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  • 17.10.2018 00:33 - Die spanische Bischofskonferenz erstellt eine Arbeitskommission zur Durchführung von Verbrechen gegen Minderjährige
von esther10 in Kategorie Allgemein.

DIE KOMMISSION WIRD GRUNDSÄTZLICH LEGAL SEIN



Die spanische Bischofskonferenz erstellt eine Arbeitskommission zur Durchführung von Verbrechen gegen Minderjährige
Die neuen Regeln, die die aktuellen Protokolle ersetzen werden, passen mehr perfekt die „Model-Richtlinien von der Päpstlichen Kommission für Kinderschutz geschrieben, um die Bischofskonferenzen und Ordensgemeinschaften zu helfen

16.10.18 18:09 Uhr

( AgenciaSIC ) Der Heilige Stuhl hat am vergangenen 12. September veröffentlicht, dass Papst Franziskus die Präsidenten der Bischofskonferenzen einbestellt hat, um über die Fälle von Missbrauch in einem privaten Treffen zu sprechen, das zwischen dem 21. und 21. September im Vatikan stattfinden wird am 24. Februar 2019.

Aus diesem Grund hat der Exekutivausschuss der spanischen Bischofskonferenz auf seiner Sitzung im September die Schaffung einer Kommission zur Vorbereitung der Arbeitsmaterialien gebilligt, die der Präsident der EWG, Kardinal Ricardo Blázquez , bei diesem Treffen vorlegen wird. Unter der Präsidentschaft des Bischofs von Astorga wird der Kanoniker Juan Antonio Menéndez Fernández diese Woche mit seiner Arbeit beginnen.

Ziele der Kommission

Die Kommission wird in erster Linie einen grundsätzlich rechtlichen Aspekt haben. Es wird aus Juristen des Vorstands der Bischöfe der Rechtsangelegenheiten bestehen; des Ziviljuristischen Dienstes; vom Gericht der Rota der Apostolischen Nuntiatur; des Juristischen Dienstes von CONFER; und der stellvertretende Generalsekretär für Allgemeine Angelegenheiten.

Zusätzlich zur Februarsitzung wird diese Kommission die bisherigen Handlungsprotokolle der spanischen Kirche aktualisieren , die sich mit Fällen von Missbrauch von Minderjährigen aus juristischer und kanonischer Sicht beschäftigen. Später, und bereits interdisziplinär, wird er an der Ausarbeitung einer neuen EG-Verordnung zur Prävention und zum Schutz des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen arbeiten.

Diese neue Verordnung, die die derzeitigen Protokolle ersetzen wird, wird besser an das " Richtlinienmodell " der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen angepasst, um den Bischofskonferenzen und den Ordensgemeinschaften bei der Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu helfen und Verfahren zum Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch, um auf Missbräuche in der Kirche zu reagieren und Integrität in dieser Arbeit zu demonstrieren. Diese Richtlinien stützen sich auf die bereits von vielen Konferenzen geleistete Arbeit und auf die Ausrichtung des Rundschreibens der Kongregation für die Glaubenslehre vom 3. Mai 2011.

Verpflichtungserklärung der katholischen Kirche

Die katholische Kirche übernimmt die Verpflichtung: Fürsorge und Erziehung, mit Respekt und Ausübung ihres Dienstes; Schutz für alle Minderjährigen und gefährdete Erwachsene; sichere und unterstützende Gemeinschaften schaffen, die eine Umgebung der Liebe bieten, in der die Gefahren des Missbrauchs wachsam sind.

Und es wird: alle mit einer gewissen Verantwortung in der Kirche auswählen und sorgfältig ausbilden; Reaktion auf jede Beschwerde wegen Missbrauchs gegen das Personal der Kirche; der Versuch, den Missbrauch leidenden Menschen einen angemessenen pastoralen Dienst anzubieten; und bemühen sich, jedem Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft, von dem bekannt ist, dass es ein Verbrechen gegen einen minderjährigen, jugendlichen oder gefährdeten Erwachsenen begangen hat, seelsorgerische Hilfe und Unterstützung, einschließlich Überwachung und Überweisung an die zuständigen Behörden, anzubieten.

Aktuelles Verfahren in Spanien

Seit Juni 2010 hat die Spanische Bischofskonferenz gemäß dem staatlichen Gesetz und der kanonischen Verordnung zwei Handlungsprotokolle. Beides ist eine Hilfe für Bischöfe, Priester, Ordensleute und kirchliche Einrichtungen auf dem Weg, unter anderem im Fall von Aggression oder sexuellem Missbrauch von Minderjährigen oder Besitz von Kinderpornographie vorzugehen.

Nach dem Gesetz sind es die gewöhnlichen Menschen, die unter der Leitung und Koordination der Kongregation für die Glaubenslehre die verpflichtenden Verfahren zur Behandlung von Verbrechen in ihren jeweiligen kirchlichen Gerichtsbarkeiten durchführen.
http://www.infocatolica.com/?t=noticia&cod=33364


Abgelegt in: Missbrauch ; Spanische Bischofskonferenz ; Spanien



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