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  • 15.11.2018 00:31 - Msgr. Charles Scicluna, Strafverfolger der Kirche: Kirche hat Pädophilie immer unmißverständlich verurteilt – Zur strengeren Variante des Kirchenrechts zurückkehren
von esther10 in Kategorie Allgemein.

15. NOVEMBER 2018

Msgr. Charles Scicluna, Strafverfolger der Kirche: Kirche hat Pädophilie immer unmißverständlich verurteilt – Zur strengeren Variante des Kirchenrechts zurückkehren
16. März 2010



(Vatikan) Der Vatikan überlegt, die zehnjährige Verjährungsfrist für Mißbrauchsdelikte aufzuheben und wieder zur strengeren Variante des Kirchenrechts zurückzukehren. Diese sieht vor, daß schwere Delikte nicht verjähren können. Msgr. Charles Scicluna erklärte gegenüber der italienischen Tageszeitung Avvenire, daß „eine Zehn-Jahres-Frist dieser Typologie von Fällen nicht angemessen sei. Scicluna ist „Justizpromotor an der Glaubenskongregation, das entspricht der Funktion des Staatsanwaltes beim ehemaligen Heiligen Offizium.

Der Strafverfolger stellt klar, daß die Glaubenskongregation bereits unter der Führung von Kardinal Joseph Ratzinger mit Nachdruck und unmißverständlich jeden Mißbrauch verurteilte. Der jetzige Papst habe schon als Kardinal „Klugheit und Festigkeit“ bewiesen, so Msgr. Scicluna.

Bereits 2002 erteilte Papst Johannes Paul II. dem kirchenrechtlichen Strafverfolger die Vollmacht, in begründeten Einzelfällen die Verjährung aufzuheben.

Msgr. Scicluna hat die Aufgabe in den sogenannten delicta graviora, den besonders schwerwiegenden Verstößen gegen das Kirchenrecht zu ermitteln. Zu den delicta graviora zählen an oberster Stelle Vergehen gegen die Eucharistie, gegen das Beichtgeheimnis und gegen das Keuschheitsgebot eines Klerikers mit einem Minderjährigen. Die Ermittlungen in diesen Vergehensfällen wurden mit päpstlichem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis von 2001 bei der Glaubenskongregation zusammengefaßt, um eine effiziente und strenge Verfolgung sicherzustellen. Msgr. Scicluna ist damit auch mit den schrecklichen Pädophiliefällen befaßt, in denen gegen Kleriker ermittelt wird und mit denen sich gerade die Medien ausgiebig beschäftigen. Msgr. Scicluna gilt als „sehr streng“.

Daß die Kirche derzeit systematisch mit Pädophilievorwürfen konfrontiert wird, erklärt er sich damit, daß „einige Bischöfe“ in der Vergangenheit, „trotz eindeutiger Anweisungen durch Rom“, aus einem falsch verstandenen Drang zum Schutz der Kirche „als Institution“ zu „nachsichtig“ waren. „Die Kirche selbst hat immer und unmißverständlich jede Form des Mißbrauchs verurteilt“, so Scicluna. Die Behauptung, die Kirche „schweige oder habe geschwiegen entspricht nicht den Tatsachen“. Der Staatsanwalt erinnert allein an die berühmte Instruktion Crimen Sollicitationis von Papst Pius XI. aus dem Jahr 1922.

Das Büro von Msgr. Scicluna ermittelte zwischen 2001 und 2010 in über 3000 Vorwurfsfällen gegen Kleriker, die gegen das Keuschheitsgebot verstoßen haben sollen. Abseits des derzeitigen medialen Interesses beträfen zehn Prozent davon wirkliche Pädophilie. „Es sind also 300 Fälle. Zu viele natürlich. Das Phänomen ist aber bei weitem nicht so verbreitet, wie viele Medien nun gerne glauben machen möchten“, so Msgr. Scicluna.

Wurde ein schuldhaftes Vergehen festgestellt, wurde in 10 Prozent der Fälle die höchste, aber unumgängliche Strafe verhängt, die Entlassung aus dem Klerikerstand. In weiteren zehn Prozent kamen die Angeklagten dieser Strafe zuvor, indem sie selbst um die Entlassung ansuchten. Zu dieser Gruppe gehören etwa Priester, die im Besitz von pädopornographischem Material waren. In 60 Prozent der Verurteilten bestand die Strafe darin, daß sie wegen des inzwischen sehr hohen Alters mit dem Verbot belegt wurden,

...keine Sakramente spenden zu dürfen, also keine Heilige Messe unter Anwesenheit von Gläubigen zelebrieren oder die Beichte abnehmen dürfen und ein zurückgezogenes Leben der Buße führen müssen. Das bedeute „keinen Freispruch“, wie Msgr. Scicluna entgegen anderslautenden Behauptungen unterstreicht. Allein dem hohen Alter der Betroffenen sei diese Milde geschuldet, „die in Wirklichkeit für einen Priester alles andere als milde ist“, so der Strafverfolger. Die Strafverfolgung durch die weltliche Straf- und Zivilgerichtsbarkeit erfolge ohnehin ganz unabhängig von jener der Kirche, „das darf man nicht vergessen“, betont Scicluna. Die meisten Fälle kämen aus den USA. Anfang des Jahrzehnts betrafen sie fast 80 Prozent der Angeklagten.

Insgesamt nimmt die Behörde jährlich im Schnitt in 250 neuen Fällen die Ermittlungen auf. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kleriker betrachtet, sei dies eine verschwindend kleine Zahl, „entgegen dem Eindruck, den viele Medien mit ihren Schlagzeilen auf den Titelseiten zu vermitteln versuchen“, wobei „jeder einzelne Fall“, sofern eine tatsächliche Schuld vorliegt „schwerwiegend und tragisch“ sei, so Scicluna. Pädophilie sei in der Kirche nie ein „Phänomen dramatischen Ausmaßes“ gewesen. Vielmehr seien, wie entsprechende Studien belegen, Priester und Kleriker durch den Zölibat um ein Vielfaches weniger betroffen als nicht zölibatär lebende Männer. Pädophilie sei zwar vor allem ein männliches Problem, aber nicht eines der Kleriker und des Zölibats.

In den angelsächsischen Ländern, aber auch in Frankreich müssen Bischöfe, wenn sie Kenntnis von strafrechtlichen Vergehen eines ihrer Priester erlangen, diese bei der weltlichen Staatsanwaltschaft anzeigen. Das ist zwar vergleichbar mit der schwerwiegenden Situation, wenn Eltern ihr eigenes Kind anzeigen müssen. Die Linie Roms ist jedoch auch diesbezüglich eindeutig. Wir verlangen von den Bischöfen, daß sie sich auch in diesen Fällen eindeutig an die Gesetze halten. In den Ländern, in denen es zwar keine weltliche Pflicht dazu gibt, fordern wir die Bischöfe auf, Kontakt mit den Opfern aufzunehmen, damit diese ihre Peiniger zur Anzeige bringen. So ist es z.B. in einem Fall geschehen, wo dann ein Priester erst vor kurzem von einem italienischen Gericht verurteilt wurde.

https://katholisches.info/2010/03/16/msg...m-des-zolibats/
(Avvenire/GN, Bild: infocatolica)



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