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  • 24.09.2017 00:17 - Correctio filialis de haeresibus propagatis – Kleriker und Laien weisen Papst Franziskus wegen Amoris laetitia zurecht
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Correctio filialis de haeresibus propagatis – Kleriker und Laien weisen Papst Franziskus wegen Amoris laetitia zurecht
24. September 2017



Namhafte Kleriker und Laien haben Papst Franziskus eine Correctio filialis zukommen lassen, mit der sie ihn wegen Verbreitung von Häresien
Von einem „epochalen“ Ereignis sprechen die Unterzeichner und tatsächlich handelt es sich um einen aufsehenerregenden und historischen Vorgang. Erstmals seit dem Mittelalter weisen Kleriker und Laien öffentlich einen Papst zurecht.

Zahlreiche Priester und angesehene Laien aus den Reihen der Wissenschaft und der Intelligenz haben gegenüber Papst Franziskus eine Correctio filialis de haeresibus propagatis ausgesprochen. In dieser „Zurechtweisung wegen der Verbreitung von Häresien“ werfen sie Franziskus vor, mit seinem umstrittenen nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia sieben Häresien „angedeutet oder ermutigt“ zu haben. Unter den Unterzeichner finden sich bekannte Namen wie Roberto de Mattei, Martin Mosebach, Joseph Shaw, Paolo M. Siano, Robert Hickson, Ettore Gotti-Tedeschi, Thomas Stark.

Die eigentliche Correctio (Zurechtweisung) ist von den Unterzeichnern lateinisch formuliert, der offiziellen Sprache der Kirche. Die Unterzeichner bestehen „respektvoll“ darauf, daß Papst Franziskus

„diese Häresien verurteilt, die er direkt oder indirekt vertreten hat“.
Eine orthodoxe, also rechtgläubige Interpretation der beanstandeten Stellen sei nicht möglich, so die Unterzeichner, weil Papst Franziskus bisher zu verstehen gegeben habe, eine solche gar nicht zu wollen. Die Unterzeichner der Zurechtweisung listen zum Beweis „Aussagen, Handlungen und Unterlassungen“ des Papstes auf, aus denen „ohne jeden begründeten Zweifel“ hervorgehe, daß Franziskus eine Auslegung wolle, „die faktisch häretisch ist“.

Drei Teile: Begründung, Correctio und vertiefende Erklärung

Die Correctio filialis besteht aus drei Teilen. Im erste Teil gilt dem Nachweis, daß die Unterzeichner als „gläubige und praktizierende Katholiken das Recht und sogar die Pflicht haben“, eine solche Zurechtweisung an den Papst zu richten.

„Das Gesetz der Kirche verlangt, daß kompetente Personen nicht schweigen, wenn die Hirten der Kirche die Herde verwirren.“
Das bedeute „keinen Widerspruch zum Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit“, weil die Unfehlbarkeit nur unter genau definierten Bedingungen gelte und von Papst Franziskus ausdrücklich nicht in Anspruch genommen wurde. Die Unterzeichner schreiben in einer Zusammenfassung:

„Er hat nicht erklärt, dass diese häretischen Positionen als endgültige Lehre der Kirche zu betrachten seien oder dass die Katholiken sie mit Zustimmung des Glaubens zu glauben hätten. Die Kirche lehrt, dass kein Papst behaupten kann, dass Gott ihm irgendeine neue Wahrheit offenbart habe, die von den Katholiken verpflichtend zu glauben sei.“



Papst Franziskus, Martin Luther und Amoris laetitia.
Der zweite Teil umfaßt die eigentliche „Zurechtweisung“, die in der Kirchensprache Latein formuliert ist. Darin werden die „sieben häretischen Thesen“ aufgelistet, deren Verbreitung und Förderung Franziskus vorgeworfen werden.

Im dritten Teil, einer vertiefenden „Erklärung“ werden zwei „Gründe“ für die „beispiellose Krise“ erörtert, in die Papst Franziskus die Kirche durch Amoris laetitia geführt habe: „der Modernismus“ und „der Einfluß der Ideen von Martin Luther auf Papst Franziskus“.

Der Modernismus, so die Unterzeichner, wurde zwar Anfang des 20. Jahrhunderts von der Kirche verurteilt, sei aber ab Mitte des vorigen Jahrhunderts wieder aufgetaucht und habe seither in der Katholische Kirche „große und anhaltende Verwirrung verursacht“.
Zudem skizzieren die Unterzeichner einige Thesen Luthers zu Ehe, Moral, Vergebung und göttlichem Gesetz, um aufzuzeigen, daß Luthers Ideen „genau mit dem übereinstimmen, was von Papst Franziskus gefördert wird“. Bestätigt werde dies auch durch das „ausdrücklich und präzedenzlose Lob, das Papst Franziskus dem deutschen Häresiarchen gezollt hat“.

Von ungehörten Appellen und unbeantworteten Fragen zur Zurechtweisung

Im Juni 2016, kurz nachdem Franziskus Amoris laetitia veröffentlicht hatte, wandten sich 45 Theologen und Philosophen vertraulich an das Kardinalskollegium und warnten vor „häretischen Thesen, Irrtümern und Zweideutigkeiten“. Ihrem Schreiben ließen sie einen öffentlichen Appell folgen.

Es war der österreichische Philosoph Josef Seifert, der in seiner umfassenden und fundierten Aufsatz über Amoris laetitia im Sommer 2016 an die „brüderliche Zurechtweisung“ des heiligen Petrus durch den Apostel Paulus erinnerte. Das päpstliche Dokument unterzog er einer vernichtenden Kritik.

Im September 2016 wandten sich vier Kardinäle, Walter Brandmüller, Raymond Burke, Carlo Caffarra und Joachim Meisner, an Papst Franziskus, indem sie um Klärung zweideutiger Formulierungen baten. Dazu legten sie dem Papst Dubia vor. In Form von fünf Fragen ersuchten sie das Kirchenoberhaupt um eine klar Aussage, ob die darin formulierten Lehren der Kirche noch Gültigkeit haben oder nicht, denn dazu gebe es wegen Amoris laetitia Zweifel. Eine Antwort darauf blieb Papst Franziskus bis heute schuldig. Ein Verhalten, das erst recht Zweifel bestärkte, ob er willens sei, die Lehre der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe, der katholischen Morallehre und der Sakramentenordnung zu bewahren und zu verkünden.

Nachdem sie keine Antwort erhalten hatten, gingen die vier Kardinäle im November 2016 an die Öffentlichkeit und machten ihre Dubia (Zweifel) bekannt. In der Folge waren sie heftigen, teils untergriffigen und beleidigenden Attacken durch Exponenten aus dem nächsten Umfeld des Papstes ausgesetzt.

Im April 2017, nachdem sie noch immer keine Reaktion des Papstes erhalten hatten, baten die vier Kardinäle in Audienz empfangen zu werden, um ihre „Besorgnis“ vorbringen zu können. Den Brief dazu hatte Kardinal Carlo Caffarra aufgesetzt. Doch wiederum kam nicht das geringste Zeichen aus dem Vatikan. Inzwischen sind zwei der vier Unterzeichner, Kardinal Joachim Meisner und Kardinal Carlo Caffarra, gestorben, der kurz vor seinem Tod äußerte, sich überwacht zu fühlen.

Seit dem vergangenen Herbst tauchte in der Diskussion immer wieder das Stichwort der brüderlichen Zurechtweisung nach dem neutestamentlichen Vorbild auf. In diesem Sinne erklärte der Kirchenrechtler Edward Peters, Referendar am Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur, bereits im Dezember 2016, daß eine brüderliche Zurechtweisung in einer Notsituation durch das Kirchenrecht gedeckt sei. Dies gilt dann, wenn es um „das Wohl der Kirche und die Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten“ geht, wobei die Ermahnung mit der nötigen „Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen“ vorzutragen und den anderen Gläubigen kundzutun ist (Canon 212,3 des Codex Iuris Canonici).

Kardinal Raymond Burke bekräftigte zum Jahresbeginn, daß eine Zurechtweisung unausweichlich kommen werde, wenn Papst Franziskus an seinen Positionen festhalten sollte, die im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehen.

Eine Gruppe von Klerikern und Laien, die „ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung“ die im Kirchenrecht genannten Voraussetzungen erfüllen, sind zur Tat geschritten und haben einen ersten Schritt zur „Zurechtweisung“ gesetzt.

Was wird nun geschehen? Wie wird der Papst reagieren? Wie Benedikt XVI.?
http://www.katholisches.info/2017/09/cor...etitia-zurecht/
Die Correctio filialis de haeresibus propagatis wurde von den Initiatoren weltweit in verschiedenen Sprachen veröffentlicht auf: www.correctiofilialis.org
Die vollständige deutsche Fassung der Zurechtweisung wurde veröffentlicht auf: www.katholisch-bleiben.de
Text: Giuseppe Nardi
Bild: correctiofilialis/MiL/Vatican.va (Screenshots)



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