Der Malteserorden und die 30 Millionen Schweizer Franken – Schreiben eines Malteserritters
28. März 2017 Dokumentation, Hintergrund, Lebensrecht, Nachrichten, Papst Franziskus, Pille danach
Großkanzler Boeselager (v.l.), inzwischen Ex-Großmeister Festing und Papst Franziskus. Freiherr von Boeselager und der Papst verstehen sich prächtig. Ob Großmeister Festing bereits ahnte, daß der Papst seinen Kopf verlangen würde?
(Rom) Der Pressesprecher des Souveränen Malteserordens, Eugenio Ajroldi di Robbiate, bemühte sich, die Angelegenheit der 30 Millionen Schweizer Franken, die in den vergangenen Tagen bekannt wurden, ins rechte Licht zu rücken. Der bald 1000 Jahre alte Hospital- und Ritterorden steht derzeit unter päpstlicher, kommissarischer Aufsicht. Das provozierte wiederum die Reaktion von Rittern, die dem ehemaligen Großmeister Fra Matthew Festing nahestehen. Festing, der 79. Großmeister des Ordens, war am 24. Januar von Papst Franziskus zur Abdankung gezwungen worden, weil dieser sich geweigert hatte, den von ihm abgesetzten, ehemaligen Großkanzler Albrecht Freiherr von Boeselager wieder in sein Amt einzusetzen. Boeselager wurde am 25. Januar vom Papst wieder zum Großkanzler gemacht und ist seither der mächtige Mann im großmeisterlosen Orden. Der Vatikanist Sandro Magister veröffentlichte nun dazu die Zuschrift eines Ordensritters. Magister, dem der Name des Ritters bekannt ist, veröffentlichte die Zuschrift anonym.
Lieber Magister,
manchmal äußern auch die Presseverantwortlichen von großen Organisationen falsche oder ungenaue Behauptungen. Von dieser Regel ist auch der Malteserorden nicht ausgenommen, der in jüngster Zeit große Verwirrung verursacht hat, besonders was den neuseeländischen Treuhandfonds CPVG mit Schweizer Treuhänder anbelangt, indem er zuerst dessen Existenz leugnete und dann eine große Verwirrung rund um die rechtlichen Vorgänge stiftete, die Orden und Fonds in einem Gegensatz sahen.
Es sind einige Richtigstellungen zur jüngsten Stellungnahme des Ordens notwendig, die deren Inhalt korrigieren oder widerlegen.
Albrecht Freiherr von Boeselager war nicht entlassen worden, weil er gewähltes Mitglied des Souveränen Rates war, sondern weil gegen ihn ein Disziplinarverfahren eröffnet worden war. Dieser Umstand hatte zur Suspendierung seiner Mitgliedschaft im Orden geführt und damit zum automatischen Verlust von seinem Amt als Großkanzler. Das gesamte Verfahren war von der Generalanwaltschaft des Ordens überwacht worden, die dessen Gültigkeit bestätigt hatte. Alle näheren Umstände waren in einer Mitteilung auf der Internetseite des Ordens veröffentlicht worden, die später allerdings gelöscht wurde. Der Großmeister hatte eine Kopie davon einem Brief beigefügt, der am 14. Januar 2017 an zahlreiche mit dem Orden verbundene Persönlichkeiten verschickt wurde. In den vergangenen 15 Jahren waren zwei andere Mitglieder des Souveränen Rats, beide Italiener, von ihrem Amt zurückgetreten, weil der Großmeister es gefordert hatte.
Der Großmeister, wie dem Bericht der Ethikkommission des Ordens zu entnehmen ist, die er im Laufe des Jahres 2015 errichtete, hatte von der Verteilung von Kondomen und Abtreibungspillen durch Malteser International (in der Zeit 2004-2014, dann fortgesetzt 2015) Ende 2014 nach einer Versammlung der Hospitalier des Ordens erfahren, die in Hong Kong stattfand. Nach der daraufhin erfolgten Errichtung der Ethikkommission und der Veröffentlichung von deren Bericht (Anfang 2016) bat der Großmeister Kardinal Gerhard Müller, Präfekt der Glaubenskongregation, um seine Beurteilung (12. März 2016). Als diese vorlag, begann er Boeselager unter Druck zu setzen. Es gab also keine Debatte bezüglich der Verteilung von Verhütungsmitteln und von Abtreibungspillen in Gegenwart des Großmeisters oder im Souveränen Rat vor Ende 2014, wie auch der Großmeister in seinem Brief vom 8. April 2016 bestätigte.
In dem oben erwähnten Schreiben vom 14. Januar 2017 gab der Großmeister die Konstituierung einer professionellen. ordensinternen Kommission bekannt, um Klarheit zur Sache mit dem neuseeländischen Fonds zu schaffen. Dieser Umstand löste alleine rasche Beschleunigung der Ereignisse aus, die zur erzwungenen Abdankung des Großmeisters führte. Offensichtlich will niemand, daß Licht in die Sache mit dem Fonds, seinem Geld und dessen Herkunft gebracht wird. Es ist daher unpräzise, zu behaupten, daß es die interne Kommission nicht gegeben habe: Deren Konstituierung war offiziell bekanntgegeben worden.
Ein Verfahren gegen den Treuhänder des CPVG-Fonds war mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft durch zwei physische Personen am 26. April 2013 eingeleitet worden. Am selben Tag leitete der Staatsanwalt strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt ein wegen „gestion déloyale qualifiée, abus de confiance e blanchiment d‘argent“. Der Malteserorden und der Hospitalorden des heiligen Johannes von Gott (Barmherzige Brüder) brachten am 10. Mai 2013 ihrerseits ebenfalls eine Strafanzeige gegen denselben Treuhänder ein und schlossen sich dem Verfahren an.
Das Vermögen des CPVG-Fonds war bereits am 29. April 2013 von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Ein Antrag des Fonds-Treuhänders auf Freigabe des Vermögens wurde von der Berufungsstrafkammer des Genfer Gerichts am 30. April 2014 abgewiesen. Das Vermögen ist noch immer beschlagnahmt.
Was den mutmaßlichen Interessenskonflikt von drei Mitgliedern der Kommission anbelangt, die vom Staatssekretariat des Vatikans am 21. Dezember 2016 ernannt worden war, den der Großmeister in seinem Schreiben vom 14. Januar 2017 geäußert und begründet hatte, würde es mehr als verwundern, wenn ausgerechnet das Staatssekretariat diesen Konflikt zugegeben würde.
Vom Orden wurde behauptet, daß von den 30 Millionen Schweizer Franken, die vom CPVG-Fonds gütig gespendet wurden, drei Millionen bereits ausbezahlt worden sind.
Allerdings vereinbarte der Herr Marc Odendall, man weiß nicht mit welcher Vollmacht, zwischen 2012 und 2013 mit dem Treuhänder des CPVG-Fonds eine Spende „an den Malteserorden“ von ca. zwei Millionen Euro (nicht drei Millionen Schweizer Franken). Von diesen zwei Millionen wurde etwa eine Million an Malteser International überwiesen (aber vielleicht hat Boeselager, wie bei den Verhütungsmitteln, auch davon nichts mitbekommen).
100.000 Schweizer Franken wurden zudem an eine Stiftung namens Caritas in Veritate gespendet, deren Vorsitzender Erzbischof Silvano Tomasi ist, ein Projekt, das von Odendall in seiner Funktion als Vertreter des Malteserordens International [sic] unterstützt wird. 2014, als das CPVG-Vermögen beschlagnahmt war, versuchten Tomasi und Odendall zusammen mit Marwan Senhaoui, den damaligen Großkanzler Jean-Pierre Mazery davon zu überzeugen, eine Transaktion mit dem Fonds-Treuhänder zu unterzeichnen. Sie versuchten zusammen mit dem 2014 als Nachfolger von Mazery zum Großkanzler gewordenen Boeselager auch in den folgenden Jahren den Großmeister in diesem Sinn zu bedrängen. Am 21. Dezember 2016 wurden die drei [Tomasi, Odendall, Senhaoui] zu Mitgliedern der vom Staatssekretariat des Vatikans eingerichteten Kommission ernannt [mit dem Auftrag die Absetzung Boeselagers durch den Großmeister und auch die Sache mit dem CPVG-Fonds zu untersuchen, Anm. Red.].
Die Entscheidung, die Strafanzeige gegen den CPVG-Fonds in Genf zurückzuziehen, sei von der Ordensregierung 2016 getroffen worden. Diesbezüglich wäre allerdings näher zu bestimmen, was unter Ordensregierung gemeint ist. Weder der Großmeister, der bis zum Schluß seine Zustimmung verweigerte, noch der Souveräne Rat, der laut Auskunft einiger seiner Mitglieder nie zu diesem Thema im Zusammenhang mit dem Fonds diskutierte, haben je entschieden, die Anzeige zurückzuziehen. Was der Verweis auf die „Ordensregierung“ also genau besagen will, ist nicht klar, die aber in der Verfassung und im Codex des Ordens genau definiert ist.
Es wird zudem eine Entscheidung vom Januar 2017 zitiert, die Anzeige zurückzuziehen, doch jeder Regierungsakt in der Zeit vom 6. Dezember 2016 bis zum 28. Januar 2017 wurde vom Staatssekretariat des Heiligen Stuhls am 25. Januar 2017 für null und nichtig erklärt, was vom Souveränen Rat am 28. Januar 2017 ratifiziert wurde. Es hätte also jede Handlung unterbrochen und die Wahl des neuen Großmeisters abgewartet werden müssen, ehe die Transakation mit der CPVG unterzeichnet werden hätte können.
Was die Bestimmung der Spende anbelangt, ist zumindest zu hoffen, daß sie nicht für den Kauf von Kondomen eingesetzt wird, sondern für humanitäre Projekte unter der alleinigen Verantwortung des Ordens und nicht einer kleiner Gruppe von Deutschen und den von ihnen kontrollierten Organisationen.
Es bleibt ein berechtigter Zweifel, was die Herkunft dieser 30 Millionen Schweizer Franken betrifft. Sie sollen nämlich von einer Stiftung in Liechtenstein namens Malta Stiftung stammen, die dann in einen Malta-Fonds nach neuseeländischem Recht umgewandelt und schließlich in den CPVG-Fonds, ebenfalls neuseeländischen Rechts, gemündet ist. In der gerichtsanhängigen Causa, in der sich der Orden gegen den Treuhänder stellte, wurden auch zwei Stiftungen mit Sitz in Panama und ein weiterer neuseeländischer Fonds genannt. Seltsame Kreise.
Mit herzlichen Grüßen
(gezeichnetes Schreiben) http://www.katholisches.info/2017/03/der...alteserritters/ Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi Bild: MiL
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