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  • 05.07.2019 00:29 - Institut gegen die ungerechtfertigte Einschränkung der elterlichen Gewalt ...
von esther10 in Kategorie Allgemein.





Das Ordo Iuris Institut gegen die ungerechtfertigte Einschränkung der elterlichen Gewalt



Das Ordo Iuris Institut gegen die ungerechtfertigte Einschränkung der elterlichen Gewalt

Das Amtsgericht in Mińsk Mazowiecki beschränkte die allein erziehenden Eltern auf die elterliche Gewalt über ein 3 Monate altes Kind. Das Verfahren gegen die Frau wurde vor der Geburt des Kindes auf Ersuchen des städtischen Sozialhilfezentrums eingeleitet. Die während des Verfahrens gesammelten Beweise zeigten jedoch nicht, dass eine Gefahr für das Wohl des Kindes bestand. Das Urteil des Gerichts ist nicht rechtskräftig, die Anwälte des Ordo Iuris Institute haben angekündigt, in dieser Angelegenheit Berufung einzulegen.

Während der Schwangerschaft blieb die Frau in ständiger ärztlicher Obhut und befolgte alle Empfehlungen. Nach der Geburt des Kindes führte sie alle fürsorglichen und pflegerischen Tätigkeiten durch. Das Kind, das ständig medizinisch versorgt wurde, entwickelte sich und nahm zu. Trotzdem hat das Gericht beschlossen, die Ausübung der elterlichen Gewalt durch die Mutter über das Neugeborene durch den Superintendenten zu überwachen.

Früher als Folge der falschen Denunziation Nachbarn über die angebliche Aussetzung von Kindern von seiner Mutter, zwei ältere Kinder wurden in dem Interventionsmodus mit Unterstützung der Polizei und stellte in der Notfallversorgung erhalten. Die Kinder wurden mitgenommen, obwohl sie sich in Abwesenheit einer Mutter aufgrund ihrer Abreise für einige Tage in Obhut ihrer Großmutter befanden. Die Frau hatte kümmern sich um das Material der Familie Wohlbefinden, weil der Vater von Minderjährigen sie und ihre beiden Kinder missbraucht, für die er zu Gefängnis verurteilt und seiner elterlichen Autorität beraubt. Das Bezirksgericht in Siedlce hat entschieden, dass die elterliche Gewalt der Frau durch die Unterbringung von Minderjährigen in einem Waisenhaus eingeschränkt werden soll. Außerdem verringerte er das Recht der Mutter, mit Kindern zu kommunizieren, und beschränkte sie drastisch auf Besuche in der Einrichtung, in der sie sich aufhielten. Dank des Eingreifens der Anwälte von Ordo Iuris erhielt ihre Mutter das Recht, sich mit Kindern im Familienheim in Verbindung zu setzen. Jetzt werden die Anwälte des Ordo Iuris-Instituts versuchen, die älteren Geschwister nach Hause zu bringen.

Nach Ansicht der Anwälte stellt die Beschränkung der elterlichen Gewalt auf die Mutter über das neugeborene Kind, das von ihrer gegenwärtigen familiären Situation isoliert ist, einen ungerechtfertigten Eingriff in die elterliche Gewalt dar. Sowohl nationale als auch internationale Vorschriften geben der Erziehung und Betreuung von Kindern Vorrang. Die Rolle des Staates sollte sich nur darauf beschränken, der Familie in einer Situation zu helfen, in der das Wohl des Kindes dies wirklich erfordert. Gleichzeitig sollte nachgewiesen werden, dass die Gründe für den Erlass von Maßnahmen zur Einschränkung der elterlichen Gewalt erheblich waren. Darüber hinaus müssen sie sich auf die aktuelle familiäre Situation der Eltern beziehen.

- In Artikel 18 der Verfassung der Republik Polen, der den Schutz der Ehe und der Familie vorsieht, hat der Gesetzgeber die in der Präambel enthaltenen Leitlinien in Bezug auf die Notwendigkeit, die Familie zu unterstützen, weiterentwickelt. Eingriffe der öffentlichen Hand in die Familie sollten sich nur auf die notwendigen Situationen beschränken. In keinem Fall sollte dies ein Instrument zur prophylaktischen Einschränkung der elterlichen Gewalt ohne klar definierte und spezifische Gründe für eine solche gerichtliche Entscheidung sein - kommentierte Magdalena Majkowska vom Ordo Iuris Process Intervention Center.

Während des Verfahrens wird eine alleinerziehende Mutter von Rechtsanwalt Jerzy Kwaśniewski und Rechtsanwältin Magdalena Majkowska vertreten.

Quelle: Ordo Iuris

DATUM: 2019-07-05 12:45

GUTER TEXT

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