Kardinal Eijk: "Kirche ist durch Glaubenskrise blind und erkennt die Gefahren nicht"
„Was in A wahr ist, kann in B nicht falsch sein“ – Amoris laetitia und die Verwirrung 5. März 2018 1
Amoris laetitia - Kardinal Eijk macht sich die Dubia (Zweifel) zu eigen und wünscht eine Klärung durch Papst Franziskus, denn sein Schreiben habe „Verwirrung“ in die Kirche gebracht. (Rom) Kardinal Willem Jacobus Eijk gehört nicht zu den vier Kardinälen, die Papst Franziskus im September 2016 ihre Dubia (Zweifel) zum umstrittenen nachsynodalen Dokument Amoris laetitia vorgelegt haben. Zwei von ihnen, Kardinal Meisner und Kardinal Caffarra, sind inzwischen gestorben, ohne von Papst Franziskus eine Antwort zu erhalten. Die beiden anderen sind Kardinal Brandmüller und Kardinal Burke. Kardinal Eijk hat sich die Anliegen der Dubia zu eigen gemacht, denn, so der Erzbischof von Utrecht:
„Die Quelle der Verwirrung ist das nachsynodale Schreiben Amoris laetitia“.
Der niederländische Kardinal ist Arzt und promovierter Theologe. 2007 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum Erzbischof von Utrecht. Bis 2016 war er auch Vorsitzender der Niederländischen Bischofskonferenz.
„Er hat immer ganz offen den Thesen zugunsten der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen widersprochen, während und auch nach den beiden Synoden über die Familie.“
So der Vatikanist Sandro Magister über die Haltung des niederländischen Purpurträgers:
Kardinal Eijk war einer der elf Kardinäle, die im Sommer 2015 den Sammelband Ehe und Familie. Pastorale Perspektiven von elf Kardinälen vorgelegt haben. Damit sollte die sich abzeichnende Richtung, die Rom mit den Synoden anstrebte, korrigiert werden.
Kardinal Eijk war auch einer der dreizehn Kardinäle, die am Beginn der zweiten Bischofssynode über die Familie Papst Franziskus einen Beschwerdebrief vorlegten. Damit protestierten sie gegen die Synodenregie und gegen „vorgefertigte Ergebnisse“. Der Brief durchkreuzte die päpstlichen Synodenpläne, weshalb der Franziskus ziemlich wütend gewesen sein soll.
Die Kirche, „durch Glaubenskrise blind, erkennt die Gefahren nicht“ Ähnliches wiederholte sich im November 2016, als die vier eingangs erwähnten Kardinäle ihre Dubia veröffentlichten, nachdem sie von Franziskus keine Antwort erhalten hatten. Edward Pentin (National Catholic Register) berichtete damals:
„Papst Franziskus kocht vor Zorn“.
März-Ausgabe: Il Timone
Heute gehört Kardinal Eijk zu den „entschlossensten Kritikern der Verwirrung, die durch Amoris laetitia erzeugt wurde“, so Magister.
Das Monatsmagazin Il Timone veröffentlicht in seiner Märzausgabe ein Interview. Den Schlußteil konnte Magister in einem Vorabdruck publizieren.
Im Interview schildert der Kardinal den „Slippery Slope“, jenes abschüssige Gelände, in das sich zahlreiche westliche Länder verwandelt haben, darunter auch seine Niederlande. Dieser Zustand führe dazu, daß es immer selbstverständlicher sei, die Legalisierung von Euthanasie, „Homo-Ehe“, Gender-Ideologie bis „in ihre extremsten Formen“ zu legalisieren und zu akzeptieren. Die katholische Kirche, von einer tiefen Glaubenskrise erfaßt, sei „blind und erkenne die Gefahren nicht“.
Amoris laetitia: Was im Ort A wahr ist, kann im Ort B nicht falsch sein Il Timone: Eminenz, was denken Sie zur umstrittenen Frage der Zulassung von wiederverheirateten Paaren zur Kommunion?
Kardinal Eijk: Die Frage, ob man sogenannte Geschiedene, die standesamtlich wiederverheiratet sind, zur sakramentalen Lossprechung und daher auch zur Eucharistie zulassen kann, spaltet die Kirche. Man begegnet einer Debatte, manchmal auch ziemlich vehement, die auf allen Ebenen stattfindet, zwischen Kardinälen, Bischöfen, Priestern und Laien. Die Quelle dieser Verwirrung ist das nachsynodale Schreiben Amoris laetitia, das Papst Franziskus im Anschluß an die Synoden über die Familie von 2014 und 2015 geschrieben hat. Diese Verwirrung betrifft vor allem die Nummer 305 des Schreibens. Man sieht, daß einige Bischofskonferenzen pastorale Regeln eingeführt haben, die vorsehen, daß die wiederverheirateten Geschiedenen unter bestimmten Bedingungen und nach einer Zeit der pastoralen Unterscheidung vom Priester, der sie begleitet, zur Kommunion zugelassen werden können. Andere Bischofskonferenzen schließen das hingegen aus. Was aber am Ort A wahr ist, kann nicht am Ort B falsch sein. Diese unterschiedlichen Interpretationen des Schreibens, die doktrinelle Fragen betreffen, verursachen unter den Gläubigen Verwirrung. Ich wäre daher froh, wenn der Papst diesbezügliche Klarheit schaffen würde, am besten durch ein lehramtliches Dokument. Ich selbst habe an beiden Synoden über die Familie teilgenommen und argumentiert, daß man Geschiedenen, die standesamtlich wieder geheiratet haben, nicht den Empfang der Kommunion erlauben kann. Ich habe das auch in einem Aufsatz für das Buch getan, das Beiträge von elf Kardinälen enthält und zwischen den beiden Synoden veröffentlicht wurde.
Il Timone: Können Sie kurz darlegen, was Ihre Position ist?
Kardinal Eijk: Jesus selbst sagt, daß die Ehe unauflöslich ist. Im Evangelium nach Matthäus (19,9; vgl. 5,32) scheint er eine Ausnahme zu erlauben, nämlich, daß man die eigene Frau entlassen könne, wenn ein Fall von Unzucht vorliegt. Der Begriff „porneia“, der oft mit einer „unzulässigen Verbindung“ übersetzt wird, ist ungewiß: Sehr wahrscheinlich meint er eine inzestuöse Verbindung aufgrund einer verbotenen Verwandtenehe (vgl. Lev 18,6–18; Apg 15,18–28). Das tiefere Argument ist, daß man wiederverheirateten Geschiedenen den Kommunionempfang nicht erlauben kann wegen der Analogie zwischen der Beziehung von Mann und Frau und jener zwischen Christus und der Kirche (Eph 5,23–32). Die Beziehung zwischen Christus und der Kirche ist eine gegenseitige Ganzhingabe. Die völlige Hingabe Christi an die Kirche verwirklicht sich in der Hingabe seines Lebens am Kreuz. Diese Ganzhingabe wird im Sakrament der Eucharistie gegenwärtig gesetzt. Wer daher an der Eucharistie teilnimmt, muß bereit sein, sich völlig hinzugeben, was Teil der Ganzhingabe Christi an die Kirche ist. Wer sich scheiden läßt und standesamtlich wieder heiratet, obwohl die erste Ehe nicht für nichtig erklärt wurde, verletzt diese gegenseitige Ganzhingabe, die diese erste Ehe impliziert. Die zweite, standesamtliche Ehe ist keine wirkliche Ehe. Die Verletzung der Ganzhingabe der ersten Ehe, die weiterhin als gültig zu betrachten ist, und der fehlende Wille, sich an diese Ganzhingabe zu halten, macht die betreffende Person unwürdig, die Eucharistie zu empfangen, die die Ganzhingabe Christi an die Kirche darstellt. Das bedeutet allerdings nicht, daß die wiederverheiratet Geschiedenen nicht an den liturgischen Zelebrationen teilnehmen können, auch der eucharistischen, allerdings ohne die Kommunion zu empfangen, und daß die Priester sie pastoral begleiten. Für den Fall, daß sich die standesamtlich wiederverheirateten Geschiedenen nicht trennen können, zum Beispiel, weil sie Pflichten gegenüber ihren gemeinsamen Kindern wahrzunehmen haben, können sie zur Kommunion oder zum Bußsakrament nur dann zugelassen werden, wenn sie die Bedingungen erfüllen, die in der Nummer 84 von Familiaris consortio und der Nummer 29 von Sacramentum caritatis genannt sind. Eine dieser Bedingungen ist, daß sie sich darum bemühen müssen, wie Bruder und Schwester zu leben, also aufhören müssen, Geschlechtsverkehr zu haben.
Text: Giuseppe Nardi Bild: Il Timone (Screenshot)
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