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  • 06.05.2016 00:36 - „Eine Interpretation von Amoris Laetitia aus der Tradition ist nicht möglich“ – Interview mit Abbé Claude Barthe
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Eine Interpretation von Amoris Laetitia aus der Tradition ist nicht möglich“ – Interview mit Abbé Claude Barthe
6. Mai 2016


Abbé Claude Barthe: Kapitel VIII von Amoris Laetitia ist mit der kirchlichen Überlieferung unvereinbar

(Rom) Der französische Priester Abbé Claude Barthe war einer der Ersten, der bereits am 8. April, dem Tag der Veröffentlichung, zum Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia Stellung nahm. Der Theologe ist Autor zahlreicher Bücher, unter anderen von La messe, une forêt de symboles (Die Messe, ein Wald an Symbolen), Les romanciers et le catholicisme (Die Romanautoren und die Katholizität) und Penser l’œcuménisme autrement (Die Ökumene anders denken). Der Historiker und katholische Denker Roberto de Mattei führte für Corrispondenza Romana ein Interview mit Abbé Barthe, um seine Analyse zu vertiefen.

Prof. de Mattei: Abbé Barthe, es interessiert uns sehr, Ihnen das Wort zu geben, weil Sie in Ihrer Reaktion auf Amoris Laetitia nicht wie andere in einem ersten Moment versucht haben, das Apostolische Schreiben anhand eines traditionellen Rasters zu lesen, und wir Ihre Lesart teilen.

Abbé Claude Barthe: Ich kann ehrlicherweise nicht erkennen, wie man das Kapitel VIII des Schreibens im Sinne der überlieferten Lehre interpretieren könnte. Es hieße, dem Text Gewalt anzutun und die Absicht der Redakteure nicht zu respektieren, die ein neues Element einführen wollen: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten …“ (AL, 301).

Prof. de Mattei: Und doch ist das, was im Apostolischen Schreiben gesagt wird, nicht so neu.

Abbé Claude Barthe: Sie haben recht, es ist nicht neu von seiten der theologischen Protestbewegung. Seit dem Konzil, unter Paul VI. und Johannes Paul II., war das große Unterfangen der Protesttheologen in erster Linie der Angriff gegen Humanae vitae mit Hilfe von Büchern, „Erklärungen“ von Theologen und Kongressen. Gleichzeitig spielte die Forderung der Kommunion für die „wiederverheirateten“ Geschiedenen (und auch die Homosexuellen als Paar und die Zusammenlebenden), würde ich sagen, eine symbolische Rolle. Man muß wissen, daß es seit langem die Praxis sehr vieler Priester in Frankreich, Deutschland, der Schweiz und vielen anderen Orten ist, die „wiederverheirateten“ Geschiedenen zur Kommunion zuzulassen, und ihnen auch die Lossprechung zu geben, wenn diese sie wünschen.

Die bekannteste Unterstützung für diese Forderung kam durch einen Hirtenbrief vom 1. Juli 1993 der oberrheinischen Bischöfe Saier, Lehmann und Kasper mit dem Titel: „Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen“. Darin ging es um „den Respekt vor einer Gewissensentscheidung“. Er enthielt unter anderem exakt die Anordnungen des aktuellen Apostolischen Schreibens: in der Theorie keine generelle Zulassung zur Kommunion, sondern die Ausübung einer Unterscheidung mit dem Priester, um zu sehen, ob die neuen Partner „sich durch das eigene Gewissen autorisiert sehen, zum Tisch des Herrn zu treten“. In Frankreich haben einige Bischöfe (Cambrai, Nancy) die Akten von Diözesansynoden veröffentlicht, die in dieselbe Richtung gehen. Kardinal Martini, Erzbischof von Mailand, hatte in einer am 7. Oktober 1999 an die Vollversammlung der Bischofssynode über Europa gehaltenen Rede, die ein regelrechtes Programm für ein Pontifikat war, ebenfalls Änderungen der Sakramentenordnung gefordert.

Und tatsächlich geht man in Frankreich, in Belgien, in Kanada und den USA sogar noch weiter: Einige Priester, sogar relativ viele, zelebrieren für Zweitehen eine kleine Zeremonie, ohne daß die Bischöfe sie daran hindern. Einige Bischöfe ermutigen diese Praxis sogar, wie es Msgr. Armand le Bourgeois, der ehemalige Bischof von Autun in seinem Buch „Chrétiens divorcés remariés“ (Wiederverheiratet geschiedene Christen, Desclée de Brouwer, 1990) getan hat. Die „Ordodiözesanen“, wie jener der Diözese Auch, „regeln“ diese Zeremonie sogar, die diskret, ohne Glockengeläut, ohne Segnung der Ringe usw. sein soll.

Prof. de Mattei: Teilen Sie die Einschätzung, daß Kardinal Kasper eine treibende Rolle spielte?

Abbé Claude Barthe: Am Anfang schon. Von Papst Franziskus kurz nach seiner Wahl als „großer Theologe“ bezeichnet, bereitete er den Boden mit seiner Rede vor dem Konsistorium vom 20. Februar 2014, die großes Aufsehen erregte. Ab da wurde die Sache mit großer Meisterschaft in drei Etappen weitergeführt: zwei Synodenversammlungen im Oktober 2014 und im Oktober 2015, deren Berichte die „Botschaft“ Kaspers enthielten.

Zwischen den beiden Synoden wurde am 8. September 2015 der Gesetzestext Mitis iudex Dominus Jesus veröffentlicht, dessen Architekt Msgr. Pinto, der Dekan der Rota Romana ist, der das Ehenichtigkeitsverfahren vereinfacht, vor allem weil es direkt vor dem Bischof stattfindet, wenn die Eheleute gemeinsam die Nichtigkeit beantragen, und der allein darüber entscheiden kann, da das doppelte Urteil abschafft wurde. Einige Kirchenrechtler sprachen in diesem Fall bereits von einer Annullierung durch gegenseitigen Konsens.

Bei den Synoden bildete sich eine Art von Leitungskern, die Cupola [das von Abbé Barthe gebrauchte italienische Wort bezeichnet die Führungsspitze einer mafiösen Organisation], rund um den sehr einflußreichen Kardinal Baldisseri, dem Generalsekretär der Synode, zusammen mit Msgr. Bruno Forte, Erzbischof von Chieti-Vasto und Sondersekretär der Synode, also die Nummer Zwei, dazu Msgr. Fabio Fabene, neues Mitglied der Bischofskongregation und Untersekretär der Synode, dann noch Kardinal Ravasi, Vorsitzender des Päpstliche Kulturrates, der für die Botschaft der Synodenversammlung zuständig war, und alle zusammen aufmerksam unterstützt von Msgr. Victor Manuel Fernandez, Rektor der Katholischen Universität von Argentinien, und vom Jesuiten Antonio Spadaro, Chefredakteur der römischen Jesuitenzeitschrift Civiltà Cattolica.

Hinzu kommen noch weitere einflußreiche Personen, die alle dem Papst nahestehen wie der Bischof von Albano und C9-Kardinalsrats-Sekretär Marcello Semeraro und Msgr. Vincenzo Paglia, Vorsitzender des Päpstlichen Familienrates. Zu ihnen kam noch Kardinal Schönborn, der Erzbischof von Wien hinzu, der Hauptverantwortliche für den katholischen Weltkatechismus, der bei der Synode die Rolle des Garanten übernahm, daß der Text des Schlußberichtes schon orthodox sei, was Kardinal Müller abgelehnt hatte. Diese ganze Mannschaft leistete eine beachtliche Arbeit, um das angestrebte Ziel zu erreichen …

Prof. de Mattei: Um nach der zweiten Synodenversammlung einen Text von mehr als 250 Seiten vorzulegen …

Abbé Claude Barthe: Auch schon vorher … Der Text des nachsynodalen Schreibens war in groben Zügen bereits im September 2015, also schon vor Beginn der zweiten Bischofssynode über die Ehe und die Familie, ausgearbeitet.

Prof. de Mattei: Sie haben von einem angestrebten Ziel gesprochen. Welches genau?

Abbé Claude Barthe: Es ist sehr gut möglich, daß es am Anfang die Absicht von Papst Franziskus war, nur einen „pastoralen“ und „barmherzigen“ Passierschein zu gewähren. Da die Theologie aber eine strenge Wissenschaft ist, mußten Grundsätze verkündet werden, die eine Gewissensentscheidung rechtfertigen, laut der Menschen, die im öffentlichen Ehebruch leben, zu den Sakramenten gehen können. Von Anfang an bereiten zahlreiche Passagen des Apostolischen Schreibens die doktrinelle Aussage des achten Kapitels vor. Darin ist die Rede von „Situationen der Schwäche oder der Unvollkommenheit“ (AL,296) und besonders von den Geschiedenen, die sich „in einer zweiten, im Laufe der Zeit gefestigten Verbindung, mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität der eigenen Situation“ engagieren, „und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen, ohne im Gewissen zu spüren, dass man in neue Schuld fällt (AL, 298). In dieser „unvollkommenen“ Situation (AL, 307), was das „vollkommene Ideal der Ehe“ betrifft, stellt das Apostolische Schreiben Regeln für eine „besondere Unterscheidung“ (AL, 301) auf.

Das geschieht natürlich mit der Hilfe eines Priesters „im forum internum“ (für beide Partner der neuen Verbindung?), das den Interessierten es erlaube, ein korrektes Gewissensurteil zu formen (Al, 300). Dieses Urteil (des Priesters?, der Partner mit der Erläuterung des Priesters?) mache es aufgrund von „Bedingtheiten oder mildernder Faktoren […] möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist“ zu den Sakramenten gehen kann (AL, 305). Es wird nicht gesagt, ob dieses Urteil auch für die anderen Priester gilt, die den Interessierten die Sakramente spenden sollen. Jedenfalls muß gesagt werden, daß der Text sich nicht auf den Zugang zu den Sakramenten fokussiert, der in einer Fußnote behandelt wird, was einen ziemlich verschämten Eindruck vermittelt (Fußnote 351).

Betont wird hingegen ein theologisches Prinzip, das im Paragraphen 301 zusammengefaßt ist, den es noch einmal zu zitieren gilt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben. Die Einschränkungen haben nicht nur mit einer eventuellen Unkenntnis der Norm zu tun. Ein Mensch kann, obwohl er die Norm genau kennt, große Schwierigkeiten haben‚ im Verstehen der Werte, um die es in der sittlichen Norm geht‘,[339] oder er kann sich in einer konkreten Lage befinden, die ihm nicht erlaubt, anders zu handeln und andere Entscheidungen zu treffen, ohne eine neue Schuld auf sich zu laden.“

Ein Prinzip, das wie folgt analysiert werden kann: 1) aufgrund konkreter Bedingtheiten, würden Personen, die sich im „aktiven“ öffentlichen Ehebruch befinden und die Moralvorschrift kennen, die ihnen das verbietet, eine Schuld auf sich laden, wenn sie diese Situation verlassen würde (besonders gegenüber den aus dieser Verbindung geborenen Kindern); 2) Die Personen die im „aktiven“ öffentlichen Ehebruch leben, würden demnach keine schwere Sünde begehen, wenn sie in diesem Zustand verbleiben.

In Wirklichkeit sind die negativen Folgen, die sich aus der Beendigung des ehebrecherischen Zustandes ergeben (die aus der unrechtmäßigen Verbindung geborenen Kinder würden unter der Trennung der Eltern leiden) keine neuen Sünden, sondern die indirekte Wirkung einer tugendhaften Handlung, nämlich der Beendigung eines sündhaften Zustandes.

Natürlich muß die Gerechtigkeit respektiert werden, das gilt besonders für die Fortsetzung der Erziehung der Kinder aus der zweiten Verbindung, aber außerhalb eines sündhaften Zustandes. Hier haben wir also einen frontalen Gegensatz mit der bisherigen Lehre, die Johannes Paul II. im Paragraph 84 von Familiaris consortio betonte. Dieser präzisierte: Wenn schwerwiegende Motive es verhindern, daß „Wiederverheiratete“ das gemeinsame Leben unter einem Dach beenden, haben sie wie Bruder und Schwester zu leben. Im Gegensatz dazu lautet der neue doktrinelle Vorschlag: Unter bestimmten Bedingungen ist Ehebruch keine Sünde.

Prof. de Mattei: Sie sagten, daß man den Glaubensinstinkt nicht erkennen könne?

Abbé Claude Barthe: Das alles läßt sich nicht in Einklang bringen mit der natürlichen und der christlichen Moral. Personen, die Kenntnis von der moralischen Norm haben, die sie sub gravi verpflichtet (das göttliche Gebot, das Unzucht und Ehebruch verbietet), deren Sünde kann nicht entschuldigt werden, und deshalb kann von ihnen auch nicht gesagt werden, daß sie sich im Stand der Gnade befinden. Der heilige Thomas von Aquin sagt in einer Quaestio der Summa theologica, die alle Moralisten gut kennen, in der Quaestio 19 von IA und IIÆ: Es ist die Güte eines Objekts, das sich unserem Streben stellt, die eine Willenshandlung gut macht und nicht die Umstände der Handlung (Art. 2), und auch wenn es stimmt, daß die menschliche Vernunft sich irren kann und eine schlechte Handlung für gut halten kann (Art. 5), sind einige Fehler nicht entschuldbar, besonders nicht jener, der mißachtet, daß man sich nicht der Frau eines anderen nähern darf, da dies direkt vom Gesetz Gottes angeordnet ist (Art. 6).

An anderer Stelle, die ebenfalls den Moralisten wohlbekannt ist, im Quodlibet IX, Quaestio 7, Art. 2 erklärt der heilige Thomas, daß die Umstände nicht den Wert einer Handlung ändern können, aber seine Natur: die Tötung oder die Bestrafung eines Straftäters gehört zur Gerechtigkeit oder der legitimen Verteidigung. Es handelt sich in diesem Fall nicht um ungerechte Gewalt, sondern um eine tugendhafte Handlung. Demgegenüber betont er, daß mit einigen Handlungen die Schlechtigkeit untrennbar verbunden ist, so bei der Unzucht, dem Ehebruch und anderen vergleichbaren Handlungen. Sie können niemals gut werden.

Ein Kind, das den Katechismus liest, versteht das, sagte Pius XII. in einer Rede vom 18. April 1952, mit der er die Situationsethik verurteilte, die sich nicht auf das universale Moralgesetz stützt, wie die Zehn Gebote, sondern „auf reale und konkrete Bedingtheiten und Umstände, unter denen man handeln muß, und denen gemäß das individuelle Gewissen urteilen und entscheiden muß“.

Pius XII. erinnerte daran, daß eine gute Absicht nie abzulehnende Mittel rechtfertigen kann, und daß es Situationen gibt, in denen der Mensch, und besonders der Christ, alles opfern muß, sogar sein Leben, um seine Seele zu retten. Dasselbe wiederholte die Enzyklika Veritatis splendor von Johannes Paul II., wenn sie sagt, daß die Umstände oder die Absichten eine in sich unehrliche Handlung wegen ihres Objekts nie in eine subjektiv ehrliche Handlung verwandeln können. Er zitierte dabei den heiligen Augustinus (Contra mendacium): Unzucht, Flüche, usw. bleiben, auch wenn sie aus guten Gründen begangen wurden, immer Sünde.

Prof. de Mattei: Was ist also zu tun?

Abbé Claude Barthe: Die Worte Christi können nicht geändert werden: „Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,12). Professor Robert Spaemann, ein deutscher Philosoph und Freund von Benedikt XVI. bemerkte dazu, daß jeder vernünftige Mensch erkennen kann, daß wir hier einen Bruch haben. Ich denke nicht, daß man sich damit begnügen kann, eine Interpretation des achten Kapitels des apostolischen Schreibens zu behaupten, laut der sich nichts geändert habe. Man muß zudem die Worte des Papstes ernst nehmen, der auf dem Rückflug von Lesbos die Präsentation des Schreibens durch Kardinal Schönborn bekräftigte

Der theologische Grundsatz ist eindeutig und die Verpflichtung zur Wahrheit verlangt, zu sagen, daß er nicht akzeptabel ist. Das gilt auch für die damit verbundenen Vorschläge, wie jene, die behaupten, daß das wilde Zusammenleben oder die Verbindung von wiederverheirateten Geschiedenen das Ideal der Ehe „zumindest teilweise und analog“ verwirklichen (AL, 292). Es ist daher zu hoffen, und zwar im starken Sinn der theologischen Hoffnung, daß zahlreiche Hirten, Bischöfe und Kardinäle auf klare Weise sprechen für das Seelenheil. Gleichzeitig kann man durch das unfehlbare Lehramt des Papstes oder vom Papst und den mit ihm verbundenen Bischöfen, eine authentische Interpretation erbitten, beantragen und fordern – im Sinne einer Interpretation des geoffenbarten Depositums einschließlich des Depositums des Naturrechts, das damit verbunden ist - , die unterscheidet und damit im Namen des Glaubens bekräftigt, was wahr ist und zurückweist, was es nicht ist.

Mir scheint, daß wir heute, 50 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, in eine neue Nachkonzilsphase eintreten. Wir haben mit wenigen Textstellen über die Ökumene, über die Religionsfreiheit, den Damm der lehramtlichen und theologischen römischen ekklesiologischen Lehre brechen sehen, den man für sicher und festgefügt hielt. Darauf wurde ein anderer Damm errichtet, um gegen die Sturmflut der Moderne standzuhalten, die natürliche und christliche Moral, deren Ausgangspunkt Humanae vitae von Paul VI. und alle nachfolgenden Dokumente von Johannes Paul II. zu diesem Thema waren. Alles was „Restauration“ genannt wurde, wie Joseph Ratzinger in „Zur Lage des Glaubens“ sagte, wurde weitgehend auf der Grundlage der Verteidigung der Ehe und der Familie aufgebaut. Alles geschieht nun, als würde auch dieser Damm jeden Augenblick brechen.

Prof. de Mattei: Jemand könnte Ihnen übertriebenen Pessimismus vorwerfen …

Abbé Barthe: Im Gegenteil. Ich denke, daß wir einen entscheidenden Moment der Nachkonzilsgeschichte erleben. Es ist schwer zu sagen, welches die Konsequenzen dessen sein werden, was wir gerade erleben, aber sie werden beachtlich sein. Und trotz allem bin ich mir sicher, daß sie am Ende positiv sein werden. Zuallererst bin ich mir dessen aus dem Glauben sicher, weil die Kirche die Worte des ewigen Lebens hat. Ich bin es aber auch auf sehr konkrete Weise, weil die Notwendigkeit einer Rückkehr zum Lehramt, zum Lehramt das auch tatsächlich eines ist, sich in Zukunft immer deutlicher abzeichnen wird.
http://www.katholisches.info/2016/05/06/...-claude-barthe/
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana



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