MAIKE HICKSON
Juristen fordern, dass Deutschland in seinen 27 Diözesen Sexualmissbrauch untersucht Katholisch , Krise In Der Katholischen Kirche , Deutsche Bischöfe , Deutschland , Homosexualität , Sexmissbrauch Krise In Der Katholischen Kirche
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2. November 2018 ( LifeSiteNews ) - Basierend auf dem kürzlich veröffentlichten Bericht über Sexualmissbrauch der deutschen Bischöfe haben sechs Rechtsexperten alle 27 deutschen Diözesen bei den zuständigen Generalstaatsanwälten im ganzen Land angeklagt. Sie weisen auf die USA und andere Länder hin und meinen, dass auch in Deutschland eine gründliche Untersuchung der Verbrechen gegen Sexualmissbrauch in der Kirche erforderlich ist.
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Die Rechtsprofessoren sehen genügend Beweise und rechtliche Gründe für eine staatliche Untersuchung.
"Die Generalstaatsanwälte müssen die relevanten Akten von den Diözesen verlangen", schreiben sie. "Es muss auch schnell gehandelt werden, da die Verjährungsvorschriften bald in Kraft treten können."
https://thesexualstate.com/
Viele der Fälle, die im Missbrauchsbericht erwähnt werden, beziehen sich auf Priester, die noch leben. Die Gruppe der Rechtsprofessoren ist mit dem Institut für Weltanschauungsrecht verbunden, das eine "säkulare Rechtspolitik" mit den Worten von Kath.net zum Ziel hat. Ihr rechtlicher Schritt ist eine „Anklage gegen bisher unbekannte Personen“ im Hinblick auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.
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Die Institut Website heißt es, dass „am 26. Oktober sechs renommierte Rechtsprofessoren zusammen mit dem Institut für Weltanschauungsrecht haben Anklage erhoben mit den Generalstaatsanwälten , die jeder von ihnen verantwortlich für die 27 Diözesen in Deutschland. Sind“ In ihrem 11-seitigen Dokument , Die Rechtsexperten erklären, dass „im Falle des katholischen Missbrauchsskandals eine dringende Gelegenheit besteht,„ Ermittlungsmaßnahmen einzuführen, um Straftäter festzunehmen “. Die Autoren schlagen vor,„ die Archive zu untersuchen und die Beschlagnahmung vollständig und nicht vollständig zu konfiszieren -anonymisierte Dateien. "
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Der letzte Satz bezieht sich auf die Tatsache, dass der deutsche Bericht über sexuellen Missbrauch vollständig anonymisiert wurde und daher keine Namen der beleidigenden Priester oder ihrer Diözesen bekannt gegeben wurden. Kritiker dieses Berichts - wie Professor Christian Pfeiffer und Dr. Manfred Lütz - haben auf diesen schwerwiegenden Fehler hingewiesen, da er es unterlässt, jegliche persönliche Verantwortung insgesamt festzulegen. Pfeiffer, der ursprünglich an der deutschen Missbrauchsmeldung beteiligt gewesen war, dann aber Unstimmigkeiten mit den Bischöfen hatte, erklärte kürzlich : „Eine Folge dieser Anonymisierung ist, dass die Wissenschaftler ihre Erkenntnisse nicht einzelnen Diözesen und den verantwortlichen Bischöfen zuordnen konnten . “Nur volle Transparenz schafft nach Ansicht des deutschen Wissenschaftlers Vertrauen. "Persönliche Konsequenzen" müssen auch gezogen werden.
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Es war derselbe Kriminologe, der die Beteiligung des Staates für eine umfassende und vertrauenswürdige Untersuchung des Sexmissbrauchsskandals der Kirche vorschlug. Er lobt die staatlichen Ermittlungen in den USA, mit deren Hilfe „volle Transparenz“ noch erreicht werden kann.
Es scheint im Übrigen auch die Ansicht der sechs Rechtsprofessoren Holm Putzke, Rolf Dietrich Herzberg, Eric Hilgendorf, Reinhard Merkel, Ulfrid Neumann und Dieter Rössner. Sie kritisieren in ihrem rechtlichen Dokument „die zögerliche Haltung, mit der Staat und Öffentlichkeit (bisher) auf den alarmierenden ersten Verdacht auf schwere Verbrechen reagiert haben“. Der Grund für diese Haltung könnte in der „intuitiven Idee“ liegen einer sakrosanktischen Unabhängigkeit der Kirche. “
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Die deutschen Rechtsprofessoren verweisen auch auf die USA als gutes Beispiel, wo "strafrechtliche Ermittlungen" bereits "durchgeführt wurden".
Auch für Deutschland sei die Rechtslage klar. Sie schreiben in ihrem eigenen Bericht: "Es gibt keine grundlegende Ausnahme von der strafrechtlichen Verfolgung für die Kirche und ihre Priester, wie sie zum Beispiel in der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten bestehen." Auch gibt es kein "Recht der Kirche". aufgrund des Kirchenrechts oder ihrer eigenen strafrechtlichen Befugnis, als Institution von strafrechtlichen Ermittlungen des Staates befreit zu werden. Der Rechtsstaat, so schreiben die Experten, muss sicherstellen, dass „die an den Menschenrechten orientierte Minimalethik des Strafrechts umgesetzt wird und die persönliche Verantwortung geklärt wird.“ Ansonsten „seitens der Öffentlichkeit“ das Vertrauen im Gesetz in einem säkularen Staat "ist gefährdet.
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Das juristische Dokument stellt sogar einen Vergleich zur Mafia her: „Man kann sich nur vorstellen, dass ein Ableger der kalabrischen Mafia, die„ Ndrangheta “, einem Wissenschaftler Zugang zu seinen in Deutschland befindlichen Akten gewährt hätte; und [dieser Wissenschaftler] hätte in Übereinstimmung mit seiner Mission eine Studie veröffentlicht, in der er zahlreiche [...] Verbrechen beschreibt, die in Deutschland begangen wurden. “Dieser Mafia-Chef würde dann jedoch nur Repression ausdrücken, aber den Zugang dazu verweigern die Originaldateien und würde die spezifischen Straftäter nicht benennen. "Es würde nicht eines Tages vergehen, bis die Polizei alle Mafia-Akten beschlagnahmt, die sich auf deutschem Boden befinden, um die Täter festzunehmen und sie anzuklagen."
"Es gibt keinen überzeugenden Grund, warum dies im Fall der katholischen Kirche anders sein sollte", sagen die Autoren.
In der Missbrauchskrise der katholischen Kirche in Deutschland hat der Staat bislang nicht viele Maßnahmen ergriffen. Wie die LifeSiteNews am 12. Oktober berichtete , haben Bayern und Niedersachsen bereits den uneingeschränkten Zugang zu den Akten katholischer Diözesen beantragt. Die Bundesjustizministerin Katarina Barley gab am 3. Oktober ein Interview und machte deutlich, dass kriminelle Ereignisse innerhalb der katholischen Kirche „von der Polizei, den Staatsanwälten und den Strafgerichten untersucht werden müssen“. Bisher jedoch hat auf Bundesebene keine konkreten Schritte unternommen. https://www.lifesitenews.com/blogs/law-p...its-27-dioceses
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