UNO „begrüßt“ Beschluß des chilenischen Senats zur Abtreibungs-Freigabe 20. Juli 2017
Chilenischer Senat genehmigt Abtreibungsfreigabe in drei Punkten. Das Versagen der Christdemokraten und der Kirche, die den Anleitungen von Papst Franziskus folgte. (New York) UNO-Agenturen feiern den Beschluß des chilenischen Senats, die Abtreibung zu legalisieren. Die ungeborenen Kindern erwähnen sie mit keinem Wort.
In Chile ist derzeit das Ringen, um das Lebensrecht ungeborener Kinder im Gange. Das lateinamerikanische Land ist einer der wenigen Staaten, in denen das Lebensrecht geschützt ist. Im Herbst 2013 wurde jedoch die Sozialistin Michelle Bachelet, eine Abtreibungsverfechterin, zur Staatspräsidentin gewählt. Seither drängt sie das Parlament, die Tötung ungeborener Kinder freizugeben (siehe: Was haben Irland und Chile gemeinsam? Die Lügen der Abtreibungslobby). Radikale Abtreibungsbefürworter gingen knapp vor den Wahlen von 2013 so weit, die Kathedrale von Santiago de Chile zu profanieren. Unentbehrlicher Koalitionspartner der chilenischen Sozialisten sind die Christdemokraten, die ein Drittel der Abgeordneten und Senatoren der Regierungsmehrheit stellen.
Die UNO reagierte auf die Entscheidung des chilenischen Senats mit einem Verweis auf den UN-Ausschuß zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), der alle Staaten aufgefordert hat, die strafrechtliche Verfolgung aller Arten von Abtreibung abzuschaffen.
Der „klassische“ Weg der Abtreibungslobby: Entkriminalisierung in drei Fällen
Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) feiert den Senatsbeschluß zur Entkriminalisierung der Abtreibung in drei Fällen. Die UNO-Institution zeigte sich zuversichtlich, daß die Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder auch die Zustimmung der Abgeordnetenkammer erhalten werde.
Nach einer fünfstündigen Debatte genehmigte der chilenische Senat die Straflosigkeit in drei Fällen: bei Lebensunfähigkeit des Fötus, bei Lebensgefahr für die Mutter und bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung.
Dabei handelt es sich um den klassischen Weg der Abtreibungslobby. Mit diesen drei Punkten wird eine erste Bresche in das Lebensrecht der Ungeborenen geschlagen, durch die dann in einem zweiten Schritt der Frontalangriff zur weitgehenden Freigabe der vorgeburtlichen Kindestötung erfolgt.
Heute wird der Gesetzentwurf von der Abgeordnetenkammer in dritter Lesung behandelt. Sollten die Abgeordneten den Abänderungen des Senats zustimmen, bedarf das Gesetz nur mehr der Unterschrift der Staatspräsidentin. Da Bachelet die Hauptpromotorin der Abtreibungslegalisierung ist, ist ihre Unterschrift nur mehr eine Formsache.
Chile würde dann zu einem Land, das offiziell das Lebensrecht der ungeborenen Kinder in seiner Verfassung garantiert und dennoch deren Tötung in bestimmten Fällen zuläßt. Unter Bachelets konservativem Vorgänger, ein Präsident darf sich nach Ablauf einer Amtszeit nicht direkt zur Wiederwahl stellen, hatte das chilenische Parlament im Frühjahr 2013 den 25. März, den Tag, an dem die katholische Kirche das Hochfest Maria Verkündigung feiert, zum „Tag des ungeborenen Lebens“ gemacht. Damit wollte das Parlament die Heiligkeit des menschlichen Lebens unterstreichen.
Versagen von Christdemokraten und kirchlicher Hierarchie
Eine tragische Figur geben einmal mehr die Christdemokraten ab, die in Chile seit den 60er Jahren mit den Linksparteien Bündnisse und Koalitionen bilden. Die christdemokratischen Senatoren gaben in allen Abstimmungen den Ausschlag. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Senatoren zu den Einzel- und Gesamtabstimmungen wurde vom chilenischen Senat veröffentlicht.
Zahlreiche katholische Abgeordnete hatten sich im Vorfeld der Parlamentsdebatte an Papst Franziskus gewandt mit der Bitte, die Abtreibung mit einem deutlichen Wort zu verurteilen und auch den Versuch, sie in Chile legalisieren zu wollen (siehe Chile und die Abtreibung: Wie der Kurs von Papst Franziskus die Stimme der Kirche schwächt)
Doch Papst Franziskus reagierte nicht, sondern ließ durch den Primas von Chile, Kardinal Ezzati, den Erzbischof von Santiago de Chile, eine erbärmliche Erklärung abgeben. Der Kardinal begründete, warum der Papst nicht dazu Stellung nehmen könne: weil es sich um eine politische und nicht eine moralische Frage handle. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt. Auf diese Weise wurde die Stimme der katholischen Kirche im entscheidenden Moment der Parlamentsdebatte in gleich mehrfacher Weise geschwächt.
Vor allem die christdemokratischen Abgeordneten konnten die Reaktion des Vatikans als grünes Licht verstehen, die Interessen der Regierungskoalition über die Interessen der Ungeborenen und auch über die Lehre der katholischen Kirche stellen zu können.
UNHCHR und CEDAW „begrüßen“ Entscheidung und fordern „freien Zugang zur legalen Abtreibung“
Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) gab in einer Erklärung seine Freude über die Senats-Entscheidung kund: „Wir begrüßen diesen Schritt zum Schutz der Frauenrechte. Die ungeborenen Kinder wurden mit keinem Wort erwähnt. Das gilt auch für die Debattenbeiträge der Senatoren der Regierungsmehrheit, die für die Freigabe der Abtreibung in den genannten Punkten stimmten.
Das UNHCHR-Büro erinnerte daran, daß es selbst und weitere UNO-Institutionen in der Vergangenheit „regelmäßig die Sorge über die extrem restriktiven Abtreibungsgesetze“ Chiles zum Ausdruck gebracht habe.
Der UN-Ausschuß zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) bekräftigte, daß jede Frau weltweit „freien Zugang zur legalen Abtreibung“ haben müsse, „mindestens in den Fällen, in denen ihr Leben und ihre Gesundheit in Gefahr sind, in denen sie Opfer einer Vergewaltigung oder aufgrund von Inzest schwanger wurden und im Fall von fötalen Mißbildungen“. Auch in dieser Erklärung sind die ungeborenen Kinder die großen Unbekannten, die unerwähnt bleiben. http://www.katholisches.info/2017/07/uno...bungs-freigabe/ Text: Giuseppe Nardi Bild: InfoVaticana/Senato.cl (Screenshots) + https://traditionundglauben.wordpress.co...standsaufnahme/
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