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  • 24.06.2017 00:33 - Der Mensch müsse nur glauben und fest darauf vertrauen, dass Christus seine Sünden zugedeckt hat. Sagt Luther.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

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Martin Luther – ein Reformator? Die Rechtfertigung des Sünders: sola fide...
19. April, 2017 Distrikt Deutschland

Martin Luther – ein Reformator?

Beiträge zum Lutherjahr

Die Rechtfertigung des Sünders: sola fide – allein durch den Glauben?

Die Frage nach der Rechtfertigung des Sünders stellte für Luther einen entscheidenden Punkt seiner Lehre dar. Er löste mit ihr ein persönliches Problem, das ihn jahrelang plagte. Luther litt in seiner Zeit als Mönch an schweren Skrupeln. Trotz allen Ringens, vielen Fastens und anderen Bußübungen konnte er die Begierlichkeit, d. h. die ungeordneten Regungen der Sinnlichkeit und des Stolzes, nicht in sich ertöten. Die katholische Lehre sagt nun, dass solche unfreiwilligen Regungen keine Sünde, sondern nur Versuchungen zur Sünde sind. Luther aber fühlte sich immer vor Gott schuldig und fand auch durch häufige Beichten keine Befreiung von seinen Skrupeln.

Luthers Menschenbild

Für Luther war die ungeordnete Begierlichkeit selbst schon Sünde. Luther und der gesamte alte Protestantismus hatten ein sehr düsteres Menschenbild: Die Natur des Menschen ist durch die Erbsünde so verkrümmt und vom Teufel infiziert, dass der Mensch nichts für sein Heil vermag, sondern auch nach der Taufe aus sich immer nur die Sünde hervorbringt. Der Wille ist – wenigstens hinsichtlich des ewigen Heils – nicht frei, sondern wird entweder von Gott oder vom Teufel geritten: „Der freie Wille ist nichts als ein Pferd, das vom Satan geritten wird; es kann nicht befreit werden, wenn nicht durch Gottes Finger der Teufel hinausgeworfen wird.“ Der Wille ist „ein Lasttier. Wenn Gott darauf reitet, will und geht es dahin, wohin Gott will, … Wenn der Satan darauf reitet, will und geht es dahin, wohin Satan will und es steht nicht in seinem Belieben, zu welchem Reiter es laufen will oder wen es suchen soll, sondern die Reiter selbst streiten darum, es einzunehmen und zu besitzen.“

Luther löste sein Problem, indem er sagte: Obwohl ich Sünder bin und Sünder bleibe, bin ich doch vor Gott gerechtfertigt, denn Gott rechnet mir die Sünde nicht mehr an. Daher ist für Luther der Mensch zugleich Gerechter und Sünder (simul justus et peccator). Er gebrauchte dafür die Bilder eines „gefesselten Räubers“ und eines „heilswürdigen Heuchlers“.

Es gibt für Luther keine wahre Heiligung des Menschen, sondern die Vergebung der Sünden besteht in einer bloßen Nichtanrechnung derselben von Seiten Gottes. Die Sünde bleibt also auch nach der Rechtfertigung, ist aber dann kein Grund der Verdammnis mehr. Ja, Luther verstiegt sich sogar zu Sätzen wie folgenden: „Wenn du unsere Werke allein betrachtest, sind sie Sünde, aber vertraue, dass sie in Christus Gott gefallen. Darum, ob du sündigst oder nicht, stütze dich nur immer fest auf Christus.“

Luther lehnte auch die Lehre ab, nach der uns die Gnade als eine neue Qualität, also als neue Eigenschaft geschenkt wird, die unsere Seele heiligt und ihr die Möglichkeit gibt, übernatürlich wertvolle Werke zu vollbringen. Die Gnade, die letztlich nichts anderes als Christus selbst ist, erhöht und veredelt nach Luther die Natur des Menschen nicht, sondern bleibt etwas ihm Äußerliches und Fremdes. Es gibt dann auch kein Wachstum in der Gnade, sondern diese ist bei allen Gerechtfertigten gleich.

Die Rechtfertigung soll sich nach Luther ohne jedes Zutun des Menschen vollziehen (mere passive). Der Mensch müsse nur glauben und fest darauf vertrauen, dass Christus seine Sünden zugedeckt hat. Dies ist der sog. Fiduzialglaube, d. h. Vertrauensglaube. Er ist aber kein Werk des Menschen, sondern obwohl in uns, doch ohne uns. Die so gewonnene Gnade und Rechtfertigung soll dann unverlierbar sein. Luther trieb dies in einem Brief an Melanchthon mit der Formulierung auf die Spitze: „Sei ein Sünder und sündige tapfer, aber glaube noch stärker (pecca fortiter, sed fortius fide) … Es genügt, dass wir … das Lamm erkannt haben; von diesem wird uns die Sünde nicht losreißen, auch wenn wir tausend- und tausendmal an einem Tage Hurerei oder Mord verübten.“ An anderen Stellen sagt er: „Ob ich gesündigt habe oder Gutes getan habe, ist ein und dasselbe.“ „Das Herz wird wunderbar gestärkt, wenn es erwägt, dass die göttliche Verheißung, die ihm gegeben ist, durch keine Sünde verändert werden kann.“

Die doppelte Gerechtigkeit

Sicherlich meinte auch Luther, dass der Christ Gutes tun solle, aber für die Sündenvergebung und Rechtfertigung hätten diese guten Werke nicht die geringste Bedeutung. Luther hatte sich hier die Lehre von einer doppelten Gerechtigkeit zurechtgelegt, indem er Gnade und Gabe (gratia et donum) unterschied: Die erste und wesentliche Gerechtigkeit komme von der Gnade und sei bei allen Gerechtfertigten gleich, aber mit Hilfe der Gabe könne der gerechtfertigte Mensch Verdienste und damit eine zweite, mehr persönliche Gerechtigkeit erwerben. Diese diene zwar nicht zu einer höheren Heiligkeit, würde dem Menschen aber eine akzidentelle Steigerung der Glorie erwerben. Luther erklärte so die Stelle in 1 Kor 15,41 „ein Stern unterscheidet sich im Glanz vom anderen.“ Jemand, der mehr gearbeitet habe, erhalte auch einen höheren Glanz. Diese Lehre versuchte Luther zwar in gewisse Schriftstellen hineinzulesen, sie findet sich dort aber nirgendwo, was man schon daran erkennt, dass Luther nicht nur den „Papisten“, sondern sogar dem hl. Paulus vorwarf, an manchen Stellen Gnade und Gabe bzw. Gnade und Verdienst zu vermengen, z. B. in Gal 3,5 f und Röm 10,10.

Der doppelten Gerechtigkeit entspricht auch eine doppelte Sünde. Die Erbsünde werde durch Glaube und Taufe vergeben, d. h. nicht mehr angerechnet. Bleiben würde die „Restsünde“, also die Konkupiszenz, durch die der Mensch immerfort sündige. Auch diese Restsünde werde nicht mehr angerechnet, könne aber mit Hilfe der Gabe durch ein gutes Leben immer mehr ausgetilgt werden. Die katholische Unterscheidung von Todsünde und lässlicher Sünde findet dagegen in Luthers Lehre keinen Platz.

Allerdings scheint die Lehre von der doppelten Gerechtigkeit und doppelten Sünde scheint selbst im Luthertum kaum rezipiert worden zu sein.

Die Rechtfertigung „sola fide“ – eine unbiblische Lehre

Die Lehre vom allein rechtfertigenden Glauben wollte Luther aus Röm 3,28 herauslesen, welche Stelle er so übersetzte: „So halten wir es nun, dass der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“ Das „allein“ hatte Luther hier zur Verdeutlichung hinzugefügt, es steht nicht im Text.

In Wirklichkeit kämpft der hl. Paulus an allen Stellen, in denen er sich gegen eine Gerechtigkeit durch die Werke des Gesetzes wendet, gegen die im Judentum verbreitete Meinung, dass der Mensch durch das Halten des mosaischen Gesetzes gerechtfertigt werde. Da auch manche aus dem Judentum kommende Christen noch zu einer solchen Haltung neigten, betont Paulus, dass der Mensch nicht durch das Gesetz, sondern durch Christus gerechtfertigt werde. Mit Christus aber tritt der Mensch zuerst durch den Glauben in Kontakt, d. h. durch die gläubige Annahme Jesu Christi als Erlöser und die Annahme seiner Lehre. Allerdings steht nirgendwo in der Bibel, der Mensch wäre durch diesen reinen Glauben schon gerettet, ohne dass er entsprechende Werke tun müsse.

Es ist eben nur der von der Liebe beseelte Glaube, der den Menschen wahrhaft rechtfertigt. Ein Glaube ohne die Liebe und die ihr entsprechenden Werke ist tot, wie der Jakobusbrief darlegt, weshalb Luther in als „recht stroherne Epistel“ bezeichnete: „Was nützt es, meine Brüder, wenn einer behauptet, er habe Glauben, hat aber keine Werke? Kann etwa der Glaube ihn retten? Wenn ein Bruder oder eine Schwester ohne Kleidung sind und es ihnen an der täglichen Nahrung mangelt, einer von euch aber zu ihnen sagt: ‚Geht in Frieden! Zieht euch warm an! Esst euch satt!’, ihnen aber nicht gibt, was sie zum Leben brauchen, was nützte das? So ist auch der Glaube, wenn er keine Werke hervorbringt, für sich allein tot“ (Jak 2,14-17).

Ein Dieb, ein Mörder und ein Ehebrecher können den Glauben haben, aber wenn sie ihre Sünden nicht bereuen und dafür Buße tun, werden sie unzweifelhaft verloren gehen. So schreibt auch Paulus: „Gebt euch keiner Täuschung hin! Weder Unzüchtige noch Götzendiener noch Ehebrecher noch Lüstlinge noch Knabenschänder, weder Diebe noch Habsüchtige noch Trunkenbolde noch Gotteslästerer noch Räuber werden Anteil haben am Reich Gottes“ (1 Kor 6,9 f). Im gleichen Brief sagt Paulus sogar: „Wenn ich allen Glauben hätte, so dass ich Berge versetzte, hätte aber die Liebe nicht, so wäre ich nichts“ (13,2). Ebenso sagt Christus in der Bergpredigt: „Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr! (der also an Christus glaubt!) wird in das Himmelreich eingehen, sondern wer den Willen meines Vaters tut“ (Mt 7,21).

Die Rechtfertigung vollzieht sich auch nur beim kleinen Kind, wenn es getauft wird, rein passiv. Der Erwachsene muss mit der Gnade mitarbeiten, und es kann hier vorbereitende Akte auf die Rechtfertigung geben. Die Gnade Gottes regt ihn z. B. an, an sein Heil zu denken, seine Sünden zu bereuen, zu beten, gute Werke zu tun usw., aber der Mensch muss dieser Gnade noch zustimmen und ihr folgen. So ist also auch im katholischen System die Gnade das erste und ausschlaggebende. Kein Katholik darf sein Heil von aus eigener Kraft vollbrachten Werken erwarten, wie es die Pelagianer lehrten, deren Häresie schon in der Antike von der Kirche verworfen wurde. Die katholische Lehre betont aber die Wichtigkeit des Mitwirkens des Menschen mit Gnade, was Luther wegen seiner Lehre von der völligen Verderbtheit des Menschen und seines Willens nicht zugeben konnte.

Die Folgen

Viele Anhänger Luthers zogen für sich die Folgerungen aus der Lehre vom allein rettenden Glauben. Luther selbst beklagte mehrmals die unter den Protestanten um sich greifende Sittenverderbnis. In seiner Auslegung des 5. Buchs Moses sagt er, seine Evangelischen seien jetzt siebenmal ärger, als sie zuvor unter dem Papsttum gewesen waren. Er warf den Deutschen Undank gegen ihn, ihren größten Wohltäter und das Evangelium vor. Das von ihm reformierte Sachsen nannte er das verworfenste Land. 1538 bemerkte er, er hätte sein Werk nicht angefangen, wenn er die Folgen vorausgesehen hätte. Die in Wittenberg herrschende Zügellosigkeit empörte ihn so sehr, dass er im Sommer 1545 seiner Käthe schrieb: „Nur weg aus diesem Sodoma! Ich will umherschweifen und eher das Bettelbrot essen, ehe ich meine armen, alten, letzten Tage mit dem unordigen Wesen zu Wittenberg martern und verunruhigen will mit Verlust meiner sauren, teuren Arbeit.“

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Quelle: Distrikt Deutschland
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