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Irrtum: Die Homosexualitätsexegese von Pater Ansgar Wucherpfennig BIBEL UND KIRCHE ZU HOMOSEXUELLEN 27. Oktober 2018
Der Fall des Jesuiten Ansgar Wucherpfennig und seine irrige Homosexualitätsexegese. Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
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Der vatikanische Einspruch gegen die Wahl des Neutestamentlers und Homosexuellensegners Ansgar Wucherpfennig zum Rektor der Frankfurter Jesuitenhochschule hat gegensätzliche Positionen offengelegt.
Die kirchliche Lehr-Überlieferung ist klar und unmissverständlich
Homosexuelle Handlungen entsprechen ihrer Natur nach nicht der geschöpflichen Ordnung, in der Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat – zur gegenseitigen Liebe und Weitergabe des Lebens als Teilnahme an seinem Schöpfungswerk. In homosexuellen Beziehungen kann sich weder die affektive und geschlechtliche Ergänzungsbedürftigkeit des Menschen ausdrücken noch im Geschlechtsverkehr die Offenheit für neues Leben. Deshalb gibt es nach katholischer Lehre „keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinne“. Neben der Beurteilung von homosexuellen Handlungen als ungeordnet bleibt der kirchliche Grundsatz bestehen, die sündigenden Personen nicht zu verurteilen. Homosexuelle verdienen den gleichen personalen Respekt wie jeder andere Mensch.
Überhebliche Unduldsamkeit gegen die kirchliche Lehre
Der Jesuit Wucherpfennig strebt mit seiner Neulehre zur positiven Bewertung von homosexuellen Handlungen ausdrücklich an, „die kirchliche Lehre zu ändern“. Sein Jammern, er habe doch nur einen Diskussionsprozess über Lehrfragen anstoßen wollen, ist nicht glaubwürdig. Nach eigenen Worten hat er schon seit Längerem homosexuellen Paaren den kirchlichen Segen erteilt. Offensichtlich wollte er gar nicht erst das Ergebnis der angestoßenen Debatte abwarten, sondern selbstermächtigend wider die Disziplin der Kirche handeln. Ein unduldsamer Ton der Rechthaberei findet sich auch bei den Unterstützern des Jesuiten.
Der Provinzial der deutschen Jesuitenprovinz greift frontal und abschätzig die kirchliche Lehre an: „Die verschwurbelte Rede der Kirche über Homosexualität funktioniert schon lange nicht mehr und ist auch in der Sache obsolet“. Die Kasseler Bibelwissenschaftlerin Ilse Müllner behauptet: Aus der einschlägigen Passage des Römerbriefs zu Homosexualität Handlungsanweisungen für heute abzuleiten, das „geht einfach gar nicht“. Bei ihrer Forderung nach Kontextualisierung der Paulusstelle verlangt sie kategorisch: So wie ich es mache, „müssen wir die Bibel lesen und nicht anders“. Mit ihren selbstherrlichen Beiträgen disqualifizieren sich Ansgar Wucherpfennig und seine Unterstützer für eine seriöse Debatte zur biblisch-moralischen Bewertung der Homosexualität.
Schwule Spiritualität von der theologischen Homo-Lobby
Pater Wucherpfennig hat einer FAZ-Journalistin erzählt, wie er als Homosexuellenseelsorger zu seiner Kehrtwende gegen die kirchliche Lehre kam. Nach vielen Gesprächen mit einem aus der Kirche ausgetretenen Homosexuellen sei er zu der Erkenntnis gekommen: Nicht der Mann mit gleichgeschlechtlicher Sexualpraxis sollte sich ändern – z. B. seine Neigung nicht auszuleben –, sondern die Kirche müsse ihre Lehre ändern. Als Frucht der Gespräche hat der Homosexuelle von Wucherpfennig inzwischen gelernt, theologische Positionen zur Rechtfertigung seiner homosexuellen Lebensform zu nutzen: „Gott hat mich mit dem (gleichgeschlechtlichen) Verlangen geschaffen“ (FAZ 4. 5. 2017). Nach dieser Behauptung wäre Homosexualität Teil der göttlichen Schöpfungsordnung. Doch das ist eine sakrilegische Anmaßung, den Schöpfer selbst für das homosexuelle Begehren verantwortlich zu machen. Im Übrigen ist auch die säkulare Grundlage für diese theologische Aussage falsch. Denn Homosexualität ist nicht genetisch determiniert und damit keine Dimension der menschlichen Natur.
Neben der Homosexualisierung der Schöpfungsordnung entwickelte die theologische Homo-Lobby weitere Elemente einer schwulen Spiritualität, um gleichgeschlechtliche Aktivitäten von Katholiken und Klerikern zu rechtfertigen. Der italienische Callboy Francesco Mangiacapra hat von seinen 40 Klerikerkunden Stellungnahmen protokolliert, wie katholische Priester Gott für ihr schwules Leben instrumentalisieren. Auf die Frage, wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten, unmittelbar nach der hl. Messe noch in der Sakristei mit homosexuellen Handlungen zu beginnen, sagten sie: Sie liebten Jesus dafür, dass er ihr schwules Leben und Handeln verstehen würde – eine ebenfalls sakrilegische Vereinnahmung Jesu Christi als Schwulenversteher. Die Frankfurter Projektgemeinde „schwul + katholisch“ feierte ihr zehnjähriges Bestehen unter dem Motto: „Der Herr ist mein Hirte – und weiß, dass ich schwul bin“.
Jesuitischer Ungehorsam gegenüber Lehre und Disziplin der Kirche
Im Dezember 2015 erweiterte der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz das Angebot für Schwule und Lesben, um Homosexualität mitten in kirchliche Praxis und Lehre zu implementieren. Er betonte dabei, dass die kirchliche Lehre für Homosexuelle „schwer erträglich“ sei. Daher müsse die Kirche in ihrer Position zur Homosexualität „Selbstkritik zulassen“. Noch deutlicher wurde der als Frontmann bestellte Homosexuellenversteher Wucherpfennig. Der gab als Ziel seiner Strategie an, „dass sich mit der Offenheit für Schwule auch die Kirche verändern wird – bis ins Verständnis ihrer Lehre hinein“. Im Klartext heißt das, die kirchliche Lehre müsste sich an die „Wirklichkeit“ der gelebten Homosexualität anpassen, also das Faktische zum Maßstab ihrer Norm machen. Für die kirchliche Praxis legte Wucherpfennig die folgende Handlungslinie fest: Er selbst und andere Priester hätten Homo-Paaren „seit vielen Jahren in der katholischen Kirche den Segen Gottes zugesprochen“. Das wollten sie auch weiterhin so halten, „um Schwulen die Möglichkeit einer Identitätsfindung innerhalb der Kirche zu eröffnen“. Man habe aber die kirchliche Segnung homosexueller Paare nur heimlich vorgenommen, um die offizielle „kirchliche Öffentlichkeit nicht zu überfordern“. Mit diesen Worten räumt der Jesuit ein, es auf einen Bruch mit der kirchlichen Disziplin und Lehre angelegt zu haben.
Deshalb ist seine vorgebrachte Aufregung in der aktuellen Auseinandersetzung fehl am Platz, wenn der Vatikan ihm jetzt die Konsequenzen seines unjesuitischen Ungehorsams präsentiert. Ebenso unangebracht ist der von Pater Wucherpfennig vermittelte Eindruck, als wenn er nur wegen der Auslegung einer Römerbriefpassage vom Vatikan diszipliniert worden wäre. In Wirklichkeit verfolgt er seit drei Jahren die Strategie, Lehre und Praxis der Kirche zu Homosexualität nach seinen persönlichen Ansichten grundlegend zu verändern. Die Neuinterpretation der einschlägigen Bibelstellen kann man dann als interessengeleitete Folge seiner Agenda annehmen.
Doppeldeutige Papstäußerungen
Dabei beruft sich Wucherpfennig auch auf die „vergleichsweisen liberalen Äußerungen von Papst Franziskus zum Umgang mit Schwulen und Lesben“. Darauf habe er sich „verlassen“ und könne deshalb nicht nachvollziehen, warum er jetzt ausgerechnet vom Vatikan „ausgebremst“ werde. Tatsächlich scheint Papst Franziskus die schwule Selbstrechtfertigungsspiritualität in Namen der Gottsuche zu akzeptieren. Das könnte man aus seinem umstrittenen Satz lesen: „Wenn eine Person schwul ist und den Herrn mit gutem Willen sucht – wer bin ich, um ihn zu richten?“ Jedenfalls verbreiten progressive und homosexualistische Kirchenkreise, der Papst würde Akzeptanz von schwuler Lebensführung verkünden. Solche Parolen tragen Katholiken auf gay-pride-Paraden und homo-freundliche Kleriker unterstützen sie dabei. Wie bei anderen geschickt formulierten, aber doppeldeutigen Aussagen des Papstes enthält auch diese Wort nur die halbe Wahrheit. Denn Franziskus hatte mit seiner Sentenz nur den ersten Teil einer altkirchlichen Regel wiedergegeben, dass man Menschen/Sünder/Homosexuelle nicht verurteilen darf. Das schließt aber den zweiten Teil der christlichen Maxime ein, das sündige Handeln zu verabscheuen. Den Sünder lieben und die Sünde hassen!, heißt die Kurzformel, nach der Jesus die Ehebrecherin behandelte: Ich verurteile dich nicht. Aber sündige fortan nicht mehr!
Die Ablehnung der Sünde wird in der heutigen kirchlichen Verkündigung vielfach unterschlagen – und so machte es auch Franziskus mit seinem Teilzitat. Das ist ihm vorzuwerfen, in der Bewertung von Homosexualität nicht in Klarheit und Wahrheit die ganze biblisch-katholische Lehre zu verkündigen. Aber selbst aus seiner missverständlichen Aussage zur Nicht-Verurteilung von homosexuellen Sündern kann jedenfalls nicht auf seine Akzeptanz von sündigem homosexuellem Handeln geschlossen werden. Das ergibt sich aus dem Rede-Kontext. Franziskus sagte den obigen Satz auf der fliegenden Pressekonferenz nach dem Weltjugendtag in Rio. Dort wurde er nach dem Prälaten Ricca gefragt, der in seinem Nuntiaturamt jahrelang als schwuler Kleriker aufgefallen und trotzdem kurz vorher befördert worden war. Der Papst bewertete dessen zahlreiche Homo-Affären als „Jugendsünden“ und später noch einmal als „Sünden“. Danach deutete er an, dass Mons. Ricca sich von seiner schwulen Lebensweise gänzlich abgewandt sowie seine Sünden bereut und gebeichtet hätte. Demnach würde Franziskus Homo-Handlungen als Sünden einstufen, von denen er explizit Abkehr und Reue erwartet, ohne den homosexuellen Sünder richten zu wollen. Erst nach der Umkehr aus seinem sündigen Vorleben konnte der Papst den verlorenen Homo-Sohn der Kirche wieder in die vatikanische Dienstgemeinschaft aufnehmen.
Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass der Papst kurz darauf zum Thema Homosexuelle eine ganz andere Richtung einschlug: „Wenn einer gay/schwul ist (…), dürfen diese Menschen nicht an den Rand gedrängt werden, sie müssen in die Gesellschaft integriert werden.“ Man erkennt in diesem Diktum die Linie des achten Kapitels von Amoris laetitia wieder, nach der Katholiken in ehebrecherischen Verhältnissen ohne Buße und Umkehr voll in die Gemeinde integriert werden sollen – einschließlich des Empfangs der hl. Kommunion. Leider verwickelt sich der Papst des Öfteren in solche widersprüchliche Reden, in denen er mit Halbwahrheiten und Doppeldeutigkeiten zur kirchlichen Lehre den katholischen Glauben und die Gläubigen verwirrt.
Spekulationen und Projektionen zu einem Paulustext
Was ist nun von der Neuinterpretation der Bibelstelle aus dem Römerbrief zu halten, die Pater Wucherpfennig als „zum Teil missverständlich formuliert“ bezeichnet? Der Apostel Paulus bezieht sich in Röm 1, 18–32 auf die sittliche Verwahrlosung der römisch-hellenistischen Kultur als Folge der heidnischen Kulte, wenn er von „Bosheiten“ und „schmählichen Leidenschaften“ schreibt: „Die Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen und ebenso ließen auch die Männer vom natürlichen Verkehr mit der Frau und entbrannten in ihrer Gier zueinander. Männer betreiben an Männern das Schandbare und empfangen den ihrer Verirrung gebührenden Lohn.“ Anschließend wird diese „Unzucht“ in einen allgemeinen Lasterkatalog von Habsucht, Verleumdung, Streitsucht, Mord etc. eingeordnet.
Wucherpfennig und andere gleichgesinnte Exegeten behaupten, aus dieser Stelle dürfte nicht die Ablehnung von allen Formen homosexueller Handlungen als schwere sündhafte Verirrung gelesen werden. Sie begründen das mit dem historischen Kontext: In der hellenistischen Welt seien homosexuelle Beziehung immer oder vorwiegend zu Machtverhältnissen verkommen, etwa indem der Herr seine Sklaven sexuell ausgebeutet habe oder Männer sich Lustknaben hielten. Nur diese sexuellen Unterwürfigkeitsbeziehungen habe Paulus verurteilt, nicht homosexuelle Verhältnisse unter Gleichstehenden. Wucherpfennig meint, Paulus habe mit den erwähnten Stellen schon damals „eigentlich sagen wollen“, was wir auch heute meinen, dass „Liebe eine egalitäre, freie Beziehung sein sollte“. Diese Aussage beinhaltet die Unterstellung, der Apostel hätte homosexuelle Beziehungen ohne Machtgefälle, also zwischen gleichgestellten Römern, als sittlich erlaubt angesehen.
Für diese Sichtweise müsste der Interpret Belege oder mindestens Anhaltspunkte in den Paulusbriefen finden – aber die gibt es nicht. Darüber hinaus sind Wucherpfennigs Formulierungen höchst problematisch: Die Behauptung, ein hinter dem Text stehendes, eigentliches Wollen des Autors erkennen zu können, ist reine Spekulation. Wissenschaftler können Bedeutungen von Aussagen nur aus Text und Kontext erschließen. Darüber hinaus verrät die Wortwahl von egalitärer Beziehung, dass Wucherpfennig eine moderne Auffassung der westlichen Aufklärung in den antiken Text zurückprojiziert beziehungsweise dem Textautor unterschiebt. Auch diese Methode entspricht nicht einem wissenschaftlichen Ansatz im Umgang mit Texten der Bibel und anderer antiker Literatur.
Weitere Kritikpunkte
▪ Eine weitere Argumentation von P. Wucherpfennig lautet: Paulus spreche nicht von Liebe, sondern verurteile allein „die gleichgeschlechtliche Begierde und schmähliche Leidenschaften“. Wirkliche Liebe unter Homosexuellen habe der Apostel nicht abgelehnt, sondern „eigentlich“ gewollt, auch wenn er das nicht explizit sage. Doch kann man ein Lehrelement – in diesem Fall die sittliche Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Liebesbeziehungen – auf die „imaginäre konzeptuelle Auslassung“ im Römerbrief begründen? Eine Analogie macht den Irrtum diese Ansatzes deutlich: Paulus spricht in der Reihe von Bosheiten auch von Mord, der als Tötungsakt aus niedrigen Motiven definiert ist. Aus der paulinischen Nicht-Erwähnung von Euthanasie, die aus Mitleid oder Sorge begangen wird, auf eine positive Bewertung dieses Tötungsdeliktes schließen zu wollen, wäre offensichtlich ein unzulässiges Interpretationskonstrukt – so der Neutestamentler Anthony Giambrone OP (DT 25. 10. 18).
▪ Eine Interpretationsthese kann im wissenschaftlichen Rahmen nur positiv aus dem Text oder Kontext begründet werden. In der anstehenden Frage haben die alttestamentlichen Schriften für Paulus eine herausragende Bedeutung. Die zahlreichen Texte aus der Zeit des zweiten Tempels bestätigen den Schluss, dass Paulus – in der jüdischen Tradition stehend – alle Formen sexueller Praktiken zwischen Personen gleichen Geschlechts als schwere sündhafte Verirrung ansieht.
▪ Neutestamentler wollen der Kirche verbieten, aus der allgemeinen Verurteilung von homosexuellen Beziehungen im Römerbrief allgemeine Normen zu Homosexualität abzuleiten. Das sei biblizistisch oder gar fundamentalistisch, die Weisungen des Apostels Paulus so zu nehmen, wie sie im Text stehen. Man müsse durch historische Kontextualisierung den Hinter-Sinn der vordergründigen Paulusworte herausarbeiten. Und der bestehe allein in der Verurteilung der damals verbreiteten sozialen Machtverhältnisse bei Homo-Beziehungen.
Wenn man allerdings methodisch sauber den Schriftkontext heranzieht, dann ergibt sich überraschenderweise ein ganz anderes Bild, nämlich die Bestätigung, dass es sich bei den Paulusaussagen tatsächlich um allgemeine Normaussagen handelt: Der Apostel begründet im folgenden Kapitel Röm 2 seine Bewertung der Homosexualität als Verirrung mit dem Naturrecht, das den Heiden als sittliche Normen „ins Herz geschrieben ist“. Auf diesem Hintergrund kann er den Verkehr zwischen Mann und Frau als „natürlich“ charakterisieren, homosexuelle Beziehungen zwischen Frauen bzw. Männern aber als „widernatürlich“ verurteilen. Diesem paulinischen Begründungsansatz folgt die katholische Lehre.
▪ Wenn es Paulus nur um Kritik an den Machtverhältnissen bei homosexuellen Beziehungen gegangen wäre, dann hätte er das ebenfalls bei dem in der Antike verbreiteten patriarchalischen Machtgefälle im Mann-Frau-Verhältnis tun müssen. Der Apostel macht aber das Gegenteil. Er bestätigt im Epheserbrief 5,22 die damals übliche Untertänigkeit der Ehefrau unter den Mann, auch wenn in seinen Ermahnungen zur gegenseitigen Liebe eine tendenzielle Gleichheit in Christo herauszulesen ist. Übrigens wird aus den weiteren Ausführungen Paulus’ zur Liebe zwischen Mann und Frau in Bezug zu Christus und der Kirche klar, dass homosexuelle Liebe niemals in Analogie zur christlichen Ehe stehen kann – „auch nicht im weitesten Sinne“ durch Segnung der Paarbeziehung.
▪ Nach Gal 3,26ff stehen alle auf Christus Getaufte nicht mehr unter dem Thora-Gesetz. Für die durch Kreuz und Taufe Erlösten gilt deshalb nicht mehr ihr Stand als Jude oder Hellene, Freier oder Sklave, Mann oder Frau. Diese Argumentation sowie der Rückgriff auf die Schöpfung aller Menschen haben in der historischen Wirkungsgeschichte die hellenistischen Standesunterschiede aufgelöst. Aus dem Christentum kamen die Impulse zur Abschaffung der antiken Sklaverei und die Rechtsgleichheit von Mann und Frau etwa in den kirchlichen Eheregelungen. Gleichwohl hielt Paulus zu seiner Zeit in seinen Schriften an den hergebrachten Untertänigkeitsverhältnissen der Sklaven (im Brief an Philemon) und der Frauen (wie oben gezeigt) fest, forderte aber von den Herren und Männern christliche Liebe. Auch unter diesem Kontextgesichtspunkt widerspräche es der Schriften-Logik des Apostels, nur das soziale Machtgefälle in homosexuellen Beziehungen zu kritisieren und ansonsten den widernatürlichen Verkehr zu erlauben.
▪ Bei den übrigen Punkten des paulinischen Lasterkatalogs gilt auch nicht eine sittliche Unterscheidung bei Bosheiten, insofern sie an Untergebenen oder an Gleichgestellten begangen wurden. Der Dominikaner Giambrone fasst sein Urteil so zusammen: „Die weitaus zwingendere Lesart ist, dass Paulus’ Rede über Gleichgeschlechtlichkeit nicht auf missbräuchlichen Formen einer sozialen Unterordnung abzielt, sondern auf diejenigen Arten sexueller Unordnung, die wesentlich durch ihren gleichgeschlechtlichen Charakter definiert sind.“
▪ Schließlich spricht die frühchristliche Moralpraxis dafür, dass die ersten Christengenerationen in der paulinischen Lehrtradition standen und sie damit bestätigten: In den frühen Christengemeinden galten homosexuelle Handlungen grundsätzlich als sündhafte Vergehen. Nicht nur bei Homosexualität, sondern in allen Dimensionen der Sexualität und Reproduktion setzten die Grundsätze der frühen Christen einen scharfen Gegensatz zu den römisch-hellenistischen Auffassungen: Gegenüber der laxen römischen Praxis bei Ehebruch und Wiederverheiratung standen Exkommunikation und lange Bußzeit für ehebrecherische Christen. Abtreibung von ungeborenen und Aussetzung von behinderten Kindern war bei den Christen geächtet, im hellenistischen Kulturraum dagegen ethisch legitimiert. Die frühen Christen passten sich in sexualethischen Fragen nicht an die sie umgebende Gesellschaft an. Daran hatte die verschiedenen Paulustexte maßgeblichen Anteil.
Resümee:
Die Römerbriefstelle 1, 18–32 ist in ihrer Bewertung von homosexuellen Handlungen als widernatürliche Verirrung klar und unmissverständlich formuliert. Der Kontext im Römerbrief und in anderen Paulusbriefen bestätigt, dass der Apostel hier eine allgemeine, auf Naturrecht und Schöpfungsordnung gegründete Weisung gibt, der die Kirche seit 2000 Jahren als Norm folgt. Für die Meinung von P. Ansgar Wucherpfennig und anderen Neutestamentlern, dass Paulus nur das soziale Machtgefälle in homosexuellen Beziehungen oder gleichgeschlechtliche Begierden verurteilt, ansonsten aber zu homosexuellem Verkehr unter Gleichen keine Einwände gehabt hätte, gibt es im Paulustext und seinen Kontexten keine Anhaltspunkte und erst recht keine Belege. Daher sollten P. Wucherpfennig und andere katholischen Neutestamentler ihre Spekulationen über angeblich missverständliche Formulierungen, hintersinnige Textbedeutungen und unbelegbare Interpretationen einstellen, um zu seriöser wissenschaftlicher Exegese zurückzukommen.
Text: Hubert Hecker Bild: LifeSiteNews/Youtube/Hessenschau/Wikicommons (Screenshot mit Montage)
https://katholisches.info/2018/10/27/irr...-wucherpfennig/ + https://it.aleteia.org/category/news/
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