Nach dem Interdikt mußte der Vatikan zurückrudern – Morgen Konklave des Malteserordens 28. April 2017 Forum, Hintergrund, Nachrichten, Papst Franziskus 1 .
Am 29. April versammelt sich am exterritorialen Sitz des Souveränen Malteserordens in Rom der Große Staatsrat zum Konklave, um einen neuen Großmeister zu wählen. Von Roberto de Mattei*
Der ehemalige Großmeister des Malteserordens, Fra Matthew Festing, dem Kurienerzbischof Giovanni Angelo Becciu „in Absprache mit dem Papst“ am vergangenen 15. April die Teilnahme an der Wahl seines Nachfolgers verboten hatte, ist trotz päpstlichen Vetos in Rom gelandet. Dem Vatikan blieb nichts anderes übrig, als das zur Kenntnis zu nehmen. Dies auch deshalb, weil das Staatssekretariat, laut dem Vatikanisten Edward Pentin, aufmerksam gemacht wurde, daß die Wahl durch die Abwesenheit Festing ungültig sein könnte, da dieser ein unveräußerliches Recht besitzt, daran teilzunehmen, als Wähler, aber auch als einer, der wiedergewählt werden könnte.
Tatsache bleibt, daß der Brief, mit dem Fra Festing angeordnet wurde, in diesen Tagen nicht einmal in Rom sein zu sollen, eine neue, unglaubliche Verletzung der Souveränität des Malteserordens darstellt. Der Staatsrat, der sich am 29. April in der Villa Magistrale, dem exterritorialen Sitz des Malteserordens in Rom, zum Konklave versammelt, wird aus 56 Wählern bestehen. Papst Bergoglio wollte vor seiner Abreise nach Kairo eine Gruppe von ihnen treffen und damit weiteren, ungebührliche Druck ausüben, um das Wahlergebnis zu beeinflussen. Dieses Eindringen in Terrain, das nicht unter die Zuständigkeit des Heiligen Stuhls fällt, riskiert das Gegenteil der gewünschten Wirkung zu provozieren. Allein schon die Anwesenheit Festings in Rom ist ein Aufbäumen des britischen Adeligen, nach seinem übereilten, vom Papst Ende Januar geforderten Rücktritt.
Großprior von Rom, Fra Giacomo Dalla Torre Großprior von Rom, Fra Giacomo Dalla Torre Auf dem Rückweg von seinem Ägypten-Besuch wird Papst Franziskus den Namen des neuen Großmeisters erfahren, oder – was wahrscheinlicher ist – des Staathalters ad interim, der für ein Jahr im Amt bleiben wird, während dem er die Ausarbeitung neuer Satzungen zu koordinieren haben wird. Die Namen, die herumgereicht werden sind die des Großkomturs, Fra Ludwig Hoffmann von Rumerstein, und des Großpriors von Rom, Fra Giacomo Dalla Torre Del Tempio di Sanguinetto.
Der Gewählte wird im Rahmen einer in Santa Maria all’Aventino zelebrierten Messe seinen Eid leisten, in Anwesenheit des päpstlichen Sondergesandten, Erzbischof Angelo Becciu, einer Art von „Kommissar“, der faktisch Kardinal Raymond Leo Burke, der offiziell noch Patron des Ordens ist, verdrängt hat.
In den vergangenen Monaten bezeichnete der Großmeister die Einmischung des vatikanischen Staatssekretariat, in einen „internen Verwaltungsakt in der Leitung des Souveränen Malteserordens“, der „ausschließlich in seine Zuständigkeit fällt“, als „inakzeptabel“. Dabei bekräftigte er die Entscheidung, „die eigene Souveränitätssphäre zu schützen gegen Initiativen, die in einer Form auftreten, die objektiv (und daher unabhängig von den Absichten, die rechtlich irrelevant sind) darauf abzielen, diese Sphäre in Frage zu stellen oder zumindest einzuschränken“.
Großkomtur Fra Ludwig Hoffmann von Rumerstein Großkomtur Fra Ludwig Hoffmann von Rumerstein So war es nicht, aber der scheinbare Sieg des Vatikans könnte sich als Bumerang erweisen. Der Malteserorden und der Heilige Stuhl stehen sich, mit vielen Parallelen, als Völkerrechtssubjekte gegenüber. Der Malteserorden besitzt eine doppelte Rechtspersönlichkeit, die ihn auf der Ebene des Kirchenrechts dem Heiligen Stuhl unterordnet, ihm aber auf der Ebene des Völkerrechts Unabhängigkeit von diesem garantiert. Auch der Heilige Stuhl hat aber eine ganz eigene internationale Persönlichkeit, die in der Befähigung zum Ausdruck kommt, Abkommen und Konkordate abzuschließen und in der Rolle eines ständigen Beobachters bei internationalen Institutionen wie dem Europarat und den Vereinten Nationen.
Die Verletzung der Souveränität des Malteserordens ist in gefährlicher Präzedenzfall, weil es – wie bekannt ist – Regierungen und Menschenrechtsorganisationen gibt, die auf dieselbe Weise, wie sie der Vatikan gegenüber dem Malteserorden anwendet, den Heiligen Stuhl seinen Rechtsstatus, den er in der internationalen Staatengemeinschaft besitzt, entziehen möchten.
Wer durch Schädigung der Souveränität verletzt, riskiert durch Schädigung der Souveränität umzukommen.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt erschienen: Vicario di Cristo. Il primato di Pietro tra normalità ed eccezione (Stellvertreter Christi. Der Primat des Petrus zwischen Normalität und Ausnahme), Verona 2013; in deutscher Übersetzung zuletzt: Das Zweite Vatikanische Konzil – eine bislang ungeschriebene Geschichte, Ruppichteroth 2011.
Bild: Corrispondenza Romana
Beliebteste Blog-Artikel:
|