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  • 06.03.2017 00:55 - „Klarheit und Wahrheit“ – Eine Anmerkung zum Hirtenwort des Erzbischofs von Vaduz zur Fastenzeit 2017
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Klarheit und Wahrheit“ – Eine Anmerkung zum Hirtenwort des Erzbischofs von Vaduz zur Fastenzeit 2017
6. März 2017 Forum, Nachrichten, Papst Franziskus, Sakrament der Ehe 0


Erzbischof Wolfgang Haas: Fastenhirtenbrief 2017
von Markus Büning*

Dieses Hirtenwort ragt unter den vielen diesjährigen Fastenhirtenworten in deutscher Sprache sicher heraus. Der Liechtensteiner Erzbischof bietet seinen Diözesanen mit dem Dreischritt „gottgefällig – gottverbunden – gottergeben“ tiefgehende Gedanken zum Leben und Sterben in christlicher Gesinnung, mithin eine schöne Betrachtung über das Leben als Christ. Unter dem Stichwort „Gottverbunden lieben“ spricht der Erzbischof auch den großen Wert der ehelichen Treue an. Ohne die gegenwärtige Debatte um Amoris laetitia (AL) explizit zu erwähnen, sagt der Vaduzer Oberhirte in seiner ihm eigenen Klugheit dann folgendes:

„Wenn nun etwa in Bezug auf die christliche Ehe deren Unauflöslichkeit zur Diskussion gestellt wird und der Ehebruch nicht mehr in jedem Fall als schwere Sünde gelten soll, dann ist ein solches Bestreben direkt gegen Gottes Heilswillen gerichtet. Schon in der ursprünglichen Schöpfungsordnung und schließlich in der Erlösungsordnung ist die Ehe von Gott als unauflöslicher Bund gewollt. ‚Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.‘ (Mt 19,6; Mk 10,9). So sagt es Jesus in aller Eindeutigkeit und rehabilitiert damit das, was von Anfang an galt (vgl. Gen 2,4). Nur der Tod kann das Eheband trennen. Niemand, welchen Standes und Ranges er immer sei, hat die Vollmacht, ein gültiges sakramentales Eheband zu lösen.“
Das sind in den Zeiten der gegenwärtigen Verwirrung um Ehe und Familie klare und wahre Worte, die am Gebot Jesu nicht herumdeuteln und keinerlei Raum für Relativierungen lassen. Hier ist zudem kein Raum für eine gefährliche Kasuistik, die versucht, die generelle Verwerflichkeit des Ehebruchs zu relativieren. Nein: Der Ehebruch ist immer eine schwere Sünde! Diese Worte vermögen die Gewissen von uns Katholiken, insbesondere von uns Eheleuten, dahingehend zu schärfen, die eheliche Treue als unumstößlichen Wert zu achten.

Dann betont der Bischof die weiter bestehende uneingeschränkte Geltung von Familiaris Consortio Nr. 84, deren Wortlaut vollständig zitiert wird. Zuvor betont Haas klar und deutlich wie folgt:

„Da zwischen dem Leben im Ehesakrament und dem Empfang der eucharistischen Speise kein Widerspruch und keine Verunklärung aufkommen dürfen, gilt bei aller fürsorgenden Liebe zivilrechtlich Geschiedener gegenüber stets und ohne Abstriche in jedem Fall, was das kirchliche Lehramt gerade auch durch den heiligen Papst Johannes Paul II. verkündet hat.“
Es folgt dann die Zitierung der heute umstrittenen klaren Aussage aus Familiaris Consortio Nr. 84, deren unbedingte Geltung ja bekanntlich durch die von AL ausgelöste Debatte von vielen Verantwortungsträgern unserer Kirche so ja nicht mehr ausgesprochen wird. Wegen der Wichtigkeit des Textes soll diese wesentliche Aussage päpstlichen Lehramtes auch hier noch einmal zitiert werden:

„Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.
Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘ (Johannes Paul II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode, 25.10.1980, 7: AAS 72, (1980), 1082).“
Resümierend stellt nach diesem Zitat der Erzbischof von Vaduz dann klar und unmissverständlich fest, dass diese Lehre nach wie vor – ohne jedwede Einschränkung – weiterhin gilt:

„An diese kirchliche Lehre und Ordnung sind wir alle gebunden, gerade auch in der seelsorglichen Betreuung und Begleitung der uns anvertrauten Menschen. Als Christgläubige, die gottverbunden lieben, wollen wir gerade in der heutigen Gesellschaft darum bemüht sein, auch andere zur Liebe aus Gottverbundenheit zu gewinnen und sie vor falschen Wegen zu bewahren.“
Damit ist für die Priester im Erzbistum Vaduz völlig klar, welchen Ratschlag sie den zu ihnen kommenden Menschen, die in solch einer irregulären Situation leben, nach wie vor zu geben haben: „Zusammenleben nur dann, wenn sexuelle Enthaltsamkeit!“ Zudem ist jedem Katholiken im Erzbistum Vaduz klar, dass die Unauflöslichkeit der Ehe eben nicht auf dem Altar ungehemmter Liberalität geopfert werden kann. Jeder Stand bekommt in diesem Hirtenwort eine klare und deutliche Orientierung.

Dem Erzbischof von Vaduz gebührt für diese Klarheit in Zeiten starker Verunsicherung unser größter Dank! Wie sein Nachfolger auf dem Bischofsstuhl in Chur, Vitus Huonder, bleibt dieser Hirte der Kirche bei der uneingeschränkten Geltung des Evangeliums über die Ehe, das unser Herr der Kirche verkündet hat. Möge Christus noch mehr Oberhirten diesen Mut schenken, wieder Worte der Orientierung zu sagen, die letztlich nur eines im Blick haben: das salus animarum, das Heil der Seelen.

Der Fastenhirtenbrief 2017 von Erzbischof Wolfgang Haas von Vaduz im vollständigen Wortlaut.

*Markus Büning, geboren 1966 in Ahaus (Westfalen), Studium der katholischem Theologie und Philosophie in Münster in Westfalen und München sowie der Rechtswissenschaften an den Universitäten von Konstanz und Münster, 2001 in Münster zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert, nach Tätigkeiten als Assistent an den Universitäten Konstanz und Münster Eintritt als Jurist in den Verwaltungsdienst. Der ausgewiesene Kirchenrechtler veröffentlichte zahlreiche Publikationen zu kirchenrechtlichen und theologischen Themen und über Heilige. Dr. Markus Büning ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.
http://www.katholisches.info/2017/03/kla...astenzeit-2017/
Bild: Erzbistum Vaduz (Screenshot)



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