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  • 03.01.2018 00:24 - Papst Franziskus verlässt die Synodenhalle am letzten Tag der zweiten Synode über die Familie, 24. Oktober 2015. (Alan Holdren / CNA)
von esther10 in Kategorie Allgemein.




Papst Franziskus verlässt die Synodenhalle am letzten Tag der zweiten Synode über die Familie, 24. Oktober 2015. (Alan Holdren / CNA)
BLOGS | 14. NOVEMBER 2016

Vollständiger Text und Erläuterungen der Fragen der Kardinäle zu "Amoris Laetitia"
Die vollständige Dokumentation über die Initiative der Kardinäle mit dem Titel "Suche nach Klarheit: Eine Bitte, die Knoten in Amoris Laetitia zu lösen ".
Edward Pentin
Vier Kardinäle haben sich einem "uralten" Prozess zugewandt, der eine Reihe von Fragen an Papst Franziskus stellt, in der Hoffnung, dass seine Klarstellung helfen wird, "schwere Orientierungslosigkeit und große Verwirrung" zu beseitigen, die durch Schlüsselelemente seines zusammenfassenden Dokuments verursacht wird die Synode über die Familie, Amoris Laetitia.

Die Kardinäle - Carlo Caffarra, emeritierter Erzbischof von Bologna; Raymond Burke, Patron des Souveränen Malteserordens; Walter Brandmüller, emeritierter Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften; und Joachim Meisner, emeritierter Erzbischof von Köln, sandte am 19. September fünf Fragen, genannt dubia (lateinisch für "Zweifel"), an den Heiligen Vater und Kardinal Gerhard Müller, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre ein Begleitschreiben.

Jedes der dubia zielt darauf ab, vom Apostolischen Stuhl Klarstellungen zu Schlüsselbereichen des Dokuments zu erhalten, vor allem, ob es erlaubt ist, wiederverheirateten Geschiedenen ohne Aufhebung der heiligen Kommunion zu erlauben.

Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen dieses und anderer Teile der apostolischen Ermahnung Amoris Laetitia (Die Freude der Liebe), von denen einige den früheren päpstlichen Lehren (insbesondere denen von Papst Johannes Paul II.) Zu widersprechen scheinen, sagten die Kardinäle heben Sie diese Punkte in "Nächstenliebe und Gerechtigkeit" hervor, um der Einheit der Kirche zu dienen.

In Übereinstimmung mit seiner Tendenz, bisher auf die Bedenken bezüglich der apostolischen Ermahnung nicht einzugehen, antwortete der Heilige Vater auch nicht auf ihre Bitte, obwohl Quellen bestätigen, dass er sie erhalten hat.

Die Kardinäle sagten daher, dass sie "seine souveräne Entscheidung als Einladung zur Fortsetzung der Reflexion und der Diskussion, ruhig und mit Respekt interpretiert" haben und "das ganze Volk Gottes über unsere Initiative informieren und die gesamte Dokumentation anbieten".

Hier unten ist die vollständige Dokumentation mit "einem notwendigen Vorwort", der Dubia, dem Begleitbrief , der an den Papst geschickt wurde, und den Erläuterungen der Kardinäle enthalten.

Auf der Suche nach Klarheit: Eine Bitte, die Knoten in Amoris Laetitia zu lösen



1. Ein notwendiges Vorwort



Die Sendung des Briefes an Seine Heiligkeit Papst Franziskus durch vier Kardinäle geht auf eine tiefe pastorale Sorge zurück.

Wir haben eine tiefe Orientierungslosigkeit und große Verwirrung vieler Gläubiger in Bezug auf äußerst wichtige Angelegenheiten für das Leben der Kirche festgestellt. Wir haben festgestellt, dass selbst innerhalb des Bischofskollegiums unterschiedliche Interpretationen von Kapitel 8 von Amoris Laetitia existieren .

Die große Tradition der Kirche lehrt uns, dass der Ausweg aus solchen Situationen der Rückgriff auf den Heiligen Vater ist, der den Apostolischen Stuhl bittet, diese Zweifel, die Ursache von Desorientierung und Verwirrung sind, zu lösen.

Unser Handeln ist daher ein Akt der Gerechtigkeit und Nächstenliebe.

Der Gerechtigkeit: Mit unserer Initiative bekennen wir, dass das Petrusamt der Dienst der Einheit ist, und dass Petrus, dem Papst, der Dienst der Bestätigung im Glauben gehört.

Von Wohltätigkeit: Wir wollen dem Papst helfen, Spaltungen und Konflikte in der Kirche zu verhindern, und ihn bitten, alle Zweideutigkeiten zu zerstreuen.

Wir haben auch eine spezifische Pflicht erfüllt. Nach dem Codex des kanonischen Rechtes (349) sind die Kardinäle, auch einzeln genommen, mit der Aufgabe betraut, dem Papst bei der Sorge um die Weltkirche zu helfen.

Der Heilige Vater hat beschlossen, nicht zu antworten. Wir haben seine souveräne Entscheidung als eine Einladung verstanden, das Nachdenken und die Diskussion in Ruhe und mit Respekt fortzusetzen.

Und so informieren wir das gesamte Volk Gottes über unsere Initiative und bieten die gesamte Dokumentation an.

Wir hoffen, dass sich niemand dafür entscheiden wird, die Angelegenheit nach einem "progressiven / konservativen" Paradigma zu interpretieren. Das wäre völlig daneben. Wir sind zutiefst besorgt über das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, irgendeine Form von Politik in der Kirche zu fördern.

Wir hoffen, dass uns niemand ungerecht als Gegner des Heiligen Vaters und Menschen ohne Gnade beurteilen wird. Was wir getan haben und tun, kommt von der tiefen kollegialen Zuneigung, die uns mit dem Papst verbindet, und von einer leidenschaftlichen Sorge um das Wohl der Gläubigen.



Kardinal Walter Brandmüller

Kardinal Raymond L. Burke

Kardinal Carlo Caffarra

Kardinal Joachim Meisner



2. Der Brief der vier Kardinäle an den Papst



An Seine Heiligkeit Papst Franziskus

und zu Ehren Seiner Eminenz Kardinal Gerhard L. Müller



Der Heilige Vater,

Nach der Veröffentlichung Ihrer apostolischen Ermahnung Amoris Laetitia haben Theologen und Gelehrte Interpretationen vorgeschlagen, die nicht nur divergent, sondern auch widersprüchlich sind, vor allem in Bezug auf Kapitel VIII. Darüber hinaus haben die Medien diesen Streit betont und damit Unsicherheit, Verwirrung und Desorientierung unter vielen Gläubigen hervorgerufen.

Aus diesem Grund haben wir, die Unterzeichner, aber auch viele Bischöfe und Priester, zahlreiche Anfragen von Gläubigen verschiedener sozialer Schichten über die richtige Auslegung erhalten, um Kapitel VIII der Ermahnung zu geben.

Jetzt, im Gewissen unserer pastoralen Verantwortung gewillt und immer mehr die Synodalität durchzusetzen, zu der uns Eure Heiligkeit mit tiefem Respekt drängt, erlauben wir uns, Sie, Heiliger Vater, als höchsten Lehrer des Glaubens zu bitten, den der Auferstandene berufen hat um seine Brüder im Glauben zu bestärken, die Unklarheiten zu lösen und Klarheit zu schaffen, wohltuend eine Antwort auf die Dubia zu geben , der wir den vorliegenden Brief anhängen.

Möge Eure Heiligkeit uns segnen, denn wir versprechen, dass wir uns ständig an Sie im Gebet erinnern.



Kardinal Walter Brandmüller

Kardinal Raymond L. Burke

Kardinal Carlo Caffarra

Kardinal Joachim Meisner



Rom, 19. September 2016



3. Die Dubia

Es wird gefragt, ob es nach den Behauptungen von Amoris Laetitia (300-305) nun möglich ist, im Sakrament der Buße eine Absolution zu erteilen und somit eine Person zuzulassen, die, während sie an eine gültige eheliche Bindung gebunden ist, lebt zusammen mit einer anderen Person mehr uxorio, ohne die Bedingungen zu erfüllen, die Familiaris Consortio, 84, vorsieht und später von Reconciliatio et Paenitentia, 34, und Sacramentum Caritatis, 29 , bestätigt wird . Kann der Ausdruck "in bestimmten Fällen" in Anmerkung 351 (305) der Ermahnung Amoris Laetitia auf geschiedene Personen angewendet werden, die in einer neuen Gewerkschaft sind und die weiterhin mehr uxorio leben ?

Muss man nach der Veröffentlichung der postsynodalen Ermahnung Amoris Laetitia (304) noch die Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor, 79, von Johannes Paul II ., Basierend auf der Heiligen Schrift und der Überlieferung der Kirche, als gültig ansehen die Existenz absoluter moralischer Normen , die an sich böse Handlungen verbieten und ohne Ausnahme verbindlich sind?

Nach Amoris Laetitia (301) ist es immer noch möglich zu bestätigen, dass eine Person, die gewohnheitsmäßig im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt, wie zum Beispiel derjenige, der Ehebruch verbietet (Matthäus 19: 3-9), sich in einem befindet objektive Situation der schweren Gewohnheitssünde (Päpstlicher Rat für Gesetzestexte, "Erklärung", 24. Juni 2000)?

Nach den Behauptungen von Amoris Laetitia (302) über " Umstände, die die moralische Verantwortung mildern ", muss man immer noch die Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor, S. 81, von Johannes Paul II. Auf der Grundlage der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche, nach der "Umstände oder Absichten niemals einen Akt, der an sich aufgrund seines Gegenstandes böse ist, in einen Akt verwandeln können, der subjektiv" gut oder vertretbar ist als eine Wahl "?

Nach Amoris Laetitia (303) muss man die Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor, 56, die auf der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche basiert, noch immer als gültig ansehen , was eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und das betont, dass das Gewissen niemals berechtigt sein kann, Ausnahmen von absoluten moralischen Normen zu legitimieren, die intrinsisch böse Handlungen aufgrund ihres Gegenstands verbieten?


4. Erläuternde Anmerkung der vier Kardinäle



KONTEXT



Dubia (aus dem Lateinischen: "Zweifel") sind formelle Fragen, die vor dem Papst und der Kongregation für die Glaubenslehre gestellt werden und um Klärung bestimmter Fragen in Bezug auf Lehre oder Praxis bitten.

Das Besondere an diesen Untersuchungen ist, dass sie so formuliert sind, dass sie ohne theologische Argumentation eine "Ja" - oder "Nein" -Antwort erfordern. Diese Art, sich an den Apostolischen Stuhl zu wenden, ist keine eigene Erfindung; es ist eine uralte Praxis.

Kommen wir zu dem, was konkret auf dem Spiel steht.

Nach der Veröffentlichung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Amoris Laetitia über die Liebe in der Familie ist vor allem um das achte Kapitel eine Debatte entstanden. Hier sind insbesondere die Paragraphen 300-305 Gegenstand divergierender Interpretationen.

Für viele - Bischöfe, Priester, Gläubige - beziehen sich diese Absätze auf einen Wandel in der Disziplin der Kirche in bezug auf die Geschiedenen, die in einer neuen Gemeinschaft leben, oder lehren sie sogar ausdrücklich, während andere den Mangel an Klarheit oder sogar die Zweideutigkeit zugeben Dennoch argumentieren die betreffenden Passagen, dass dieselben Seiten in Kontinuität mit dem vorherigen Lehramt gelesen werden können und keine Änderungen in der Praxis und Lehre der Kirche enthalten.

Von einer pastoralen Sorge um die Gläubigen motiviert, haben vier Kardinäle einen Brief an den Heiligen Vater in Form von Dubia geschickt , in der Hoffnung, Klarheit zu erhalten, da Zweifel und Unsicherheit der Seelsorge immer sehr abträglich sind.

Die Tatsache, dass Dolmetscher zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, liegt auch an unterschiedlichen Wegen, das christliche moralische Leben zu verstehen. Was in Amoris Laetitia auf dem Spiel steht, ist nicht nur die Frage, ob die Geschiedenen, die eine neue Union eingegangen sind, unter bestimmten Umständen auch wieder in die Sakramente aufgenommen werden können oder nicht.

Vielmehr impliziert die Interpretation des Dokuments auch unterschiedliche, gegensätzliche Ansätze zur christlichen Lebensweise.

Während also die erste Frage der Dubia eine praktische Frage betrifft, die geschiedene und in der Ehe wiederverheiratete Menschen betrifft, berühren die anderen vier Fragen grundlegende Fragen des christlichen Lebens.





DIE FRAGEN



Zweifel Nr. 1:

Es wird gefragt, ob es nach den Behauptungen von Amoris Laetitia (300-305) nun möglich ist, im Sakrament der Buße eine Absolution zu erteilen und damit eine Person zuzulassen, die zwar an eine gültige eheliche Bindung gebunden ist, lebt zusammen mit einer anderen Person mehr uxorio, ohne die Bedingungen von Familiaris Consortio, 84, zu erfüllen , und später von Reconciliatio et Paenitentia, 34, und Sacramentum Caritatis, 29 , bestätigt . Kann der Ausdruck "in bestimmten Fällen" in Fußnote 351 (305 ) der Ermahnung Amoris Laetitia auf geschiedene Personen angewendet werden, die in einer neuen Gewerkschaft leben und weiterhin mehr uxorio leben ?

Frage 1 bezieht sich insbesondere auf Amoris Laetitia 305 und auf Fußnote 351. Während die Note 351 ausdrücklich von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, erwähnt sie weder die geschiedenen und in diesem Zusammenhang wieder verheirateten noch den Haupttext.

Die apostolische Ermahnung von Papst Johannes Paul II., Familiaris Consortio (84), hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, die geschiedenen und zivilisierten Ehegatten zu den Sakramenten wieder aufzunehmen. Es nennt drei Bedingungen:



Die betroffenen Personen können sich nicht trennen, ohne neue Ungerechtigkeiten zu begehen (zum Beispiel können sie für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sein);
Sie nehmen auf sich selbst die Verpflichtung auf, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, das heißt, aufzuhören, zusammen zu leben, als ob sie Ehemann und Ehefrau ( mehr uxorio ) waren, sich von jenen Handlungen enthalten, die den Gatten eigen sind;
Sie vermeiden es, Skandale zu verbreiten (das heißt, sie vermeiden es, den Anschein von Sünde zu erwecken, um die Gefahr zu vermeiden, andere zur Sünde zu verleiten).


Die von Familiaris Consortio, 84, und von den folgenden Dokumenten erwähnten Bedingungen werden sofort vernünftig erscheinen, wenn wir uns daran erinnern, dass die eheliche Gemeinschaft nicht nur auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass sexuelle Handlungen nicht nur eine Aktivität unter anderen sind.

Sexuelle Beziehungen sind für eheliche Liebe. Sie sind etwas so Wichtiges, so gut und so kostbar, dass sie einen bestimmten Kontext erfordern, den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen sich nicht nur die Geschiedenen, die in einer neuen Gewerkschaft leben, enthalten, sondern auch alle, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das Sechste Gebot - "Begehe nicht Ehebruch" - immer jede Art von menschlicher Sexualität behandelt, die nicht ehelicher Art ist, dh jegliche Art von sexuellen Beziehungen, die nicht mit der rechtmäßigen Ehefrau verbunden sind.

Es scheint so zu sein, dass diejenigen der Gläubigen, die von ihrer rechtmäßigen Ehefrau getrennt oder geschieden sind und die eine neue Einheit eingegangen sind, in der sie mit jemand anderem leben, als wären sie Ehemann und Ehefrau, für die Kirche bedeuten würden , durch sie zu lehren übe eine der folgenden Aussagen über die Ehe, die menschliche Sexualität und die Art der Sakramente aus:



Eine Scheidung löst die Eheschließung nicht auf, und die Partner der neuen Gewerkschaft sind nicht verheiratet. Allerdings können Menschen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Umständen legitimerweise sexuelle Intimität ausüben.
Eine Scheidung löst die Eheschließung auf. Menschen, die nicht verheiratet sind, können nicht legal sexuelle Handlungen vornehmen. Die geschiedenen und wiederverheirateten Personen sind legitime Ehepartner und ihre sexuellen Handlungen sind rechtmäßige eheliche Handlungen.
Eine Scheidung löst die Eheschließung nicht auf, und die Partner der neuen Gewerkschaft sind nicht verheiratet. Menschen, die nicht verheiratet sind, können nicht legal sexuelle Handlungen vornehmen, so dass die geschiedenen und zivilisierten wieder Verheirateten in einer Situation der gewöhnlichen, öffentlichen, objektiven und schweren Sünde leben. Die Aufnahme von Menschen in die Eucharistie bedeutet jedoch nicht, dass die Kirche ihren öffentlichen Lebenszustand billigt; Die Gläubigen können sich dem eucharistischen Tisch auch im Bewusstsein der schweren Sünde nähern, und die Absolution im Sakrament der Buße erfordert nicht immer den Zweck, das eigene Leben zu ändern. Die Sakramente sind daher losgelöst vom Leben: christliche Riten und Anbetung sind in einer ganz anderen Sphäre als das christliche sittliche Leben.


Zweifel Nr. 2:

Muss man nach der Veröffentlichung der postsynodalen Ermahnung Amoris Laetitia (304) noch die Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor, 79, von Johannes Paul II ., Basierend auf der Heiligen Schrift und der Überlieferung der Kirche, als gültig ansehen die Existenz absoluter moralischer Normen , die an sich böse Handlungen verbieten und ohne Ausnahme verbindlich sind?

Die zweite Frage betrifft die Existenz sogenannter intrinsisch böser Handlungen. Die Enzyklika Veritatis Splendor von Johannes Paul II. , 79, behauptet, dass man sich als "moralisch böse" gemäß seiner Spezies qualifizieren kann ... die bewusste Wahl bestimmter Verhaltensweisen oder spezifischer Handlungen, abgesehen von einer Betrachtung der Absicht, für die die Wahl getroffen wird Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen dieser Handlung für alle betroffenen Personen. "

So lehrt die Enzyklika, dass es Handlungen gibt, die immer böse sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme binden ("moralische Absolute"). Diese moralischen Absolutheiten sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun sollten. "Töte nicht." "Begehe keinen Ehebruch." Nur negative Normen können ohne Ausnahme binden.

Laut Veritatis Splendor ist es bei intrinsisch bösartigen Handlungen nicht notwendig, Umstände oder Absichten zu erkennen. Sich an eine Frau zu binden, die mit einer anderen verheiratet ist, ist und bleibt ein Akt des Ehebruchs, der als solcher nie zu tun ist, selbst wenn ein Agent dabei möglicherweise wertvolle Geheimnisse von der Ehefrau eines Schurken schöpfen könnte, um das Königreich zu retten ( Was klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film wurde bereits von St. Thomas von Aquinas, De Malo, q. 15, a. 1) in Betracht gezogen . Johannes Paul II. Argumentiert, dass die Absicht (sagen wir "das Reich retten") die Art der Tat nicht ändert (hier: "Ehebruch begehen"), und dass es genügt, die Art der Tat zu kennen ("Ehebruch") zu wissen, dass man es nicht tun muss.



Zweifel Nr. 3:

Nach Amoris Laetitia (301) ist es immer noch möglich zu bestätigen, dass ein Mensch, der gewohnheitsmäßig im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt, wie zum Beispiel derjenige, der Ehebruch verbietet (Matthäus 19: 3-9), sich in einem Ziel befindet Situation der schweren Gewohnheitssünde (Päpstlicher Rat für Gesetzestexte, "Erklärung", 24. Juni 2000)?

In Randnummer 301 erinnert Amoris Laetitia daran: "Die Kirche besitzt eine solide Reflexion über die mildernden Faktoren und Situationen." Daraus lässt sich ableiten, dass "es nicht mehr einfach gesagt werden kann, dass alle in einer" irregulären "Situation leben ein Zustand der Todsünde und der heiligmachenden Gnade beraubt. "

In seiner "Erklärung" vom 24. Juni 2000 versucht der Päpstliche Rat für Gesetzestexte, Canon 915 des Kodex des kanonischen Rechts zu klären, der besagt, dass diejenigen, die "hartnäckig in einer schweren Sünde bestehen, nicht zur heiligen Kommunion zugelassen werden" "In der" Erklärung "des Päpstlichen Rates heißt es , dass dieser Kanon auch für Gläubige gilt, die geschieden sind und die wieder geheiratet haben. Es besagt, dass "schwere Sünde" objektiv zu verstehen ist, da der Abendmahlsminister keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit einer anderen Person zu beurteilen.

Für die "Deklaration" geht es also bei der Frage der Aufnahme in die Sakramente darum, die objektive Lebenssituation einer Person zu beurteilen und nicht zu urteilen, dass diese Person in einem Zustand der Todsünde ist. In der Tat, subjektiv ist er oder sie möglicherweise nicht vollständig zuzurechnen oder gar nicht zuzurechnen.

In ähnlicher Weise erinnert Johannes Paul II. In seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia ( 37) daran, dass "das Urteil über den Stand der Gnade offensichtlich nur dem Beteiligten gehört, da es darum geht, sein Gewissen zu prüfen." Die von Amoris Laetitia erwähnte Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ist in der Lehre der Kirche durchaus begründet.

Johannes Paul II. Besteht jedoch weiterhin darauf, dass "in Fällen von äußerem Verhalten, die der sittlichen Norm ernsthaft, klar und standhaft entgegenstehen, die Kirche in ihrem pastoralen Interesse für die gute Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament steht , kann nicht fehlen, sich direkt beteiligt zu fühlen. "Er wiederholt dann die oben erwähnte Lehre von Canon 915.

Die Frage 3 der Dubia möchte daher klären, ob es auch nach Amoris Laetitia noch möglich ist zu sagen, dass Personen, die gewohnheitsmäßig im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes stehen, wie das Gebot gegen Ehebruch, Diebstahl, Mord oder Meineid, lebe in objektiven Situationen schwerer ernster Gewohnheitssünde, auch wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht sicher ist, dass sie ihren gewohnheitsmäßigen Übertretungen subjektiv zuzurechnen sind.



Zweifel Nr. 4:

Nach den Behauptungen von Amoris Laetitia (302) über " Umstände, die die moralische Verantwortung mildern ", muss man immer noch die Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor, S. 81, von Johannes Paul II. Auf der Grundlage der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche, nach der "Umstände oder Absichten niemals einen Akt, der an sich aufgrund seines Gegenstandes böse ist, in einen Akt verwandeln können, der subjektiv" gut oder vertretbar ist als eine Wahl "?

In Randnummer 302 betont Amoris Laetitia, dass ein negatives Urteil über eine objektive Situation wegen mildernder Umstände kein Urteil über die Zurechenbarkeit oder Schuld des Beteiligten beinhaltet. Die Dubia weisen auf die Lehre der Kirche in Johannes Paul II. Hin Veritatis Splendor, nach dem Umstände oder gute Absichten niemals eine an sich böse Handlung in eine entschuldbare oder sogar gute verwandeln können.

Es stellt sich die Frage, ob auch Amoris Laetitia damit einverstanden ist, dass jede Handlung, die gegen Gottes Gebote verstößt, wie Ehebruch, Mord, Diebstahl oder Meineid, niemals aufgrund von Umständen, die die persönliche Verantwortung mindern, entschuldbar oder sogar gut werden kann.

Haben diese Handlungen, die Tradition die Kirche hat in sich selbst und schweren Sünden genannt schlecht, weiterhin destruktiv und schädlich für jedermann sein, um sie bei der Begehung was auch immer subjektiver Zustand der moralischen Verantwortung, die er sein kann?

Oder könnten diese Handlungen, auf einer Person, der subjektiven Befindlichkeit und in Abhängigkeit von den Umständen und Absichten, nicht mehr schädlich zu sein und lobenswerte oder zumindest verzeihlich werden?



Zweifel Nr. 5:

Nach Amoris Laetitia (303) muss man die Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor, 56, die auf der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche basiert, noch immer als gültig ansehen , was eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und das betont, dass das Gewissen niemals berechtigt sein kann, Ausnahmen von absoluten moralischen Normen zu legitimieren, die intrinsisch böse Handlungen aufgrund ihres Gegenstandes verbieten?

Amoris Laetitia, 303, stellt fest, dass das Gewissen mehr tun kann, als anzuerkennen, dass eine gegebene Situation nicht objektiv den allgemeinen Forderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch mit Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit erkennen, was vorerst die großzügigste Antwort ist, die Gott gegeben werden kann. "Die Dubia bitten um eine Klarstellung dieser Behauptungen, da sie für abweichende Interpretationen anfällig sind.

Für diejenigen, die die schöpferische Idee des Gewissens vorschlagen, können die Vorschriften des Gesetzes Gottes und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder sogar in Opposition sein, während das letzte Wort immer an das Gewissen gehen sollte, das letztendlich über Gut und Böse entscheidet. Nach Veritatis Splendor56 wird "auf dieser Grundlage der Versuch unternommen, sogenannte pastorale Lösungen zu legitimieren, die der Lehre des Lehramts widersprechen, und eine" kreative "Hermeneutik zu rechtfertigen, nach der das moralische Gewissen nicht besteht in jedem Fall durch ein bestimmtes negatives Gebot verpflichtet. "

In dieser Perspektive wird es dem moralischen Gewissen niemals genug sein zu erkennen, "das ist Ehebruch" oder "das ist Mord", um zu wissen, dass dies etwas ist, was man nicht tun kann und nicht tun kann.

Vielmehr müsste man sich auch die Umstände oder die Absicht ansehen, zu wissen, ob diese Handlung schließlich entschuldbar oder sogar verpflichtend sein könnte (Frage 4 der Dubia ). Für diese Theorien könnte das Gewissen zu Recht entscheiden, dass in einem gegebenen Fall Gottes Wille für mich in einer Handlung besteht, durch die ich eines seiner Gebote übertrete. "Begehe nicht Ehebruch" wird nur als allgemeine Norm angesehen. Im Hier und Jetzt und angesichts meiner guten Absichten ist das, was Gott wirklich von mir verlangt, Ehebruch zu begehen. Unter diesen Bedingungen sind Fälle von tugendhaftem Ehebruch, rechtmäßigem Mord und obligatorischem Meineid denkbar.

Dies würde bedeuten, das Bewusstsein als eine Fähigkeit zu begreifen, autonom über Gut und Böse und Gottes Gesetz zu entscheiden, als eine Last, die willkürlich auferlegt ist und die manchmal unserem wahren Glück entgegengesetzt sein könnte.

Das Gewissen entscheidet jedoch nicht über Gut und Böse. Die ganze Idee einer "Gewissensentscheidung" ist irreführend. Der richtige Akt des Gewissens ist zu urteilen und nicht zu entscheiden. Es sagt: "Das ist gut." "Das ist schlecht." Diese Güte oder Schlechtigkeit hängt nicht davon ab. Es erkennt und anerkennt das Gute oder Schlechte einer Handlung, und um dies zu tun, dh um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist von Natur aus abhängig von der Wahrheit.

Gottes Gebote sind eine willkommene Hilfe für das Gewissen, um die Wahrheit kennen zu lernen und damit wahrlich zu richten. Gottes Gebote sind der Ausdruck der Wahrheit über unser Wohl, über unser eigenes Sein, und enthüllen etwas Entscheidendes darüber, wie wir das Leben gut leben können. Auch Papst Franziskus drückt sich in diesen Worten aus, als in Amoris Laetitia 295: "Das Gesetz ist selbst ein Geschenk Gottes, das den Weg weist, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme."

Übersetzung von den Kardinalunterzeichnern.
Edward Pentin ist der Rom-Korrespondent des Registers.
http://www.ncregister.com/blog/edward-pe...amoris-laetitia
http://www.ncregister.com/blog/edward-pe...rom-its-critics



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