Sie wollten Kinder zu Hause unterrichten. Das Straßburger Gericht hat ein Verbot erlassen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat sich gegen eines der Grundrechte der Eltern ausgesprochen. Gemäß der EMRK verstößt die Einschränkung der elterlichen Rechte auf die Ehe aus Deutschland, die beschlossen hat, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, nicht gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens und der Erziehung von Kindern gemäß dem Glauben der Eltern. Diese Entscheidung widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der Fall betraf die Heirat von Petra und Dirk Wunderlich, Eltern von vier Kindern. Im Jahr 2012 erhielt das Familiengericht in Darmstadt Ehegatten mit einigen elterlichen Rechten - zur Entscheidung über den Wohnort des Kindes, zur Entscheidung in schulischen Angelegenheiten und zur Vertretung von Kindern vor den Behörden. Der Grund für die Beschränkung der elterlichen Gewalt war der Unterricht von Kindern zu Hause (sogenanntes Homeschooling).
Die Eltern legten Berufung gegen die Entscheidung des Familiengerichts ein, das jedoch vom Berufungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen wurde (es gelang ihnen nur das Recht zu gewinnen, über den Verbleib der Kinder während der Ferienzeit zu entscheiden). Anschließend reichten sie eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, das es ohne Begründung ablehnte.
Ende August 2013 isolierte das Jugendamt Kinder von Eltern, um sich für die entsprechende Schulklasse zu qualifizieren. Es geschah gegen den Wunsch von Eltern und Minderjährigen. Die Kinder wurden von der Polizei aus dem Haus der Familie gebracht und ins Waisenhaus gebracht, wo sie drei Wochen verbrachten. Nach dieser Zeit wurde bestätigt, dass das Bildungsniveau der Kinder zufriedenstellend ist.
Unter dem Druck des Jugendamtus schickten die Eltern die Kinder zur Schule, kehrten aber am Ende des Schuljahres wieder zur Heimschule zurück. Im Jahr 2014 legte die Bildungsbehörde eine Strafanzeige gegen die Ehe wegen Verletzung der Schulpflicht vor. Gleichzeitig hat das Berufungsgericht in Frankfurt am Main das Recht der Eltern auf Entscheidung über den Verbleib von Kindern wiederhergestellt. Die Eltern beschwerten sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, in dem sie die deutschen Behörden beschuldigten, ihr in der Kunst garantiertes Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt zu haben. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Das Ordo Iuris Institute übermittelte dem Gerichtshof in Straßburg die Stellungnahme von amicus curiae, in der er unter anderem für garantiert in der kunst. 2 des Protokolls Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht der Eltern, ihren Kindern im Einklang mit ihren religiösen und philosophischen Überzeugungen Unterricht und Unterricht anzubieten. Nach Ansicht von Ordo Iuris umfasst dieses Recht auch das Recht auf Homeschooling - das heißt, von der Entsendung eines Kindes in die Schule und dem direkten Unterrichten durch die Eltern zu Hause zurückzutreten.
- Das Urteil des Gerichtshofs in diesem Fall verstößt gegen das natürliche Recht der Eltern, über die Form der Ausbildung ihrer Kinder zu entscheiden, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Unglücklicherweise ist das jüngste Urteil Teil der Familienpolitik, ungünstig für Familien, wonach Staaten über den Umfang der Schulpflicht frei entscheiden können, einschließlich des vollständigen Verbots der Schulpflicht homeschoolingu. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die Familie Wunderlich an die Große Kammer des Gerichtshofs appelliert, die die bisherige Rechtsprechung überwinden kann - sagte Rozalia Kielmans-Ratyńska, Direktor des Zentrums für Internationales Recht des Ordo Iuris Institute.
Nach deutschem Recht die so genannte Homeschooling ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet wird, und eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden kann. Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen Hausaufgaben streng verboten sind. Quelle: ordoiuris.pl DATUM: 2019-02-14 19:14
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