Die „Sowjetisierung“ der Klöster RÖMISCHE GERINGSCHÄTZUNG DER KONTEMPLATIVEN FRAUENKLÖSTER 16. Oktober 2018 https://katholisches.info/2018/10/16/die...g-der-kloester/ Frauenorden
Betreiben Papst Franziskus und die Ordenskongregation die „Sowjetisierung“ der kontemplativen Frauenklöster? In der Kirche ist eine Zerstörung der kontemplativen Frauenklöster im Gange. Die Grundlage dafür finden sich schwarz auf weiß in der Apostolischen Konstitution über das kontemplative Leben Vultum Dei quaerere, die von Papst Franziskus am 29. Juni 2016 veröffentlicht wurde. Corrispondenza Romana bezeichnete die Konstitution als ein „Programm zur ‚Sowjetisierung‘ der Klöster.
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Der konkreten Schritt in diese Richtung erfolgte vor kurzem der Instruktion Cor orans der römischen Kongregation für Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens. Sie wurde am vergangenen 1. April erlassen und stellt die Durchführungsbestimmung zur Konstitution dar. Präfekt der Kongregation ist der Brasilianer João Kardinal Bráz de Aviz, der bei der Unterdrückung des männlichen und des weibliche Zweiges des Ordens der Franziskaner der Immakulata seit 2013 eine unrühmliche Rolle spielt.
Der RAI-Vatikanist Aldo Maria Valli, seit dem umstrittenen nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia ein entschiedener Kritiker der Amtsführung von Papst Franziskus, widmete sich als einer der wenigen diesen Dokumenten und warnte vor ihren Folgen.
Von der Wüste der Väter zur Klausur der Klöster Die Kirche ermutigte zu allen Zeiten das kontemplative Leben der Ordensleute. Die Absonderung von der Welt stellt ein konstitutives Element des Ordenslebens dar. Es entstand aus den Wüstenvätern, die sich als Eremiten in abgelegene und unwirtliche Gegenden zurückzogen. Daraus bildeten sich erste Gemeinschaften, aus denen sich das heutige Ordenswesen entwickelte. Den Grundstein dazu legten die Benediktiner, der älteste Mönchsorden der lateinischen Kirche, und damit Vorbild und Ausgangspunkt als nachfolgenden Ordensgründungen. Sie errichteten ihre Klöster an abgeschiedenen Orten, abseits von Städten und bewohnten Orten.
Klausurschranke: Sprechzimmer Zu den Wesensmerkmalen der monastischen Gemeinschaft gehört ihre Rechtsform. Gemäß der kirchlichen Tradition sind die Frauenklöster sui iuris, das heißt, sie sind autonom und in ihrer internen Ordnung unabhängig. Die Kirche räumte damit den Frauen lange vor jeder Frauenbewegung Rechte ein, die ihnen die Welt noch viele Jahrhunderte verweigerte.
Die einzige Abhängigkeit bestand darin, daß sie zu einigen Fragen, vor allem in Streitfällen, dem zuständigen Bischof oder den Oberen des männlichen Zweiges ihres Ordens unterstanden. In dieser Rechtsform spiegelt sich die Eigenständigkeit eines jeden Nonnenklosters wider, die gerade auch in der Absonderung von der weltlichen Gesellschaft besteht, da die Klostergemeinschaft eine eigene Gesellschaft in der Gesamtgesellschaft bildet. Das Wort Mönch, von kirchenlateinisch monachus, das vom griechischen monachós herrührt, meint den Einsiedler und bedeutet allein. Das Alleinsein und das Gebet sind die Säulen des Mönchstums.
Die Klausur ist zentraler Bestandteil dieser Rechtsform und bringt den Schutz, aber auch die Absonderung von der Welt zum Ausdruck, nicht von der Gesellschaft an sich, denn diese unterstützen die Ordensfrauen mit ihrem Gebet und ihrer Buße. Die Klausur bildet den Ersatz für die Wüste der Einsiedler und umfaßt festgelegte Teile des Klosters, die nur von Konventsangehörigen betreten werden dürfen, von Außenstehenden aber nur eingeschränkt und nach genauen Vorgaben. Die Gastfreundschaft wurde dabei immer gewahrt. Die päpstliche Klausur stellt die strengste Form dar.
Papst Franziskus, die Strukturen und der Zwang Papst Pius XII. erklärt in seiner Enzyklika Sacra Virginitas vom 25. März 1954, daß der Verzicht der Nonnen auf die Welt, der durch die Klausur geschützt wird, nicht eine soziale Flucht ist, sondern vielmehr einen anderen Dienst für die Kirche und die Gesellschaft ermöglicht, wie er in dieser Form in der Welt nicht möglich ist.
Einkleidung einer Klausurschwester In der Apostolischen Konstitution Sponsa Christi vom 21. November 1950 sah Pius XII. die Gründung von Konföderationen von Klöstern vor. Damit blieb die Eigenständigkeit der einzelnen Klöster gewahrt. Zugleich wollte er aber ein Instrument schaffen, damit sich die Klöster desselben Charismas sich gegenseitig helfen können, weil verschiedene Frauenklöster wegen des Krieges sich in materieller Not oder ganze Konvente sich durch Vertreibung in Schwierigkeiten befanden. Die Erfahrungen mit den Konföderationen erwiesen sich aber nicht als glücklich.
Die negativen Erfahrungen hätten eigentlich nahegelegt, ähnliche Bestrebungen fallenzulassen. Stattdessen werden sie unter Papst Franziskus wieder massiv vorangetrieben. Die Frauenklöster werden vom Vatikan gezwungen, sich zusammenzuschließen und ihre Eigenständigkeit aufzugeben. „Das bedeutet aber einen Todesstoß für die kontemplativen Frauenklöster“, so Corrispondenza Romana.
Die von Cor orans vorgesehene neue Ordnung will nämlich nicht nur eine Förderung von Zusammenschlüssen aus „praktischen“ Gründen, sondern zielt auf die Beseitigung der jahrhundertealten, spezifischen Rechtsform der Frauenklöster ab, von der bereits die Rede war. An die Stelle der rechtlichen Unabhängigkeit treten Großgemeinschaften, die als „Gemeinschaftsstrukturen“ bezeichnet werden. Im Zuge dieser „Neuordnung“ wurde vom Vatikan eine ganze Reihe neuer, bürokratischer, schwerfälliger und auch entbehrlicher Institutionen erfunden, die in der päpstlichen Instruktion minutiös aufgelistet sind.
Die neuen Zwangsstrukturen Die Gesamtausrichtung ist ein Kampfansage an die bisher konstitutiven Elemente der kontemplativen Klöster. Was bisher wesentlich war, wird in der Instruktion als negativ und reformbedürftig dargestellt. Man könnte auch sagen, das kontemplative Ordenswesen wir „rationalisiert“.
Neu ist beispielsweise die „Föderation von Klöstern“. Die Begründung dazu lautet, auf daß „damit im Teilen des gleichen Charismas die zusammengeschlossenen Klöster die Isolation überwinden und die Observanz der Regel und das kontemplative Leben fördern“ (Cor orans, Nr. 7). Neu ist auch die „Vereinigung der Klöster“, auf daß „damit im Teilen des gleichen Charismas die verbundenen Klöster untereinander zusammenarbeiten“ (Cor orans, Nr. 8). Ebenso neu ist die „Konferenz der Klöster“ zum Zweck, „das kontemplative Leben zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Klöstern in geographischen oder besonderen sprachlichen Kontexten zu begünstigen“ (Cor orans, Nr. 9). Doch damit nicht genug: Neu ist zudem die „Konföderation der Klöster“ als eine „Verbindungsstruktur zwischen den Föderationen von Klöstern zum Studium von Themen, die das kontemplative Leben in Bezug auf dasselbe Charisma betreffen; um den Aktivitäten der einzelnen Föderationen eine gemeinsame Ausrichtung und eine gewisse Koordination zu geben (Cor orans, Nr. 10). Es geht noch weiter: Neu ist auch die „Internationale Kommission“ als „zentrales Dienstleistungs- und Studienorgan zum Nutzen der Nonnen desselben Instituts für das Studium von Themen, die das kontemplative Leben in Bezug auf das gleiche Charisma betreffen“ (Cor orans, Nr. 11). Dann gibt es neu auch noch eine „Monastische Kongregation“, die eine „Leitungsstruktur zwischen mehreren autonomen Klöstern desselben Instituts unter der Leitung einer Präsidentin“ ist, „die Höhere Oberin ist, und eines Generalkapitels, das in der monastischen Kongregation die höchste Autorität darstellt“ (Cor orans, Nr. 12). Und noch eine letzte neue Institution: die „Förderale Versammlung“. Dazu heißt es in Cor orans Nr. 133: „Die Gemeinschaft, die zwischen den Klöstern besteht, wird in der föderalen Versammlung sichtbar, Zeichen der Einheit in der Liebe, die hauptsächlich die Aufgabe hat, den charismatischen Schatz des Institutes zwischen den föderierten Klöstern zu bewahren und eine angemessene Erneuerung zu fördern, die damit harmonisiert, vorbehaltlich der Tatsache, daß keine Föderation von Nonnenklöstern oder Konföderation von Föderationen das gesamte Institut repräsentiert.“
Geringschätzung des kontemplativen Lebens Die Mitgliedschaft in diesen bürokratischen Institutionen ist verpflichtend. Papst Franziskus verordnete den teils viele Jahrhunderte alten und eigenständigen Frauenklöstern, jedes mit seiner eigenen Geschichte, Zwangsmitgliedschaften.
In den Schlußbestimmungen von Cor orans heißt es:
„Was in der Apostolischen Konstitution Vultum Dei quaerere für alle Klöster zur Beitrittspflicht zu einer Föderation von Klöstern festgelegt ist, gilt auch für andere Gemeinschaftsstrukturen wie der Vereinigung von Klöstern und der Konferenz von Klöstern.“
Einkleidung: kontemplativer Frauenorden Mit der Zwangsmitgliedschaft in diesen Strukturen verlieren die Klöster de facto, wenn auch nicht de iure, ihre Eigenständigkeit, „um in eine anonyme Masse von Großgemeinschaften aufzugehen, die Bildungskurse, Diskussionen, Fortbildungsveranstaltungen organisieren, die zwangsweise dazu führen, daß die in strenger Klausur lebenden Ordensfrauen ihre Klöster verlassen müssen“ wie Angehörige von Orden mit ganz anderer Charismen und vor allem ganz anderen Rechts- und Organisationsformen. Kritiker wie Aldo Maria Valli sprechen davon, daß die kontemplativen Ordensfrauen aus ihren Klöstern herausgezwungen werden sollen. Was aber, so Valli, widerspricht mehr dem von ihnen gewählten Charisma?
Hinter den neuen Bestimmungen stehe eine Abneigung gegen die kontemplative Abgeschiedenheit. Sie klinge auch an anderen Stellen der Apostolischen Konstitution von Papst Franziskus an. Diese Abneigung gegen das Mönchstum war bisher vor allem dem Protestantismus zu eigen und wird mit „Nutzlosigkeit“ für die Gesellschaft begründet. Und wenn es keine Abneigung ist, dann zumindest eine Geringschätzung.
„Permanente Ausbildung“ durch Aggiornamento Cor orans sieht noch mehr vor: Jede Gemeinschaft muß ein Programm für eine permanente und integrale Ausbildung erarbeiten, das die gesamte Existenz der Person umfaßt. Die Ordensfrau brauche diese „permanente Fortbildung“, so die römische Anordnung, um „die geistliche, doktrinelle und professionelle Fähigkeit, die Aktualisierung (Aggiornamento, im vatikanischen Original) und die Reifung der kontemplativen Fähigkeit“ zu pflegen, damit „sie auf immer angemessenere Weise ihren Dienst für das Kloster, die Kirche und die Welt leisten könne“ (Cor orans, Nr. 236).
Kontemplatives Leben Jede Nonne „wird ermutigt, Verantwortung für ihr menschliches, christliches und charismatisches Wachsen zu übernehmen durch das Projekt des persönlichen Lebens, den Dialog mit den Schwestern der monastischen Gemeinschaft und besonders mit ihrer Höheren Oberin“ (Cor orans, Nr. 237).
Die „Höhere Oberin“, wie bereits aufgezeigt, ist aber nicht die Priorin oder Äbtissin des Klosters, dem die Ordensfrau angehört, sondern die „Präsidentin“ der „Monastischen Kongregation“, einer „Leitungsstruktur zwischen mehreren autonomen Klöstern desselben Instituts“. Die Eigenständigkeit des einzelnen Klosters wird auch dadurch beseitigt, daß die Autorität der Priorin oder Äbtissin des Klosters oder der Abtei durch die Autorität einer „Höheren Oberin“ mit Sitz an einem ganz anderen Ort ersetzt wird.
Die Entscheidungsbefugnis über das erwähnte „permanente“ Ausbildungsprogramm liegt bei dieser„Höheren Oberin“. Sie „fördert die permanente Ausbildung der Gemeinschaft, die Einkehrtage, die jährlichen geistlichen Exerzitien, das Teilen des Wortes Gottes, die periodischen Überprüfungen des Lebens, die gemeinsame Rekreation, die Studientage, den persönlichen Dialog mit den Schwestern, die brüderlichen Begegnungen“ (Cor orans, Nr. 238).
Um diese „permanente Ausbildung“ durchführen zu können, wird de facto die päpstliche Klausur aufgehoben, da jenen die Erlaubnis erteilt wird, die Klöster zu betreten, deren „Kompetenzen“ für dies „permanente Ausbildung“ notwendig sind (Cor orans, Nr. 203).
Die Schlüsselworte und ein umgekehrter Paradigmenwechsel Zur Zusammenfassung: Die Schlüsselworte der päpstlichen Neuordnung sind „die Isolation überwinden“ (Cor orans, Nr. 7), die „dynamische Treue zum eigenen Charisma“ (Cor orans, Nr. 70) und der „unverzichtbare Wert der Gemeinschaft“ (Cor orans, Nr. 86). Im Umkehrschluß, so Valli, können Klöster, in denen diese „Voraussetzungen“ nicht gegeben sind, aufgehoben werden. In jenen Klöstern, die die Neuerung überstehen, indem sie in Großverbänden aufgelöst werden, werde die Atmosphäre des Friedens und der Ordnung in der Kontemplation zerstört, die bisher charakteristisch für die kontemplativen Frauenklöster war.
Drastisch fiel das Urteil von Corrispondenza Romana zur neuen Instruktion aus und deutet einen umgekehrten Paradigmenwechsel an:
„Einst strebten die Nonnen die kanonische Anerkennung durch den Bischof und schließlich durch den Papst an als höchste Garanten ihrer Eigenständigkeit und ihres gemeinschaftlichen Lebens. Wer heute ein kontemplatives Leben führen und seine Berufung nicht verlieren will, tut besser daran, die Bildung einer faktischen Gemeinschaft von Ordensfrauen anzustreben, die unabhängig von der kirchlichen Autorität ist, und wird sich davor hüten, um die kanonische Anerkennung anzusuchen, die das Ende des eigenen geistlichen Lebens bedeuten würde.“
Text: Giuseppe Nardi Bild: Corrispondenza Romana/Carmelitane (Screenshot) https://katholisches.info/2018/10/16/die...g-der-kloester/
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