Ehem. Verfassungsrichter Udo Di Fabio: Nur die wenigsten Flüchtlinge sind asylberechtigt Veröffentlicht: 5. Oktober 2015 | Autor: Felizitas Küble
Nach den Worten von Prof. Dr. Udo Di Fabio, dem ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht und Sachbuch-Autor, haben nur die “allerwenigsten” Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: reichstag_flaggen_368s
“Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet”, sagte Prof. Di Fabio in der Phoenix-Sendung “Im Dialog”, die am heutigen Sonntagvormittag (4.10.2015) ausgestrahlt wurde.
Der ehem. Verfassungsrichter fügte hinzu: “So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht.”
Zudem erklärte Prof. Di Fabio, es gäbe “kein Recht, sich das Land, in dem man sich flüchten will, auszusuchen”.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
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