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  • 19.04.2017 00:26 - Kirchliche Ehe: Wenn der Tod nicht scheidet, annulliert der Vatikan
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kirchliche Ehe: Wenn der Tod nicht scheidet, annulliert der Vatikan
9. September 2015, 15:38 80 POSTINGS

Nach drei Jahrhunderten führt die katholische Kirche neue Richtlinien zur Eheannullierung ein. Eine Scheidung wird es nach wie vor nicht geben, die Möglichkeit eines Ehenichtigkeitsverfahrens wird aber vereinfacht Wien – Wenn in Österreich Hochzeit gefeiert wird, ist der Bräutigam im Mittel knapp 30 und die Braut 27 Jahre alt. Durchschnittlich 18 Jahre später hat sich die Sache mit der Ehe wieder erledigt –

zumindest wenn die Partner zu jenen vier von zehn Ehepaaren im Land gehören, deren vermeintlicher Bund fürs Leben nicht durch den Tod, sondern durch eine Scheidung getrennt wird. Gefeiert wird dann meistens nicht. Zwei Unterschriften im ausgefüllten Scheidungsantrag und die Bezahlung der 279 Euro hohen Gerichtsgebühr als letzte gemeinsame Handlung genügen, um Mann und Frau vor dem Gesetz zu geschiedenen

Leuten zu machen. Nichtigkeitsgründe Wenn ein Paar zu den praktizierenden Katholiken im Land zählt und die Ehe auch vor Gott und dem kirchlichen Administrationsapparat aufgehoben wissen will – etwa um jemand anderen erneut kirchlich heiraten zu dürfen –, ist das bedeutend schwieriger. Eine Scheidung kommt prinzipiell nicht infrage. Das Kirchenrecht erlaubt lediglich die Möglichkeit eines Ehenichtigkeitsverfahrens. Die Annullierung ist möglich, wenn das diözesane Kirchengericht feststellt, dass die Verbindung nach katholischem Eherecht nicht gültig zustande gekommen ist. Als Gründe gelten etwa Konsensmangel, zum Beispiel Zwang oder eine Scheinehe, aber auch eine Verletzung der formalen Richtlinien bei der Erteilung des Sakraments oder sogenannte Ehehindernisse: wenn nahe Verwandte einander geheiratet haben oder einer der Partner schon bei der Eheschließung wusste, körperlich oder geistig nicht zum Vollzug der Ehe, also zum Beischlaf, fähig zu sein. Bisher konnte der Annullierungsprozess innerhalb der kirchlichen Bürokratie zu einem mühsamen Unterfangen werden.

Zwei Instanzen des Ehegerichts müssen die Nichtigkeitsgründe unabhängig beurteilen, bei unterschiedlichen Erkenntnissen wird die endgültige Entscheidung der dritten Instanz, dem vatikanischen Ehegericht Rota Romana, übertragen. Verfahrenserleichterung Papst Franziskus vereinfachte nun dieses Verfahren mit zwei neuen Erlässen. Einer ist bindend für die römisch-katholische Kirche, der andere für die mit Rom unierten Ostkirchen. Laut den Dokumenten soll künftig die Entscheidung einer einzigen Instanz für eine Eheannullierung genügen, wenn beide Partner mit dem Ergebnis einverstanden sind. "Das Ehenichtigkeitsverfahren war seit der Reform von Benedikt XIV. vor drei Jahrhunderten unverändert geblieben", sagte Rota-Romana-Dekan Pio Vito Pinto zu Radio Vatikan. Es gehe nicht darum, die Ehenichtigkeit zu fördern, sondern um eine Vereinfachung der Verfahren, wird Papst Franziskus zitiert, der stets in die Arbeit der Reformkommission eingebunden war. In Kraft treten sollen die Erlässe mit dem Beginn des Heiligen Jahres am 8. Dezember. Meist positiver Abschluss Wie viele

Ehenichtigkeitsprozesse in Österreich geführt werden und wie oft sie mit einer Annullierung enden, wird laut den beiden erzbischöflichen Metropolitangerichten in Wien und Salzburg nicht zentral erfasst. Laut Walter Sturm vom Wiener Gericht wurden dort in den vergangenen zehn Jahren 1.056 Verfahren in erster Instanz für Wien und 1.102 Verfahren in zweiter Instanz für Fälle aus Salzburg und den Diözesen St. Pölten, Linz und Eisenstadt bearbeitet. Grob schätzt Sturm, dass von 300 Anfragen rund 100 zu Prozessen zugelassen und davon 90 positiv im Sinne der Antragsteller abgeschlossen werden. (Michael Matzenberger, 9.9.2015) - derstandard.at/2000021952090/Kirchliche-Ehe-Wenn-der-Tod-nicht-scheidet-annulliert-der-Vatikan
http://derstandard.at/2000021952090/Kirc...Vatikan?ref=rec



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