IGFM über Menschenrechtsverbrechen im Iran
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Veröffentlicht: 30. August 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: deutschland, Diktatur, EU, Frauen, IGFM, Iran, islamische Republik, Menschenrechte, Regime, Sanktionen, Unterdrückung, Wirtschaft |Hinterlasse einen Kommentar Sanktionen müssen die Stützen des Regimes treffen Die Angst vor wirtschaftlichen Einbußen im Handel mit dem Iran drängt die katastrophale Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik IRAN immer weiter in den Hintergrund, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).
„Die EU darf das Folterregime der Mullahs nicht verharmlosen. Rund 80 Millionen Iraner leiden unter der Schreckensherrschaft dort. Diesen Menschen sollte sich die EU zuwenden. Sie dürfen für die Verbrechen des Systems, das sie selbst knechtet, nicht auch noch zusätzlich in den wirtschaftlichen Ruin gestürzt werden“, fordert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.
„Die Bürger Irans ins Elend zu zwingen, um sie zu einer Revolution gegen das Terrorregime zu drängen, ist unmenschlich“, erklärt die IGFM weiter.
Pressekonferenz mit Friedensnobelpreisträgerin Ebadi
Auf einer Pressekonferenz in Berlin mit der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi unterstrich die IGFM, dass die Menschenrechtsverletzungen und Vertragsbrüche des Iran-Regimes Konsequenzen erfordern. Die Europäische Union würde sonst jede Glaubwürdigkeit verlieren.
Die Sanktionen müssten aber „smart“ sein und gezielt die Stützen des Regimes treffen, z.B. Unternehmen in den Händen der Islamischen Revolutionsgarden. Undifferenzierte, flächendeckende Wirtschaftssanktionen träfen die Falschen, nämlich besonders die einfachen iranischen Bürger.
Nach Überzeugung der IGFM zeigt die Führung der Islamischen Republik seit Jahren, dass sie bereit ist, ihren Bürgern alles zuzumuten, wenn es um den Machterhalt im eigenen Land und den Machtausbau in den Nachbarländern geht. Die IGFM fordert, dass Bundesregierung und EU von der Iranischen Regierung konsequent die Einhaltung bereits bestehender Verträge verlangen.
Als Beispiel verweist die IGFM auf die international bekannte Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh. Das Europäische Parlament zeichnete sie für ihren mutigen Einsatz für Verfolgte mit dem Sacharow-Preis für Geistige Freiheit aus.
Am 13. Juni 2018 verhafteten sie die Behörden der Islamischen Republik ohne Vorwarnung. In ihrer Abwesenheit, ohne ihr Wissen und ohne Möglichkeit zur Verteidigung verurteilte ein islamisches Revolutionsgericht sie zu fünf Jahren Gefängnis. Sotoudeh ist IGFM-Kuratoriumsmitglied. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation fordert das Europäische Parlament und die Bundesregierung dazu auf, sich für ihre umgehende Freilassung einzusetzen.
Hintergrund-Infos:
„Steinzeitliches Rechtssystem“ und Willkür Der Iran verfügt nach Auffassung der IGFM über eine breite, sehr gebildete und liberale bürgerliche Mittelschicht. Technologisch ist der Iran enorm entwickelt – doch das Rechtssystem, mit dem islamische Geistliche über das Land herrschen, erscheint dagegen „steinzeitlich“. Bei der „Reform“ des Strafrechts im Jahr 2012 hatten konservative Geistliche wie der oberste „Führer“ Khamenei selbst darauf bestanden, dass Strafen wie die Steinigung und sogar die Kreuzigung im Strafrecht verbleiben. Die Situation bei Frauenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit ist nach Ansicht der IGFM „grotesk“.
Keine demokratische Teilhabe
„Die Verfassung der Islamischen Republik haben sich schiitische Geistliche für ihre eigene Herrschaft auf den Leib geschneidert. Mit dieser Verfassung sitzen die Hardliner am längeren Hebel. „Von demokratischer Teilhabe und Kontrolle kann keine Rede sein. Bei jeder Wahl werden aus hunderten Bewerbern nur eine Handvoll handverlesene, regimetreue Kandidaten überhaupt zugelassen. Wird der Favorit des „Führers“ letztlich nicht „gewählt“, antwortet die Islamische Republik mit offener Gewalt. Die Favoriten der gefälschten Präsidentenwahl von 2009 stehen bis heute unter Hausarrest – ohne Anklage, ohne Verfahren und ohne Kontakt zur Öffentlichkeit“, kritisiert die IGFM. Dabei hat der iranische Präsident nur sehr begrenzte Entscheidungsspielräume. Der eigentliche Machthaber ist der „Führer“ Ayatollah Khamenei – er ist auf Lebenszeit im Amt und wird von islamischen Geistlichen und nicht vom Volk gewählt.
Verfolgung christlicher Konvertiten Nichtmuslime werden in der Islamischen Republik systematisch diskriminiert. Angehörigen „geschützter Religionen“ – Christen, Juden und Zoroastrier – wird ein Existenzrecht „gewährt“. Andersgläubige, Atheisten und Christen, die früher Muslime waren, sind praktisch rechtlos. Beispielhaft nennt die IGFM einen der international bekanntesten christlichen Gefangenen im Iran: Pastor Youcef Nadarkhani. Ein islamisches Revolutionsgericht verurteilte den ehemaligen Muslim im Jahr 2010 ganz offen wegen „Abfall vom Islam“ zum Tode. Nur durch internationale Proteste kam er im Jahr 2012 frei. Im Juni 2017 ist er wegen seiner erfolgreichen Gemeindearbeit zusammen mit drei weiteren Gemeindeleitern erneut verurteilt worden: zu 10 Jahren Haft und zwei Jahren Verbannung. „Nur die Aufmerksamkeit der Welt hält diese Menschen am Leben“, erklärt die IGFM.
Dazu gehört auch der Einsatz von deutschen Abgeordneten wie CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer: „Pastor Nadarkhani macht lediglich von seinem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch. Die Religionsfreiheit ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten und spielt für die CDU eine ganz besondere Rolle. Daher habe ich gerne die Patenschaft für Youcef Nadarkhani übernommen, als sie mir von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte angetragen wurde. Ich fordere die iranische Führung auf, Pastor Youcef Nadarkhani umgehend aus der Haft zu entlassen.“
Systematische Entrechtung von Frauen
Nach Ansicht der IGFM ist vielen Europäern nicht klar, in welchem Ausmaß Frauen und Mädchen nach dem islamischen Recht diskriminiert und entrechtet werden. Nach der im Iran geltenden Scharia haben Ehemänner „das Recht“, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser „Rechts“-Auffassung kann es Vergewaltigungen in der Ehe „nicht geben“. Auch häusliche Gewalt werde im Iran mit Verweis auf den Koran und islamische Überlieferungen gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen – wenn er „Ungehorsam fürchte“. Nach islamischem Recht stellten Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar. Gleichzeitig könnten muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Komme es zum Rechtsstreit, so gelte – mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb so viel wie die eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen.
Besonders alarmierend ist die Verheiratung sehr junger Mädchen. Das reguläre Mindestheiratsalter für Mädchen liegt theoretisch bei 13 Jahren. Doch die Verheiratung noch jüngerer Mädchen ist nach Angaben der IGFM in der Islamischen Republik möglich und gängige Praxis. Notwendig ist lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung, die problemlos erhältlich ist.
Weitere Infos zu Menschenrechten im Iran: http://www.menschenrechte.de/ir
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