Blog Kategorien
Beliebteste Blog-Artikel
Blog empfehlen
Neueste Blog-Artikel
Letzte Kommentare der Blogs
-
schockierend, auf welchen Wurzeln "Glaube" errichtet wurde - und wird! Gläubige werden unwissend von Wissenden (!) mit ihren von der Kirche gewohnten Handlungen in den Anti-Bezug, nämlich Satan unterstellt. Wer das trotz besseres Wissensangebot wie diese Website hier noch immer leugnet, leidet unter kognitiver Dissonanz. Und: nur weil viele Vieles tun, muss es nicht das Richtige sein. Die Wahrhe...
von in Statue des alten Gottes des Ki...
-
Video Eucharistic Miracle vom WJT 2005 in Köln habe ich wieder hochgeladen.
von in Hostienwunder....Wir sind geko...
-
Hallo, voerst mal danke für den Beitrag, liebe Leute, Freunde, Gott ist keine Religion, und Gott hat keine Religion, Die Bibel ist das Wort Gottes, das lebendige Wort Gottes, und manchen Menschen hat es Gott, ans Herz gelegt, .... Die Schöpfung, liebe Leute, ist um uns, im sichtbaren, sowie unsichtbaren .... Beispiel: Die Luft, liebe Leute, Freunde, ist nicht sichtbar, und doch ist sie da, ...
von in Statue des alten Gottes des Ki...
-
Vielleicht sollten Sie sich den Film wenigstens einmal ansehen, bevor Sie so einen Schwachsinn schreiben. Die vermeintlich "böse Nonne" die in der Vorschau auftritt, ist in Wahrheit ein Dämon, der nur in dieser Gestalt auftritt um den christlichen Glauben zu verhöhnen. Auch alles weitere was Sie schreiben sind nur unwahre Behauptungen, nichts weiter als Vorurteile die Sie, aufgrund von ein paar au...
von in Warner Bros. zeigt das religiö...
-
Ich werde dem großen Dr. Ogundele für immer zu Dank verpflichtet sein, dass er meine zerbrochene Ehe repariert hat, nachdem mein Mann mich für 6 Monate wegen seiner Geliebten verlassen hat. Meine Namen sind Anny Philips. Ich habe nie an Zauber geglaubt, bis mein Freund mich Dr. Ogundele vorstellte. Zuerst war ich skeptisch, weil ich viele Male von einem anderen falschen Zauberwirker betrogen worde...
von in Botschaft von Papst Franziskus...
Die aktivsten Blogs
Kategorien
|
von esther10
04.05.2016 13:14
|
Causa Freiburg: Trierer Bischof widerspricht Glaubenspräfekt Gerhard L. Müller Veröffentlicht: 21. November 2013 | Autor: Felizitas Küble
Von Felizitas Küble
Am gestrigen Mittwoch, den 20. November 2013, veröffentlichte der „Trierische Volksfreund“ online einen Artikel von Rolf Seydewitz unter dem Titel „Trierer Bischof widerspricht Rom: Ackermann fordert Akzeptanz für Lebenswirklichkeit von Paaren und Familien“.
Es geht dabei um die Endlos-Debatte über geschieden-Wiederverheiratete. Kurien-Erzbischof Gerhard Ludwig Müller (siehe Fotos) hat im Namen des Papstes und unter Berufung auf die bewährte kirchliche Lehre unlängst bekräftigt, daß die Betreffenden nicht zum Tisch des HERRN eingeladen sind.
Da die sog. „Freiburger Handreichung“ insoweit der kirchlichen Verkündigung widerspricht, wurde Erzbischof Zollitsch vom Präfekten der Glaubenskongregation aufgefordert, das für Verwirrung sorgende Dokument zu entsorgen bzw. zurückzunehmen. Zollitsch unternimmt allerdings keinerlei Anstalten in diese Richtung.
Der erwähnte Zeitungsbericht aus Trier beginnt mit den Worten:
„Die Diskussion über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der katholischen Kirche spitzt sich zu. Nach dem Münchner Kardinal Reinhard Marx hat jetzt auch der Trierer Bischof Stephan Ackermann den „Maulkorberlass“ aus dem Vatikan kritisiert.“
Außerdem heißt es weiter:
„Der ehemalige Regensburger Bischof hat jüngst einen entsprechenden Vorstoß der Erzdiözese Freiburg mit deutlichen Worten zurückgewiesen und den Initiatoren vorgeworfen, sie hätten für Verwirrung gesorgt.
Die Reaktionen in einigen deutschen Bistümern fallen allerdings anders aus als von Rom erwartet. Selbst Bischöfe wehren sich gegen die Aufforderung des obersten Glaubenswächters, etwa der Trierer Bischof Stephan Ackermann.
„Der Präfekt der Glaubenskongregation kann die Diskussion nicht einfach mit einer autoritativen Stellungnahme beenden“, sagte Ackermann unserer Zeitung.AL-0005
Weder der Münchner Kardinal Reinhard Marx noch er wollten das katholische Eheverständnis infrage stellen, „aber wir müssen intensiver und ehrlicher die konkrete Wirklichkeit von vielen Paaren und Familien berücksichtigen“, fordert der Trierer Bischof.“
Der Oberhirte von Trier möge es unterlassen, den Eindruck erwecken, als habe er oder sein Amts- und Gesinnungskollege Reinhard Marx das Rad neu erfunden.
Die „konkrete Wirklichkeit von vielen Paaren und Familien“ kennt die katholische Kirche seit Jahrtausenden; immer schon scheiterten Menschen an den göttlichen Geboten und an dem bei der Heirat abgelegten Versprechen ehelicher Treue.
Als die katholische Kirche ihre Botschaft in den ersten Jahrhunderten im Römischen Reich und in der ebenso heidnischen griechischen Welt verkündete, stieß sie mit ihrer auch damals „zeitgeistwidrigen“ Ehe-Lehre auf vielfachen Widerstand.
Also nichts Neues unter der Sonne, die Situation ist seit eh und je im wesentlichen dieselbe. Was sich ebenfalls nicht ändert, ist das göttliche Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen!“ – Christus hat diese Wegweisung vom Sinai bekräftigt und die Ehe sogar als Sakrament in seiner Kirche grundgelegt, wie der hl. Paulus erläuterte.
Es geht also um die Heilighaltung von Gottes Gebot und Christi Sakrament – und da die Kirche des HERRN keine Willkürherrschaft errichten kann und darf, sondern an den Willen des Ewigen gebunden ist, gibt es hier keinen „Spielraum“, auch nicht für kirchliche Würdenträger, ob sie nun in München oder in Trier oder wo auch immer residieren.
HINWEIS: Kritischer Einspruch zu einer weiteren Ackermann-Äußerung siehe dort: http://beiboot-petri.blogspot.de/2013/11...-des-tages.html https://charismatismus.wordpress.com/201...rhard-l-muller/ Fotos: Bischöfliches Presseamt Regensburg
|
von esther10
04.05.2016 13:12
|
Bistum Rottenburg: Auch Bischof Gebhard Fürst legt sich mit dem Vatikan an Veröffentlicht: 24. November 2013 | Autor: Felizitas Küble |
Wie Radio Vatikan am gestrigen Samstag meldete, wollen die deutschen Bischöfe in der Seelsorge für geschieden-Wiederverheiratete eine „Reform“ durchführen:
„Das kündigt der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, an. In Bonn sagte er am Samstag, die Bischöfe würden im Frühjahr Änderungsvorschläge präsentieren.“ 1529 - Kopie (2)
Dergleichen Töne lassen nichts Gutes erahnen, denn eine „Änderung“ bisheriger kirchlicher Positionen läuft auf eine Verwässerung und Verwilderung hinaus – und genau diese Befürchtung bestätigt der Fortgang dieser Nachricht aus Rom:
„Fürst äußerte sich zur vielfach geforderten Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu Kommunion und Beichte. Die deutschen Bischöfe hätten sich seit 2010 intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt und wollten bei ihrer Frühjahrsvollversammlung im März in Münster eine Erklärung dazu verabschieden. Nach dem bereits vorliegenden Entwurf sollten wiederverheiratet Geschiedene im begründeten Einzelfall zu den Sakramenten zugelassen werden. Voraussetzung seien eine persönlich verantwortete Gewissensentscheidung und ein Gespräch mit dem Seelsorger.“
Man reibt sich die Äuglein, denn diese Äußerungen decken sich mit jener umstrittenen „Freiburger Handreichung“, die unlängst von der Glaubenskongregation unter Erzbischof Gerhard L. Müller (siehe Foto) in zwei entscheidenden Punkten abgelehnt wurde – und zwar unter ausdrücklicher Berufung auf Papst Franziskus.
Der oberste Glaubenswächter der katholischen Weltkirche hatte daher von Erzbischof Zollitsch offiziell die Rücknahme dieser Desorientierung verlangt, doch der Angesprochene gab bereits zu verstehen, daß er keinerlei Änderungsbedarf erkenne.
Die gemeinsame Wellenlänge zwischen der Fürst-Äußerung und der Freiburger Handreichung deutet auch Radio Vatikan an: „Damit würden sich die deutschen Bischöfe an die Anfang Oktober vorgelegte Handreichung aus dem Erzbistum Freiburg anlehnen. „0012
Der schwäbische „Fürst“ nennt für sein Abweichen vom katholisch-kirchlichen Kurs genau dasselbe „Argument“, das bereits der Trierer Oberhirte Ackermann in die Debatte einbrachte:
Man wolle die „Unauflöslichkeit der Ehe“ zwar grundsätzlich nicht antasten,„es gehe aber darum, die konkrete Wirklichkeit von vielen Paaren und Familien intensiver zu berücksichtigen.“
Auch gehöre es, so Bischof Fürst, „zum Selbstverständnis der Kirche, Menschen, die in verschiedenen Situationen scheitern, zu helfen.“
Dazu ist aus meiner Sicht festzuhalten:
1. Die „konkrete Wirklichkeit vieler Paare und Familien“ entspricht seit Beginn der Menschheitsgeschichte häufig nicht den göttlichen Geboten. Diese Situation ist also nichts Neues unter der Sonne. Folglich besteht auch kein Änderungsbedarf an bewährten kirchlichen Maßstäben.
2. Die Kirche hilft Menschen, die „in verschiedenen Situationen scheitern“, sicherlich nicht durch theologisch unverantwortliche Täuschungsmanöver, indem sie ihnen nämlich durch Zulassung zum Tisch des HERRN vorgauckelt, eine Umkehr sei nicht nötig. Mit einer derart verhängnisvollen Bestätigung eines sündhaften Lebenswandels hilft sie den Betroffenen sicherlich n i c h t auf dem Weg zur Buße, zur Besserung und damit zum Heil. Zwischen Himmel und Hölle gibt es keinen Kompromiß und auch keine „friedliche Koexistenz“.
3. Gerade in einer Zeit, in der sich die eheliche Treue und die Sittlichkeit in unserer Gesellschaft immer stärker auf dem absteigenden Ast befindet, muß die Kirche Christi erst recht ein „Zeichen des Widerspruchs“ darstellen und an die zeitlosen Gebote Gottes erinnern, die immer schon quer zum Weltgeist standen, die menschlichen Wünschen zuweilen entgegenstehen, aber auf Dauer zum gelingenden Leben verhelfen – oft bereits im Diesseits, in jedem Fall aber in Gottes ewiger Herrlichkeit.
Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster https://charismatismus.wordpress.com/201...dem-vatikan-an/ 2. Foto: Bischöfliches Presseamt Regensburg
|
von esther10
04.05.2016 00:57
|
Amoris Laetitia und die Reaktionen: Warnung vor "verkehrten Schlußfolgerungen" Professor Stephan Kampowski im Gespräch über berühmte Fußnoten, die verwirrte Debatte um bestimmte Punkte des Papstschreibens – und eine verheißungsvolle Zukunft für die Kirche
http://www.corrispondenzaromana.it/r-de-...moris-laetitia/
Am 8. April 2016 wurde das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia (AL) vorgelegt. Von Anian Christoph Wimmer
ROM , 25 April, 2016 / 10:00 AM (CNA Deutsch).- "Die Liebe in der Familie": Das klingt nicht nur gut, sondern ist auch eines der wichtigsten und drängendsten Themen unserer Welt und der Christen in ihr. Papst Franziskus hat der Weltkirche deshalb gleich zwei Synoden verordnet, ihr Fragebögen geschickt und gleich mehrere Reformschritte verschrieben.
Und nun?
Mehr als nur einen Abschluss dieser vielen Bemühungen bildet Amoris Laetitia (AL). Das vor gut zwei Wochen vorgelegte Lehrschreiben hat den Anspruch — neben anderen Dingen — einen Ausgangspunkt zu bilden dafür, wie die Kirche in der heutigen Zeit katholische Christen in Ehe und Familie leiten und begleiten soll.
Doch neben Klartext auf vielen Seiten, deren Inhalt niemand bezweifelt — etwa der erneuten Verurteilung der Gender-Ideologie — enthält das Lehrschreiben auch weniger deutliche Passagen. An diesen haben sich einander völlig widersprechende Interpretationen von Kardinälen, Theologen und Vatikanisten entzündet, verschärft durch verkürzte oder einseitige Berichterstattung.
CNA hat den Theologen und Autor Stephan Kampowski um eine Einordnung gebeten. Er ist Professor für philosophische Anthropologie am Päpstlichen Institut "Johannes Paul II." für Studien über Ehe und Familie in Rom. Bereits vor der Synode hat er Aufsehen erregt mit seinem Buch "Das wahre Evangelium der Familie: Die Unauflöslichkeit der Ehe: Gerechtigkeit und Barmherzigkeit", das er mit Professor Juan Perez-Soba schrieb. Nach Vorlage des Schlussberichtes hatte er im Gespräch mit CNA für eine "prophetische Haltung" statt zurück gedrehter Uhren plädiert.
Herr Professor Kampowski, das lang ersehnte Schreiben des Papstes liegt nun vor. Sind Sie erleichtert?
Das öffentliche Interesse am postsynodalen Schreiben des Heiligen Vaters war und ist sicher sehr groß. Ich meine nicht, dass in der jüngeren Vergangenheit – vielleicht mit Ausnahme von Humanae vitae – so viel im Vorfeld über ein päpstliches Schreiben spekuliert wurde. Wie dem auch sei, das Dokument liegt jetzt vor. Wir können über den Text reden, wie er da steht und brauchen nicht mehr mit Spekulationen vorlieb zu nehmen. So sprachen ja einige von einer bevorstehenden Revolution. Nach meinem Studium des Dokuments möchte ich behaupten, dass die Revolution ausgeblieben ist.
Was sind für Sie die Höhepunkte des Schreibens? Welche Anliegen des Heiligen Vaters sind Ihnen besonders wichtig?
Man sieht ganz klar, dass das Problem der "wiederverheirateten" Geschiedenen nicht das Hauptthema des Schreibens ist. Es geht Papst Franziskus vielmehr darum, die gegenwärtige Familienkrise anzugehen, die sich darin ausdrückt, dass die jungen Menschen immer seltener überhaupt heiraten, dass immer weniger Kinder geboren werden und dass da, wo Kinder sind, diese oftmals ohne ihre Eltern aufwachsen müssen – wenn zum Beispiel beide vollzeitig arbeitstätig sind. Ehe und Familie werden nicht mehr als gute Nachricht wahrgenommen. Dennoch bleiben diese ohne Alternative (vgl. AL 52). Hier möchte der Papst die Perspektive des Evangeliums aufzeigen. Die Familie ist nicht in erster Linie ein Problem, sondern eine Chance (vgl. AL 7). Das Hauptschwierigkeit liegt in der Vermittlung, und daher plädiert Franziskus für eine Bildungsoffensive, etwas, das er "Pädagogik der Liebe" (vgl. AL 211) nennt. Daher steht im Zentrum seiner Betrachtung die Reflexion über die Liebe und ihre Fruchtbarkeit (vgl. Kapitel 4 und 5) sowie das Thema der Erziehung, das sowohl ein eigenes Kapitel hat (Kap. 7), als auch das ganze Werk durchzieht. Hier schöpft Franziskus auch von der Weisheit der vom hl. Johannes Paul II. ausgearbeiteten Theologie des Leibes (vgl. AL 150-165), die die personale Bedeutung der Geschlechterdifferenz, die unauflösliche und treue Einheit von Mann und Frau und die Fruchtbarkeit ihrer Liebe in der Offenheit für neues Leben betont.
Die Synodenteilnehmer Kardinal Marx, Erzbischof Heiner Koch und Bischof Bode haben in einer Würdigung das Schreiben als "wirkliches Geschenk" bezeichnet. Ist es auch ein Geschenk, das nach einer nicht konfliktfreien Synode Klarheit und Frieden bringt? Zumal die Interpretationen der relatio finalis, also des Schlussberichtes, sich deutlich widersprachen?
Die ersten Wochen nach der Veröffentlichung des Dokuments haben gezeigt, dass es sehr unterschiedliche Interpretationen des Dokumentes gibt, und zwar besonders bei den Fragen, die dem Papst zufolge nicht im Zentrum seines Interesses standen, wenn auch gerade die kirchliche Öffentlichkeit sehr gerne eine Klärung erhalten hätte. So schreibt Franziskus ausdrücklich, dass nicht alle Fragen und Anliegen immer vom Lehramt entschieden werden müssen (vgl. AL 3). Das mag besonders für jene gelten, von denen das Lehramt ohnehin schon sehr klar gesprochen hat. Ob das Dokument nach einer, wie Sie sagen, "nicht konfliktfreien Synode Klarheit und Frieden bringt" hängt nicht zuletzt davon ab, ob diejenigen, die sich in einem für den Papst nicht zentralen Punkt eine fundamentale Veränderung wünschten, anerkennen, dass in den Buchstaben des Textes von einer solchen Veränderung nicht die Rede ist.
Im achten Kapitel wird, in einer Fussnote (351), auch die Zulassung zu den Sakramenten für geschiedene Wiederverheiratete (und andere) explizit als Möglichkeit offen gelassen, oder lesen Sie das anders?
Sicher ist diese nach gut zwei Wochen schon berühmte Fußnote 351 wahrscheinlich die Textstelle, die am ehesten in Richtung einer Zulassung zu den Sakramenten für die "wiederverheirateten" Geschiedenen gelesen werden könnte. So hat sie auch Kardinal Schönborn bei seiner Vorstellung des Dokuments gedeutet und gesagt, der Grund, warum der Papst etwas so Wichtiges in einer Fußnote versteckt, sei in seiner Demut zu suchen (Vorstellung von Amoris Laetitia, Vatikan, 8. April 2016). Nun mag der Papst durchaus demütig sein. Es ist jedoch anzunehmen, dass er sich bewusst gewesen wäre, was er in dieser Note tut, wenn er es hätte tun wollen. Es geht immerhin um die Änderung einer Praxis, von der nicht wenige behaupten, sie sei auf Jesus selbst und die Apostel, besonders den Apostel Paulus, zurückzuführen und habe eine innige Verbindung mit der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe. Nun sagte der Heilige Vater aber auf der Pressekonferenz über den Wolken auf dem Rückflug von Lesbos am 16. April 2016, als er speziell auf die Bedeutung dieser Fußnote angesprochen wurde: "Ich erinnere mich nicht an diese Note". Sie kann daher nicht ganz so wichtig sein.
Es ist zu betonen, dass weder Paragraph 305 von Amoris laetitia, noch die dazugehörige Anmerkung 351 explizit von den "wiederverheirateten" Geschiedenen sprechen, sondern nur generell von Menschen in "‚irregulären‘ Situationen". Und es ist durchaus nicht schwer, an Umstände zu denken, in denen Gläubige zwar in einer "objektiven Situation der Sünde" leben, aber aufgrund von Unwissenheit oder anderer die Freiheit begrenzender Umstände vor Gott für ihr Verhalten nicht subjektive schuldig sind und sogar durchaus "die Hilfe der Sakramente" empfangen können. Man könnte an eine Frau denken, die eine Lebensbeichte ablegt und dabei unter Tränen viele sehr schwere Sünden bekennt. Dem Priester wird dabei klar, dass sie wohl ihr Leben lang Verhütung praktiziert hat, dies auch weiterhin tut und sich dabei in vollkommener Unwissenheit über die Sündhaftigkeit dieses Handels befindet. Der Priester mag wohl zurecht urteilen, dass dies nicht der beste Moment ist, sie über das Übel der Empfängnisverhütung zu unterrichten. Dies kann noch warten. Er kann ihr die Lossprechung erteilen. Sie kann die Kommunion empfangen. Und doch befindet sie sich in einer "objektiven Situation der Sünde", die für sie jedoch "nicht subjektiv schuldhaft" ist, da sie in Unwissenheit über die Sündhaftigkeit lebt. Die Sakramente können ihr jedoch helfen, mit der Unterstützung des Priesters in der nahen Zukunft auch diese Angelegenheit in Angriff zu nehmen, die eben weiterhin wie jede Sünde destruktiv für ihr Leben ist, ob sie sich dessen bewusst ist oder nicht. Der Fall der "wiederverheirateten" Geschiedenen ist jedoch etwas anders gelagert. Hier ist die Situation der Sünde nicht nur objektiv, sondern auch öffentlich. Außerdem handelt es sich um eine Sünde, die dem Sakrament der Eucharistie auf eine direkte Weise widerspricht, wie das bei anderen Sünden nicht der Fall ist (vgl. Benedikt XVI, Sacramentum caritatis, 29).
Dem Argument liegt ein Eucharistieverständnis zugrunde, betont Papst Franziskus mit Verweis auf seine Enzyklika Evangelii Gaudium, dass die Heilige Kommunion als Heilsmittel betont. Kritiker weisen darauf hin, dass der heilige Paulus im ersten Korintherbrief davor warnt, sich das ewige Gericht anzutrinken und -essen.
Wer sich in seinem Gewissen schwerer Schuld bewusst ist, darf nicht die Heilige Kommunion empfangen, es sei denn, er empfinde vollkommene Reue, die den festen Entschluss einschließt, sobald wie möglich eine sakramentale Beichte abzulegen. Ich meine nicht, dass Papst Franziskus diesen Grundsatz in Frage stellt. Es geht ihm vielmehr darum, zu unterstreichen, dass nicht alle, die sich in einer "objektiven Situation der Sünde" befinden notwendigerweise in Todsünde leben: "Es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben" (AL 301). Dies hat übrigens schon Johannes Paul II. in Ecclesia de Eucharistia betont: "Es ist offensichtlich, dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens" (Nr. 37). Die Frage ist, ob es Umstände gibt, in denen jemand in durchaus unvollkommenen, ja objektiv sündhaften Umständen lebt und trotzdem die Kommunion empfangen kann, insofern seine eigenen Verantwortung für diese Umstände, z.B. durch Unwissenheit, eingeschränkt ist oder er immerhin erste, vielleicht auch nur kleine Schritte in Richtung einer Änderung gegangen ist, obwohl diese Änderung noch nicht öffentlich formalisiert wurde. Ich habe oben dafür ein denkbares Beispiel angeführt, obwohl es sich aus besagten Gründen eben nicht auf die "wiederverheirateten" Geschiedenen anwenden lässt.
Es ist auf jeden Fall ganz wichtig zu betonen, dass die Nichtzulassung zur Kommunion kein Urteil über den Seelenstand der betreffenden Personen einschließt und nie eingeschlossen hat. Die Nichtzulassung rührt nicht daher, dass davon ausgegangen wird, ihre Seele befänden sich in einem Stand der Todsünde (das weiß nur Gott). Vielmehr geht es bei der Nichtzulassung um ein Urteil über ihren objektiven Lebensstand, der eben als öffentlicher Stand der Untreue zum eigen Ehepartner der Bedeutung der Eucharistie als Feier der Treue Christi zu seiner Braut objektiv widerspricht.
Bleiben wir noch kurz beim Thema Sünde und Gewissen. In ihrer Würdigung zitieren die deutschen Synodenväter auch folgenden Satz: "Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben."
Dieser Satz ist natürlich vollkommen richtig und in kompletten Einklang mit der Tradition. Schon der hl. Thomas von Aquin hat betont, dass Gott "uns mit dem Urteil über Äußeres betraut hat …er sich aber das Urteil über das Innere selbst vorbehalten hat" (Kommentar zum Matthäusevangelium, VII, 1). Demzufolge ist es unmöglich, den Zustand der Gnade eines anderen Menschen zu beurteilen. Das Tridentinische Konzil spricht sogar von der Unmöglichkeit, über den eigenen Gnadenstand zu urteilen, wenn es erklärt: "Denn keiner vermag mit der Sicherheit des Glaubens, dem kein Trug zugrunde liegen kann, zu wissen, dass er die Gnade Gottes erlangt hat" (Dekret über die Rechtfertigung, Kapitel 9). Folglich hat die Kirche bis jetzt die Unterscheidung im Hinblick auf den Gnadenstand eines Menschen stets Gott überlassen, da sich dieses Urteil auf "das Innere" bezieht. Die Kirche beschränkt sich darauf, äußeres Verhalten oder objektive Lebenssituationen zu beurteilen. Das ist es, worum es bei der Nichtzulassung zur Kommunion der "wiederverheirateten" Geschiedenen geht.
Wenn jetzt argumentiert wird, man könne jemanden in einer "objektiven Situation der Sünde" zur Kommunion zulassen, weil man seinen Gnadenstand als positiv bewertet, dann ist das natürlich eine komplette Innovation. Papst Franziskus hat dagegen vollkommen Recht, wenn er sagt, "Wer bin ich, dass ich urteile?" Den Gnadenstand unterscheiden zu wollen (und "unterscheiden" ist ja nur ein anderes Wort für "beurteilen"), bedeutet ein im Sinne des hl. Thomas unbedachtes Urteil zu treffen: über "das Innere" zu urteilen, dass sich Gott selbst vorbehalten hat. Auf welcher Grundlage sollte ein Priester in der Lage sein zu unterscheiden, ob Gläubige, die ihrem Ehemann, ihrer Ehefrau ständig und öffentlich untreu sind, dennoch in der Gnade Gottes leben? Wie sollte man das Gewicht möglicher mildernder Umstände, sozialer Konditionierung, psychologischer Einschränkungen abwägen? Bis heute ist noch kein Instrument erfunden worden, mit dem man das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Gnade empirisch messen könnte, und es ist auch noch nicht möglich, im Einzelfall über den Grad der Freiheit zu entscheiden, mit dem ein Mensch eine schlechte Tat begeht. Wenn Franziskus von Unterscheidung spricht, muss er etwas Anderes meinen, sonst würde er von Priestern etwas Unmögliches verlangen und sich zudem selbst widersprechen.
Die deutschen Synodenväter fügen in ihrer Würdigung hinzu: "Es reicht eben nicht für ein Urteil einfach festzustellen, dass eine zweite zivile Verbindung im Widerspruch zur ersten, sakramentalen Ehe und damit im Widerspruch zur objektiven Norm steht. Es ist vielmehr notwendig, in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen zu betrachten". Dem scheint Kardinal Walter Brandmüller aber zu widersprechen. Er hat in einer öffentlichen Stellungnahme bereits vor der Publikation gemahnt: "Wer dennoch trotz bestehendem Eheband nach einer Scheidung eine neue zivile Verbindung eingeht, begeht darum Ehebruch. Solange ein Katholik nicht bereit ist, diesen Zustand zu beenden, kann er weder die Lossprechung in der Beichte noch die Eucharistie (Kommunion) empfangen".
In meiner obigen Ausführung lege ich dar, dass man den Gnadenstand einer Person nicht einmal im Einzelfall bestimmen oder eben "unterscheiden" kann. Dies ist Gott vorbehalten. Diese Frage hat auch gar nichts mit der Zulassung oder Nichtzulassung zur Kommunion zu tun. Dafür zählt nur der objektive Stand, nicht die Motivation oder die eventuell mildernden oder verschlimmernden Umstände. Es ist nun gar nicht so schwer festzustellen, ob jemand gewohnheitsmäßig mit jemand anderem nach der Art von Eheleuten zusammenlebt, obwohl die beiden gar keine Eheleute sind. Das ist ja gerade der springende Punkt hier: es geht nicht um die Frage der persönlichen Schuldhaftigkeit für das Eintreten in eine neue Verbindung, nicht der subjektive Gnadenstand, sondern um die Öffentlichkeit eines Lebenstandes, der in direktem Widerspruch zum Geheimnis der Eucharistie steht. Es ist ja gerade die Öffentlichkeit dieses Lebensstandes, der die Grundlage dafür ist, dass die Betroffenen nicht zur Kommunion zugelassen werden können. Um festzustellen, ob etwas öffentlich ist, braucht man definitionsgemäß keine Unterscheidung. In Fällen, wo man Unterscheidung braucht, ist die Öffentlichkeit schon nicht mehr gegeben. Wollte man dagegen den Gnadenstand und nicht die objektive Situation beurteilen (oder eben "unterscheiden"), dann bräuchte man die übernatürliche Gabe der Seelenschau oder eben eine direkte Einsicht in die Gedanken Gottes. Mit anderen Worten, Menschen können jemandes Gnadenstand gar nicht beurteilen, sondern eben doch nur ganz demütig die objektive Situation. Daher ist Herrn Kardinal Brandmüller ganz klar rechtzugeben.
Hinter diesem Widerspruch scheint nicht "nur" die Frage der Kommunion zu stecken, sondern des Verständnisses von objektiven Normen, oder?
Zumindest gibt es in der Debatte schon mal eine große Verwirrung. Aus der Tatsache, dass nicht jede schlechte Handlung schuldhaft sein muss, wird gerne die verkehrte Schlussfolgerung gezogen, dass es objektive Normen, die immer und überall gelten, gar nicht gäbe. Wer zum Beispiel eine Abtreibung durchführt, ohne zu wissen, dass dies eine schlechte Handlung ist, dessen Schuldhaftigkeit mag vermindert sein, je nachdem wieviel Verantwortung er für sein Nichtwissen trägt. Er mag die Abtreibung vielleicht sogar aus der festen Überzeugung durchführen, hier einer Frau in einer Notsituation zu helfen. Es mag sein, dass er sich subjektiv vor Gott gar nicht in einem Zustand der Todsünde befindet – das weiß, wie gesagt, allein Gott. Was wir allerdings wissen können ist, dass die Handlung an sich schlecht ist, und dass wer sie mit genügend Wissen und Freiheit begeht, die Freundschaft mit Gott, dem Schöpfer des Lebens und Behüter der Schwachen, verliert. Ob der Täter genügend Wissen und Freiheit hatte, wissen wir nicht. Dass es mildernde Umstände geben kann, bedeutet bei weitem nicht, dass Abtreibung keine in sich schlechte Handlung sei, dass es für die Bewertung der Handlung selbst – und nicht nur für die Bewertung der Schuldhaftigkeit – auf die Umstände ankäme und dass die Handlung womöglich manchmal sogar tugendhaft sein könnte. Nein, das fünfte Gebot "Du sollst nicht töten", gilt immer und überall, weil das Leben immer und überall ein Gut ist und letzten Endes ein Geschenk von Gott, über das wir uns nicht die Verfügungsgewalt anmaßen dürfen. Auch wenn ein Arzt aus Unwissenheit oder sogar mit subjektiv guter Absicht eine Abtreibung begeht, so wird diese Handlung dadurch nicht gut, sondern bleibt destruktiv wie Sünde eben destruktiv ist, übrigens nicht nur für das abgetriebene Kind, sondern auch für die Mütter.
In unserem letzten Interview hatten Sie davor gewarnt, dass diese Synoden auch riskant seien, und die Zeit um 40 Jahre zurückdrehen könnten. Nun liegt das lang erwartete Abschlussdokument vor. Geht es nun in die Zukunft, und wenn ja, in welche?
Ich denke es geht sicher in eine verheißungsvolle Zukunft für die Kirche, wenn wir der Versuchung widerstehen, etwas in das Dokument zu lesen, das so nicht da steht, auch wenn es denkbarerweise Stellen gibt, die als Andeutungen verstanden werden könnten. Mögliche Andeutungen können natürlich keine klar definierte, apostolische Praxis ändern. Und Papst Franziskus legt im Dokument ja selbst nahe, dass er in dieser Sache gar nicht entscheiden wollte (vgl. AL 3). Anstelle uns daran aufzureiben, sollten wir das Kernanliegen von Amoris Laetitia aufnehmen und den vom Dokument gezeigten Weg einer Bildungsoffensive und einer Pädagogik der Liebe gehen. Bilden wir Menschen, die in der Lage sein werden, zu lieben und ein Versprechen zu geben, das nicht nur für den Moment, sondern auch für alle Zukunft, für das ganze Leben gilt. Schließlich ist es einfacher, Probleme zu verhindern, als sie später, wenn sie da sind, zu reparieren (vgl. AL 307). Zeigen wir auf, dass Ehe und Familie eine gute Nachricht sind. Insofern es hier um Bildung geht, fühlt sich natürlich unser Päpstliches Institut "Johannes Paul II." für Studien über Ehe und Familie besonders angesprochen. Da möchte ich nur meinen: gehen wir voran. http://de.catholicnewsagency.com/story/t...er-familie-0718 http://www.media-maria.de/ * Das könnte auch Sie interessieren
http://de.catholicnewsagency.com/story/1...s-laetitia-0687
|
von esther10
04.05.2016 00:52
|
Die Synode, der Glaube und die "Zögernd Geschieden '
In Zeiten der Verfolgung waren Katholiken bereit Hohn, Verlust des öffentlich-rechtlichen Status zu ertragen, jede denkbare Form von Folter und sogar groteske Formen des Martyriums - alles einfach die Messe zu besuchen, die Kommunion empfangen und die wirkliche Gegenwart Jesu in der Eucharistie zu verteidigen.
Unzählige Heiligen in den Sinn kommen. Hier sind zwei besonders inspirierende Beispiele:
St.-Nikolaus-Piek von Gorkum ertrug hängen und Erstickung wiederholt, wurde mit einer Fackel auf seinem Gesicht, Ohren verbrannt und in den Mund. Er war angeboten Freiheit, wenn er einfach seinen Glauben an die wirkliche Gegenwart leugnen würde. St. Nikolaus verweigerte und ertrug anschließend eine zweistündige hängen, die schließlich über seine qualvollen Tod brachte.
St. Maximillian Kolbe stellte sich in großer Gefahr im Lager Auschwitz Tod heimlich Messe zu feiern, geschmuggelt Brot und Wein verwendet wird. Gewöhnliche Gefangene ihr Leben riskiert, um diese geheime Messen zu besuchen, einfach die Chance zu haben, um die Kommunion empfangen.
Es ist gerade das Zeugnis dieser Heiligen - und unzählige andere gewöhnliche, namenlos Katholiken -, die an der Synode über die Familie in Bezug auf den Empfang der Kommunion der Ausgangspunkt für jede Diskussion sein sollte für geschiedene und civilly wieder geheiratet Katholiken.
Ich habe aufrichtige Empathie für und tiefes Bewußtsein für das Leiden von geschiedenen Katholiken ertragen. In der Tat, ich gehöre zu der Gruppe Dr. Jennifer Roback Morse das treffend genannt hat "ungern scheiden lassen." Das sind strenuously diejenigen, die weder gesucht noch wollte Scheidung ungern geschieden und arbeitete ihre Ehe zu retten.
Während ich bin sicher kein Heiliger, und in vielen ungesunde Wege mit meiner Scheidung behandelt, gepflegt ich genug über meinen Glauben Dating für mich keine Option zu wissen, war es sei denn, meine Ehe für nichtig erklärt wurde.
Ich wusste, dass meine Ehe gültig vermutet wurde, wenn nicht anders durch die Aufhebung Verfahren bewährt. So wurde ich zu meiner Hochzeit Gelübde treu zu bleiben genannt - das Gelübde habe ich vor Gott und meine Familie. Außerdem hatte ich ernsthaft die reale Möglichkeit zu nehmen, dass ich nicht eine Erklärung der Nichtigkeit erhalten würde. Und wenn ich in eine romantische Beziehung mit einer anderen Frau eingetreten war, wo würden, die uns verlassen haben? Es hätte nur noch Schmerz und Leid verursacht.
Sei es wie es kann, die Trostlosigkeit und Einsamkeit der Scheidung ertragen zu haben, ich der Versuchung und der Wunsch verstehen, um eine romantische Beziehung zu betreten, ohne vorher eine Aufhebung erhalten zu haben.
Was ich nicht verstehen kann, sind jedoch die Priester und Prälaten, die die Kirche sind darauf hindeutet, irgendwie ihre Lehre über den Empfang der Kommunion zu ändern für geschiedene und wiederverheiratete Katholiken civilly wird. Ihre öffentlichen Spekulationen und Händeringen - nicht motiviert Zweifel von einem aufrichtigen (aber dennoch falsch) Sinn des Mitgefühls - tut nichts, um tatsächlich den wirklich betroffen von der Frage zu unterstützen.
Tatsächlich untergraben sie nur die Bemühungen der geschiedenen Katholiken kämpfen, um ihre Hochzeit Gelübde treu zu bleiben, während eine Entscheidung über die Gültigkeit ihrer Ehe zu erhalten warten. Darüber hinaus werden sie sicherlich die Ursache für zusätzliches Leiden sein für die geschiedene und wieder geheiratet, wenn die falsche Hoffnung, die sie erstellt haben zwangsläufig gestrichelte wird, weil die Kirche nicht - weil sie nicht - auf den Empfang der Kommunion ihre Lehre verändern. Schließlich kann sie schwächen tatsächlich die Entschlossenheit derjenigen, die über beginnen die Aufhebung Prozess denken.
Ein weiterer beunruhigender Aspekt dieser Angelegenheit ist, dass wir wie Kinder behandelt werden, die irgendwie nicht unsere Impulse kontrollieren können oder unsere besondere Kreuz zu tragen. Darüber hinaus fordert diese Haltung in Frage, die Kraft des Kreuzes, um die Wirksamkeit der Gnade und den Wert des erlösenden Leidens.
All dies ignoriert, dass die Kirche hat bereits eine mitfühlende Lösung für diejenigen, die geschieden sind, civilly wieder geheiratet und nicht in der Lage zu trennen: Zölibat. Um sicher zu sein ", dieser Spruch ist hart" (John 6:60); und niemand ist auf die Kraft der sexuellen Versuchung und Sünde unwissend. Dennoch bietet die Kirche ein weiteres Mittel für Paare in dieser Situation: wenn sie fallen, sie ihren Zweck der Änderung erneuern können, gehen zur Beichte und mit Gottes Gnade versuchen härter.
Es gibt jedoch zwei gemeinsame Hindernisse für die Kirche Lösung mit Fügsamkeit zu akzeptieren. Erstens haben viele Katholiken - ob Paare, Priester und Prälaten - einfach nicht, dass die sexuelle Aktivität in einer solchen irregulären Gewerkschaften anerkennen wollen, ist objektiv schwere Sünde. Zweitens haben viele den entsprechenden Respekt und Ehrfurcht, die für den würdigen Empfang der Kommunion verloren. Während Verzicht auf Sex sicherlich ein Opfer ist, verblasst es im Vergleich zu den Opfern viele Katholiken haben für ihre Liebe zu Jesus im Allerheiligsten Sakrament ausgehalten. In diesem Licht ist es unvernünftig Paare fragen zur Aufnahme Communion Beteiligung an sündigen Sex als Vorbedingung zu stoppen? Außerdem, wenn ein paar der Sündhaftigkeit ihrer sexuellen Vereinigung und nicht bereit, anzuerkennen, ist nicht bereit, eine aufrichtige Anstrengung zu machen Zölibat zu wählen, haben sie die nötige Hingabe und Liebe zu dem Allerheiligsten in erster Linie?
Vielleicht ist die effektivste in solchen illegitimen Verbindungen zu den pastoralen Ansatz ist es, sie mit dem Zeugnis der eucharistischen Märtyrer zu ermahnen; führen sie in den Schriften von ihrer großen Liebe zu dem Allerheiligsten animierte Heiligen; und lehrt sie, wie die Zeit in der eucharistischen Anbetung zu verbringen.
St. Augustine ist ein gutes Modell wirksame pastorale Ansätze für die Schaffung von denen , die kämpfen mit gewöhnlichen Sünde zu unterstützen. Er lehrt uns , nicht so viel Lust zu unterdrücken, sondern für die Umwandlung und Heilung unserer Wünsche zu beten. Vereinigung mit Gott - Sündige Wünsche nicht durch weniger Lust , sondern durch den Wunsch nach etwas größer überwinden. Wie Augustinus berühmt in seiner schrieb Confessions : "Du hast uns auf dich, o Herr gemacht, und unruhig ist unser Herz , bis es ruht in dir."
Read more: http://www.ncregister.com/blog/bill-magu.../#ixzz47gu446S6
|
von esther10
04.05.2016 00:41
|
Kardinal Gerhard Müller, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, geht in die Halle für die Synode über die Familie am 6. Oktober 2016
NACHRICHTEN KATHOLISCHE KIRCHE , EHE Mi 4. Mai 2016 - 12.20 Uhr EST 4. Mai 2016 ( Lifesitenews ) - Der Leiter der Kongregation des Vatikans für die Glaubenslehre, als an zweiter Stelle nach dem Papst als die Autorität des Vatikans auf Fragen der Lehre hat sich auf die Frage geantwortet , ob Franziskus 'letzte Mahnung, Amoris Laetitia , hat die Tür zu geben Kommunion zu geschiedenen und wieder verheirateten Katholiken civilly geöffnet.
Kardinal Gerhard Müller Antwort ist eindeutig: die Lehre der Kirche kann nicht geändert werden, und die Mahnung, so tat es nicht.
Die Klärung von Kardinal Müller auf der vieldiskutierte Fußnote 351 ist wahrscheinlich die höchste Ebene Klärung zu kommen aus dem Vatikan zu sein. Als Papst Francis vor kurzem über die Fußnote von Journalisten gefragt wurde, sagte er, er es nicht erinnern konnte, noch was es gesagt. Der Kardinal gab seine Äußerungen während einer Reise nach Spanien. Wie durch berichtet Die Tagespost , und von Maike Hickson in übersetzt 1Peter5 sprach Kardinal Müller direkt auf die Argumente der Interpretation Amoris Laetitia mit den Worten, in den Worten der Zeitung, dass "die Tür für die wieder geheiratet geöffnet wurde zu den Sakramenten zugelassen zu werden in Einzelfälle. "
Die Zeitung berichtet, dass der Kardinal erklärte, "mit Entschiedenheit", dass dies nicht der Fall ist, und dass Aussagen von früheren Päpsten in der Sache noch stehen.
"Dies gilt eindeutig für den Empfang der heiligen Kommunion durch remarried Geschiedenen", sagte Müller. "Was von Johannes Paul II in Familiaris consortio und von Papst Benedikt XVI in Sacramentum Caritatis ist immer noch gültig in unveränderter Weise gelehrt wurde."
Argumente , die Amoris Laetitia Kirche Praxis für die Scheidung auf Kommunion geändert und wieder geheiratet basieren weitgehend auf Fußnote 351, die im Rahmen eines Kapitels der Seelsorge der Kirche gewidmet kommt für Paare in "irregulären" Gewerkschaften, und in dem es heißt , dass diese helfen können "in einigen Fällen sind die Hilfe von den Sakramenten" - unter Bezugnahme auf die Beichte und der Eucharistie.
Auf den ersten Blick wurde diese bescheidene Fußnote von vielen genommen, darunter mehrere deutsche Bischöfe , darunter Kardinal Reinhard Marx, als ein Wechsel von Papst Johannes Paul II Lehre in Kennzeichnung Familiaris consortio . Kardinal Walter Kasper, die zwar nicht ausdrücklich auf die Fußnote zu machen, hat auch erklärt , dass es "scheint klar , " die Ermahnung erlaubt Kommunion für die wieder geheiratet Geschiedenen.
RELATED: Franziskus: "Ich erinnere mich nicht" umstritten Fußnote in Ermahnung
In Familiaris consortio Papst Johannes hatte Paul II erklärte , dass Paare in ehebrecherisch zweiten Gewerkschaften nur die Eucharistie empfangen können , wenn sie sich trennen, oder, wenn sie nicht trennen kann "schwerwiegende Gründe" , dann leben sie zusammen als "Bruder und Schwester" - also ohne sexuelle Beziehungen.
Kardinal Müller klären jedoch , dass diese Gebietermission Lehre nicht ändern kann, und dass, auch wenn der Papst beabsichtigt , dies zu tun, die Bedingungen für die Änderung eine solche ernste Angelegenheit sind nicht vorhanden Amoris Laetitia.
Wenn Amoris Laetitia eine so tief verwurzelt und eine solche gewichtige Disziplin zurückzutreten beabsichtigt, wäre es selbst haben in einer klaren Art und Weise zum Ausdruck gebracht, und es würde die Gründe dafür gegeben haben. Jedoch ist eine solche Anweisung mit einer solchen Bedeutung ist nicht in [Amoris Laetitia] gefunden werden. Nirgends hat der Papst in Frage gestellt, die Argumente seiner Vorgänger. Sie sind nicht auf die subjektive Schuld dieser unserer Brüder und Schwestern basiert, sondern vielmehr auf die sichtbare, objektive Art des Lebens, die im Gegensatz zu den Worten Christi ist. Sprechen direkt 351 Fußnote, erklärte der Kardinal, dass die Fußnote nicht speziell über Situationen wieder geheiratet Geschiedenen sprach.
"Ohne in eine tiefere Weise in dieser Frage eintritt, genügt es, darauf hinzuweisen, dass diese Fußnote in allgemeiner Weise bezieht sich auf objektive Situationen der Sünde, und nicht auf die spezifischen Fälle der civilly remarried Geschiedenen", erklärte er. "Weil diese letztere Situation hat ihre eigenen Besonderheiten, die es von anderen Situationen zu unterscheiden."
RELATED: Kardinal Kasper: " Es scheint klar , " Ermahnung Kommunion erlaubt geschieden / remarried in einigen Fällen
Der Kardinal geklärt erneut, dass Fußnote 351 nicht die Lehren von Papst Johannes Paul II oder von Kardinal Ratzinger verkündet ändern, als dieser den Kopf für die Glaubenslehre der Kongregation war. Fußnote 351 "berühren auf die frühere Disziplin," nicht, sagte der Kardinal. "Die Normen des FC 84 und SC 29 und deren Anwendung in allen Fällen weiterhin gültig bleiben."
Die Aussage von Kardinal Müller auf die vieldiskutierte Fußnote 351 ist wahrscheinlich die höchste Ebene Klärung zu kommen aus dem Vatikan zu sein. Als Papst Francis vor kurzem über die Fußnote von Journalisten auf einer Fahrt mit dem Flugzeug zurück von der griechischen Insel Lesbos gefragt wurde, sagte er, dass er es nicht erinnern konnte, noch was es gesagt.
In der Frage der Kommunion für die geschiedenen und wieder verheirateten, wies der Papst Journalisten auf die Präsentation von Kardinal Christoph Schönborn im Vatikan am Tag der Veröffentlichung der Ermahnung gegeben.
In diesem Vortrag hatte der Kardinal Fußnote 351 zitiert, sagen, dass es eine Antwort auf die Frage, was der Papst? "In Bezug auf die Sakramente für die Menschen Zugang, der in irregulären Situationen leben", sagt bietet, sagte Kardinal Schönborn: "In der Sinn dieses "via caritatis" (AL 306), der Papst bekräftigt, in einer einfachen und bescheidenen Art und Weise, in einer Notiz (351), dass die Hilfe der Sakramente auch in bestimmten Fällen gegeben "werden kann. Aber für diesen Zweck er bietet nicht uns Fallstudien oder Rezepte ... "
RELATED: Raymond Arroyo Panels EWTN erklärt Gründe für Alarm über Papst Francis Exhortation
Die Tagespost berichtet , dass Müller auch die Frage der Kommunion für die geschiedenen adressiert und heiratete wieder an anderer Stelle wieder eindeutig die traditionelle Lehre der Kirche bekräftigt.
Wie von Maike Hickson in 1Peter5 übersetzt, er erklärte :
Das Prinzip ist, dass niemand kann wirklich ein Sakrament empfangen möchten - die Eucharistie - ohne den Willen nach leben in der gleichen Zeit mit den anderen Sakramenten, darunter das Sakrament der Ehe. Wer lebt in einer Weise, die die eheliche Bindung widerspricht sich gegen die sichtbaren Zeichen des Sakramentes der Ehe. Im Hinblick auf seine Existenz im Fleisch, wendet er sich in einen "Gegenzeichen" der Unauflöslichkeit, auch wenn er subjektiv nicht schuldig ist. Genau weil sein Leben in das Fleisch im Gegensatz zum Zeichen ist, kann er nicht Teil des höheren eucharistischen Zeichen dafür sein, bei dem - der inkarnierte Liebe Christi offenbar ist - durch die heilige Kommunion zu empfangen. Wenn die Kirche eine solche Person zum Abendmahl zuzulassen, würde sie dann sein, dass die Tat begehen, die Thomas von Aquin nennt "eine Unrichtigkeit in den heiligen sakramentalen Zeichen."
https://www.lifesitenews.com/news/cardin...for-divorced-re http://www.kathnews.de/papst-franziskus-...nicht-geaendert
|
von esther10
04.05.2016 00:38
|
Deutschland: Salafistische Gruppen werben Flüchtlinge an
- AFP
04/05/2016 11:09
Salafistische Gruppen werben in Deutschland offenbar gezielt Flüchtlinge an. Den Bundesbehörden liegen seit September 2015 „gesicherte Erkenntnisse zu rund 300 islamistischen Kontaktaufnahmen oder Kontaktaufnahme-Versuchen zu Flüchtlingen vor“, wie die Stuttgarter Zeitung am Mittwoch berichtet. Im April 2016 habe es demnach 40 gesicherte Anwerbeversuche gegeben. Seit September 2015 schwanke die Zahl neuer Fälle zwischen 20 und 60 pro Monat. (kna 04.05.2016 mk)
|
von esther10
04.05.2016 00:32
|
Dienstag, 3. Mai 2016 7. Mai 2016: 1000 Kreuze für das Leben in München
Samstag, den 07. Mai 2016 Beginn 14.30 Uhr am Dom/Frauenplatz, München Aufruf zum Zeugnis für das Leben
U-Bahn-Linien: S-Bahnhof Marienplatz, U3 / U6 – jeweils eine Station v. HBF bzw. Marienplatz Veranstalter: Europrolife mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht München (ALM) http://kultur-und-medien-online.blogspot...Medien+-+online)
|
von esther10
04.05.2016 00:30
|
Wird die Bischofskonferenz deutsche Priester zum Sakrileg zwingen? Ein Kommentar von Mathias von Gersdorff.
Erstellt von Mathias von Gersdorff am 1. Mai 2016 um 10:32 Uhr
Mathias von Gersdorff Nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens „Amoris Laetitia“ hat sich die Mehrheit der Priester und Theologen, die dem sog. konservativen Lager zugeordnet werden, mit der Frage beschäftigt, ob das Schreiben ein Bruch mit der Tradition und dem römisch-katholischen Lehramt darstellt. Die herrschende Meinung ist, dass sich nichts verändert hätte und dass Papst Franziskus nichts an der Lehre der Kirche hinsichtlich Ehe und Sexualmoral ändern wollte. Auch hinsichtlich der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion nun zugelassen seien, hätte es keine Änderungen gegeben.
Diese Einschätzung von „Amoris Laetitia“ steht in Kontrast mit Aussagen diverser Bischofskonferenzen, sowie hoher Prälaten, wie etwa Kardinal Walter Kasper. Dieser letzte – ein enger Vertrauter des Papstes – behauptete in einem Interview, Franziskus hätte den wiederverheirateten Geschiedenen die Tür zur Kommunion geöffnet. Deshalb ist es erstaunlich, dass sich kein Vertreter des sog. „konservativen Lagers“ die Frage gestellt hat, was nun passiert, wenn sie von den deutschen Bischöfen gezwungen werden, gegen ihr vom katholischen Lehramt geprägtes Gewissen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen (Im Falle der Beichte würde die Erteilung der Absolution eine Simulation des Sakramentes bedeuten, die zur Exkommunikation des Priesters führt).
Diese Möglichkeit ist gar nicht so abwegig. Die Deutsche Bischofskonferenz hat nämlich gleich nach Erscheinen von Amoris Laetitia erklärt: „Diese prinzipielle Einsicht hat weitreichende Konsequenzen für den pastoralen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Es reicht eben nicht für ein Urteil, einfach festzustellen, dass eine zweite zivile Verbindung im Widerspruch zur ersten, sakramentalen Ehe und damit im Widerspruch zur objektiven Norm steht. Es ist vielmehr notwendig, in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen zu betrachten. Angesichts dieser Überlegungen ist es nur konsequent, dass der Papst keine generelle Regelung zur Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur sakramentalen Kommunion gibt. Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht. Dabei ist die Frage einer Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Kommunion immer im Kontext der Biographie eines Menschen und seiner Bemühungen um ein christliches Leben zu beantworten. Auf beide zuletzt genannten Aspekte weist der Papst explizit hin (vgl. Fußnoten 336 und 351).“
Offensichtlich schließt die Deutsche Bischofskonferenz nicht aus, entsprechende Richtlinien zu erlassen, die verbindlich werden sollen. Auf den Umstand, dass sich die Seelsorger nach den Richtlinien der jeweiligen Bischöfe zu richten hätten, hat auch Kardinal Lorenzo Baldisseri auf der Präsentation des apostolischen Schreibens am 8. April 2016 in Rom hingewiesen. „Amoris Laetitia“ sieht ebenfalls konkrete Schritte in der Pastoral vor: „Daher darf ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben, gegenüber denen, die in „irregulären“ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft. Das ist der Fall der verschlossenen Herzen, die sich sogar hinter der Lehre der Kirche zu verstecken pflegen, » um sich auf den Stuhl des Mose zu setzen und – manchmal von oben herab und mit Oberflächlichkeit über die schwierigen Fälle und die verletzten Familien zu richten «“
Sollte die Deutsche Bischofskonferenz Pfarrer und sonstige Seelsorger anweisen, wiederverheirateten Geschiedenen (wenn auch in Einzelfällen) die Kommunion zu erteilen, stünden die konservativen Priester vor einer schweren Gewissensentscheidung. Im Grunde sähen sie sich gezwungen, ein Sakrileg, also eine besonders schwere Sünde, zu begehen. Sie könnten sich natürlich nach Rom wenden, doch nichts deutet darauf hin, dass sie von dort Hilfe erhalten würden. Der Papst selbst hat nach der Veröffentlichung nicht verlauten lassen, dass er sich erneut zu dieser Frage äußern wird. In einem Interview erklärte er, Kardinal Schönborn hätte „Amoris Laetitia“ richtig interpretiert. Der Wiener Kardinal gehört aber zu der Partei, die sich am meisten für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion eingesetzt hat.
Den Seelsorgern, die in der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ein Sakrileg sehen, wird es nichts nützen, dass etliche Theologen in den letzten Wochen Stellungnahmen geschrieben haben, die eine Änderung in der Lehre der Kirche ausschließen. Sie stünden vor der Alternative, ein Sakrileg zu begehen oder offenen Widerstand gegen ihren Bischof zu leisten.
Foto: Mathias von Gersdorff – Bildquelle: privat
|
von esther10
04.05.2016 00:29
|
Dienstag, 3. Mai 2016 Niederlande prüft Möglichkeit der Sterbehilfe bei Kindern ab einem Jahr Die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers lässt zurzeit die Zulassung von Euthanasie für Kinder ab einem Jahr prüfen. Das berichtet „de Volkskrant“ am 22. April 2016.
Die Bekanntmachung machte Ministerin Schippers als Antwort auf eine Anfrage des Verbandes der Kinderärzte. Diese wünschen sich eine Entkriminalisierung der Euthanasie an Kindern. Maßstab zur Tötung von Kindern soll ihre „mentale Kompetenz“ sein (werkelijke wilsbekwaamheid).
Das Gesundheitsministerium stellt für die Studie 400.000 Euro bereit.
Im Falle von Kindern, die nicht selber die Entscheidung treffen können (weil sie laut Gesetz keine „mentale Kompetenz“ besitzen), soll der Arzt in Absprache mit den Eltern entscheiden, ob das Kind getötet werden soll. Dies geschieht bereits bei Kindern im Alter zwischen 0 und 1. Die Ärzte sind aber der Auffassung, diese Regelung solle für Kinder bis 12 Jahren gelten.
Gegenwärtig dürfen Kinder von 12 bis 17 getötet werden, sofern sie geistig in der Lage sind, den Sachverhalt zu verstehen und wenn sie von den Eltern die Erlaubnis dazu bekommen.
Die niederländischen Kinderärzte (soweit man solche Personen als Ärzte bezeichnen kann) verweisen auf die Erfahrungen aus Belgien. Dort ist die Kindereuthanasie seit 2014 erlaubt.
Die Mehrheit im niederländischen Parlament (die Zweite Kammer) befürwortet eine solche Liberalisierung der Euthanasie, so die Lebensrechtlerin und Bloggerin Jeanne Smits in Lifesitenews.
Die gegenwärtige Debatte in den Niederlanden zeigt einmal mehr: Wenn gewisse Dämme brechen, ist die totale Katastrophe kaum noch zu verhindern. Die Euthanasie wurde anfangs für sehr wenige Fälle eingeführt. Nun wird sie auf immer mehr Fälle angewendet. Noch vor wenigen Jahren wäre es undenkbar gewesen, dass Kinderärzte die „mentale Kompetenz“ einer Person zum Maßstab für die Anwendung von Euthanasie machen wollen.
Doch der eigentliche Dammbruch war die Legalisierung der Abtreibung: Damit wurde ein Recht, das alle Menschen besitzen, verletzt. Nun wird der Kreis der Menschen, deren Recht auf Leben nicht respektiert wird, immer größer. http://kultur-und-medien-online.blogspot...Medien+-+online) * Kommentar... Die Welt ist gerichtsreif, und das Gericht hat begonnen. Im Herbst 2015.Und das ist gut so 4. Mai 2016 um 07:25
|
von esther10
04.05.2016 00:26
|
Dienstag, 3. Mai 2016 Grün-schwarzer Koalitionsvertrag in BaWü – alle Optionen bleiben offen
Mathias von Gersdorff
Erstaunlich schnell waren CDU und Grüne in Baden-Württemberg in der Lage, ein Koalitionsvertrag zu entwerfen. Dieser wurde am 2. Mai 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Grünen werden am 6. Mai einen Parteitag abhalten, die CDU am 7. Mai. Auf diese Parteitagen muß die Parteibasis dem Koalitionsvertrag zustimmen.
Der Bildungsplan ist im Kapitel über Bildung behandelt: „Wir werden die Umsetzung der Bildungspläne auch aufgrund des Anspruches der hohen Qualität eng begleiten und bei der Umsetzung auftretende fachlich erforderliche Korrekturen vornehmen. Das Instrument der Leitperspektiven werden wir auf seine Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit hin überprüfen.
Um eine aktive Teilhabe junger Menschen in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft zu ermöglichen, wollen wir sicherstellen, dass wichtige Inhalte der politischen Bildung auch künftig in einem angemessenen Umfang und Tiefe vermittelt werden. Schülerinnen und Schüler sollen den Wert der Demokratie durch Teilhabe bereits in der Schule erfahren können.“
Mit andern Worten: Der Bildungsplan von Andreas Stoch wird zunächst so angewendet, wie er in Kraft gesetzt wurde. In diesem ist Gender in den Leitperspektiven vollständig enthalten. Doch man kündigt gleich an, gegebenenfalls Änderungen vornehmen zu wollen. Abgesehen davon sind die Leitperspektiven allgemeine Normen. Wie diese den tatsächlichen Schulalltag prägen sollen, muss näher definiert werden.
Außerdem ist entscheidend, wer Kultusminister wird. Das Ressort erhielt die CDU. Es sind zwei Namen im Gespräch. Georg Wacker, ausgesprochener Gegner des grün-roten Bildungsplans, und die Stuttgarter Schulbürgermeisterin Susanne Eisenmann. Frau Eisenmann hat sich bislang aus der Diskussion herausgehalten.
Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich folgende Zukunftsszenarien.
Szenario 1: Es wäre denkbar, dass die neue Koalition auf „Gender in der Schule“ weitgehend verzichtet.
Die Zuständigkeit der Landesministerien ist so zugeschnitten, dass sich Minister der CDU und der Grünen nicht auf die Füße treten. Jede Partei kann sich also mehr oder weniger im Rahmen des Koalitionsvertrages frei entfalten. Schulpolitik ist ein klassisches CDU-Ressort. Dass nun die CDU die Einführung von Gender in die Schulen forciert, wäre geradezu selbstmörderisch.
Dagegen würden natürlich die LSBTIQ-Gruppen protestieren, doch diese werden großzügig im Koalitionsvertrag beachtet: „Der Aktionsplan 'Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg’ will die Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren und Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenwirken. Wir werden die Maßnahmen aus dem Aktionsplan auf ihre Eignung und Wirksamkeit hin prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln.“ Konkret heißt das: Genügend Geld für Aktivistengruppen aus diesem Milieu.
Sollte Georg Wacker Kultusminister werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Gender in den Schulen gar nicht oder auf Sparflamme gehalten wird. Die Wahl von Frau Eisenmann wiederum wäre im Grunde eine Konsenslösung, die aber wenig aussagekräftig über die künftige Richtung wäre. Das Risiko, dass die Proteste nun weitergehen, bliebe hoch.
Eine Gangart, die eine große Harmonie zwischen CDU und Grünen zeigt, wäre auch einer schwarz-grüne Koalition auf Bundesebene nach den Wahlen nächstes Jahr dienlich. Aufgrund der politischen Großwetterlage sehen beide Parteien die Notwendigkeit, solche Bündnisse schließen zu können.
Ein zweites Szenario ist auch möglich: Gender wird in den Schulen so eingeführt, wie das ursprünglich angedacht war. In diesem Falle würde man auf Konfrontation gegen die Bildungsplangegner setzen. Die CDU würde damit dokumentieren, dass sie auch in der Schulpolitik eine linke Politik favorisiert. Diese Strategie würde sich aber nicht nur gegen die Bildungsplangegner richten, sondern auch gegen den konservativen Flügel der CDU, der sich gegen Gender ausgesprochen hat.
Misstrauen seitens der Bildungsplangegner ist jedenfalls angebracht, egal was beschlossen wird. Es ist ziemlich klar, dass man am liebsten die Interessen der Eltern ignorieren würde. Es ist deshalb notwendig, die Protestbereitschaft aufrecht zu halten. http://kultur-und-medien-online.blogspot...Medien+-+online)
|
von esther10
04.05.2016 00:25
|
FÜR KARDINAL MÜLLER IST DIE GEFAHR EIN CHRISTENTUM VON GERINGER INTENSITÄT So hat Jesus Christus nicht gepredigt.....
"Am 3. Mai um 12:30 ...2016...präsentierte Kardinal Müller, Präfekt der Glaubenskongregation, in der Aula Magna der De Vitoria Universität in Madrid sein Buch "Nachrichten über die Hoffnung" ein Interviewbuch mit dem Priester und Theologen Carlos Granados, Generaldirektor
Original http://benoit-et-moi.fr/2016/actualite/l...-intensite.html
der Bibliothek für Christliche Autoren. Pater Granados betreut die spanische Ausgabe der Opera Omnia von Joseph Ratzinger.
Es gab 2 volle Tage Zeit für das Interview im Vatican, denen eine lange Vorbereitungszeit auf die geplanten Themen zwischen dem spanischen Priester und dem deutschen Kardinal vorausgegangen
war und eine intensive Nachbearbeitung folgte. Das Resultat ist ein wichtiger Text für die zukünftige Kirche, wie es ein anderes Interview-Buch war, das vor 30 Jahren geschrieben wurde...
Es ist unvermeidlich an "Bericht über den Glauben" von Kardinal Ratzinger im Gespräch mit Vittorio Messori zu erinnern......
Der Titel ruft tatsächlich den dieser anderen Unterhaltung von Vittorio Messori und Joseph Ratzinger in Erinnerung, als er noch Präfekt der Glaubenskongregation war. Das soll sicher auch eine Hommage an den Papa emeritus sein, mit dem der derzeitige Präfekt gut bekannt und freundschaftlich verbunden ist. Aber vor allem soll es eine Art in Dialog mit der modernen Welt zu treten, aufzeigen, für die Kirche, die den Dialog vom Gesichtspunkt des Glaubens führt, dabei ihren Glauben nicht versteckt, als sei der ein Hindernis für den Dialog, sondern im Verständnis, daß der Glaube ein Licht ist, ein Licht, das auf den Leuchter gestellt werden muß, damit das ganze Haus erleuchtet wird. Daher dieses "Gespräch über den Glauben".
hier geht es weiter http://beiboot-petri.blogspot.de/ http://www.religionenlibertad.com/para-e...-baja-49299.htm
|
von esther10
04.05.2016 00:23
|
Sarrazin: Deutsche bald Minderheit im eigenen Land
Thilo Sarrazin: Türken und Araber in Bildungsbeteiligung weit hinten Foto: picture alliance/Eventpress...3. Mai 2016
BONN. Der Publizist Thilo Sarrazin hat vor den Folgen der Masseneinwanderung für Deutsche gewarnt. „Wir haben eine Einwanderung, die kulturfremd ist. Wir sind geburtenarm und diese Gruppen heiraten durchschnittlich eher und haben mehr Kinder“, sagte der ehemalige Bundesbanker in der Phönix-Sendung „Unter den Linden“. Wenn das so weitergehe, „werden sie uns in wenigen Jahrzehnten zu einer Minderheit im eigenen Land machen“.
Die Einwanderung der vergangenen fünf Jahrzehnte habe Deutschland zudem „wirtschaftlich geschadet“, beklagte der frühere SPD-Politiker. Türken und Araber seien in der Arbeitsmarkt- und Bildungsbeteiligung „ganz weit hinten“ und bei Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit „ganz weit vorne“. Deshalb kosteten sie die Gesellschaft mehr als sie ihr nützten.
Gegen islamkritischen AfD-Kurs
Thilo Sarrazin: Wunschdenken. Jetzt im JF-Buchdienst bestellen Seine Überlegungen dürften aber nicht in bezug zum Islam verstanden werden, betonte Sarrazin. Er wende sich gegen entsprechende Beschlüsse des AfD-Parteitags am Wochenende. „Keine Religion gehört zu Deutschland. Jeder soll nach seiner Fasson selig werden.“ In der Ausbreitung des Islamismus in Europa sehe er allerdings „ein großes Problem“.
Die AfD-Mitglieder hatten auf dem Programm-Parteitag mit großer Mehrheit für einen islamkritischen Kurs gestimmt. Der beschlossene Abschnitt im Parteiprogramm fordert unter anderem ein Verbot der Vollverschleierung, des Muezzinrufes und von Minaretten. Imame sollen an deutschen Universitäten ausgebildet werden. (ls)
|
von esther10
04.05.2016 00:21
|
Holland: Regierung erwägt Euthanasie auch bei Kindern von 1 bis 12 Jahren
Veröffentlicht: 4. Mai 2016 | Autor: Felizitas Küble | Mathias von Gersdorff
Die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers lässt derzeit die Zulassung von Euthanasie für Kinder ab einem Jahr prüfen. Das berichtet „de Volkskrant“ am 22. April 2016. Podium5
Die Bekanntmachung war eine Reaktion der Ministerin auf eine Anfrage des Verbandes der Kinderärzte. Diese wünschen sich eine Entkriminalisierung der Euthanasie an Kindern. Maßstab zur Tötung soll ihre „mentale Kompetenz“ sein (werkelijke wilsbekwaamheid).
Das Gesundheitsministerium stellt für die Studie 400.000 Euro bereit.
Im Falle von Kindern, die nicht selber die Entscheidung treffen können (weil sie laut Gesetz keine „mentale Kompetenz“ besitzen), soll der Arzt in Absprache mit den Eltern entscheiden, ob das Kind getötet werden soll. Dies geschieht bereits bei Kindern im Alter zwischen 0 und 1. Die Ärzte sind aber der Auffassung, diese Regelung solle für Kinder bis 12 Jahren gelten.
Gegenwärtig dürfen Kinder von 12 bis 17 getötet werden, sofern sie geistig in der Lage sind, den Sachverhalt zu verstehen und wenn sie von den Eltern die Erlaubnis dazu bekommen. Die niederländischen Kinderärzte verweisen auf die Erfahrungen aus Belgien. Dort ist die Kindereuthanasie seit 2014 erlaubt.
Die Mehrheit im niederländischen Parlament (die Zweite Kammer) befürwortet eine solche Liberalisierung der Euthanasie, berichtet die Lebensrechtlerin Jeanne Smits in Lifesitenews.
Die gegenwärtige Debatte in den Niederlanden zeigt einmal mehr: Wenn gewisse Dämme brechen, ist die totale Katastrophe kaum noch zu verhindern. Die Euthanasie wurde anfangs für sehr wenige Schicksale eingeführt. Nun wird sie auf immer mehr Fälle angewendet. Noch vor wenigen Jahren wäre es undenkbar gewesen, dass Kinderärzte die „mentale Kompetenz“ einer Person zum Maßstab für die Anwendung von Euthanasie machen wollen.
Doch der eigentliche Dammbruch war die Legalisierung der Abtreibung: Damit wurde das Lebensrecht, das alle Menschen besitzen, verletzt. Nun wird der Kreis der Menschen, deren Recht auf Leben nicht respektiert wird, immer größer.
Unser Autor Mathias von Gersdorff leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ und die Webseite „Kultur und Medien online“ https://charismatismus.wordpress.com/201...-bis-12-jahren/
|
von esther10
04.05.2016 00:20
|
„Aktion Neue Nachbarn“: Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln
Kleiner Flüchtling - AFP
04/05/2016 08:00 Auf die „Flüchtlingskrise“ war das Erzbistum Köln schon vorbereitet, als es sie (fast) noch gar nicht gab: Schon im November 2014 lud der neue Erzbischof, Kardinal Woelki, sein Erzbistum zu einer Willkommenskultur für Flüchtlinge ein. „Und danach gab es dann ja erst diese richtig große Flüchtlingsbewegung hin nach Europa – und wir waren, als dann im Sommer 2015 die Flüchtlinge kamen, als katholische Kirche im Erzbistum Köln eigentlich schon gut aufgestellt!“
Das sagt Klaus Hagedorn, der Koordinator für Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln. „Wir hatten damals schon Unterstützungssysteme aufgebaut für die Gemeinden, die ehrenamtlichen und die hauptamtlichen Kräfte, so dass wir schon einigermaßen gerüstet waren für das, was sich 2015 dann abgespielt hat.“
Die neue Massenmigration brachte Zehntausende von Menschen ins Erzbistum, darunter viele aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten. Im Schatten der Domtürme reagierte man darauf mit der „Aktion Neue Nachbarn“: Hier werden die Initiativen für die Ankömmlinge gebündelt. Die Spannweite reicht von Willkommensfesten bis zu Ferienprogrammen, die von den Kirchengemeinden für Flüchtlinge auf die Beine gestellt werden.
„Es gibt Theaterprojekte –in Köln beispielsweise mit einem sehr bekannten Pantomimen, der hier mit Flüchtlingen arbeitet. Es gibt Tanztheaterprojekte, die sehr engagiert über Wochen mit den Flüchtlingen ein Programm einstudieren und dann zu Aufführungen gelangen. Es gibt Gartenbauaktionen – die finde ich auch besonders faszinierend – wo mit Flüchtlingen wirklich im Boden gewühlt, angepflanzt und am Ende des Jahres geerntet wird. Es gibt ganz viele Radfahrprojekte, also Steigerung der Mobilität von Flüchtlingen – und es gibt auch zahlreiche öffentlichkeitswirksame Aktionen, die in eine politische Richtung gehen, um Flüchtlingen in der Öffentlichkeit ein Gesicht zu geben.“ Nach der Silvesternacht: „Jetzt erst recht!“
Nach den Geschehnissen der unseligen Silvesternacht auf der Kölner Domplatte hat sich die Stimmung in den Medien und „in einer plötzlich wahrnehmbaren Öffentlichkeit“ gedreht, sagt Hagedorn. „Die Stimmung hat sich nicht gedreht bei den knapp 20.000 Engagierten in den Kirchengemeinden und nichtkirchlichen Initiativen, die hier im Erzbistum Köln engagierte Flüchtlingshilfe leisten. Die haben gesagt: Jetzt erst recht! Denn sie hatten mit ihren guten Erfahrungen in ihrer ehrenamtlichen Arbeit mit den Flüchtlingen überhaupt keine Veranlassung, jetzt zurückzustecken und zu sagen: Wir haben jetzt plötzlich eine andere Haltung.“ Wie man mit Flüchtlingen umgehe, das sei eine „Haltungsfrage“, formuliert Hagedorn. „Wir können nur konstatieren, dass unsere Gemeinden und die Ehrenamtlichen in den Gemeinden überhaupt nicht nachgelassen haben, sich zu engagieren!“
Die Angebote und Hilfen für Flüchtlinge richten sich ausdrücklich an alle ohne Unterschied der Religion. Auch muslimische Flüchtlinge nehmen sie offenbar sehr gerne an. „Wir können überhaupt nicht feststellen, dass Menschen irritiert sind, weil wir oder unsere Ehrenamtlichen mit einem christlichen Hintergrund auf alle Menschen gleichermaßen zugehen. Das ist nicht feststellbar.“ Die Offenheit sei auch die erklärte Politik des Kölner Generalvikariats: „Wir haben zum Beispiel selber im letzten Jahr einen Ausbildungsplatz mit einer Flüchtlingsfrau mit muslimischem Hintergrund eingerichtet und besetzt.“
In unserem Interview mit Klaus Hagedorn haben wir ihn natürlich auch zur Papstreise auf die griechische Insel Lesbos befragt. Es hat innerkirchlich auch etwas Unmut gegeben, dass Franziskus nur muslimische und keine christlichen Flüchtlinge mit nach Rom zurückgebracht hat. Hagedorn sieht das anders. „Als ich das gehört habe, habe ich gedacht: Was für ein tolles Statement!“ Das liege auf einer Linie mit der Einstellung des Kölner Erzbistums, dass man eben „nicht nur für christliche Flüchtlinge“ da sei. „Wir sorgen uns sehr um christliche Flüchtlinge;
es gibt hier Arbeitskreise, die daran arbeiten, wie wir Kontaktmöglichkeiten für Christen in Großunterkünften noch besser gestalten können, als wir das bisher machen. Wie können wir auch fremdsprachliche Angebote zu den Glaubensgemeinschaften tragen, die hier in Deutschland existieren, um dort Kontakte herzustellen?“ Trotzdem, das Signal des Papstes finde er „toll“, sagt Hagedorn: „Einfach als Christen offen auf alle Menschen zuzugehen, egal welcher Abstammung, Religion, sexuellen Orientierung oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen.“ „Na klar – macht mit!“
Insgesamt sei die katholische Kirche in den letzten Monaten angesichts der sogenannten Flüchtlingskrise „lebendiger geworden“, stellt Hagedorn fest: „Es gibt viele Leute, die sich den gemeindlichen Initiativen anschließen und die bei uns anrufen und sagen: Ich bin vor zwei Jahren aus der Kirche ausgetreten, aber das, war ihr in der Flüchtlingskrise macht, finden wir sensationell, und da wollen wir mitmachen! Und wir sagen: Na klar – macht mit!“ Die Kirche erreiche hier eine „Lebendigkeit, die ihr bei vielen Menschen vielleicht längerfristig ein „gutes Gesicht“
zurückgebe. Und es zeige sich auch „eine neue Form der Ehrenamtlichkeit“: Die Menschen engagierten sich mit ihren jeweiligen Kompetenzen. „Es gibt die, die ehrenamtlich Sprachkurse anbieten; andere, die als Übersetzungshelfer tätig sind; wieder andere, die technisch versiert sind und schlicht und einfach eine Homepage für eine Flüchtlingsinitiative aufbauen und die betreuen.“ Manchmal sei die Arbeit der Ehrenamtlichen ganz schön fordernd – dafür hat das Erzbistum unter anderem ein Angebot spiritueller Begleitung für sie entwickelt.
Hagedorn ist nicht nur Koordinator für Flüchtlingshilfe: Er arbeitet im „Bischofsvikariat für die Armen und Caritas“. Und es ist ihm ein Anliegen, dass bei bedürftigen Deutschen jetzt nicht Neid aufkommt nach dem Motto: Für Flüchtlinge tun die alles, und für uns ist kein Geld da. „Wir achten darauf, dass wir beim Thema Wohnraumversorgung nicht nur Flüchtlinge in die Lage versetzen, ordentlichen Wohnraum beziehen zu können, sondern durchaus auch andere Personengruppen in den Blick nehmen, die am Rande der Gesellschaft stehen.“
Bei der in Deutschland tobenden Flüchtlingsdebatte wird Hagedorn „immer dann allergisch, wenn es Pauschalierungen gibt“. „Wenn man auf Flüchtlinge schaut, dann muss man auch immer die einzelnen Personen sehen. Sobald ein Mensch einen Flüchtling persönlich in seinem Umfeld kennenlernt, als Mensch kennenlernt, verfliegen sämtliche Vorurteile, die man gegenüber einer Masse möglicherweise hat.“ (rv 03.05.2016 sk) http://de.radiovaticana.va/news/2016/05/...C3%B6ln/1227144
|
|