Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 05.05.2013 00:51 - 05.05.2013 Vor 700 Jahren Cölestin V. heiliggesprochen : Der zurückgetretene Papst
von esther10 in Kategorie Allgemein.



05.05.2013
Cölestin V. wird zum Papst gekrönt


Vor 700 Jahren Cölestin V. heiliggesprochen : Der zurückgetretene Papst

Vor dem 11. Februar 2013 war er nur Insidern bekannt. Nach der Rücktrittsankündigung von Benedikt XVI. gehörte er für zwei Wochen zu den meistgenannten Päpsten überhaupt: Cölestin V.

Der 1294 nach nur fünf Monaten zurückgetretene Nachfolger Petri gilt als einziger Papst, der vor Benedikt XVI. aus freien Stücken sein Amt niedergelegt hat. Vor 700 Jahren, am 5. Mai 1313, wurde der wegen seines asketischen und frommen Lebens auch als „Engelspapst» bezeichnete Eremit von Clemens V. (1305-14) heiliggesprochen - allerdings unter seinem bürgerlichen Namen Peter von Morrone. So sollte jeder Zweifel an der Gültigkeit des Rücktritts zerstreut werden.

Cölestin V. und Benedikt XVI. - zwei Päpste, die in den vergangenen Wochen oft in einem Atemzug genannt wurden. Wirklich vergleichbar sind die beiden Fälle jedoch nicht: Dort Peter von Morrone, ein einfacher Mann, der vor seiner Wahl als Einsiedler in den Bergen nahe dem italienischen Sulmona gelebt hat, eine Mönchsgemeinschaft gründete und die römische Kurie zuvor nur flüchtig kannte. Hier Benedikt XVI., ein Theologe von Weltrang, der vor seiner Wahl mehr als 20 Jahre an der Spitze der vatikanischen Glaubenskongregation stand.

Schlichtweg überfordert

Auch die Wahlen könnten unterschiedlicher kaum sein: Nachdem sich die zerstrittenen Kardinäle 27 Monate lang nicht auf einen Kandidaten einigen konnten, brachte der König von Sizilien und Neapel, Karl II. von Anjou, 1294 Peter von Morrone ins Spiel. Aus sehr eigennützigen Motiven. Andere Historiker sagen, die Kardinäle hätten aus Überdruss über die Pattsituation mit einem kühnen Schachzug das Papsttum erneuern wollen. Gewählt wurde der italienische Eremit in jedem Fall gegen seinen Willen - «per inspirationem», durch eine «formlose Spontanwahl». Peter von Morrone war zum Zeitpunkt seiner Wahl 85 Jahre, so alt wie Benedikt XVI. bei seinem Rücktritt. Und schließlich unterschieden sich auch die Gründe für den Schritt selbst: Benedikt XVI. begründete seine Entscheidung mit seinen nachlassenden Kräften.

Cölestin trat nach einhelligem Urteil der Historiker zurück, weil er schlichtweg überfordert war und dies erkannte. Die Geschichte des Einsiedler-Pontifikats ist schnell erzählt: Der in Verwaltungsangelegenheiten unerfahrene Cölestin zeigte sich sehr schnell seinem Amt nicht gewachsen und war von Anfang an eine Marionette Karls II. Weil der Monarch ihn unter seinen Fittichen haben wollte, residierte Cölestin nicht in Rom, sondern im Castello Nuovo in Neapel. In Rom herrschten derweil Chaos und Verwirrung.

Cölestin selbst sah schnell ein, dass er den Anforderungen auf dem Stuhl Petri nicht genügen konnte, und suchte Rat bei Kardinal Benedetto Caetani, einem berühmten Kirchenrechtler und späteren Papst Bonfifaz VIII. Als dieser ihm versicherte, dass sein Rücktritt kirchenrechtlich möglich sei, entschloss er sich zur Tat. Am 13. Dezember 1294 verlas er vor dem Kardinalskollegium seine Abdankungsformel und legte die päpstlichen Insignien ab.

Gestorben in Gefangenschaft

Benedikt XVI. hat Cölestin V. auffallend verehrt. Im März 2010, suchte er zum 800. Geburtsjahr Cölestins Reliquien im mittelitalienischen Sulmona auf. In dessen Nahbarschaft, im Morrone-Gebirge, lag Cölestins Einsiedelei. Zuvor hatte er im April 2009 am Grab seines Vorgängers in der Abruzzen-Hauptstadt L'Aquila eine Ehrenstola, ein sogenanntes Pallium, niedergelegt. Dass Benedikt XVI. fast vier Jahre später dem Beispiel Cölestins folgen würde, ahnte damals freilich noch niemand. Darf ein Papst überhaupt zurücktreten? Anders als heute wurde diese Frage im Mittelalter auch schon vor dem Rücktritt Cölestins unter Gelehrten lebhaft diskutiert.

Damals herrschte die Auffassung vor, dass man ein Amt nur niederlegen könne, wenn der, der es verliehen hat, zustimmt. Für einen Papst hieß das: mit göttlichem Einverständnis. Die Frage war allerdings: Wie lässt sich das feststellen? Die Mehrheit der Kirchenrechtler argumentierte, dass der Willen Gottes allein durch den Mund des Papstes verkündet werden könne. Wenn dieser also seinen Rücktritt selbst erklärte, wäre er gültig. Um alle Zweifel an seinem Tun auszuräumen, veröffentlichte Cölestin V. überdies noch einen Erlass, der eine Abdankung des Papstes ausdrücklich für zulässig erklärte. Angezweifelt wurde die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung dennoch immer wieder.

Das unwürdige Schauspiel, das sich nach der Abdankung Cölestins bot, hat entscheidend dazu beigetragen, dass der Rücktritt eines Papstes in den folgenden 700 Jahren als nahezu undenkbar galt. Sein äußerst machtbewusster Nachfolger Bonifaz VIII. (1294-1303) nahm ihn gefangen und sperrte ihn im Turm von Castello Fumone ein. Er wollte verhindern, dass der zurückgetretene Papst zur Galionsfigur von Schismatikern werde. Anderthalb Jahre nach seiner Abdankung, am 19. Mai 1296, starb er in Gefangenschaft. Heiliggesprochen wurde Cölestin schließlich 1313 vor allem auf Drängen des französischen Königs Philipp IV.: Der Monarch führte einen posthumen Rachefeldzug gegen Bonifaz VIII.
Thomas Jansen
(KNA)



Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz