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  • 27.11.2017 00:55 - Verkürztes Ehenichtigkeitsverfahren nimmt Fahrt auf...
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Papst Franzskus: Der Einsamkeit der Gläubigen nahe sein und Zulassung zur Eucharistie
Verkürztes Ehenichtigkeitsverfahren nimmt Fahrt auf
27. November 2017 1



(Rom) Papst Franziskus empfing am Samstag vor seiner Abreise nach Südasien die Teilnehmer eines Weiterbildungskurses der Rota Romana in Audienz. Der Kurs befaßte sich mit dem „neuen Ehenichtigkeitsverfahren und der Prozedur super rato“. Papst Franziskus hatte mit dem Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus (für die unierten Ostkirchen mit dem Motu proprio Mitis et misericors Iesus) das Ehenichtigkeitsverfahren revolutioniert.

Das war im Herbst 2015. Mit dem Motu proprio führte er unter anderem neue Nichtigkeitsgründe ein. Das Verfahren findet seither vor einem Einzelrichter statt und erfordert nicht mehr ein doppeltes Urteil. Bei Nichtigkeit des Ehebandes ist also nicht mehr automatisch, wie in den 250 Jahren davor, die Prüfung durch eine zweite Instanz vorgesehen. Das doppelte Urteil war wegen der so schwerwiegenden Bedeutung der Nichtigkeitserklärung eines Ehebandes, also eines Sakramentes, als Garantie gegen einen möglichen Irrtum der Richter eingeführt worden. Papst Franziskus zielt hingegen in eine andere Richtung: auf ein möglichst einfaches und schnelles Verfahren. Der katholische Intellektuelle Roberto de Mattei warf Franziskus deshalb vor, die Sache auf eine Weise ausgetüftelt zu haben, daß faktisch die „katholische Scheidung“ begünstigt werde.

„Synodalität“, die nicht mit der Chronologie zusammenpaßt


Papst Franziskus bei seiner Ansprache
In seiner Ansprache an die Kursteilnehmer lobte der Papst die Initiativen zur Umsetzung seines Motu proprio. Gleich dreifach wiederholte das Kirchenoberhaupt, daß die „Maßnahmen“ das Ergebnis der „Synodalität“ seien. Sie seien „aus einem synodalen Kontext hervorgegangen“, „sie sind Ausdruck der synodalen Methode“ und „Landeplatz eines ernsthaften synodalen Weges“.

Allerdings will die Chronologie der Ereignisse mit dieser Aussage nicht so recht zusammenpassen. Das Motu proprio mit dem Franziskus das Ehenichtigkeitsverfahren radikal veränderte, erfolgte im päpstlichen Alleingang und eben nicht in einem Zusammenhang mit den Bischofssynoden über die Familie.

Das Motu proprio löste vielmehr großes Erstaunen aus, als es am 8. September 2015 bekanntgegeben wurde. Unterzeichnet hatte es der Papst bereits am 15. August desselben Jahres. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, daß die darin enthaltenen Bestimmungen mit 8. Dezember 2015 in Kraft treten.

Giuliano Ferrara: „Gerichtsweg, auf dem vom Recht wenig übrigbleibt“

https://www.katholisches.info/2015/09/de...unde-zugefuegt/

Papst Franziskus nahm in seiner Rede am Samstag zwar mehrfach und im Plural auf die Synoden über die Familie bezug, doch das Motu proprio ist gerade kein Ausfluß dieser Synoden. Papst Franziskus erklärte zwar im September 2015 auf dem Rückflug aus den USA gegenüber Journalisten, daß „die Mehrheit“ der Synodenväter bei der ersten Synode 2014 „eine Verschlankung“ des Ehenichtigkeitsverfahrens gefordert hätten. Synodalen bestätigten aber, daß damit nicht annähernd das gemeint gewesen sei, was Franziskus dann im Motu proprio mit neu erfundenen Nichtigkeitsgründen vorlegte. Dazu gehört beispielsweise die „subjektive Gewissensüberzeugung“ eines Betroffenen, daß seine Ehe nicht sakramental gültig geschlossen sei.

Giuliano Ferrara, der ehemalige Chefredakteur der Tageszeitung Il Foglio schrieb am 9. September 2015:

„Die Kirche der Barmherzigkeit hat sich in Bewegung gesetzt. Sie bewegt sich nicht auf dem Verwaltungsweg, sondern auf dem Gerichtsweg, auf dem vom Recht wenig übrigbleibt“.
Die zweite Synode im Oktober 2015 konnte erst recht in keinem Zusammenhang mit dem Motu proprio stehen, da sie erst einen Monat nach dessen Veröffentlichung stattfand. Gerade diese Abfolge mußte erstaunen. Der Papst gab damit der Synode zu verstehen, daß er allein entscheidet. In dem er vollendete Tatsachen schuf, entzog er der Synode einen nicht unwesentlichen Bereich einer Erörterung.

„Wiederzulassung zur Eucharistie“

Am vergangenen Samstag setzte Papst Franziskus eine einseitige Lesart im Sinne von Ehenichtigkeitserklärungen und Zulassung zu den Sakramenten fort. Zu den Kursteilnehmern, die künftig als Einzelrichter über die Gültigkeit einer Ehe zu entscheiden haben, sagte er:

„In eurem Dienst seid ihr gerufen, der Einsamkeit und dem Leiden der Gläubigen nahe zu sein, die von der kirchlichen Justiz kompetente und faktische Hilfe erwarten, um den Frieden ihrer Gewissen und den Willen Gottes in der Wiederzulassung zur Eucharistie wiederzufinden.“
Der „Wert“ des Kurses bestehe darin, „einen richtigen Ansatz“ im Zusammenhang mit dem „neuen Eheprozeß“ zu finden:

https://www.katholisches.info/2015/09/re...ng-der-familie/

„Er ist Ausdruck der Kirche, die imstande ist, anzunehmen und zu pflegen, wer auf verschiedene Weise vom Leben verwundet ist, und zugleich Ermahnung zu einem Einsatz für die Verteidigung der Sakralität des Ehebandes.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: CTV (Screenshots)

https://www.katholisches.info/2017/11/ve...immt-fahrt-auf/




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