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  • 05.02.2018 00:02 - Kirchenskandal in Münster: Bischöfliche Unklarheiten um Segnung einer „Homo-Ehe“
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kirchenskandal in Münster: Bischöfliche Unklarheiten um Segnung einer „Homo-Ehe“

Veröffentlicht: 5. Februar 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Bischof Dr. Felix Genn, Bistum Münster, Domkapitular, Eheschließung, Emmerich, Felizitas Küble, Glaubenskongregation, gleichgeschlechtlich, Homosexuelle, Kardinal Joseph Ratzinger, Ordinariat, Partnerschaft, Pater Gregor Pahl, Pressesprecher, Segen, SPD-Bürgermeister |Hinterlasse einen Kommentar
In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Theologisches“ (Nr. 1-2/2018) erschien ein Artikel von Felizitas Küble (siehe Foto), der besonders aktuell ist angesichts der kürzlichen Vorschläge von Bischof Bode (Osnabrück) und Erzbischof Marx (München), in der katholischen Kirche eine Segnung von homosexuellen Paaren generell oder in Einzelfällen einzuführen.

Wir veröffentlichen den Text aus dem „Theologischen“, der sich mit ähnlichen Vorgängen im Bistum Münster befaßt, hier in voller Länge:

Seit dem 1. Oktober 2017 ist in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte „Ehe für alle“ staatlich eingeführt. Damit können bislang schon gesetzlich eingetragene „gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften“ der Ehe zwischen Mann und Frau komplett gleichgestellt werden – samt einem uneingeschränkten Adoptionsrecht inklusive.

Das klassische Alleinstellungsmerkmal der herkömmlichen Ehe wird auf diese Weise erstmalig in der Geschichte der Menschheit von staatlicher Seite her zerstört und damit zugleich die tragenden Fundamente der traditionellen Familie untergraben. Es handelt sich hierbei um einen geradezu irrwitzigen Aufstand gegen die Gesetze der Natur und gegen die Schöpfungsordnung Gottes, welche die menschliche Sexualität mit dem Sinngehalt gegenseitiger Ergänzung und mit der Fortpflanzung verbindet.

Infolge dieser rasanten Entwicklung wächst der Druck auf die Christenheit nach einer Segnung oder gar kirchlichen „Trauung“ homosexueller Beziehungen. In den meisten evangelischen Landeskirchen in Deutschland (nämlich in 16 von 20) wird eine öffentliche Segensfeier erlaubt, in einigen Landeskirchen der EKD ist sogar eine „Eheschließung“ möglich.



Die evangelikalen, also theologisch konservativen Strömungen im Protestantismus lehnen derartige Zeremonien durchweg ab, darunter auch die weltweite Evangelische Allianz. Neben der katholischen Kirche sprechen sich auch die orthodoxen und altorientalischen Konfessionen gegen eine Segnung oder gar Trauung gleichgeschlechtlicher Beziehungen aus.

Als im Jahre 2008 eine kirchliche Segensfeier für eine eingetragene homosexuelle Partnerschaft im Wetzlarer Dom stattfand, wurde der betreffende Priester durch den damaligen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst von seinem Amt als Bezirksdekan abberufen.

Während sich entsprechend der vatikanischen Linie sowohl die Deutsche wie die Schweizer Bischofskonferenz gegen eine Segnung lesbischer oder schwuler Lebensgemeinschaften wendet, fordert das Laiengremium „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ im Mai 2015 die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare – und dies sogar in einem einstimmigen Beschluss.

Eine derartige Entschließung wirkt von katholischer Seite her noch absonderlicher als von protestantischer, weil die Ehe unter Getauften in der Kirche Christi seit jeher als heiliges Sakrament gewürdigt wird, so dass die Ehe nicht „nur“ zur Schöpfungsordnung Gottes gehört, sondern sogar Bestandteil der Heils- und Erlösungsordnung ist.




Daher sind kirchliche Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare katholischerseits grundsätzlich nicht gestattet.

Umso mehr reibt man sich die Augen, was die Internet-Ausgabe der „Rheinischen Post“ (RP-online) zu berichten weiß. Schon der Titel des Artikels vom 16. September 2017 klingt äußerst gewöhnungsbedürftig: „Emmericher Bürgermeister heiratet – Männer-Paar feiert Vermählung in Kirche.“ – Und zwar wohlgemerkt in einem katholischen Gotteshaus – genauer: in der Kirche St. Johannes im kleinen Deichdörfchen Bislich, die zur Pfarrgemeinde St. Nikolaus in Wesel gehört.

Selbst die „Rheinische Post“ wundert sich – und das will etwas heißen: „Schon in der Stadt wäre solch ein Gottesdienst ungewöhnlich – auf dem Dorf ist er es erst recht.“

Der Bericht von Sebastian Peters bemerkt einleitend:

„Der Emmericher Bürgermeister Peter Hinze (SPD) heiratet seinen Lebensgefährten Hubertus Pooth aus Wesel-Bislich. Auch in der katholischen Kirche Bislich wird gefeiert. Pfarrer Sühling will „um den Segen Gottes für Menschen bitten, die in Beziehungen leben“.“

Auch wenn jene geplante Segensfeier im Rahmen eines Wortgottesdienstes laut Aussagen von Pfarrer Stefan Sühling selbstverständlich keine gültige bzw. sakramentale „Vermählung“ darstelle, so ist auch eine amtliche Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Partner – mögen sie nun zivil „verheiratet“ sein oder nicht – ein schwerwiegender Verstoß gegen das biblische und moraltheologische Nein zu gleichgeschlechtlichen Handlungen bzw. entsprechenden sexuellen Beziehungen.

Darüber hinaus ist ein solches Vorgehen auch pastoral unverantwortlich, denn es sorgt für Ärgernis unter Gläubigen, stiftet Verwirrung und begünstigt die verirrte Ansicht, wonach die sog. „Ehe für alle“ eigentlich eine gute oder zumindest akzeptable Angelegenheit sei, die einen kirchlichen Segen wohl verdiene.

Diese ohnehin schon skandalöse Causa erhält dadurch noch eine besondere „Spitze“, dass es sich bei dem betreffenden Geistlichen Stefan Sühling um einen Domkapitular des Bistums Münster handelt:



Dieser Priester war zunächst ab 2004 Leiter der Hauptabteilung Seelsorge im Generalvikariat von Bischof Dr. Felix Genn (siehe Foto).

Ab 2010 kam er als Pfarrer nach Wesel. Im selben Jahr wurde er vom Münsteraner Oberhirten zum nichtresidierenden Domkapitular am Hohen Dom zu Münster ernannt und damit besonders gewürdigt.

Mit anderen Worten: Pfarrer Sühling war und ist ein hochrangiger Würdenträger und gehört als Domkapitular zur obersten kirchlichen Elite des Bistums.

Nachdem der erwähnte Zeitungsbericht sowie WDR-Sendungen und mehrfache „grelle“ Artikel in der BILD-Zeitung in katholischen Kreisen für Unruhe sorgten und z.B. auf diversen Internetseiten zu Protesten führte, zog die Bistumsleitung in Münster gleichsam die Notbremse.

Bischof Dr. Felix Genn untersagte die geplante Segensfeier, wobei Bistumssprecher Stephan Kronenburg gegenüber dem evangelischen epd-Pressedienst zeitgeistbeflissen erklärte: „Es geht dem Bistum nicht darum, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft herabzuwürdigen.“

Es sei aber in der Öffentlichkeit der Eindruck aufgekommen, als werde eine „homosexuelle Hochzeit“ gefeiert. Im bischöflichen Ordinariat habe es kritische Anfragen dazu gegeben. Das Bistum wolle verdeutlichen, dass es „einen Unterschied“ zwischen dem Ehe-Sakrament und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gebe.

Der Bischof von Münster ist mit dieser Maßnahme immerhin seiner Hirtenpflicht nachgekommen. Die Begründung seines Sprechers wirkt allerdings gewunden und an den Haaren herbeigezogen, zumal von vornherein klar war, dass jene geplante Segnung keine sakramentale Eheschließung sein sollte. Dass dies auf homosexueller Ebene kirchlich ohnehin nicht möglich ist, versteht sich am Rande.

Nicht in erster Linie wegen einer angeblich möglichen „Verwechslungsgefahr“ ist eine Segensfeier für gleichgeschlechtliche Paare unerlaubt, sondern weil praktizierte Homosexualität nicht der göttlichen Schöpfungsordnung entspricht und den Geboten Gottes widerspricht. Dies durch einen kirchlichen Segen zu würdigen, wäre widersinnig.

Nachdem sich der bischöfliche Pressesprecher von Anfang an in diesem Falle nicht eindeutig ausgedrückt hatte, sorgte er einige Tage später für einen weiteren „Knall“:

Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ bzw. RP-online vom 28. September erklärte Kronenberg, der von Pfarrer Sühling geplante Segen für jene homosexuelle Partnerschaft sei an sich völlig korrekt gewesen: „Kronenburg betonte noch einmal, dass Sühling richtig gehandelt habe und die geplante Form für das gleichgeschlechtliche Paar eigentlich angemessen gewesen sei.“

Zudem teilte der Bistumssprecher der Zeitung mit, dass sich „Bischof Felix Genn nach der Berichterstattung dazu gezwungen gesehen habe, den Wortgottesdienst abzusagen“.

Man beachte: Der Oberhirte von Münster sah sich offenbar nicht etwa aufgrund inhaltlicher Gesichtspunkte veranlasst, eine solche Segnung zu unterbinden, sondern lediglich „nach der Berichterstattung“ hierüber. – Mit anderen Worten: Ohne öffentlichen Druck wäre offenbar kein Verbot erfolgt, glaubt man den Worten des Bischofssprechers. Ein Skandal sondergleichen!

Dies umso mehr, als Bürgermeister Hinze durchaus zu verstehen gab, dass es ihm mit seinem Segenswunsch um ein „politisches“ Signal ging, nicht so sehr um ein religiöses Anliegen. Wollte der SPD-Kommunalpolitiker die Kirche quasi „vorführen“? Falls ja, ist ihm dies leider allzu gut gelungen.



Die „Rheinische Post“ vom 28. September berichtet, er habe den geplanten Wortgottesdienst als „politische Botschaft“ verstanden; sie zitiert ihn zudem wie folgt: „Wenn es nicht möglich ist, Kirche von oben zu ändern, dann ist es ist aber dennoch wichtig, an der Basis ein Zeichen zu setzen, dass wir in anderen Zeiten leben als vor 20 Jahren.“

Dass das bischöfliche Verbot der Segensfeier allein dem wachsenden Druck zu verdanken ist, hat Domkapitular Sühling selber bestätigt. Der vorhin erwähnten Tageszeitung sagte er unumwunden: „Die Öffentlichkeit, die in dieser Sache entstanden ist, hat es mir nicht möglich gemacht, diesen Wortgottesdienst zu begehen. Das bedauere ich.“

Derweil geht die kontroverse Debatte über Emmerich hinaus weiter. Die „Ruhr-Nachrichten“ haben bei einigen Pfarrern in Selm (ebenfalls im Bistum Münster gelegen) nachgefragt und die Ergebnisse am 2. Oktober 2017 in einem Bericht veröffentlicht:



Der katholische Dechant Claus Themann gab sich recht zeitgeistlich: „Würden Paare anfragen, so ist es angemessen mit ihnen über ihren Glauben zu sprechen, ihre Wünsche. Und ich bin mir sicher, dann findet sich auch ein gemeinsamer Weg.“ – Ähnlich reagierte der evangelische Pfarrer Lothar Sonntag, was wenig erstaunt, zumal protestantische Kirchenleitungen seit langem eine Segnung von Homo-Paaren befürworten.

Pater Gregor Pahl, katholischer Pfarrer in der altehrwürdigen, romanischen Klosterkirche in Cappenberg, zeigt hingegen eine klare, heutzutage schon als mutig einzustufende Haltung: „Ich würde und könnte einer solchen Bitte auch nicht entsprechen.“

Er erinnerte die Zeitung daran, dass die Katholische Bischofskonferenz eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partner ablehnt.

Selbst wenn klar sei, dass es sich hierbei nicht um eine eigentliche Eheschließung handle, könne eine Segensfeier zu Verwirrung und Streit unter Gläubigen führen.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Kardinal Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation am 3. Juni 2003 eine Stellungnahme zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften abgab. Unter dem Titel „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ wird eine kirchliche Akzeptanz eheähnlicher, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften abgelehnt.

Die Gläubigen, besonders katholische Politiker, werden zum Widerstand gegen deren Legalisierung aufgerufen. Die vatikanische Klarstellung führte erwartungsgemäß zu Protesten bei Grünen, SPD und FDP.

Der damalige stellv. CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach wies hingegen darauf hin, dass die katholische Kirche lediglich ihre bisherige Lehre bekräftigt habe; er gehe davon aus, dass „jeder katholische Abgeordnete“ die vatikanischen Worte „bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen“ werde.

In der Erklärung der Glaubenskongregation wird erläutert, dass die christlich geforderte „Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften“ führen dürfe. Es geht hierbei um eine grundsätzliche Unterscheidung von Person und Sache gemäß dem Leitwort des hl. Augustinus: „Hasse den Irrtum, aber liebe den Irrenden.“

Felizitas Küble aus Münster, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks, Mail: felizitas.kueble@web.de




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