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  • 20.12.2017 00:51 - Bergoglio gegen Bergoglio? Buenos Aires gegen Rom?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Bergoglio gegen Bergoglio? Buenos Aires gegen Rom?
19. Dezember 2017 1


https://www.katholisches.info/2017/12/ga...-in-der-kirche/
https://www.katholisches.info/2017/12/be...ires-gegen-rom/
Kardinal Poli,Jorge Mario Bergoglios Nachfolger als Erzbischof von Buenos Aires, mit Papst Franziskus. "Es gibt keine anderen Interpretationen" zu Amoris laetitia als jene Polis, so Franziskus.

(Rom) Roma locuta, causa finita? “Mitnichten”, antwortet der Vatikanist Sandro Magister. Die Kontroverse um das umstrittene Achte Kapitel des nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia sei durch die jüngsten Entwicklungen nur „noch verworrener“ geworden. Der von Magister vorgebrachten These wurde allerdings bereits von anderer Seite dahingehend widersprochen, daß Papst Franziskus gerade das vielleicht wolle.

Richtlinien von Rom nicht jene von Buenos Aires
Es genüge ein Blick auf das Bistum Rom, immerhin das Bistum des Papstes selbst. Dort folgte man frühzeitig den unausgesprochenen, aber dennoch verstandenen Vorgaben von Papst Franziskus und erlaubte wiederverheirateten Geschiedenen die Zulassung zu den Sakramenten. Kritikern von Amoris laetititia geht diese Öffnung zu weit. Wo eine „Öffnung“ objektiv falsch sei, spiele es grundsätzlich keine Rolle, ob diese gemäßigter oder radikaler ausfalle.

Im Vergleich zu den Richtlinien der Bischöfe der Kirchenprovinz Buenos Aires, die vom Papst schriftlich approbiert wurden, sind jene der Diözese Rom restriktiver. Magister scheint sie deshalb auch für besser zu halten, was zweifelhaft erscheint und im Detail zu klären wäre

Magister dazu:

„Das Rätsel ist gerade durch die Veröffentlichung des Schreibens in den Acta Apostolicae Sedis entstanden, mit dem Franziskus die Richtlinien der argentinischen Bischöfe gutheißt und schreibt ‚no hay otras interpretaciones‘, es gibt keine anderen Interpretationen. Wäre dieser Satz wörtlich zu nehmen, müßte auch die Diözese Rom die Richtlinien übernehmen, die von den argentinischen Bischöfen mit ausdrücklicher Billigung von Franziskus angewandt werden.“

Worin unterscheiden sich die Richtlinien der Diözese Rom und der Kirchenprovinz Buenos Aires aber?

„Die in Rom gebrauchte Instruktion ist ein Meisterwerk des Gleichgewichts zwischen Innovation und Tradition. Bezüglich der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen preßt sie aus Amoris laetitia das maximal Mögliche an Neuem heraus, bleibt aber zugleich vollkommen der immerwährenden Lehre der Kirche treu.“

So sieht es jedenfalls Magister.

Römische Richtlinie auf der Linie von Kardinal Müller und Benedikt XVI.?
Es sei dieselbe Linie, der Kardinal Gerhard Müller in der Einleitung zu Rocco Buttigliones Buch über Amoris laetitia folgt, das Anfang November erschienen ist. Und es sei dieselbe Linie, die zuvor bereits vom Theologen Joseph Ratzinger vertreten wurde, als Kardinal und als Papst.

„Der typische Fall, in dem sowohl Müller als auch Ratzinger die Zulassung zur Kommunion den wiederverheirateten Geschiedenen erlauben, die more uxorio zusammenleben, ist, wenn diese von der Ungültigkeit der kirchlich geschlossenen Ehe überzeugt sind – aus Mangel an Glauben oder aufgrund anderer grundlegender Voraussetzungen –, diese Ungültigkeit aber kirchenrechtlich nicht anerkannt wird.“

In diesem Fall, so Magister, würden Müller und Ratzinger die sakramentale Lossprechung und die Zulassung zur Kommunion gutheißen, sofern die Frage im forum internum mit dem Beichtvater entschieden wurde und diskret erfolgt, also ohne öffentliches Ärgernis zu geben.

Zu dieser These sind Zweifel angebracht. Als Kardinal Ratzinger und als Papst Benedikt XVI. ging dieser lediglich soweit, zu sagen, daß diese Frage studiert und vertieft werden sollte. Eine Antwort in die eine oder die andere Richtung gab er dazu nicht.

Kardinal Müller antwortete auf Kritik an seiner Einleitung zu Buttigliones Buch mit einer Reihe von konkreten Beispielen, an die er gedacht habe. Das von Magister hier genannte Beispiel findet sich darunter allerdings nicht.

Der Versuch, die römischen Richtlinien als Ausdruck der Kontinuität, gar im Sinne von Benedikt XVI., sehen zu wollen, und jene von Buenos Aires vielleicht als Ausdruck des Denkens von Papst Franziskus, geht an der Sache vorbei. Beide Richtlinien sind Ausdruck derselben Linie, die Kardinal Walter Kasper im Februar 2014 vor dem Kardinalskonsistorium gefordert hatte.

Die Richtlinien von Rom


Kardinal Vallini mit Papst Franziskus
Magister setzt wie folgt fort: Genau diesen Fall, den der Vatikanist auch Müller und Ratzinger zuschreibt, nennt der ehemalige Kardinalvikar für Rom, Kardinal Vallini, in den römischen Richtlinien zur Umsetzung von Amoris laetitia. Zunächst weist Vallini darauf hin, daß die berühmt-berüchtigte Fußnote 351 von Amoris laetitia im Konjunktiv formuliert ist. Der Papst sagte nicht, man müsse zu den Sakramenten zulassen, schließe die Zulassung aber in einigen Fällen und zu einigen Bedingungen nicht aus. Der Papst, so Vallini, verlange, daß die „via caritatis“ beschritten werde. Büßer seien „Willkommen zu heißen, ihnen aufmerksam zuzuhören, ihnen das mütterliche Antlitz der Kirche zu zeigen, sie einzuladen, dem Weg Jesu Christi zu folgen, um in der rechten Absicht zu reifen, sich dem Evangelium zu öffnen.“

Die entscheidende Stelle lautet:

„Es geht nicht darum, zwangsläufig zu den Sakramenten zu gelangen. Wenn die konkreten Umstände eines Paares es vereinbar machen, was bedeutet, wenn ihr Glaubensweg lang und ehrlich war und vorwärts führte, und ihnen ein Leben in Enthaltsamkeit vorgeschlagen wird; wenn diese Entscheidung dann schwer für die Stabilität des Paares anzuwenden ist, schließt Amoris laetitia die Möglichkeit nicht aus, zur Buße und zur Eucharistie zugelassen zu sein.“

Vallini selbst spricht von einer „Öffnung“, die zwar nicht als „uneingeschränkter Zugang zu den Sakramenten“ zu verstehen sei, „wie es manchmal geschieht, sondern als eine Unterscheidung, die Fall für Fall angemessen unterscheidet“.

Entscheiden könne nur der Beichtvater, so der ehemalige Kardinalvikar.

Die Richtlinien von Buenos Aires

Im Unterschied dazu formulieren die Richtlinien von Buenos Aires zumindest in zwei Punkten deutlich anders. Die „Zugänge zur sakramentalen Kommunion sind viel breiter“. Während in der Diözese Rom als Voraussetzung „die moralische Gewißheit“ gefordert ist, daß die kirchlich geschlossene Ehe ungültig sei, genügt es in Buenos Aires, „zur erkennen, daß es Einschränkungen gibt, die die Verantwortlichkeit und die Schuldhaftigkeit abmildern, wenn eine Person der Meinung ist, [durch Beendigung des Ehebruches] in eine andere Schuld zu fallen, zum Beispiel indem er den Kindern der neuen Verbindung Schaden zufügt“.

Während in Rom kategorisch der Zugang zu den Sakramenten eine Entscheidung des Beichtvaters im forum internum voraussetzt, gilt dies in Buenos Aires nur als Empfehlung. Während in Rom ein diskretes Vorgehen verlangt wird, das kein Ärgernis gibt, wurde in der argentinischen Diözese Reconquista die Wiederzulassung zur Kommunion von 30 wiederverheirateten, geschiedenen Paaren, die more uxorio zusammenleben, bereits in der Kathedrale mit Pauken und Trompeten gefeiert.

Die Frage, welche der beiden Richtlinien, jene von Rom oder jene von Buenos Aires, nun mehr dem Denken von Papst Franziskus entspreche, dränge sich laut Magister ganz von selbst auf.

Für jene von Buenos Aires spreche die schriftliche Zustimmung von Franziskus vom September 2016, vor allem aber die Veröffentlichung dieser Zustimmung in den Acta Apostoliciae Sedis. Der Satz: „Es gibt keine anderen Interpretationen“, scheint die Frage ausreichend geklärt zu haben.

Für jene von Rom, so Magister, spreche aber die Tatsache, daß es sich dabei um das Bistum des Papstes handelt und sie sicher nicht ohne päpstliche Zustimmung erlassen wurden. Für sie spreche zudem, daß sie auch nach der Veröffentlichung der päpstlichen Buenos-Aires-Approbation in den Acta weiterhin in Geltung sind.

Der dritte Faktor
Mit dem nächsten Satz kommt Magister der Sache aber wahrscheinlich am nächsten:

„Es gibt aber noch einen dritten Faktor, der imstande ist, das Dilemma [welche der beiden Richtlinien die richtige ist] überflüssig zu machen: das praktische Verhalten. Überall in der Kirche, auf allen Ebenen, geschieht es immer häufiger, daß jeder in dieser Sache denkt und tut, was er will.“

Einfallspforten seien die „Zugänge, die durch Amoris laetitia geöffnet wurden“.

In der Tat war das die Position Kaspers, der frühzeitig zu verstehen gab, daß er ja gar keine einheitliche Neuregelung im Sinne einer generellen Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten wolle. Er wolle vielmehr – hier spielt ein zweites zentrales Thema dieses Pontifikats herein, das unter den Stichworten „Synodalität“ und „Dezentralisierung“ auftritt – die Möglichkeit haben, daß etwa in Deutschland, wo die Sache auf eine gewisse Weise gesehen werde, die Zulassung möglich wird, und in Afrika eben so bleibe, wie sie ist.

Die Frage Magisters, welche der beiden von ihm verglichenen Richtlinien nun jene von Papst Franziskus sei, löst sich vor diesem Hintergrund gewissermaßen im Nichts auf. Folgt Franziskus der Kasper-These, und vieles spricht dafür, dann gehen für ihn die römischen Richtlinien ebenso in Ordnung wie jene von Buenos Aires, und jene der deutschen Bischöfe ebenso wie die – völlig konträren – der polnischen Bischöfe.

Gegen die „Starren“ und „Strengen“, die Papst Franziskus so gar nicht zu mögen scheint, würde er nur einschreiten, wenn die Polen den Deutschen ihre Richtlinien „aufzwingen“ würden. Solange aber jeder macht, was er will, und dem Nächsten dasselbe Recht einräumt, sei alles in bester Ordnung. Magister schreibt das nicht. Er begnügt sich damit, Widersprüche zwischen den von Franziskus approbierten Richtlinien aufzuzeigen.

Amoris laetitia als moralisches Laissez-faire?



Basilio Petrà, progressiver Moraltheologe
Allerdings verweist er auf jene, die dieses Laissez-faire bereits theoretisieren. Dazu gehört Basilio Petrà, der Vorsitzende der Vereinigung der italienischen Moraltheologen, in der progressiven Zeitschrift Il Regno.

Petrà reitet jedes modernistische Roß, der ihm auf seinem Weg begegnet. Jüngst schrieb er für eine Kirche, in der es verheiratete und zölibatäre Priester gebe.

Zur Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene (aber nicht nur) dozierte er in Il Regno:

„Der aufgeklärte Gläubige könnte zum Entschluß gelangen, daß in seinem Fall eine Beichte nicht nötig ist.“

„Es ist absolut möglich, daß ein Mensch nicht über das angemessene moralische Bewußtsein verfügt und/oder nicht die Freiheit hat, anders zu handeln, und daher – obwohl er etwas macht, das objektiv als schwerwiegend betrachtet wird – in moralischer Hinsicht keine schwere Sünde begeht und keine Pflicht zur Beichte besteht, um zur Eucharistie zugelassen zu sein. Amoris laetitia Nr. 301 spielt eindeutig darauf an.“

Laut dem progressiven Moraltheologen Petrà kann in letzter Konsequenz jeder fast alles tun und lassen, was er will, ob in Buenos Aires oder in Rom, denn das vorhandene moralische Bewußtsein sei ungeklärt und könne wohl objektiv auch gar nicht geklärt werden. Petrà beseitigt die objektiven Kriterien. Jeder denke und handle eben, wie es ihm gefällt. Die Gewissensfrage als Freifahrschein nach überall.

Laut Petrà stehe genau das „eindeutig“ in Amoris laetitia.

Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoCatolica/MiL/El Tirreno (Screenshots)

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