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  • 05.05.2018 00:47 - Verhandlung vor Geschworenengericht...gegen Kardinal Pell wurden fallengelassen
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Verhandlung vor Geschworenengericht
Hauptvorwürfe gegen Kardinal Pell wurden fallengelassen
2. Mai 2018



Kardinal Pell muß sich vor einem australischen Gericht verantworten. Die Hauptanschuldigungen wurden jedoch fallengelassen.
(Melbourne) Am 1. Mai bestätigte Vatikansprecher Greg Burke, daß die australische Justiz Anklage gegen Kardinal Pell erheben wird. Einige Medien, auch im deutschen Sprachraum, beeilten sich, anzumerken, daß damit seine Rückkehr als Dikasterienleiter nach Rom wohl ausgeschlossen ist.

Der Vatikansprecher bestätigte, daß Papst Franziskus Kardinal George Pell „eine Auszeit gewährte, um sich gegen die Anschuldigungen verteidigen zu können“, mit dem Zusatz: „Diese Bestimmung bleibt weiterhin gültig“.

Daß Richterin Belinda Wallington Anklage erheben würde, galt bereits im Vorfeld als sicher, seit sie im März im Zuge der Vorverhandlung durchblicken ließ, daß es das Beste sei, daß Geschworene über die Sache befinden. Daher muß sich der Kardinal nun als weltweit erster Kirchenfürst im Zusammenhang mit dem Vorwurf sexuellem Kindesmißbrauch vor einem Geschworenengericht verantworten. Bemerkenswerter ist jedoch, was allerdings kaum berichtet wurde, daß Wallington nach einem Monat der Vorverhandlung, soweit bekannt, die Hauptanklagepunkte wegen Mangels an Beweisen und Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Zeugen fallenließ.

Gestern fand vor Richterin Susan Pullen in Melbourne eine Anhörung statt, um den Beginn des Strafverfahrens festzulegen. Dabei wurde der Antrag auf zwei getrennte Verfahren gestellt, eines für die 70er Jahre, als Pell einfacher Priester war, und eine anderes für die 90er Jahre, als Pell Erzbischof von Sydney war. Die Entscheidung darüber, so Pullen, wird am 16. Mai fallen. Die Anwälte des Kardinals erklärten sich damit einverstanden, drängten jedoch unter Verweis auf das Alter Pells und die Tatsache, daß ein entscheidender Zeuge bereits 80 ist, auf ein schleuniges Vorgehen.

Der 76 Jahre alte Kardinal Pell ist Mitglied des C9-Kardinalsrates für Ozeanien und nominell Präfekt vatikanischen Wirtschaftssekretariats. Dieses Amt übt er aber wegen der Justizsache seit bald einem Jahr nicht mehr aus.

Kardinal Pell gilt als „konservativer“ Kirchenvertreter. Seine Ernennung zum Präfekten des von Papst Franziskus neugeschaffenen Wirtschaftssekretariats wurde als Wegbeförderung gedeutet, um den Bischofsstuhl von Sydney in progressiverem Sinn neu besetzen zu können. Dies tat Franziskus dann auch prompt unter Umgehung des üblichen Dreiervorschlages der Bischofskongregation.

Die Berufung Pells im April 2013 in den ebenfalls von Franziskus neugeschaffenen C9-Kardinalsrat, die wegen seiner nicht gerade Bergoglianischen Ausrichtung für Erstaunen sorgte, war der Tatsache geschuldet, daß er zu jenem Zeitpunkt der einzige Purpurträger Ozeaniens war.

Einmal in Rom angekommen, machte sich der kompetente Verwalter an den Aufbau seines Dikasteriums, stieß damit aber schnell auf Widerstände. Diese wurden so groß, besonders jene der Apostolischen Güterverwaltung, daß Papst Franziskus die von ihm selbst angestoßene Reform von Finanz und Verwaltung teilweise fallenließ. Gleichzeitig wurden die Zuständigkeiten Pells schrittweise eingeschränkt und wieder abgebaut, bis er im vergangenen Jahr sein Amt ruhend stellte und nach Australien zurückkehrte, um sich den Justizbehörden zur Verfügung zu stellen.
https://www.katholisches.info/2018/05/ha...fallengelassen/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL




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