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  • 21.06.2017 00:23 - Neue Päpstliche Akademie des Lebens Appointee unterstützt Euthanasie durch Verhungern und Verdursten...furchtbar...
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Neue Päpstliche Akademie des Lebens Appointee unterstützt Euthanasie durch Verungern und Verdursten...furchtbar.


Eine Ethik-Studiengruppe für das italienische Jesuitenmagazin Aggiornamenti Sociali unter der Leitung von Fr. Maurizio Chiodi, ein neu ernanntes Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben und ein Theologe der norditalienischen Theologischen Fakultät von Mailand, hat sich den italienischen Euthanasie-Aktivisten bei der Unterstützung eines Gesetzentwurfs angeschlossen, der den Arzt in bestimmten Fällen mit Selbsthilfe und / oder Euthanasie assistieren würde. Die Rechnung wurde bereits vom Haus genehmigt und ist nun vor dem italienischen Senat.



Fr. Chiodis Studiengruppe zitiert "Proportionalismus", um zu behaupten, dass endlich kranke Krebspatienten und jene in einem persistenten vegetativen Zustand (wie Terri Schaivo - hier abgebildet) ein gesetzliches Recht haben, Nahrung und Wasser zu verweigern oder um fortgeschrittene Gesundheitsrichtlinien für solche Handlungen zu schaffen Euthanasie durch Hunger und Dehydratation. Fr. Chiodis Gruppe schreibt:


2. ... Ein demokratischer Staat besteht aus Bürgern, die sich verpflichtet haben, die verschiedenen Ethik, Weltanschauungen und Religionen zu respektieren, im Kontext der gegenseitigen Einbeziehung und aufrichtiger Gastfreundschaft, ohne sich auf andere zu verständigen .....

5. Eine umstrittene Frage betrifft die künstliche Ernährung und Hydratation (ANH), die der Entwurf des Gesetzes unter den Behandlungen umfasst, die in einer AHD [Vorschussrichtlinie] oder Vorausplanung abgelehnt werden können. Im katholischen Denken heißt es oft, daß diese Mittel immer obligatorisch sind; In Wirklichkeit ist ANH [künstliche Ernährung und Hydratation] eine medizinische und technische Intervention und als solche nicht das Urteil der Verhältnismäßigkeit zu vermeiden. Auch kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es manchmal nicht mehr möglich ist, den Zweck der Ernährung für den Patienten oder die Linderung des Leidens zu erreichen. Der frühere Fall kann bei der Krankheit des terminalen Krebses auftreten; Die zweite kann in einem vegetativen Zustand auftreten, der auf unbestimmte Zeit verlängert wird, wenn der Patient zuvor festgestellt hat, dass diese Perspektive inakzeptabel ist.


Im Gegenteil widerlegte Papst Johannes Paul II. Chiodi in dieser Angelegenheit in einer 2004 Adresse :

4. Ärzte und Gesundheitspersonal, Gesellschaft und Kirche haben moralische Pflichten gegenüber diesen Personen, von denen sie sich nicht befreien können, ohne die Forderungen sowohl der Berufsethik als auch der menschlichen und christlichen Solidarität zu verringern.

Die kranke Person in einem vegetativen Zustand, die auf Erholung oder ein natürliches Ende wartet, hat immer noch das Recht auf grundlegende Gesundheitsversorgung (Ernährung, Hydratation, Sauberkeit, Wärme usw.) und die Vermeidung von Komplikationen im Zusammenhang mit seiner Gefängnis zu Bett. Er hat auch das Recht auf eine angemessene Rehabilitationsversorgung und wird auf klinische Anzeichen einer eventuellen Erholung überwacht.

Ich möchte besonders hervorheben, wie die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie mit künstlichen Mitteln versehen ist, immer ein natürliches Mittel zur Erhaltung des Lebens darstellt, kein medizinischer Akt. Ihre Verwendung sollte grundsätzlich grundsätzlich gewöhnlich und verhältnismäßig betrachtet werden, und als solche moralisch obligatorisch, soweit und bis es gesehen wird, daß sie ihre ordnungsgemäße Endgültigkeit erreicht hat, die im vorliegenden Fall darin besteht, dem Patienten Nahrung zu gewähren und zu lindern Von seinem Leiden.

Die Verpflichtung zur Bereitstellung der "normalen Pflege der Kranken in solchen Fällen" (Kongregation für die Glaubenslehre, Iura et Bona, S. IV) beinhaltet in der Tat die Verwendung von Ernährung und Hydratation (vgl. Päpstlicher Rat " Cor Unum ", Dans le Cadre, 2, 4, 4, Päpstlicher Rat für die pastorale Unterstützung der Gesundheitspersonal, Charta der Gesundheitswesen, Nr. 120). Die Auswertung der Wahrscheinlichkeiten, die auf schwankenden Hoffnungen auf Erholung basiert, wenn der vegetative Staat über ein Jahr hinaus verlängert wird, kann die Beendigung oder Unterbrechung der minimalen Sorge für den Patienten, einschließlich Ernährung und Hydratation, nicht ethisch rechtfertigen. Der Tod durch Verhungern oder Austrocknung ist in der Tat das einzig mögliche Ergebnis als Folge ihres Rückzugs. In diesem Sinne endet es, wenn es wissentlich und willig ist,

Die von Johannes Paul II. Bestätigte " Päpstliche Akademie für das Leben 2000", "Respekt für die Würde des Sterbens", stellte ebenfalls fest: "Man muss immer eine gewöhnliche Pflege (einschließlich künstlicher Ernährung und Hydratation), palliative Behandlung, vor allem die richtige Therapie für Schmerzen , In einem Dialog mit dem Patienten, der ihn informiert hält. "


Ebenso erklärte eine Erklärung des CDF , die von Papst Benedikt XVI. Bestätigt wurde, erklärte:

Erste Frage: Ist die Verabreichung von Nahrung und Wasser (ob durch natürliche oder künstliche Mittel) an einen Patienten in einem "vegetativen Zustand" moralisch obligatorisch, außer wenn sie nicht durch den Körper des Patienten assimiliert werden können oder nicht an den Patienten verabreicht werden können, ohne erhebliche körperliche zu verursachen Beschwerden?

Antwort: Ja. Die Verabreichung von Nahrung und Wasser auch durch künstliche Mittel ist grundsätzlich ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel zur Erhaltung des Lebens. Es ist daher obligatorisch, in welchem ​​Ausmaß, und solange es gezeigt wird, daß es seine richtige Endgültigkeit vollbringt, was die Hydratation und Ernährung des Patienten ist. Auf diese Weise werden Leiden und Tod durch Hunger und Austrocknung verhindert.



Zweite Frage: Wenn Ernährung und Hydratation von einem künstlichen Mittel an einen Patienten in einem "permanenten vegetativen Zustand" geliefert werden, können sie unterbrochen werden, wenn kompetente Ärzte mit moralischer Gewissheit beurteilen, dass der Patient niemals das Bewusstsein erlangen wird?


Antwort: Nein. Ein Patient in einem "permanenten vegetativen Zustand" ist eine Person mit fundamentaler menschlicher Würde und muss daher eine gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege erhalten, die grundsätzlich die Verabreichung von Wasser und Nahrung auch durch künstliche Mittel beinhaltet.

Februar 2017 sahen auch die Veröffentlichung eines problematisch zweideutigen Updates für den Päpstlichen Rat für die pastorale Unterstützung der neuen Charta der Gesundheitsfürsorge für Gesundheitswesen , deren Absatz 152 behauptet:
"Ernährung und Hydratation, auch künstlich verabreicht, sind unter den Grundbedürfnissen wegen des Sterbens zu betrachten, wenn sie nicht zu lästig werden oder von Nutzen sind. Ihr ungerechtfertigter Rückzug kann die Bedeutung eines wahren und ordnungsgemäßen Tat der Euthanasie haben . "
+
Es sei darauf hingewiesen, dass neben seiner Haltung zur Unterstützung der Sterbehilfe, Fr. Chiodi widersetzt sich auch der ständigen Lehre der Kirche zur Empfängnisverhütung.

Geschrieben von Andrew Guernsey am 6/20/2017 07:08:00 AM
https://rorate-caeli.blogspot.com/2017/0...my-of-life.html



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