Sexueller Missbrauch Seit Ende Januar 2010 wird durch die bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs am Canisius-Kolleg in Berlin eine öffentliche Debatte zu diesem Thema geführt. Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) ist Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes. Lesen Sie auf dieser Themenseite mehr zu den relevanten Aspekten.
Bischöfliche Arbeitsgruppe für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes + https://dbk.de/ + https://www.worldmeeting2018.ie/en/ + Im November 2015 hat der Ständige Rat die Bischöfliche Arbeitsgruppe für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes eingerichtet. Sie unterstützt seitdem den Bischof von Trier, Dr. Stephan Ackermann, in seiner Aufgabe, in Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich tätig zu werden. Darüber hinaus trägt die Arbeitsgruppe dazu bei, auf der Ebene der Bischöfe ein verlässliches und klares Eintreten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen fest zu verankern.
Quelle: Auszug aus dem Pressebericht der Frühjahrs-Vollversammlung vom 9. März 2017
Video: „Es darf keinen Schlussstrich geben“ - Bischof Ackermann zu fünf Jahren Missbrauchsdebatte Play Video Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems bis zum Inkrafttreten des neuen Sozialen Entschädigungsrechts Die katholische Kirche in Deutschland beteiligt sich weiterhin an dem Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs, durch das dessen heute noch existierende Folgen gemildert werden sollen. Die am 31. August 2016 auslaufende Antragsfrist zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS) wurde mit Wirkung vom 1. September 2016 bis zum Inkrafttreten des neuen Sozialen Entschädigungsrechts, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Neben der Beteiligung am EHS existiert auch weiterhin das im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz seit 2011 eingerichtete Verfahren, mit dem Opfer sexuellen Missbrauchs Anträge auf Leistungen in Anerkennung ihres Leids stellen können. Bisher wurden mehr als 1.750 Anträge bearbeitet.
Deutsche Bischofskonferenz verlängert die Antragsfrist zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS) Die Deutsche Bischofskonferenz wird sich voraussichtlich bis zur Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs beteiligen und verlängert damit die in der Vereinbarung zum EHS benannte Antragsfrist, die mit dem 31. August 2016 geendet hätte. Anträge können nun weiterhin über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gestellt werden.
Mehr lesen: „Runder Tisch und ergänzendes Hilfesystem“
Deutsche Bischofskonferenz bestätigt Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kinder und Jugendliche müssen effizient und umfassend vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Die katholische Kirche in Deutschland und alle ihr zugehörigen Einrichtungen sollen ein sicherer Ort für die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft sein. Dieses Ziel verfolgt die neue Vereinbarung, die am 28. Januar 2016 zwischen dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM), geschlossen wurde.
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Aktuelle Meldung vom 03.03.2016 Vereinbarung herunterladen
Bischof Dr. Stephan Ackermann zieht Zwischenbilanz „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen: Kirche in intensivem Lern- und Entwicklungsprozess“
Anlässlich der Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen in der katholischen Kirche vor fünf Jahren gibt der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann eine Erklärung ab. Zur Pressemitteilung vom 22.01.2015
Die zentralen Maßnahmen der deutschen katholischen Kirche im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich seit Januar 2010 finden Sie hier als pdf-Datei. Datei herunterladen
Interview mit Bischof Ackermann, fünf Jahre nach Beginn der Missbrauchsdebatte „Einen Schlussstrich kann und darf es nicht geben“
Von Gottfried Bohl (KNA)
Genau fünf Jahre ist es her, als Ende Januar 2010 der Jesuitenpater und damalige Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, Klaus Mertes, in einem Brief Fälle sexuellen Missbrauchs an seiner Schule öffentlich machte. Damit löste er eine riesige Missbrauchsdebatte aus – nicht nur auf die Kirche(n) beschränkt – und die katholische Kirche in Deutschland stürzte in eine beispiellose Vertrauenskrise. Doch die Bischöfe sind nicht in Schockstarre verfallen, sondern haben gehandelt, betont der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Trier. (...) Gesamtes Interview herunterladen
„Bericht zum Verfahren zu den materiellen Leistungen und zu der Arbeit der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS)“ Im Juni 2012 hat der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann, zusammen mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, Herrn Johannes-Wilhelm Rörig, eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der er zusagt, für die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ zu werben und sich für einen verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in ihren kirchlichen Strukturen einzusetzen.
Gemäß Vereinbarung wurde dieser Bericht dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung am 10. Oktober 2012 übermittelt.
„Bericht zum Verfahren zu den materiellen Leistungen und zu der Arbeit der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS)“ Bericht herunterladen
Bischof Ackermann wird Sonderbeauftragter Bischof Dr. Stephan Ackermann kündigt Aufklärung und Überprüfung an https://dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/ +++ https://dbk.de/themen/kirche-und-jugend/
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