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  • 10.05.2017 00:45 - Trumps Einsatz für die Religionsfreiheit: „Ich werde das Johnson-Amendement vernichten“
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Trumps Einsatz für die Religionsfreiheit: „Ich werde das Johnson-Amendement vernichten“
9. Mai 2017 Christenverfolgung, Genderideologie, Nachrichten, Papst Franziskus


Donald Trump in der episkopalen National Cathedral von Washington

https://www.whitehouse.gov/the-press-off...ligious-liberty

(Washington) Am 4. Mai unterzeichnete Donald Trump die Durchführungsbestimmung Promoting Free Speech and Religious Liberty. Damit setzt der seit Ende Januar amtierende US-Präsident ein weiteres Wahlversprechen um: den Schutz der Religionsfreiheit.

Die Religionsfreiheit stand unter seinem Vorgänger Barack Obama acht Jahre lang unter Beschuß. Der erste Verfassungszusatz der USA schreibt das unveräußerliche Recht eines jeden US-Bürgers fest, öffentlich seinen religiösen Glauben bekennen zu können. Damit gründen alle anderen Bürgerrechte und Freiheiten direkt auf der Religionsfreiheit.

Das Wahlversprechen, sicherte Trump, auch in den schwierigsten Momenten seines Rennens um das Weiße Haus, die wichtige Unterstützung eines maßgeblichen Teils der praktizierenden Christen von den Evangelikalen bis zu den Katholiken, der in den USA als „religiöse Rechte“ bekannt ist. Das Versprechen hatte er am 2. Februar wenige Tage nach seiner Angelobung beim National Prayer Breakfast konkretisiert. Damals sagte Trump:

„Meine Regierung wird alles in ihrer Macht stehende tun, um die Religionsfreiheit in unserem Land zu verteidigen und zu schützen. Ich bringe die Dinge wieder in Ordnung.“
Dabei wurde er sehr konkret:

„Aus diesem werde ich das Johnson Amendment vernichten und es jenen, die uns im Glauben vertreten, ermöglichen, sich frei zu äußern, ohne Vergeltung fürchten zu müssen. Das werde ich tun. Denkt daran.“
Am Tag zuvor hatten die Republikaner in beiden Häusern des Parlaments den Entwurf für einen Free Speech Fairness Act eingebracht und damit den Weg geebnet.

Trump korrigiert Obamas Eingriffe gegen Meinungs- und Gewissensfreiheit

Trump korrigierte nun mit der Unterzeichnung der Durchführungsbestimmung Promoting Free Speech and Religious Liberty zwei Eingriffe der Vorgängerregierung zur Einschränkung der Meinungsfreiheit religiöser Gruppen und der Gewissensfreiheit aus religiösen Motiven.

Trump hob die gesetzlichen Bestimmungen auf, mit denen Obama die Religionsgemeinschaften drohte, ihnen den Gemeinnützigkeitsstatus abzuerkennen, der die Steuerbefreiung sichert, wenn sie bei Wahlen bestimmte Parteien und Kandidaten unterstützen. Wenn jede Gruppe in den USA ihre Wahlempfehlungen abgeben könne, müsse dies auch für die Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten, so Trump. Das Johnson Amendment bezieht sich auf den ultraliberalen Lyndon B. Johnson, der unter John F. Kennedy Vizepräsident war und nach dessen Ermordung in das Präsidentenamt nachrückte. Als demokratischer Oppositionsführer im Senat hatte er 1954 eine Änderung des Steuerrechts durchgesetzt, das es ermöglicht, nicht gewinnorientierten Organisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, wenn sie im Wahlkampf aktiv werden. Getroffen hat die Maßnahme vor allem die Religionsgemeinschaften, an denen sich Johnson dafür rächen wollte, daß sie ihm zu große Nachgiebigkeit gegenüber dem Kommunismus vorgeworfen hatten. Seither lastet die Abänderung über der US-Innenpolitik und wird von den religiösen Gemeinschaften als Damoklesschwert gesehen, mit dem ihre Meinungsfreiheit je nach amtierendem Präsidenten geknebelt werden kann. Obama nützte die Bestimmung, um zum Teil radikal gegen die religiösen Gemeinschaften vorzugehen. Unter anderem strich er christlichen Hilfsorganisationen Bundesmittel, wenn sie keine Abtreibung in der Dritten Welt unterstützten.

Die zweite Maßnahme betrifft eine Modifizierung der Obamacare, der umstrittenen Gesundheitsreform von Obama. Trump wies die Bundesbehörden an, die bisherige Gesundheitspolitik zu ändern, die Arbeitgeber zwingt, den Angestellten eine Krankenversorgung zu garantieren, die Gratisverhütungsmittel und Abtreibung mit einschließt. Während Obama mit Hilfe des Johnson Amendment die Meinungsfreiheit beschnitt, schränkte er mit der Obamacare die Gewissensfreiheit ein.

Verweigerung aus Gewissensgründen soll Homo-Diktatur beenden

Wie die trumpfeindliche Wochenzeitung The Nation berichtete, liegt bereits der Entwurf für eine weitere Maßnahme vor, mit der die schwerwiegende Einschränkung der Gewissensfreiheit am Arbeitsplatz rückgängig gemacht werden soll. Wenn Trump auch dieses Dekret unterzeichnet, werden die amerikanischen Arbeitnehmer, aber auch Handwerker, Freiberufler und Gastronomen sich weigern können, „Homo-Ehen“ zu schließen, oder Aufträge von Homosexuellen annehmen zu müssen, ohne Gefahr zu laufen, daß ihnen gekündigt wird, sie hohe Geldbußen zahlen müssen oder sogar eingesperrt werden. Im Staat Neu Mexiko wurde 2013 einem christlichen Photographen gerichtlich verboten, den Auftrag von Homosexuellen abzulehnen, bei ihrer „Homo-Ehe“ zu photographieren. Nicht besser erging es dem Ehepaar Klein im Staat Oregon. Die Konditoren hatten sich geweigert, die Hochzeitstorte für eine „Homo-Ehe“ zu liefern. Aufgrund ihrer religiösen Überzeugung nahmen sowohl der Photograph als auch die Konditoren den Einnahmeverlust in Kauf, um nicht an etwas mitwirken zu müssen, was sie in innerlich ablehnen. Das es weder im einen noch im anderen Staat an Photographen und Konditoren mangelt, bedeuteten die Gerichtsurteile eine schwerwiegende Einschränkung der Gewissensfreiheit durch Ausübung von Zwang. Dieser Zwang spielte im Wahlkampf unter dem Stichwort „Homo-Diktatur“ eine nicht unwesentliche Rolle.

Kritik von konservativer Seite – Feindbild Ivanka

Diese dritte Maßnahme wird von konservativen Kreisen erhofft, ist aber noch nicht unterzeichnet. Die beiden unterzeichneten Maßnahmen werden von der schrillen Homo-Welt und linken Kolumnisten scharf angegriffen. Auch verschiedene Konservative werfen ihnen einen Schönheitsfehler vor, der sie nicht begeistert. Genau genommen seien sie kaum mehr als Willensbekundungen des Präsidenten. Man wisse nun, was er will. Das sei gut. Die Durchführungsbestimmung enthält aber keine Sanktionen bei Nichteinhaltung. Damit laufe sie Gefahr, nichts zu ändern.

Der Philosoph Robert P. George, einer der führenden konservativen Intellektuellen in den USA, nannte die Bestimmung in einem Tweet „banal“ und „fahl“. Die Schuld dafür gab er der Präsidententochter Ivanka, der Frau von Jared Kushner. Beide gehören zu den vier wichtigsten Präsidentenberatern. Ivanka wird immer mehr zum Feindbild jener US-Kreise, die am intensivsten gegen alle Widerstände und Widrigkeiten die Kandidatur Trumps unterstützt und zum Erfolg geführt haben. Sie gilt als das eigentliche Hindernis gegen eine konsequente Anti-Gender-Politik des US-Präsidenten. Die kritischen Stimmen häufen sich, und auch die Enttäuschung wächst. Die Gesellschaftspolitik stellt für Trumps Anhänger einen zentralen Punkt dar, der für viele wichtiger als die Außenpolitik ist.

Erster oder letzter Schritt?

Tatsache ist aber auch, daß der US-Präsident von sich aus nicht mehr tun kann. Um das Johnson Amendment wirklich aufheben zu können, bedarf es der Zustimmung des Parlaments. Die Frage ist daher: Stellt die Executive Order Promoting Free Speech and Religious Liberty den ersten oder den letzten Schritt dar. Trumps Anhänger scheinen sich darüber nicht im Klaren zu sein, was ein Kommunikationsproblem erkennen läßt.

Einiges spricht dafür, daß es Trump durchaus ernst meint. Dafür spricht die Einbringung des Free Speech Fairness Act in beiden Häusern des Parlaments. Das Repräsentantenhaus stimmte zudem am vergangenen Donnerstag, am selben Tag als Trump die Durchführungsbestimmung unterzeichnete, in erster Lesung für die Aufhebung der Obamacare. Der Weg durch die Legislative braucht jedoch seine Zeit, die auch Trump nicht verkürzen kann.

Die Konservativen haben Recht, wenn sie argwöhnisch beobachten, was in Washington geschieht. Andererseits muß Trump die nötige Zeit gelassen werden, die von der Geschäftsordnung des Parlaments vorgesehen ist. Einstweilen hat er Zeichen gesetzt, daß er seine Wahlversprechen einhalten will. Es können sich jene gestärkt fühlen, die durch Obama benachteiligt waren. Ein erster Schritt zu einer Veränderung ist damit gesetzt. Der zweite Schritt wird, so die Hoffnung, bald folgen.

Trump am 24. Mai bei Papst Franziskus

Am 24. Mai wird Trump übrigens erstmals mit Papst Franziskus zusammentreffen. Die Begegnung wird mit Spannung erwartet. Man wird sehen, in wessen Begleitung der US-Präsident den Vatikan aufsuchen wird. In seinem Umfeld heißt es, daß sich Trump um gute Beziehungen bemühen will. Der erste Schritt dafür sei eine gute Gesprächsbasis, wie Trump im Wahlkampf grundsätzlich zum Thema diplomatische und zwischenmenschliche Beziehungen erklärte. Es wird auch zu sehen sein, wie Papst Franziskus auf den Mann reagiert, den er – wie das Establishment – jedenfalls nicht im Weißen Haus sehen wollte. Alles scheint möglich.

An Gesprächsstoff fehlt es jedenfalls nicht. Allein die Religionsfreiheit in den USA mit Auswirkungen auf andere Staaten sollte im Vatikan ein zentrales Anliegen sein.
http://www.katholisches.info/2017/05/tru...ent-vernichten/
Text: Andreas Becker
Bild: Alleanza Cattolica (Screenshot)



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