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  • 23.11.2016 00:45 - Gereizte Stimmung um „Amoris laetitia“: Zustimmung und Kritik an „Dubia“ der vier Kardinäle
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Gereizte Stimmung um „Amoris laetitia“: Zustimmung und Kritik an „Dubia“ der vier Kardinäle
23. November 2016 0


Am 10. November wurde Kardinal Burke von Papst Franziskus in Audienz empfangen. Vier Tage darauf gingen die vier Kardinäle Brandmüller, Burke, Caffarra und Meisner mit ihren Dubia (Zweifeln) zu Amoris laetitia an die Öffentlichkeit.

(Rom) Zustimmung und Kritik an den vier Kardinälen wachsen, die am 14. November mit ihrem Einspruch gegen das umstrittene nachsynodale Schreiben Amoris laetitia an die Öffentlichkeit getreten sind.

Weihbischof Jozef Wrobel von Lublin unterstützte die vier Kardinäle Brandmüller, Burke, Caffarra und Meisner in einem Interview. Es sei nur „angemessen“, um Antworten zu Amoris laetitia zu bitten. Es gehe schließlich darum, Klarheit zu schaffen. Zwei der drei US-amerikanischen Neokardinäle, Erzbischof Blase Cupich von Chicago und Erzbischof Joseph Tobin von Newark, kritisierten hingegen die vier Kardinäle für ihre Dubia (Zweifel), die sie zu Amoris laetitia bei der Glaubenskongregation hinterlegt haben. Auch der emeritierte Bischof von Syros und von Santorini sowie ehemalige Administrator von Kreta, der Kapuziner Frangiskos Papamanolis, griff die Kardinäle in einem Offenen Brief scharf an.

Die Angriffe spiegeln die innere Zerrissenheit der katholischen Kirche in ihrer Hierarchie wider, die durch das Apostolische Schreiben Amoris laetitia entstanden ist. Genau wegen und gegen diese Zerrissenheit und „Verwirrung“ haben die vier Kardinäle, wie sie betonen, ihre Dubia eingebracht.

Kritik oder Zustimmung ändern nichts an den Dubia

Beobachter hatten bereits mit solchen Angriffen von Papst-Vertrauten rund um die Kardinalserhebungen vom vergangenen Wochenende gerechnet. Der Papst kreierte eine Reihe seiner Parteigänger zu Kardinälen. Es galt daher als naheliegend, daß sie im Sinne des Papstes Partei ergreifen, ohne daß man ihnen deshalb unterstellen müßte, sich damit für das Kardinalspurpur bedanken zu wollen.

In der Sache ändern die Angriffe gegen die vier Kardinäle allerdings nichts. Es sind Angriffe, aber nicht eine Antwort des Papstes auf die gestellten Fragen.

Diese Angriffe können Stimmung erzeugen, aber sie können die offiziell verlangte Antwort nicht ersetzen. Sie können auch Druck auf die vier Kardinäle erzeugen, denn die einzige Möglichkeit des Papstes, der Beantwortung der fünf Dubia zu entgehen, bestünde darin, daß die Kardinäle ihre Fragen zurückziehen. Selbst wenn einer dies unter Druck tun würde, scheint es undenkbar, daß alle vier zurückziehen. Solange auch nur ein Kardinal die Fragen aufrechterhält, steht Papst Franziskus unverändert unter Druck.

So wie es aussieht, wird keiner der vier Kardinäle seine Unterschrift zurückziehen. Womit mit Nachdruck die eine Frage im Raum stehen bleibt: Warum weigert sich Papst Franziskus, auf fünf allgemein verständliche Fragen zu Kernthemen der katholischen Glaubenslehre und der kirchlichen Ordnung zu antworten?

Kardinal Burke von Franziskus empfangen: Nach der Audienz gingen die vier Kardinäle an die Öffentlichkeit

Zur Erinnerung ein kleines Detail: Kardinal Raymond Burke, einer der vier Unterzeichner der Dubia, wurde am 10. November 2016 von Papst Franziskus in Audienz empfangen. Das war vier Tage, bevor die Kardinäle ihren Einspruch gegen Amoris laetitia vom 19. September öffentlich bekanntgaben. Es besteht kein Zweifel, daß Kardinal Burke und Papst Franziskus in der Audienz über die Dubia gesprochen haben.

Der chronologische Ablauf ist daher so zu lesen: Nicht obwohl, sondern weil Papst Franziskus in der Audienz Kardinal Burke zu verstehen gab, daß er nicht gewillt ist, die umstrittenen Stellen von Amoris laetitia zu korrigieren, sind die vier Kardinäle an die Öffentlichkeit gegangen. Der Grund dafür ist unschwer zu benennen, da es nur einen möglichen Grund gibt: Franziskus verknüpft mit Amoris laetitia Absichten, die weder durch die kirchliche Lehre noch durch die Sakramentenordnung gedeckt sind. Diese „Notsituation“, denn anders kann man es nicht bezeichnen, wenn der regierende Papst seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und sich weigert, auf Dubia von Kardinälen zu reagieren, veranlaßte die vier Kardinäle wenige Tage später den Gang an die Öffentlichkeit anzutreten, nachdem sie zwei Monate vergebens auf eine Antwort gewartet hatten. Ihren Einspruch bei der Glaubenskongregation hatten sie bereist am 19. September deponiert.

In der gewählten Form der Dubia ist auch der Grund zu finden, warum Wortmeldungen, Antworten oder Angriffe von Kardinälen und Bischöfen, die in der Sache Parteigänger des amtierenden Papstes sind, von keiner Bedeutung sind. Es geht weder um Meinungen noch um Mehrheiten.

Wie lauten die fünf Dubia der Kardinäle zu Amoris laetitia?

Die Dubia

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in Amoris laetitia Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in Familiaris consortio (Nr. 84) festgelegt sind und dann in Reconciliatio et paenitentia (Nr. 34) und Sacramentum caritatis (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens Amoris laetitia auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris laetitia (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach Amoris laetitia Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von Amoris laetitia (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ’subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach Amoris laetitia (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?
http://www.katholisches.info/2016/11/23/...ier-kardinaele/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: OSS/OR (Screenshot



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