HIER.
Der Brief des CDU-Fraktionsvorsitzenden im hessischen Landtag ist eine klassische Beschwichtigung, die an Leser gerichtet ist, die sich mit der Materie nicht auseinandergesetzt haben.
Es wäre erfreulich, wenn die CDU in Hessen die Kritik am Lehrplan endlich ernst nehmen würde. Es ist unverständlich, wieso dieser Erlass wie ein Dogma verteidigt wird.
Ist es so schwer zu akzeptieren, dass man einen Fehler gemacht hat, den man nun korrigieren muss? Für Menschen, die in ideologischen Schubladen denken, sehr wohl. Wegen der Koalition mit den Grünen scheinen nun auch etliche Bildungspolitiker der CDU-Hessen in solchen Schubladen gefangen zu sein. Zum Schaden der Kinder und der eigenen Reputation.
© Mathias von Gersdorff. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung
Der neue "Lehrplan zur Sexualerziehung" für Hessen muss gestoppt werden!
Bitte helfen Sie uns und nehmen Sie an dieser wichtigen Petition der Aktion "Kinder in Gefahr" teil. Bitte beteiligen Sie sich an diesem Protest mit Ihrer Unterschrift und der Verbreitung unserer Petition an den Ministerpräsidenten Volker Bouffier: http://www.aktion-kig.de/kampagne/petition_hessen_2.html
PS. Unsere Seite in Facebook ist inzwischen ein sehr wichtiges Informationsmedium unserer Aktion "Kinder in Gefahr" geworden. Für ein "Gefällt mir" wären wir sehr dankbar: https://www.facebook.com/aktionkig/?fref=ts
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Zur Dokumentation veröffentlichen wir der Brief von Michael Boddenberg, Fraktionsvorsitzender der CDU im Hessischen Landtag, vom 21. Dezember 2016:
Sehr geehrter Herr NN,
für Ihre E-Mail zum Lehrplan Sexualerziehung vom 10. Dezember 2016 danke ich Ihnen recht herzlich. Ich habe Verständnis für Ihre in diesem Zusammenhang geäußerten Sorgen und will daher nachfolgend gerne auf die in Ihrem Schreiben geäußerten Bedenken eingehen.
Lehrpläne und schulische Curricula müssen regelmäßig überholt und dabei aktualisiert werden. Der bisher geltende Lehrplan stammt von 2007 und bedurfte einer Anpassung an geänderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, zu denen auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört. So ist es auch jetzt bei der Überarbeitung des Lehrplanes Sexualerziehung geschehen.
Für uns als CDU-Fraktion waren dabei mehrere Punkte wichtig, die auch in der Neufassung klar zum Ausdruck kommen:
1. Das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach Art. 6 (2) GG wird nicht angetastet. Dieses steht vor jeglichem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das Recht für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern. Dies greift auch der neue Lehrplan auf, konkret in der Formulierung: „Die Entwicklung der ganz persönlichen Einstellung zur Sexualität gehört in erster Linie in die Familie“.
2. Ehe und Familie, die eine zentrale Rolle im Familien- und Gesellschaftsbild der CDU spielen, werden deshalb ausdrücklich hervorgehoben: „Sexualerziehung soll (…) die grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Grundgesetz vermitteln.“
3. Von zentraler Bedeutung ist außerdem das Kindeswohl, das in der Formulierung des „Persönlichkeitsrechts des Kindes“ zum Ausdruck kommt, welches zu beachten ist.
Insofern finden unsere schon immer gültigen Werte und Normen an zentraler Stelle auch des neuen Lehrplans ihren Niederschlag. Auf der anderen Seite sind nicht-eheliche Partnerschaften, „Patchwork-Familien“ und gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht nur gesellschaftliche Realität in Deutschland, sondern werden vom Staat auch rechtlich anerkannt (Bsp.: Eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare). Dieser Entwicklung tragen wir mit dem neuen Lehrplan nun in der schulischen Lebenswelt Rechnung. Das hilft auch den Kindern, Gegebenheiten, die sie in ihrer Umgebung wahrnehmen, in der Schule zu besprechen, Fragen zu stellen und damit einordnen zu können.
Der neue Lehrplan Sexualerziehung durchlief im Vorfeld seiner Inkraftsetzung ein intensives Beteiligungsverfahren, bei dem zahlreiche Institutionen und Gremien – vom Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, über den Landespräventionsrat und die Landesschülervertretung bis hin zur Evangelischen und Katholischen Kirche – involviert waren und Stellung beziehen konnten. Dabei stieß der Lehrplan Sexualerziehung insgesamt auf breite Unterstützung, wobei die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der beteiligten Institutionen so weit als möglich berücksichtigt wurden.
Im Landeselternbeirat war ein Diskussionspunkt die Formulierung von „Akzeptanz“ von Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen und geschlechtlicher Identitäten. Einigen wäre hier die Formulierung von „Toleranz“ lieber gewesen. Wo liegt aber nun der Unterschied? Unser Ziel ist, dass wir in den Schulgemeinden einen wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang miteinander pflegen. Und daher ist es von Bedeutung, dass die Vielfalt eben nicht nur „erduldet“ oder „ertragen“ wird, wie es der Begriff „Toleranz“ meint, sondern dass Vielfalt „akzeptiert“ wird in dem Sinne „Du bist okay, so wie du bist“. Niemandem wird dabei eine Ideologie aufgezwungen, niemand wird in eine Rolle gedrängt.
Darüber hinaus wird oftmals der Vorwurf erhoben, dass nach dem neuen Lehrplan eine „Frühsexualisierung“ stattfinde. Diese Befürchtung ist unseres Erachtens unzutreffend, wie ich Ihnen am Beispiel der Empfehlungen für Kinder im Grundschulalter aufzeigen möchte: Neben dem Wissen um den menschlichen Körper geht es für diese Altersgruppe auch um altersgemäße Prävention zum Schutz vor sexuellem Missbrauch, um Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene sowie um unterschiedliche Familiensituationen, zu denen neben der klassischen Mutter-Vater-Kind-Familie auch Alleinerziehende, Pflegefamilien und gleichgeschlechtliche Partnerschaften zählen. Kein Thema in der Grundschule sind hingegen unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten – weder im alten noch im neuen Lehrplan. Beides kam und kommt erst in der weiterführenden Schule zur Sprache.
Für alle Themen und Inhalte gilt aber gleichermaßen, dass die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und ausführlich auf Elternabenden über Ziele, Inhalte und die im Unterricht einzusetzenden Lehr- und Hilfsmittel informiert werden. Sie können also sicher sein: Indoktrination und Ideologisierung haben nach wie vor keinen Platz in der Schule! Deshalb ist es mir an der Stelle auch wichtig zu betonen, dass der neue Lehrplan zur Sexualerziehung an keiner einzigen Stelle einer wie auch immer gearteten „Gender-Ideologie“ das Wort redet. Darüber hinaus haben Eltern jederzeit die Möglichkeit, gegen eventuelle Verstöße vorzugehen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Boddenberg
http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/ Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 05:50
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