Samstag, 11. Juni 2016 Phänomen Kinderehen in Deutschland Hunderte Flüchtlingskinder sind verheiratet
Mädchen unter 16 Jahren an ältere Männer zu verheiraten, ist in Ländern wie Afghanistan nicht unüblich. Dabei geht es auch darum, ob ein Mann für seine Frau sorgen kann.
Unter den vielen Hunderttausend Flüchtlingen und Neuankömmlingen in Deutschland sind einem Medienbericht zufolge auch viele Hundert verheiratete Minderjährige. Das stellt die Justiz vor Probleme: Wie umgehen mit Kindern, die Ehepartner sind?
Die Behörden haben nach einem Zeitungsbericht unter den Hunderttausenden Flüchtlingen, die in den vergangenen Monaten nach Deutschland gekommen sind, Hunderte Kinderehen registriert. In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in ihrem Heimatland mit einem Erwachsenen verheiratet worden, anschließend machten sie sich auf den Weg nach Deutschland, schreibt die "Bild"-Zeitung. Das Blatt beruft sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz.
So hätten die Behörden in Bayern bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren registriert. In Baden-Württemberg seien 117 Fälle festgestellt worden. In Nordrhein-Westfalen habe eine Auswertung der Bezirksregierung Arnsberg mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen ergeben.
Laut "Bild" prüft die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nun auf Antrag von NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty, ob die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Geklärt werde zudem, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht bestehe.
14-jährige Ehefrau wird nicht wie andere Minderjährige behandelt
Erst gestern hatte der Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg den Fall einer 14-jährigen, verheirateten Syrerin verhandelt. Demnach unterliegt das Mädchen nach ihrer Flucht nach Deutschland anders als andere Flüchtlinge ihres Alters nicht der Aufsicht des Jugendamts. Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs entschied der Senat, dass ein verheirateter Minderjähriger selbst entscheiden kann, wo er sich aufhalten und mit wem er Umgang haben möchte.
Das OLG Bamberg sieht in dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung und ließ deshalb Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Dieser habe sich nämlich bislang noch nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsalters von mindestens 16 Jahren eines Partners die Nichtigkeit der Ehe zur Folge habe.
Die damals 14-Jährige war mit ihrem damals 20 Jahre alten Ehemann im August nach Deutschland gekommen. Der Jugendlichen war nach den Worten eines OLG-Sprechers ein Vormund bestellt worden, der dann an Stelle ihrer Eltern das Sorgerecht übernehmen sollte. Weil die Jugendliche aber verheiratet ist, falle in ihrem Fall nach der Entscheidung des Senats diese Vormundschaft weg.
Quelle: n-tv.de , shu/dpa http://www.n-tv.de/politik/Hunderte-Flue...le17913901.html
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