Missachtung der Elternrechte – Lehrplanmängel (5) 18. Februar 2017 Forum, Genderideologie, Hintergrund, Lebensrecht
Abschreckendes Beispiel "Sexkoffer Basel": Frühsexualisierung statt Aufklärung. Die Eltern im Bundesland Hessen werden mit schönen Worten abgespeist, dass schulische „Sexualerziehung in einem sinnvollen Zusammenwirken von Schule und Elternhaus“ erfolgen soll. Tatsächlich bleiben Eltern und Elternrechte außen vor.
Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.
Der hessische Kultusminster R. Alexander Lorz stellt in seinem Schreiben an die Kritiker des Lehrplans heraus, dass ihm bei der schulischen Sexualerziehung die Elternrechte besonders wichtig seien: „Das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach Art. 6 (2) Grundgesetz steht vor jeglichem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag“. Das gelte insbesondere für die „Entwicklung der ganz persönlichen Einstellung zur Sexualität“.
Die Schule hat die grundgesetzlichen Erziehungsrechte der Eltern zu berücksichtigen
Der Vorsitzende der hessischen Gymnasiallehrergewerkschaft sieht in seiner Stellungnahme zu diesem Punkt eine ganz andere Tendenz: „Persönlichkeitsaspekte, die zutiefst privat sind und primär in den elterlichen Erziehungsbereich gehören, werden in das unterrichtliche Geschehen einbezogen“ (vgl. Stellungnahme des Hessischen Philologenverbandes vom 1. 11. 2016)
In Lorz’ Formulierung werden die Erziehungsrechte der Eltern auf Zeit und Raum vor der Schule beschränkt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 müssen aber die grundgesetzlich garantierten Elternrechte in den Erziehungsauftrag der Schule hineinwirken:
„Der Staat muss in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten (…) und darf nicht den ganzen Werdegang des Kindes regeln wollen.“ Es ist für die Schule allerdings schwerlich machbar, auf unterschiedliche, zum Teil gegensätzliche Wertvorstellungen von Eltern zum Komplex Sexualität konkret einzugehen. Für dieses Problem haben Verfassungsgericht und Gesetzgeber festgelegt, dass die Schule, also Lehrplan und Lehrer, in der allgemeinen Ausrichtung Rücksicht nehmen müssen auf die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern. Das bedeutet für den Sexualkundeunterricht „die Verpflichtung zu Zurückhaltung, Toleranz und Offenheit für unterschiedliche Wertungen“ sowie die verschiedenen Erziehungsvorstellungen im Bereich der Sexualität.
Aus dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe erwachsen der staatlichen Schule zwei Direktiven: Lehrplan und Lehrer müssen sich bei divergierenden Wertvorstellungen zur Sexualität in der Gesellschaft – und damit der Eltern – neutral verhalten. Negativ formuliert dürfen sie die Kinder nicht für bestimmte Wertvorstellungen vereinnahmen (Indoktrinationsverbot).
Indoktrinierende Vereinnahmung der Kinder
Diesen Vorgaben kommt das neue Schulprogramm für Geschlechtererziehung nicht nach. Im Gegenteil. Der Lehrplan legt die Lehrer kategorisch auf eine einzige Wertvorstellung in Sexualerziehungsfragen fest. Die ist zusammengefasst in der Formel „Akzeptanz für Vielfalt“. Damit sind ausschließlich die Orientierungen und Identitäten von sexuellen Minderheiten gemeint. Konkret sollen Kinder und Heranwachsende Variationen von adulter Sexualität gut finden. Mit dieser Verpflichtung zu wertschätzender Akzeptanz einer bestimmten Position verletzt die Verordnung das Indoktrinationsverbot,
Auf der anderen Seite kommt die klassische Geschlechtererziehung zu kurz. Die statistische Normalität der heterosexuellen Mehrheit von weit über 95 Prozent setzt auch die Werteperspektiven für die Norm der Mehrheitsgesellschaft und damit der Mehrheit der Schüler. Aber die Vermittlung der Werte der heterosexuellen Eltern und Kindern ist nicht mehr vorgesehen. Sie findet nicht einmal Erwähnung. Die „statistisch normale Sexualität“ der Mehrheitsgesellschaft kommt im verbindlichen Themenkatalog praktisch nicht vor, stellt die Professorin Karla Etschenberg fest (Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung vom 14. 8. 2016). Insofern sind die Optionen und Wertvorstellungen sicherlich der meisten Eltern im vorliegenden Lehrplan nicht berücksichtigt.
Ein abgestimmter Prozess zwischen Schule und Eltern kommt nicht zustande
Im konkreten Fall einer geplanten unterrichtlichen Sexualkundeeinheit sind die Erziehungsberechtigten über Ziele, Inhalte und Lehrmaterialien „zu informieren“. Eine irgendwie geartete Berücksichtigung der elterlichen Sorgen und Erziehungsanliegen ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Aussprache. Die Eltern werden zu reinen Informationsempfängern degradiert.
Elternrecht achten In der alten Richtlinie waren die Themen für die jeweiligen Altersstufen nur „vorgeschlagen“ beziehungsweise „vorgesehen“. Diese Terminologie ließ für Lehrer und auch für die Eltern einen gewissen Spielraum, sich über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang eines Themas abzustimmen. Mit der neuen Formulierung einer „verbindlichen“ Themen- und Altersstufenvorgabe haben die Eltern absolut nichts mehr zu sagen.
Die Formel von der Sexualerziehung als „abgestimmter Prozess zwischen Erziehungsberechtigten und Schule“ erweist sich in Hessen als hohles Versprechen ohne reale Einlösung. Mehr noch. Die Behauptung des bildungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Armin Schwarz, der Lehrplan „gewährleistet ein sinnvolles Zusammenwirken von Schule und Elternhaus bei der Sexualerziehung“, ist reine Augenwischerei. Denn der Staatsfahrplan ist darauf gerichtet, dass die staatliche Schule immer mehr Terrain von der Werteerziehung an sich reißt, die laut Grundgesetz allein den Eltern zusteht. Kultusminister R. Alexander Lorz machte mit dem Affront gegen die Eltern den Anfang, als er das Mehrheitsvotum der Landeselternvertretung gegen den Lehrplan überstimmte.
Wenn die Erziehungsberechtigten nach dem Informationsabend der Schule feststellen, dass die Werterziehung der Schule den eigenen Wertvorstellungen entgegenstehen, werden sie mit folgendem Hinweis vertröstet: Die Eltern könnten ja zuhause „mit ihren Kindern über die anstehenden Themen und die in der Familie herrschenden Wertevorstellung sprechen“. Aber was können die Eltern bei einer indoktrinierenden Geschlechtererziehung noch ausrichten? Sollen sie ihre Kinder gegen den ideologischen Schulunterricht wappnen? Zumindest die Schüler in der Mittelstufe wären mit einer kritischen Infragestellung des Lehrplan-Unterrichts überfordert. Welchen Wert hat dann der Hinweis des Lehrplans, dass die Eltern bei Dissens mit den schulischen Wertvorstellungen darüber mit ihren Kindern sprechen könnten? Jedenfalls wäre damit der „abgestimmte Prozess“ zwischen Schule und Elternschaft erst recht misslungen.
Schulfremde Sexperten von den Kindern fernhalten
In einem weiteren Bereich werden die Elternrechte auf zuverlässige Informationen und verantwortliche Sexualerziehung missachtet. Im alten Lehrplan von 2007 hieß es: „Der Sexualkundeunterricht kann nicht an außerschulische Personen, Verbands-, Vereinsmitglieder und Beratungseinrichtungen delegiert werden. Die Sexualerziehung kann nur von kontinuierlich in der Klasse tätigen, pädagogisch ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden.“
Hintergrund für die Einfügung dieser Passage in den damaligen Lehrplan waren folgende Vorfälle. Die Organisation pro familia hatte 15jährige Schüler/innen als sogenannte „Sexperten“ ausgebildet. Die wurden in hessische Schulen geschickt und verbreiteten dort in den 9. Klassen die hedonistisch-instrumentellen Sexualvorstellungen jener Organisation, die durchgehend im Widerspruch standen zu den schulischen Sexualerziehungsrichtlinien.
Der neue Lehrplan hat die aufgeführte Passage komplett gestrichen. Stattdessen sollen sich Schulen wieder für externe Lobbygruppen öffnen können etwa den „schwul-lesbischen Sexperten“ von SCHLAU Hessen. Allein schon das schulische Indoktrinationsverbot verbietet es aber, dezidierte Lobbygruppen von sexuellen Minderheiten auf die Schüler loszulassen. Das Problem bei schulischen Darbietungen von externen Institutionen oder Personen ist, dass die Schule weder die Einhaltung der Lehrplanvorgaben garantieren noch die Eltern genau über „Ziele, Inhalte und Lehrmittel“ jener Externen informieren kann, wozu sie bei Sexualerziehungsthemen aber verpflichtet ist.
Wenn die Schule etwa zu Wirtschafts- und Politik-Themen externe Fachleute einlädt, wird niemand Bedenken haben. Das ist aber anders in der Sexualerziehung angesichts der werte- und persönlichkeitssensiblen Themen, für die die Schule im Sinne des Gemeinwohls beauftragt und verantwortlich ist „auch gegenüber den Eltern. Die Vertreter von pro familia, SCHLAU, Lambda etc. tragen dagegen nur spezielle Gruppeninteressen und deren Wertvorstellungen in die Schulen. Sie haben weder Kenntnis von dem persönlichen Entwicklungsstand der Schüler/innen noch der Gruppendynamik einer Klasse. Darüber hinaus haben sie meistens keine pädagogische Fachbildung, um didaktisch angemessen, entwicklungssensibel und altersgerecht sexualerzieherische Themen aufzubereiten.
Pädagogischer Schrott von schwul-lesbischen Sexpropagandisten
Ein abschreckendes Beispiel aus Schleswig-Holstein sollte für jeden Kultusminister eine Warnung sein, alle Lobbygruppen im Bereich der Sexualität strikt aus der Schule herauszuhalten. In dem nördlichen Bundesland hatte das SPD-geführte Sozialministerium den Lesben- und Schwulen-Verband für 20.000 Euro beauftragt, einen „Methodenschatz“ für die Grundschule zu erarbeiten. Es ging dabei um das gleiche Hauptthema wie in der neuen Sexualerziehungsrichtlinie in Hessen: „Akzeptanz der Vielfalt“. Die Prüfung des erstellten Materials vom landeseigenen Institut für schulische Qualitätsentwicklung brachte das Ergebnis, dass die Steuergelder für pädagogischen Schrott vergeudet waren. Die ungeeigneten Materialien entsprachen methodisch und didaktisch weder dem Stand der Grundschulpädagogik noch den fachspezifischen Anforderungen im Rahmen des Sachunterrichts. Außerdem waren die Materialien „nicht altersgemäß gestaltet“. Man kann davon ausgehen, dass solche pädagogischen Defizite mehr oder weniger bei allen externen Interessengruppen zu Sexualitätsthemen vorhanden sind. Bei der notwendigen Revision des hessischen Sexualerziehungslehrplans sollte der bewährte Grundsatz der Richtlinie von 2007 wieder eingeführt werden: Nur kontinuierlich in der Klasse tätige, pädagogisch ausgebildete Lehrkräfte sind verantwortlich für die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen.
Erst unter diesen Bedingungen kann die schulische Vorschrift eingehalten werden, nach der die Eltern vorab und verlässlich „über Ziele, Inhalte und eingesetzte Lehr- und Hilfsmittel ausführlich informiert“ werden. http://www.katholisches.info/2017/02/18/...rplanmaengel-5/ Text: Hubert Hecker Bild: cft Schweiz (Screenshot)/Autor
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