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  • 25.11.2017 00:13 - „Zusätzliche Verwirrung zur bereits herrschenden Verwirrung“ zu Amoris laetitia
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Roberto de Mattei über das Buch von Rocco Buttiglione mit einem Vorwort von Kardinal Müller
„Zusätzliche Verwirrung zur bereits herrschenden Verwirrung“ zu Amoris laetitia
https://w2.vatican.va/content/francesco/...s-laetitia.html

1. November 2017 0

Rocco Buttigliones neues Buch mit einem Vorwort von Kardinal Gerhard Müller, das noch "zusätzliche Verwirrung zur bereits herrschenden Verwirrung hinzufügt".
Von Roberto de Mattei*

Prof. Rocco Buttiglione schlägt sich seit Monaten mit den Kritikern von Amoris laetitia, um den Inhalt des nachsynodalen Schreibens von Papst Franziskus zu rechtfertigen. Nun hat er seine Artikel in einem Buch mit dem Titel „Risposte amichevoli ai critici dell’Amoris laetitia“ (Freundschaftliche Antworten an die Kritiker von Amoris laetitia) und einem unerwarteten Vorwort von Kardinal Gerhard Müller veröffentlicht.

Andrea Tornielli hat bei Vatican Insider vorab größere Auszüge dieses Vorwortes abgedruckt, das zusätzliche Verwirrung zur bereits herrschenden Verwirrung hinzufügt. Der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation hatte im Gegensatz zu Prof. Buttiglione immer eine gewisse Sympathie für die vier Kardinäle der Dubia (Zweifel) gezeigt, ist aber der Meinung, daß es zur „Neutralisierung“ von Amoris laetitia besser sei, dieses Dokument in der Kontinuität des kirchlichen Lehramtes zu lesen, als es offen zu kritisieren. Um den offensichtlichen Widerspruch zwischen Amoris laetitia und den kirchlichen Dogmen zum Ehe-, Altar- und Bußsakrament zu erklären, macht sich der Kardinal die Grundthese von Rocco Buttiglione zu eigen, die dieser in zwei Zeilen zusammenfaßt:

„Worum es geht, ist eine objektive Situation der Sünde, die aufgrund von mildernden Umständen subjektiv nicht angerechnet wird.“
Das Problem sei nicht die Objektivität des Moralgesetzes, sondern die „Zurechenbarkeit“ des Sünders, bzw. die subjektive Verantwortlichkeit für seine Handlungen. Der Ausgangspunkt der Überlegung ist eine bekannte moralische Wahrheit, laut der es für die moralische Zurechenbarkeit einer Handlung notwendig ist, daß das Subjekt wissentlich und frei gehandelt hat, also bei vollem Bewußtsein und mit willentlicher Zustimmung. Der Ankunftspunkt aber, der diese Wahrheit in einen Sophismus verwandelt, besteht darin, daß die Umstände die Verantwortlichkeit dessen, der sich im Stand der schweren Sünde befindet, annullieren könnte. Und in der Tat können wir, laut Buttiglione, jene wiederverheirateten Geschiedenen nicht für „zurechenbar“, also schuldig halten, die ihre Lebenssituation ändern möchten, es aber wegen einer konkreten Situation nicht können, die ihre Handlungen bedinge und eine freie und bewußte Entscheidung unmöglich mache. Ebensowenig könne von ihnen verlangt werden, daß sie wie Bruder und Schwester zusammenleben, weil das verheerende psychologische Folgen für das Paar und für ihre Kinder haben könnte. In einem solchen Fall sei es notwendig, kluge „Unterscheidung“ zu üben, und die „Barmherzigkeit“ sollte so weit gehen, den Zusammenlebenden den Zugang zum Sakrament der Eucharistie zu gewähren, auch wenn ihre irreguläre Situation nicht alle Bedingungen des Moralgesetzes erfüllt.

Um eine Spitzfindigkeit handelt es sich deshalb, weil diese Überlegung nichts mit der katholischen Lehre über die Zurechenbarkeit der Handlungen zu tun hat, sondern sich von der „Situationsethik“ herleitet, die von Pius XII. und von Johannes Paul II. wiederholt verurteilt wurde:

„Das Unterscheidungsmerkmal dieser Moral besteht darin, daß sie sich in keiner Weise auf das allgemeine Moralgesetz stützt wie zum Beispiel die Zehn Gebote, sondern auf reale und konkrete Bedingtheiten und Umstände, unter denen man handeln muß, und denen entsprechend das individuelle Gewissen urteilen und entscheiden muß; dieser Zustand der Dinge ist einmalig und gilt nur ein einziges Mal für jede einzelne menschlichen Handlung. Deshalb kann die Gewissensentscheidung, behaupten jene, die diese Ethik vertreten, nicht durch Ideen, Grundsätze und allgemeine Gesetze bestimmt werden“ (Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses der Katholischen Weltföderation der weiblichen Jugend, 18. April 1952).
Die „volle Achtsamkeit“ bedeutet gemäß katholischer Moral nicht das eindeutige und ausdrückliche Bewußtsein, daß man mit der eigenen Handlung Gott auf schwerwiegende Weise beleidigt. Wenn dieses Bewußtsein gegeben wäre, würde zur Sünde auch noch die Bosheit hinzukommen. Um eine Todsünde zu begehen, genügt es, einem Verhalten zuzustimmen, das sich in einem schwerwiegenden Bereich dem Göttlichen Gesetz widersetzt (Glaubenskongregation, Erklärung Persona humana, 29. Dezember 1975, Nr. 10). Jeder Mensch hat die Pflicht, zu kennen, was für sein Seelenheil notwendig ist. Die Unwissenheit über grundlegende, ethische Wahrheiten rechtfertigt nicht die Sünde, sondern stellt selbst bereits eine Sünde dar. Deshalb sagte Johannes Paul II.:

„Man findet die Wahrheit nicht, wenn man sie nicht liebt; man versteht die Wahrheit nicht, wenn man sie nicht verstehen will“ (Generalaudienz, 24. August 1983, Nr. 2).
Seit unvordenklicher Zeit hat das Lehramt die Behauptung verurteilt:

„Allem, was durch Unwissenheit geschieht, ist keine Schuld zuzuschreiben“ (Synode von Sens, 2. Juni 1140, Irrtümer des Peter Abaelard, Denzinger-Hünermann, 730).

Die Zurechnungsunfähigkeit, ob teils oder ganz, reduziert sich damit auf seltene Fälle wie Trunkenheit oder eine ähnlich geartete Geistestrübung ohne Vernunftgebrauch (Demenz, psychische Krankheiten, Hypnose, Schlaf oder Schlafwandel). In diesen Fällen fehlen die Voraussetzungen für einen freien Willensakt, weil die Person keine wirkliche Kontrolle mehr über die Handlungen seines Intellekts oder seines Willens besitzt.

Was hingegen die willentliche Zustimmung betrifft, um unseren Handlungen einen moralischen Charakter zuzusprechen, genügt eine unvollkommene Zustimmung. Alle unsere Handlungen werden auf verschiedene Weise durch externe Dinge bedingt (Erziehung, Umwelt, soziale Strukturen), so wie sie auch von genetischen Faktoren oder den Lebenswandel (Tugenden, Laster) bestimmt werden. Jede Handlung, die nicht durch physische Gewalt erzwungen wurde, und wo zumindest eine teilweise Kenntnis des Naturrechtes vorhanden ist, ist als vorsätzlich und zurechenbar einzustufen. Die moralische Gewalt (die zum Beispiel durch Massenmedien oder durch die Verbreitung von unmoralischen Verhaltensmodellen ausgeübt wird) beseitigt nicht die Freiwilligkeit der Handlung, weil die willentliche Zustimmung durch keine dem Willen fremde, äußere Kraft bestimmt werden kann. Damit volle Zustimmung gegeben ist, genügt es, daß der Wille, unabhängig von den Bedingtheiten, die Handlung will. Der Willensakt erfolgt innerlich und kann nie gezwungen werden (Ramón Garcà­a de Haro, La vita cristiana. Corso di teologia morale fondamentale, Ares, Mailand 1995, S. 253).

Die wirkliche moralische Unterscheidung erfordert zudem eine objektive Norm für die Bewertung. Deshalb ist für das Urteil über die Moralität einer Handlung, wie ein anderer, bekannter Moraltheologe anmerkte, vom Objekt und nicht vom Subjekt auszugehen (Joseph Mausbach, Katholische Moraltheologie, Bd. 2, 10. Aufl., Münster 1954). Für die Güte einer Handlung ist ausschlaggebend, ob sie dem Moralgesetz in dreifacher Hinsicht entspricht, die zusammen eine untrennbare Einheit bilden: Objekt, Umstand, Zweck. Damit eine Handlung als unmoralisch zu betrachten ist, genügt es, daß eines dieser drei Elemente nach dem Grundsatz bonum ex integra causa, malum ex quocumque defectu (Summa theologià¦, I-IIae, q. 18, a. 4, ad 3) schlecht ist. Die geschichtlichen oder sozialen Umstände können die Moralität einer schlechten Handlung erschweren oder mildern, aber nicht die ihr innewohnende Bosheit verändern, außer man würde grundsätzlich die Existenz von Handlungen leugnen, die in sich selbst schlecht sind.

Veritatis splendor bekräftigt die Existenz einer „moralischen Absolutheit“, während Amoris laetitia sie, ohne sie zu leugnen, faktisch bedeutungslos macht, indem die moralische Bewertung der menschlichen Handlungen einer Unterscheidung überlassen wird, die das Moralgesetz dem Gewissen des Subjekts unterordnet, und damit jede Handlung und jede Situation für in sich einzigartig und unwiederholbar erklärt:

„Im Hinblick auf die sittlichen Normen, die das in sich Schlechte verbieten, gibt es für niemanden Privilegien oder Ausnahmen“ (Veritatis splendor, 96).
Die Befolgung des Moralgesetzes kann Schwierigkeiten, Ängste, Furcht und innere Konflikte bedeuten. In diesen Fällen umgehen in der Kirchengeschichte die wirklichen Christen das Moralgesetz nicht durch Schleichwege einer „nicht Anrechenbarkeit“, sondern nehmen die unbesiegbare Hilfe der Gnade in Anspruch – ein Wort, das den Verteidigern von Amoris laetitia unbekannt scheint.

Als vom heiligen Thomas Morus verlangt wurde, den Ehebruch Heinrichs VIII. anzuerkennen, hätte der Druck, der durch seine Familie, durch seine Freunde und durch den König auf ihn ausgeübt wurde, ihn dazu drängen können, sich auf eine nicht Zurechenbarkeit seiner Apostasie zu berufen. Er wählte aber wie die Christen der ersten Jahrhunderte den Weg des Martyriums. Diesen Weg skizziert die Enzyklika Veritatis splendor mit folgenden Worten:

„Die Märtyrer und, im weiteren Sinne, alle Heiligen der Kirche erleuchten durch das beredte und faszinierende Beispiel eines ganz von dem Glanz der sittlichen Wahrheit umgeformten Lebens jede Epoche der Geschichte durch das Wiederbeleben des sittlichen Empfindens. Durch ihr hervorragendes Zeugnis für das Gute sind sie ein lebendiger Vorwurf für all jene, die das Gesetz überschreiten (vgl. Weish 2, 12 ), und lassen in ständiger Aktualität die Worte des Propheten neu erklingen: »Weh euch, die ihr das Böse gut und das Gute böse nennt, die ihr die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis macht, die ihr das Bittere süß macht und das Süße bitter« (Jes 5, 20)“.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017.

Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Edizioni Ares (Screenshot)
https://www.katholisches.info/2017/11/zu...moris-laetitia/



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