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  • 03.08.2018 00:09 - Im Bistum Passau gibt es Probleme bei der Umsetzung von Summorum Pontificum. Nicht zum ersten Mal
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Im Bistum Passau gibt es Probleme bei der Umsetzung von Summorum Pontificum. Nicht zum ersten Mal. Im Bild: Der Passauer Dom.



(Passau) Das Motu proprio Summorum Pontificum stellt ein für die Weltkirche verbindliches Gesetz dar. Doch elf Jahre nach seinem Inkrafttreten gibt es noch immer Bischöfe, die es mißachten.

An einem bekannten niederbayrischen Wallfahrtsort bildete sich eine Gruppe von Gläubigen mit dem Wunsch einer Heiligen Messe in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus. Die Größe der Gruppe erfüllte mit rund 30 Gläubigen alle nötigen Voraussetzungen, die im Motu proprio genannt werden.

Der für die Wallfahrtskirche zuständige Kirchenrektor aus dem Paulinerorden wurde informiert und war damit einverstanden, daß ein von den Gläubigen vorgeschlagener Priester die Heilige Messe in der überlieferten Form zelebriert.

Der Paulinerorden ist ein polnischer Männerorden, dessen Mutterhaus sich in Tschenstochau befindet. Im Bistum Passau verfügt er über zwei Klöster. Seit 2002 betreut er die berühmte Wallfahrtskirche Maria Hilf ober Passau. Seit 2014 auch die bekannte Wallfahrtskirche am Gartlberg.

Vorerst sollte einmal im Monat eine Meßfeier stattfinden. Zwei Monate hintereinander konnte es auch tatsächlich so geschehen.

„Eine wohl mißgünstige Person muss dies der Diözesanleitung von Passau mitgeteilt haben“, heißt es in einer der Redaktion vorliegenden Zuschrift.

Die Bistumsleitung ordnete das Ende dieser Meßzelebrationen an. Der Wallfahrtsort habe kein Meßort für den überlieferten Ritus zu werden. Der Kirchenrektor dürfe die Kirche nicht mehr für die Zelebration zur Verfügung zu stellen. Andernfalls wurde dem zuständigen Ordenspriester offenbar mit Maßnahmen gedroht.

Ein Gespräch mit den Gläubigen, die eine Heilige Messe in der überlieferten Form wünschen, wurde von der Diözesanleitung nicht gesucht. Sie wurden, wie es n der Zuschrift heißt, „nicht berücksichtigt“.

Dabei spricht das verbindliche Motu proprio Summorum Pontificum eine klare Sprache:

Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen.

Es ist nicht das erste Mal, daß im Bistum Passau die Umsetzung des Motu proprio von Benedikt XVI. behindert wird. Es ist der überlieferte Ritus, der auch mehr als Jahrzehnt nach Inkrafttreten von Summorum Pontificum stört.

Mit der Frage befaßte Fachleute empfehlen, wo immer Probleme mit der Umsetzung von Summorum Pontificum auftreten, sich an die zuständige Päpstliche Kommission Ecclesia Dei in Rom zu wenden. Die Kommission arbeitet effizient und zügig.
https://www.katholisches.info/2018/08/bi...rum-pontificum/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons




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