Kardinal Kasper erwartet Ende der Kontroverse um Amoris Laetitia Posted on10.12.2017AuthorVaticanhistoryHinterlasse einen Kommentar
VATIKANSTADT – Ist die Kontroverse um Amoris Laetitia und die widersprüchlichen Interpretationen des Lehrschreibens nun geklärt und beendet? Diese Erwartung äußert Kardinal Walter Kasper in einem Gastkommentar für die deutschsprachige Sektion von Radio Vatikan.
Durch die Veröffentlichung des Briefes von Papst Franziskus an die Bischöfe von Buenos Aires im Amtsblatt des Vatikans sei “die leidige Auseinandersetzung” nun “hoffentlich beendet”, schreibt darin der emeritierte Kurienkardinal.
Die “große Mehrheit des Volkes Gottes hat dieses Schreiben schon bisher mit Freude dankbar aufgenommen und darf sich jetzt bestätigt fühlen”, schreibt Kardinal Kasper.
Die mit dem – auf den 5. September 2016 datierten – Papstbrief verknüpfte Interpretation einer Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten in Einzelfällen sei in der Lehre der Tradition begründet, so Kasper weiter.
“Der Kardinalfehler der teilweise heftigen Kritik war, dass sie sich an einer einzigen Anmerkung festgebissen und diese aus dem Gesamtzusammenhang herausgerissen hat.” Den “Kritikern von Amoris Laetitia” wirft Kardinal Kasper einen “einseitigen moralischen Objektivismus” vor, der “die Bedeutung des persönlichen Gewissens beim sittlichen Akt” unterbewerte.
Damit sei nicht geleugnet, dass das Gewissen auf die objektiven Gebote Gottes achten müsse, so Kasper. “Aber allgemeingültige objektive Gebote (…) können nicht mechanisch oder rein logisch deduktiv auf konkrete, oft komplexe und perplexe, Situationen angewandt werden”.
Ohne im Detail auf die Fragen der Dubia einzugehen, betont Kardinal Kasper, es sei vielmehr zu fragen, “welches in der konkreten Situation die rechte und billige Anwendung des Gebots” sei.
“Das hat nichts mit einer Situationsethik zu tun, welche keine allgemeingültigen Gebote kennt, es geht auch nicht um Ausnahmen vom Gebot, sondern um die Frage der als Situationsgewissen verstandenen Kardinaltugend der Klugheit”. Ein solche “Anwendung eines Gesetzes” kenne der weltliche Rechtsbereich in der Unterscheidung von Mord und Totschlag im Fall einer Tötung eines Menschen, argumentiert Kardinal Kasper weiter.
Zudem stehe Papst Franziskus damit “klar auf dem Boden des II. Vatikanischen Konzils, das gelehrt hat, dass das Gewissen die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen ist, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist (Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 16)”. (CNA Deutsch) http://www.vaticanhistory.de/wordpress/?p=13951
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