Privatschulen dürfen Kinder von AfD-Politikern ablehnen 28. März 2019 Brennpunkt, Inland 2 Kommentare
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Mädchen weint (Bild: shutterstock.com/Von VH-studio)
Berlin – Eine Berliner Waldorfschule hatte sich geweigert, das Kind eines AfD-Politikers aufzunehmen. Die Schulbehörde prüfte den Fall und kommt nun zu dem Ergebnis: Die Ablehnung war rechtens. Es handelt sich nicht um Diskriminierung. Die AfD will diese „Rechtsbeugung“ nicht dulden.
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„Angesichts dieses Konfliktes sieht die Schule keine Möglichkeit, das Kind mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen – beides sind Grundvoraussetzungen, um die Entwicklung des Kindes angemessen zu fördern“, hieß es zum Ende des vergangenen Jahres in dem negativen Bescheid der „Freie Waldorfschule Berlin-Südost“ in Treptow. Die Tochter eines AfD-Abgeordneten besuchte vorher den Kindergarten der Einrichtung, somit waren die Eltern davon ausgegangen, dass das Mädchen auch die angeschlossene Grundschule besuchen könne (jouwatch berichtete).
Um dem AfD-Politiker keine Plattform für mögliche Propaganda zu geben und da man den Vater des Kindes als potenzielle Gefahr für den Schulfrieden ansieht, habe sich die Schulleitung endgültig entschlossen, das Kind nicht aufzunehmen, hieß es zur Ablehnung kurz vor Jahreswechsel. Zuvor mussten sich die Eltern von etwa 20 Lehrern zu ihren politischen Ansichten befragen lassen.
Aufnahme darf durchaus aus „Gründen unterschiedlicher Weltanschauung“ abgelehnt werden
Im nun vorliegenden Gutachten der Schulverwaltung, aus dem der Tagesspiegel zitiert, heißt es: Die interne Prüfung des Falls habe ergeben, dass die Abweisung des mittlerweile sechs Jahre alten Mädchens, das jetzt für eine staatliche Grundschule angemeldet ist, rechtmäßig war. Bei der Auswahl der Schüler dürfen Privatschulen die politische Gesinnung der Eltern zum Kriterium nehmen. Ein Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote im Landesschulgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liege nicht vor. Zwar würde das Schulgesetz dediziert vorschreiben, dass jeder junge Mensch das Recht auf „diskriminierungsfreie schulische Bildung“ habe, ungeachtet der „religiösen oder politischen Anschauungen“. Unzulässig seien demnach nur die Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft. Die Aufnahme dürfe aber „durchaus aus Gründen unterschiedlicher Weltanschauung abgelehnt werden“. Dass die Ablehnung dabei nur aufgrund der politischen Einstellung der Eltern betroffener Schüler erfolge, sei „unerheblich“, berichtet der Tagesspiegel dazu weiter.
Offene Rechtsbeugung
Die AfD-Fraktion hatte nach dem Bekanntwerden des Falls mehrfach – aber vergeblich – bei der Schulbehörde um eine Einstufung gebeten. Nach dem Bekanntwerden des jetzigen Gutachtens der Schulbehörde sprach der AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski von einem „Skandal“ und kündigte an, das Gutachten prüfen zu wollen. „So eine Auslegung entspricht nicht unserer Rechtssicht, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und zeigt das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz.“ Eine derartige Rechtsbeugung werde die Fraktion nicht hinnehmen. (SB) https://www.journalistenwatch.com/2019/0...len-kinder-afd/
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