Missbrauchsstudie der DBK [Deutsche Bischofskonverenz] oder außer Spesen nichts gewesen! (5 von 5)
16. Oktober 2018Traditio et Fides
Welches Täterprofil? Bevor wir unsere eigene theologische Analyse der Missbrauchsproblematik vorstellen werden, so wollen wir hier die Befunde der MHG-Studie zitieren (S. 22), welche natürlich von psychologisierenden Weltmenschen erstellt wurde. Daher wird anschließend eine Übersetzung ins Tradition und Glauben-Kirchendeutsch erfolgen:
Im Lichte verschiedenster Befunde aus den unterschiedlichen Teilprojekten des Forschungsprojektes (TP2, TP3 und TP6) lassen sich drei Grundmuster von Beschuldigten charakterisieren, die sich bereits publizierten Typologien sexueller Missbrauchstäter außerhalb des kirchlichen Kontextes zuordnen lassen (Berner, 2017).
Bedeutet: Perverslinge sind überall gleich. Kirche oder keine Kirche. Stimmt aber nicht. Die Studie wollte es sich einfach machen und die vorhandenen Tätertypen anwenden.
Beschuldigte, die an mehreren Betroffenen, die jünger als 13 Jahre alt waren, sexuellen Missbrauch begangen hatten, bei denen sich das Tatgeschehen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hinzog und bei denen die erste Beschuldigung nicht lange nach der Priesterweihe dokumentiert war, können einem „fixierten Typus“ zugeordnet werden, bei dem Hinweise auf eine mögliche pädophile Präferenzstörung im Sinne einer pädophilen Haupt- oder Nebenströmung vorliegen. Das Priesteramt in der katholischen Kirche mit seinen umfangreichen Kontaktmöglichkeiten zu Kindern und Jugendlichen dürfte für Personen dieses Typus ein hohes Anziehungspotential haben.
Bedeutet: Pädophile werden ins Priesterseminar aufgenommen, ausgebildet und geweiht. Solche Vorgesetzte und Bischöfe haben wir mittlerweile, dass sie das entweder nicht erkennen oder es gezielt tun. Was die MHG-Studie aber missachtet, ist die scharfe Trennung, welche gezogen werden sollte. Die Trennung nämlich zwischen der eigentlichen Pädophilie, womit vorpubertäre Kinder gemeint sind, ohne sekundäre Geschlechtsmerkmale und bei Jungen ohne die Möglichkeit einer eigenen Erektion (pardon!) erfasst werden und der genuinen Ephebophilie, womit pubertäre und nachpubertäre Jugendliche gemeint sind. Ephebophilie ist überdurchschnittlich hoch bei Homosexuellen anzutreffen. So fand 81 % der homosexuellen Männer einer Studie die 18 Jährigen am attraktivsten, wobei die Forscher wohl aus rechtlichen Gründen (Kinderpornographie) keine Bilder von jüngeren Partner vorlegen konnten (vgl. Zebulon A. Silverthorne, Vernon L. Quinsey: Sexual Partner Age Preferences of Homosexual and Heterosexual Men and Women. In: Archives of Sexual Behavior, 29 (2000), Nr. 1, ISSN 0004-0002, S. 67–76.) Wie sehr treffend und wie immer drastisch Ann Barnhardt schreibt, es ist doch viel bösartiger und diabolischer sexuelle Handlungen an z.B. einem 11-jährigen vorzunehmen und ihn zum Orgasmus zu führen, zu dem er schon fähig ist, als einen Sechsjährigen zu vergewaltigen. Dem 11-jährigen kann man danach einreden, dass er es selbst wollte, dass er mitschuldig war, dass er den eigentlichen Verführer darstellte, siehe den Film An open secret, wo sich ein Knabenschänder, der vielleicht weiß, dass er aufgenommen wird, genau so rechtfertigt:
„Du hast es ja selbst gewollt. Ich hätte es nicht gemacht, wenn Du nicht dafür offen gewesen wärest.“
Wird man vergewaltigt, so tragisch es auch ist, dann kann man sich selbst lediglich vorwerfen, dass man zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen ist, bei dieser Art von Missbrauch qua Verführung ist es viel schlimmer, weil man sich moralisch mitschuldig fühlt. Deswegen suchen sich die Perverslinge, klerikaler oder nicht klerikaler Art, Jungs aus, die gerade am Anfang der Pubertät stehen, um das vorhandene sexuelle Potential zu ergreifen und es pervers umzuleiten. Daher ist die Gruppe der Missbrauchsopfer unter 13 alles andere als homogen. Darunter können sich Kinder wie auf Frühreife befunden haben. Wie der John Jay Report feststellt, ereignete sich das Gros aller Fälle gerade um das 13 Geburtsjahr und genau genommen zwischen 11 und 15. Das sind aber keine Kinder, sondern heranwachsende Knaben.
Als zweite Merkmalsausprägung kann ein „narzisstisch-soziopathischer Typus“ von Beschuldigten beschrieben werden, der seine Macht nicht nur beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sondern auch in anderen Kontexten in inadäquater Weise ausübt. Der sexuelle Missbrauch erscheint dabei als eine von mehreren Formen des narzisstischen Machtmissbrauchs. Hinweise auf ein breiteres Spektrum entsprechend problematischer Verhaltens- oder Persönlichkeitsausprägungen lassen sich in den Personalakten von beschuldigten Klerikern finden. Die Machtfülle, die einem geweihten Priester qua Amt zur Verfügung steht, bietet diesem Typus viele Handlungsfelder, zu denen auch der unkontrollierte Zugriff auf Minderjährige gehört, der im sexuellen Missbrauch kulminieren kann.
Bedeutet: Es werden Psychopaten und Sadisten geweiht und kommen unerkannt durch das Seminar. Weswegen werden Sie Priester? Um Macht zu haben. Die diabolischen Narzissten von Ann Barnhardt lassen grüßen, denn es ist dieser Typ.
Eine dritte Gruppe von Beschuldigten kann als „regressiv-unreifer Typus“ beschrieben werden, der sich auf Beschuldigte mit defizitärer persönlicher und sexueller Entwicklung bezieht. Darunter finden sich sowohl hetero- als auch homosexuelle Beschuldigte. Unter anderem die hohe Zahl männlicher Betroffener ist ein Indiz dafür, dass im klerikalen Kontext der Anteil homosexueller Angehöriger dieses Typus wahrscheinlich höher liegt als außerhalb der Kirche. Die Verpflichtung zum Zölibat könnte Angehörigen dieses Typus eine falsch verstandene Möglichkeit bieten, sich mit der eigenen sexuellen Identitätsbildung nicht hinreichend auseinandersetzen zu müssen. Dazu kommt, dass die Unfähigkeit von Personen dieses Typus, eine reife Partnerschaft einzugehen, im Fall der Priesterschaft sozial nicht weiter begründet werden muss. In dieser Gruppe findet sich die Erstbeschuldigung oft erst nach längerer zeitlicher Latenz nach der Priesterweihe. Ein Grund dafür könnte sein, dass erst bei mit der Zeit zunehmender amtsbedingter Überforderung, Isolation und mangelnder kirchlicher Unterstützung hinsichtlich solcher Problemlagen die Schranke zu sexuellen Missbrauchstaten durchbrochen wird. Dies wird unterstützt durch die Befunde hinsichtlich psychosozialer oder anderer Vorbelastungen, die sich bei diesen Beschuldigten finden ließen.
Bedeutet: Schlaffis und Homos strömen ins Seminar, um sich nicht dem harten Leben zu stellen. Dies stimmt leider, weil das nachkonziliare Priestertum extrem verweiblicht, verweichlicht und entmännlicht ist, strömen androgyne und antriebslose Individuen, mit einem starken Faible fürs Ästhetische (ja, auch im Alten Ritus) in die Seminare, um „ganz nah bei Jesus zu sein“. Weil der Regens, die Professoren und der Bischof genauso sind, so fällt es nicht weiter auf. Natürlich ist es im zarten Alter von 18 oder 19 schwer zu unterscheiden, ob der Betroffene schwul, sensibel, zart, unschuldig oder unreif ist. Sicherlich waren der hl. Alphons Gonzaga oder hl. Stanislaus Kostka keine Anwärter für den Jugendknast, aber sie wussten, dass das geistliche Leben einen harten Kampf für echte Männer darstellt. Im vorkonziliaren Priestertum scheint es Mechanismen gegeben zu haben, welche auch die weichen Jünglinge in die richtigen Bahnen lenkten. Denn im Laufe des geistlichen Lebens wird man immer sensibler, indem man nicht nur die Emotionen der Menschen, sondern auch die Wirkung der Geister, siehe Kardinal Bona, wahrnimmt. Ist man hypersensibel am Anfang seines Weges, dann muss man militärisch abgehärtet werden, um die restlichen Mühen zu ertragen. Das findet aber nicht mehr statt und weil ein frisch geweihter Priester sich ohnehin fast ausschließlich in weiblicher Gesellschaft aufhalten wird (Pastoralassistentinnen, Pastoralreferentinnen, Sekretärinnen, Tischmütter, Bastelgruppenbeauftrage, Gemeindeschwester etc.), so denken seine Vorgesetzten: je weiblicher – desto besser.
Bevor wir die Lektüre der MHG-Studie fortsetzen, sei an dieser Stelle angefügt, dass schon die erste Lesung klar macht, dass wirklich alle kirchenrechtlichen Voraussetzungen und Strafen außer Acht gelassen wurden. Um noch deutlicher zu werden: die katholischen Kirche im Rahmen der DBK hält sich nicht an das Kirchenrecht. Wie treffend Hilary White und Ann Barnhardt schreiben: über Gott lachen sie, über Moral lachen sie, über Kirchenrecht lachen sie; was sie nachdenklich macht, ist das Strafrecht, wenn es denn angewandt wird. Im Gegensatz zu den USA wird es in Deutschland eine unabhängige staatliche Untersuchung des kirchlichen Missbrauchs nicht geben. Sicherlich nicht unter der Merkel-Große-Koalition-Regierung. Woher können wir das wissen? Schauen Sie sich doch die DBK-Seite an. Wer saß doch im Beirat? Staatsministerin a. D. Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Frau Merkel hat schon dafür gesorgt, dass alles im Rahmen bleibt. Noch Fragen? https://traditionundglauben.com/2018/10/...ewesen-5-von-5/
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