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von esther10 05.11.2015 00:15

von Catholic News Service
Gesendet Mittwoch, 4. November zum Jahr 2015

Familien müssen vergeben und nicht "am Ende des Tages in den Krieg", sagt Papst







von esther10 05.11.2015 00:12

Besuch der deutschen Bischöfe beginnt am 16. November

Abschlussaudienz für alle Mitglieder der Bischofskonferenz für 20. November geplant



04.11.2015, 14:56 Uhr Deutschland/Vatikan/Kirche/Papst/Bischöfe/Ad-limina
Bonn, 04.11.2015 (KAP/KNA) Die deutschen katholischen Bischöfe reisen vom 16. bis 20. November zu ihrem Ad-Limina-Besuch nach Rom. Geplant sind Audienzen beim Papst, Gespräche in der Römischen Kurie und Gottesdienste. Bei den traditionellen Besuchen "ad limina Apostolorum" (an den Apostelgräbern) berichten die Bischöfe eines Landes dem Papst und den römischen Kurienbehörden über aktuelle Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft sowie über die Entwicklung der Seelsorge.

Eigentlich sollen die Bischöfe eines Landes alle fünf bis sieben Jahre gemeinsam nach Rom reisen. Der letzte Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe fand allerdings bereits 2006 statt. Für den jetzigen Besuch war ursprünglich ein Termin im September vorgesehen. Die Visite wurde jedoch wegen der Papstreisen in die USA und nach Kuba sowie die anschließende Weltfamiliensynode im Oktober verschoben.

Wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Mittwoch in Bonn weiter mitteilte, gewährt Papst Franziskus den deutschen Bischöfen drei Audienzen, wobei sich verschiedene Kirchenprovinzen für die Audienzen zusammengeschlossen haben. Die Abschlussaudienz für alle Mitglieder der DBK ist für den 20. November geplant.

Zum Besuch der Römischen Kurie gehören vor allem auch die Eucharistiefeiern der Bischöfe in den vier Patriarchalbasiliken Roms, also im Petersdom, in San Giovanni in Laterano, in Sankt Paul vor den Mauern und in Santa Maria Maggiore. Auf dem weiteren Programm stehen unter anderem ein Besuch in der deutschen Botschaft beim Heiligen Stuhl und in der Kommunität der Gemeinschaft von Sant'Egidio.

Die Ad-limina-Besuche in ihrer heutigen Form gehen auf Papst Sixtus V. (1585-1590) zurück. Er legte 1585 fest, dass die Bischöfe der europäischen Länder in regelmäßigen Abständen persönlich in Rom zu berichten hatten. Im Zuge des Konzils von Trient (1545-1563), das eine Reform der Kirche einleitete und eine verstärkte Hinwendung zur Seelsorge propagierte, sollte ein engerer Kontakt zwischen dem Papst und den Bischöfen hergestellt werden. Jedes Jahr reisen einige hundert Bischöfe aus aller Welt zu einem Ad-limina-Besuch nach Rom.

von esther10 05.11.2015 00:11

Donnerstag, 5. November 2015
US-Bischöfe für Interkommunion



In einer gemeinsamen Erklärung der katholischen Kommission für Ökumene und Interreligion der US-amerikanischen Bischofskonferenz und Vertreter der „Evangelical Lutheran Church in America“ (in den Vereinigten Staaten gibt es mehrere lutherische Kirchen) wird die Interkommunion gefordert, berichten Aleteia und Catholic Culture.

Die Erklärung erscheint im Hinblick auf die 500 Jahre "Thesenanschlag" Luthers in Wittenberg. Der Wunsch nach einer Zulassung der Interkommunion wird unbeachtet der vielen und klaren lehramtlichen Dokumente zu diesem Thema in den letzten Jahren geäußert.

Die Interkommunion ist eine alte Forderung des Modernismus, denn mit ihr ist die Dekonstruktion der katholischen Ekklesiologie, also des Verständnisses dessen, was Kirche überhaupt bedeutet, verbunden. Nach Auffassung des Progressismus gibt es keine Kirchengrenzen und deshalb sollte es keine Beschränkung für die Austeilung der Sakramente geben.

Während des Pontifikats von Papst Benedikt XVI. sind entsprechende Stimmen in Deutschland leiser geworden. Es ist aber anzunehmen, dass die entsprechenden Gruppen, die gegenwärtige Stimmung ausnutzend, auch zu diesem Thema wieder entschlossener ihre Forderungen stellen.

von esther10 05.11.2015 00:10

PETITION: Nein zu Hetze & Gewaltanstiftung Skandalöses Theaterstück „Fear“ stoppen!

Veröffentlicht: 5. November 2015 | Autor: Felizitas Küble
Text einer Online-Petition anläßlich von Gewalttaten gegen Konservative:

Sehr geehrte Frau Kulturstaatsministerin,
sehr geehrter Herr Kultursenator und Bürgermeister,

in jüngster Zeit häufen sich ideologisch motivierte Anschläge gegen Personen des öffentlichen Lebens, die klar für die Ehe zwischen Mann und Frau einstehen, sich gegen die Gender-Ideologie aussprechen und für das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder eintreten. IMG_0278



So wurde in der Nacht auf den 26. Oktober 2015 in Berlin das Auto der EU-Abgeordneten Beatrix von Storch angezündet.

Nur wenige Tage später wurde in der Nacht zum 1. November 2015 in Magdeburg auf die Firma der Familie Beverfoerde ein schwerer Brandanschlag verübt, wobei ein Kleintransporter und ein angrenzender Raum ausbrannten (siehe Foto). Wie aus einem anonymen Bekennerschreiben hervorgeht, galt der Anschlag der Organisatorin der „Demo für Alle“, Hedwig von Beverfoerde.

Der Blogger Josef Bordat, der über beide Vorfälle berichtete, erhielt postwendend zwei Droh-E-Mails.
https://jobo72.wordpress.com/

Die Brandanschläge stehen in einem auffallenden zeitlichen Zusammenhang mit dem Theaterstück „Fear“ des Regisseurs Falk Richter, das seit dem 25. Oktober 2015 an der Schaubühne am Lehniner Platz in Berlin läuft.

In dem Stück treten Schauspieler unter anderem als Gabriele Kuby, Beatrix von Storch, Birgit Kelle und Hedwig von Beverfoerde auf, die sich Fotos dieser Personen vor das Gesicht halten. Sie werden als Hassreden schwingende Nazi-Zombies dargestellt. Vor dem Hintergrund dieser Fotos wird gesagt, man solle „Zombies mitten ins Gesicht schießen, nur dann seien Sie wirklich tot“.

Sehr geehrter Herr Kultursenator und Bürgermeister von Berlin,
sehr geehrte Frau Kulturstaatsministerin,
wundert es Sie, wenn auf derartig inszenierte Gewaltaufrufe unter dem Deckmantel der Kunst dann auch echte Gewalttaten folgen? Sind die Brandanschläge gegen Frau von Storch, Frau von Beverfoerde und die Droh-E-Mails an Herrn Bordat nicht Alarmzeichen genug?

Wir fordern sie deshalb auf, dem Theaterstück „Fear“ sofort alle finanziellen Subventionen aus Steuergeldern zu entziehen und jede weitere Aufführung zu verhindern!

HIER können Sie diesen AUFRUF online unterzeichnen: http://citizengo.org/de/fm/30794-nein-zu...ck-fear-stoppen
https://charismatismus.wordpress.com/201...k-fear-stoppen/


von esther10 05.11.2015 00:10

Papst: „Schließen wir nie aus, wir haben nicht das Recht dazu!"


Papst Franziskus am Donnerstag bei der Morgenmesse in Santa Marta. - OSS_ROM

05/11/2015 12:34SHARE:

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Der Christ schließt mit ein, er macht vor niemandem die Türe zu, auch wenn das Widerstand hervorruft. Wer ausschließt, weil er glaubt, er sei besser, ruft Konflikte und Spaltungen hervor und wird es eines Tages vor dem jüngsten Gericht verantworten müssen. Das sagte der Papst am Donnerstag bei der Morgenmesse im Gästehaus Santa Marta.
In seinem Brief an die Römer fordert der Heilige Paulus, den Bruder nicht zu verurteilen und zu missachten. Selektiv zu sein, sei unchristlich. Christus hingegen vereine und schließe mit seinem Opfer auf dem Kreuzweg alle Menschen im Heil ein. Im Evangelium näherten sich die Sünder und alle Ausgeschlossenen Jesus an. Und die Pharisäer und Schriftgelehrten murrten.
„Die Haltung der Schriftgelehrten, der Pharisäer ist die gleiche: Sie schließen aus: ‚Wir sind die Perfekten, wir befolgen das Gesetz. Die anderen sind Sünder. Die Haltung Jesu hingegen ist das Einschließen. Es gibt im Leben zwei Straßen: Jene des Ausschließens der Menschen von unserer Gemeinschaft und die Straße der Inklusion. Erstere kann klein sein, aber sie ist die Wurzel allen Unheils und aller Kriege. Man wird von der internationalen Gemeinschaft ausgeschlossen, aber auch aus Familien, von Freunden, wie viel Streit! Die Straße, die Jesus uns aufträgt, ist eine andere: Einschließen.“
Es sei nicht leicht, die Menschen mit einzuschließen, weil es Widerstände gebe. Es gebe diese selektive Haltung, so der Papst. Deshalb erzähle Jesus zwei Parabeln: Die vom verlorenen Schaf und von der Frau, die eine Münze verliert. Sowohl der Hirte als auch die Frau tun alles, um das, was sie verloren haben, wiederzufinden. Und als sie es schaffen, sind sie voller Freude.
„Sie sind voller Freude, weil sie das, was sie verloren haben, wiedergefunden haben, und aus lauter Glück laufen sie zu den Nachbarn und Freunden. ‚Ich habe gefunden, ich habe eingeschlossen‘. Darin besteht das Einschließen Gottes, gegen das Ausschließen von jenem, der urteilt, der die Menschen vertreibt. Er schafft sich einen kleinen Kreis aus Freunden. Gott hat uns alle im Heil eingeschlossen. Das ist der Anfang. Wir mit unseren Schwächen, unseren Sünden, unserem Neid, unseren Eifersüchteleien, immer haben wir diese Haltung, auszuschließen – und wie gesagt – das kann zum Krieg führen.“
Jesus tue es wie der Vater, der ihn gesandt habe, um uns zu retten. Er suche uns, um eine Familie zu werden.
„Denken wir wenigstens darüber ein wenig nach. Leisten wir unseren kleinen Beitrag, verurteilen wir nicht und sagen: ‚Der hat das gemacht und der das‘. Gott weiß: Das ist sein Leben, aber ich schließe ihn nicht aus meinem Herzen aus, aus meinem Gebet, von meinem Gruß, meinem Lächeln und wenn es die Gelegenheit gibt, sage ich ihm ein paar nette Worte. Schließen wir nie aus, wir haben nicht das Recht dazu! Denn, wie Paulus in seinem Brief schließt: Wir werden alle vor dem Jüngsten Gericht erscheinen. Jeder wird sich vor Gott verantworten müssen. Bitten wir um die Gnade, dass wir alle Männer und Frauen sein mögen, die immer, immer einschließen! Zwar mit einer gesunden Vorsicht, aber immer! Schließen wir vor niemandem die Türen, sondern haben wir immer ein offenes Herz: ‚Das gefällt mir, das gefällt mir nicht‘, aber mit einem offenen Herzen.“

(rv 05.11.2015 cz)

von esther10 05.11.2015 00:07

Synode der Zwietracht – Kommt es zum „faktischen Schisma“?
4. November 2015 18:49 | Mitteilung an die Redaktion

Papst und Synodalen


Papst Franziskus mit Synodalen

Der dominikanische Theologe Thomas Michelet stellt die Mehrdeutigkeit des Synodentextes bloß, der keine Einheit schuf, sondern die Spaltungen zudeckte. Der Konflikt zwischen der „Hermeneutik der Kontinuität“ und der „Hermeneutik des Bruchs“ und das Dilemma von Papst

Franziskus.
von Sandro Magister

Zwei Wochen nach ihrem Ende, wird das, was die Synode über die Familie gesagt hat, gegensätzlich gelesen.

Für einige war dieser unsichere Ausgang gewollt. Pater Adolfo Nicolás Pachón, der Generalobere der Jesuiten, den Papst Franziskus in die Kommission berufen hat, die mit der Abfassung der Relatio finalis beauftragt war, hat dies offen als Erfolg behauptet, kaum daß die Synode zu Ende war:

„Im Kopf aller in der Kommission war die Idee, ein Dokument vorzubereiten, das die Türen offen läßt: damit der Papst hinein und hinaus kann, und tun kann, wie er es für richtig hält“.
In der Tat sind nun alle Erwartungen auf das gerichtet, was Franziskus sagen wird. Dieser hat seine Absichten bereits telefonisch am 28. Oktober seinem Freund Eugenio Scalfari angekündigt, dem bekennenden Atheisten und Gründer von La Repubblica, dem italienischen Leitmedium des laizistischen Denkens, der die Worte des Papstes prompt folgendermaßen niederschrieb:

„Die unterschiedliche Meinung der Bischöfe ist Teil der Modernität der Kirche und der verschiedenen Gesellschaften, in denen sie wirkt, aber die Absicht ist eine gemeinsame und was die Zulassung der Geschiedenen zu den Sakramenten betrifft, bestätigt es, daß dieses Prinzip von der Synode angenommen wurde. Das ist das wesentliche Ergebnis, die eigentlichen Abwägungen sind den Beichtvätern anvertraut, doch am Ende der schneller oder langsamer vonstatten gehenden Wege, werden alle Geschiedenen, die es wünschen, zugelassen werden.“
Am 2. November sagte Pater Federico Lombardi allerdings, vom National Catholic Register befragt, daß das, was Scalfari hinterbrachte, „in keiner Weise glaubwürdig ist und nicht als Denken des Papstes betrachtet werden kann“.

Doch unabhängig von der Spannung, mit der erwartet wird, was Franziskus denkt und sagen wird, bleibt das Fragezeichen. Wie begründet ist die Lesart des Synodenschlußberichts – und besonders seiner Paragraphen zum Kernpunkt, der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen – als „offen“ für mehrere widersprüchliche Interpretationen?

Es folgt die erste vertiefte Analyse zur Frage. Sie wurde vom französischen dominikanischen Theologen Pater Thomas Michelet für chiesa.espressonline.it [Sandro Magister] geschrieben. Michelet schreibt für die renommierte Zeitschrift Nova et Vetera der Theologischen Fakultät von Freiburg im Üchtland.

Seine Schlußfolgerung lautet: Wenn kein klares und unmißverständliches lehramtliches Dokument auf der Grundlage der Tradition folgt, werden sich die bereits bestehenden unterschiedlichen pastoralen Praktiken weiterentwickeln, die einen in Übereinstimmung mit der Rechtgläubigkeit, die anderen nicht, mit dem unausweichlichen Ergebnis eines „faktischen Schismas“, das für die einen wie für die anderen durch die doppelte, gegensätzliche Lesart des Synodenausgangs legitimiert wird.


Sehen wir, wie Pater Michelet zu seinem Schluß kommt.
Mit einem Hinweis: Das Interpretationsschema, das Pater Michelet in der Analyse des Synodentextes anwendet, ist dasselbe, das Benedikt XVI. für die Nachkonzilszeit in seiner denkwürdigen Rede vom 22. Dezember 2005 angewendet hat, in der er die „Hermeneutik der Kontinuität“ der „Hermeneutik des Bruchs“ gegenüberstellte.
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Was sagt die Synode wirklich über die wiederverheirateten Geschiedenen?

Pater Thomas Michelet OP
von Thomas Michelet OP

Es wird niemandem entgangen sein, daß die Frage der „wiederverheirateten Geschiedenen“ (die man besser „wiederverpflichtete Getrennte“ nennen sollte) die während diese ganzen Synode über die Familie am härtesten diskutierte war, sowohl unter den Synodenvätern als auch unter den Gläubigen, ja sogar des großen Publikums, indem sie regelmäßig die Titelseiten der Zeitungen eroberte. Etwas, was man seit langem nicht mehr gesehen hatte. Kurzum, wenige Themen haben ein ebensolches Interesse ausgelöst.

Die Komplexität der Debatte spiegelt sich in den offiziellen Dokumenten wider, indem die direkt diese Materie betreffenden Paragraphen jedes Mal die geringste Zustimmung fanden, obwohl die Entwürfe darauf abzielten, einen breiten Konsens zu finden. So findet man es auch in den gegensätzlichen Bewertungen durch die Medien wieder, die je nachdem entweder den Sieg des einen oder des anderen Lagers verkünden, oder sich über den Ausgang freuen oder ihn beklagen. Die einen, indem sie den Von-Fall-zu-Fall-Zugang der Geschiedenen zur Kommunion als Beginn einer sanften Revolution in Richtung einer neuen Kirche halten; die anderen, indem sie auf das entscheidende Fehlen einer Erwähnung der Kommunion im Schlußbericht verweisen und damit die Beibehaltung des status quo ante.

Setzen wir jedoch nicht zu schnell die „Synode der Medien“ der wirklichen gegenüber und geben vielmehr ehrlich zu, daß dieser Interpretationskonflikt seinen Ursprung, zumindest zum Teil, im Text selbst hat, dem es in diesem konkreten Punkt an jener Klarheit und Präzision fehlt, die man sich nach zwei Jahren erwarten hätte dürfen. Wie ich bereits im Juli geschrieben habe, ist zu befürchten, daß verschiedene Synodenväter mit dieser Übereinkunft aus den unterschiedlichsten, ja sogar gegensätzlichen Gründen, zufrieden sind, da der Text unterschiedliche Lesarten erlaubt und ermöglicht, eine Spaltung zuzudecken, die bleibt und die Gefahr birgt, in Zukunft noch größer zu werden, wenn man die Sache nicht klärt.

1. Ein schwieriger Konsens

Alle erinnern sich, daß am 18. Oktober 2014 bei der Abstimmung über den Schlußbericht der Paragraph 52 über den Zugang der widerverheirateten Geschiedenen zum Buß- und Altarsakrament sowie der Paragraph 53 über die geistliche Kommunion verworfen wurden, indem sie nicht die nötige Zweidrittelmehrheit erreichten, das war die Zustimmung von 122 von 183 Synodenvätern. (Nr. 52 erhielt 104 placet und 74 non placet; Nr. 53 erhielt 112 placet und 64 non placet). Zu diesen beiden Paragraphen ist noch jener über die Seelsorge für Personen mit homosexueller Neigung (Nr. 55: 118 placet und 62 non placet) hinzuzufügen. Diese formal abgelehnten Paragraphen fanden sich dennoch im offiziellen Schlußtext, der zum Arbeitspapier für den weiteren Synodenprozeß wurde, sicher um eine freie Diskussion zu fördern.

Im Instrumentum laboris vom 24. Juni 2015 findet sich dieser Paragraph 52 unter dem Titel „Der Bußweg“ als Paragraph 122 wieder. Dazu ein Paragraph 123, der mit der erstaunlichen Feststellung aufwartete, daß „es eine allgemeine Übereinkunft bezüglich der Idee eines Prozesses der Versöhnung oder eines Bußweges“ gibt.1 Man hat sich damals gefragt, worin denn diese geheimnisvolle Übereinkunft besteht. Um so mehr, als die Mehrheit der auch jetzt 2015 versammelten Synodenväter dagegen deutliche Vorbehalte geäußert zu haben scheint mit dem Resultat, daß diese „Idee“ am Ende nicht einmal angewandt wurde, jedenfalls nicht in dieser Formulierung.

In der Relatio synodi vom 24. Oktober 2015 wird in den Paragraphen 84 bis 86 ein neuer pastoraler Vorschlag unterbreitet unter dem Titel: „Unterscheidung und Integration“.2 Da die Zahl der Synodenväter auf 265 angewachsen war, waren für die Zweidrittelmehrheit 177 Stimmen erforderlich. Sie wurde bei diesen drei Paragraphen nur mit Mühe erreicht, in einem Fall sogar nur wegen einer einzigen Stimme (Nr. 84: 187 placet und 72 non placet; Nr. 85: 178 placet und 80 non placet; Nr. 86 190 placet und 64 non placet).

Die Relatio synodi 2015 liefert drei lehramtliche Hinweise. Alle drei sind im Paragraph 85 enthalten und bereits in der Relatio synodi 2014 und im Instrumentum laboris enthalten. Es handelt sich um Familiaris consortio Nr. 84, den Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1735 und die Erklärung vom 24. Juni 2000 des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte. Das Dokument vom 14. September 1994 der Glaubenskongregation, die im Paragraph 123 des Instrumentum laboris Erwähnung fand, findet sich hingegen nicht mehr.

2. Das Zitat aus Familiaris consortio

Untersuchen wir zunächst das Zitat aus Familiaris consortio Nr. 84:
„Die Hirten mögen beherzigen, daß sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.“

Dieser Text wird hier als „ein Gesamtkriterium“ genannt, „das die Grundlage für die Bewertung dieser Situationen bleibt“, sowohl für den Priester, dessen Aufgabe es ist, „die betroffenen Personen auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten“, als auch für den Gläubigen, in seiner „Gewissensprüfung mittels Momenten des Nachdenkens und der Reue“.
Wenn von Reue die Rede ist, impliziert das die Notwendigkeit, die eigene Schuld und die eigene Sünde anzuerkennen, um Vergebung zu erlangen. Es ist daher nicht richtig, zu behaupten, daß Kenntnis der Sünde in diesem Dokument beiseite gelegt wird. Es bleibt aber die Tatsache, daß sie nicht mehr im Titel der propositio erwähnt wird, der nicht mehr direkt von Reue spricht, sondern von Unterscheidung. Dieses Fehlen kann man auf doktrineller Ebene beklagen, auch wenn diese Formulierung auf pastoraler Ebene sicher sympathischer ist. Zudem ist es möglich, daß es eine Tendenz gibt, die Reue mehr für Schuld der Vergangenheit zu verstehen (die Kirche, die für die Sünden ihrer Glieder bereut), während die Buße häufiger Situationen der Vergangenheit, aber auch der Gegenwart (und sogar die Sünden anderer Personen) betrifft, um die Umkehr des Sünders und die Wiedergutmachung des Übels zu erreichen, das er durch seine Schuld provoziert hat.

Die Wahl des Wortes „Reue“ birgt daher die Gefahr, die Zweitehe nach einer Scheidung nur als Schuld der Vergangenheit zu betrachten, anstatt als immer aktuelle „objektiv ungeordnete Situation“. Oder gar nur die Schuld der Vergangenheit zu betrachten, die zu dieser Situation geführt hätte, die man für sich selbst nicht gewollt habe und für die man daher auch nicht schuldig sei. Man muß also, was diesen Prozeß betrifft, sowohl in seinem Verständnis als auch in seiner Praxis, zu einer wirklichen „semantischen Unterscheidung“ fähig sein.

Andererseits zieht Familiaris consortio Nr. 84, bei aller Notwendigkeit diese verschiedenen Situationen zu unterscheiden, eine für alle Fälle identische Schlußfolgerung: die Unmöglichkeit, die Kommunion zu empfangen, außer man bringt die eigene Situation auf die eine oder andere Weise in Ordnung:

„Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und

gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘.“
Was kann man dem Umstand entnehmen, daß diese doch so starke Schlußfolgerung von Familiaris consortio nicht ausdrücklich in das neue Dokument übernommen wurde?
In einer „Hermeneutik der Kontinuität“ wird man das Schweigen mit Zustimmung gleichsetzen im Sinne, daß das Zitieren eines Textes auf den gesamten Text verweist, der dem Zitat seinen wirklichen Kontext liefert. Ein solcher Unterscheidungsprozeß kann nur dann zur Eucharistie führen, wenn der Gläubige wirklich soweit gelangt ist, durch die Verwirklichung eines festen Vorsatzes aus dieser objektiv ungeordneten Situation herauszutreten, damit die Vergebung seiner Schuld erlangt und die Absolution erhält. Bis zu diesem Moment kann er die Kommunion nicht empfangen.

In einer „Hermeneutik des Bruches“ wird man das Schweigen mit Widerspruch gleichsetzen.

Wenn die Schlußfolgerung von Familiaris consortio nicht ausdrücklich übernommen ist, bedeutet dies, daß sie obsolet geworden ist, weil sich der familiäre Kontext seit damals [1981] völlig verändert habe, eine Veränderung, die das Dokument nicht nur kulturell, sondern auch „anthropologisch“ nennt. Die Ordnung der Kirche zur Zeit von Johannes Paul II. sei nicht mehr die Ordnung der neuen Kirche, auf die man sich beruft. Man wird wahrscheinlich daraus folgern, daß dieser Prozeß der Unterscheidung auch ohne Änderung des eigenen Lebens zur Eucharistie führen kann, sofern die Person die vergangene Schuld bereut und nach eigenem Gewissen zum Schluß gekommen ist, die Kommunion empfangen zu können.

3. Der Katechismus der Katholischen Kirche

Im selben Paragraph 85 der Relatio synodi 2015 wird die Nr. 1735 des Katechismus der Katholischen Kirche zitiert:

„Zudem kann nicht geleugnet werden, daß aufgrund unterschiedlicher Faktoren in einigen Umständen ‚die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung vermindert oder aufgehoben sein können‘ (KKK Nr. 1735).“

Das Zitat ist nicht vollständig. Es empfiehlt sich daher, den vollständigen Text zu lesen:
„1735. Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit, Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein.“

Ist dieser Paragraph wirklich auf die Situation der wiederverheirateten Geschiedenen anwendbar? Zunächst ist anzumerken, daß dieselben Bedingungen sich teilweise auch bezüglich der Ehe finden und diese ungültig machen:

„1628. Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden Vertragspartner sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht, die von außen eingeflößt wird [Vgl. [link] CIC, can. 1103]. Keine menschliche Gewalt kann den Konsens ersetzen [Vgl. [link] CIC, can. 1057, § 1]. Falls diese Freiheit fehlt, ist die Ehe ungültig.“

Kann jemand sich also vorstellen, daß einer dieser Umstände bei einer Zweitehe nach einer Scheidung auf moralischer Ebene nicht anrechenbar wäre? Wenn dem so wäre, wäre die neue Verbindung allemal ungültig. Gewiß, das ist sie bereits, weil die Ehe unauflöslich ist, weshalb eine Zweitehe gar nicht möglich ist, solange der erste Ehegatte noch am Leben ist. Sie wäre aber nicht nur als Ehe ungültig: Sie wäre auch als menschliche Handlung ungültig, sie wäre eine Freudsche „Fehlleistung“. Damit könnte man auch nicht mehr von wiederverheirateten Geschiedenen sprechen: Es gäbe keine wirkliche neue Verpflichtung und keine Art von

Verbindung zwischen den beiden Personen. Unter diesen Umständen ist es nicht sicher, ob man wirklich immer die Möglichkeit einer totalen Eliminierung der Anrechenbarkeit geltend machen will. Zudem müßten diese psychischen Faktoren an erster Stelle die Existenz des sakramentalen Bundes in Frage stellen. Die Situation würde sich damit ganz anders darstellen.

Umgekehrt, wenn die Menschen bei vollem Bewußtsein dessen, was sie tun, fähig sind, sich das „Ja“ für das Leben zu schenken, dann können sie sich nicht gleichzeitig nicht auch bewußt sein, daß sie durch eine neue Verpflichtung gegenüber einer anderen Person einen Schlag genau gegen dieses „Ja“ ausführen. Es ist damit völlig unverständlich, wie die Verantwortung für diese Neuverpflichtung in Frage gestellt werden kann. Mag sein, daß es viele Arten von Motiven gibt, die dazu verleiten, so zu handeln, wie es im Paragraph 85 weiter heißt: „Unter bestimmten Umständen finden die Personen große Schwierigkeiten auf andere Weise zu handeln.“ Das ändert aber nichts daran: Entweder wissen sie, daß sie mit ihrer neuen Verpflichtung ihren Ehebund schlagen und es sich damit um eine freie Handlung, für die sie die Verantwortung tragen müssen, handelt, oder sie wissen es nicht und man kann sogar bezweifeln, ob ihr Eheband existiert.

4. Die Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte

Paragraph 85 der Relatio synodi 2015 fährt so fort:
„Folglich darf das Urteil über eine objektive Situation nicht zu einem Urteil über die ‚subjektive Anrechenbarkeit‘ führen (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000, 2a).“

Der Text, um den es sich handelt, ist folgender in seinem Kontext:

„ 2. Jegliche Interpretation des can. 915, die seinem wesentlichen Inhalt widerspricht, wie er ununterbrochen vom Lehramt und der Disziplin der Kirche durch die Jahrhunderte erklärt wurde, ist eindeutig abwegig. Man darf die Achtung vor den Worten des Gesetzes (vgl. can. 17) nicht verwechseln mit dem uneigentlichen Gebrauch der selben Worte als Instrumente zur Relativierung der Vorschriften oder zu deren inhaltlicher Entleerung.

Die Formulierung „sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“ ist klar und muß so verstanden werden, daß ihr Sinn nicht verformt und die Anwendung der Norm unmöglich wird. Die drei geforderten Bedingungen sind:
a) die schwere Sünde, im objektiven Sinn, denn die subjektive Anrechenbarkeit könnte der Kommunionspender nicht beurteilen;

b) das hartnäckige Verharren, das heißt das Bestehen einer objektiven Situation der Sünde, die in der Zeit fortdauert und die der Gläubige nicht aus der Welt schaffen will; es sind keine anderen Erfordernisse notwendig (herausforderndes Verhalten, vorausgehende Ermahnung usw.), damit die Situation in ihrer grundsätzlichen kirchlichen Schwere eintritt;
c) der offenkundige Charakter der Situation der schweren habituellen Sünde.

Jene Gläubigen, die geschieden und wiederverheiratet sind und wegen ernster Gründe, zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder, nicht „der Verpflichtung zur Trennung nachkommen können“, befinden sich nicht im Zustand der schweren habituellen Sünde, wenn sie „die Verpflichtung eingehen, in voller Enthaltsamkeit zu leben, das heißt sich der den Gatten eigenen Akte zu enthalten“ (Familiaris consortio, Nr. 84) und auf der Grundlage dieser Absicht das Sakrament der Buße empfangen haben. Weil die Tatsache, daß diese Gläubigen nicht more uxorio zusammenleben, naturgemäß verborgen ist, während ihre Lebenssituation als geschiedene Wiederverheiratete naturgemäß bekannt ist, können diese nur remoto scandalo das Sakrament der Eucharistie empfangen.“

Diese Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte legt also fest, daß die Zweitehe nach einer Scheidung eine Situation „schwerer gewohnheitsmäßiger Sünde“ ist, die vom Canon 915 des Codex Iuris Canonici behandelt wird, der jene meint, „die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“. Die von der Relatio synodi zitierte Stelle spezifiziert, daß diese Bewertung objektiv und nicht subjektiv zu verstehen ist, „weil der Kommunionspender die subjektive Anrechenbarkeit nicht beurteilen könnte“. Mit anderen Worten, die Situation wurde im forum externum geklärt, weil man keinen Zugang zum forum internum hat.
Im Kontext der Relatio synodi scheint diese Stelle aber einen anderen Sinn zu bekommen: Da man nicht über die „subjektive Schuldhaftigkeit“ urteilen könne, sollte man sich eines moralischen Urteils über diese Situation enthalten. Gewiß, der Text sagt das nicht so ausdrücklich, doch wer sich nicht die Mühe macht, die Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte anzuschauen, kann ihn so verstehen. Zudem sagt der Text an keiner Stelle, weder daß es sich um eine Sünde handelt noch daß Christus die neue Verbindung als Ehebruch bezeichnet, wenn der erste Ehegatte noch am Leben ist (vgl. Mk 10,11-12). Dieses Wort mag hart klingen, aber es stammt direkt aus dem Munde Christi, der es in seiner ganzen Tragweite gebraucht.

Auch in diesem Fall wird eine „Hermeneutik der Kontinuität“ zu einer Textinterpretation führen, in der man aus dem Kontext der zitierten Dokumente ergänzt, daß es sich um eine „schwere und offenkundige Sünde“ handelt. Eine „Hermeneutik des Bruchs“ hingegen wird dieses Schweigen nützen und sich jedes Urteils einer subjektiven Schuldhaftigkeit enthalten, was dazu führen wird, jedwede Beurteilung dieser Situation im Zusammenhang von Schuld und Sünde zu qualifizieren, sei sie nun schwer und offenkundig oder nicht.

Im ersteren Fall wird man im Lichte der Enzyklika Veritatis splendor im Rahmen einer Moral der Objektivität und des Zwecks daran festhalten, daß die Zweitehe nach einer Scheidung ein schlechter Akt ist, den man unter keinen Umständen wollen kann.

Im zweiteren Fall wird man die Einladung aufgreifen, die eigene pastorale Sichtweise zu ändern und mehr auf die Umstände zu achten und damit das doktrinelle Gleichgewicht von Veritatis splendor modifizieren, indem man sich auf eine Moral der Subjektivität und des Gewissens beruft.
Der Papst hat garantiert, daß nirgends die Lehre angerührt wurde, was für erstere Auslegung spricht. In der Tat gibt es ausreichend Verweise auf das Lehramt, um die Vertreter der Hermeneutik der Kontinuität in ihrer Lesart zu bestärken. Es gibt allerdings auch ausreichend Schweigen, Leerstellen und positive Signale für die Vertreter der Hermeneutik des Bruchs, sodaß sich auch diese in ihrem Zugang bekräftigt fühlen können. In Ermangelung weiterer Präzisierungen scheinen beide Interpretationen zulässig.

Zum Abschluß dieser Analyse der drei Zitate sei angemerkt: Die Lücken in der Formulierung erklären wahrscheinlich, warum dieser Paragraph 85 die größte Anzahl an non placet erhalten hat und er nur mit einer Stimme Mehrheit angenommen wurde. Es ist daher möglich, daß Präzisierungen in die eine oder andere Richtung ihn Stimmen verlieren hätten lassen. Eine einzige hätte genügt, und er wäre abgelehnt worden.

5. Begleitung und Integration

Was den Paragraphen 84 betrifft, so präsentiert er die „Logik der Integration“ der wiederverheirateten Geschiedenen als „Schlüssel ihrer pastoralen Begleitung“, die darauf abzielt, ihnen nicht nur zu zeigen, daß sie nicht exkommuniziert sind, sondern daß sie in der Kirche leben und wachsen können, durch die Überwindung „der verschiedenen Formen des Ausschlusses, die derzeit im liturgischen, pastoralen, erzieherischen und institutionellen Bereich praktiziert werden“. Paragraph 86 siedelt schließlich das „korrekte Urteil über das, was die Möglichkeit einer vollständigeren Teilnahme am Leben der Kirche behindert“, auf der Unterscheidungsebene mit dem Priester im forum internum an. „Diese Unterscheidung wird nie von den Notwendigkeiten der von der Kirche verkündeten Wahrheit und der Nächstenliebe des Evangeliums abweichen”.

Im Licht der „Hermeneutik der Kontinuität“ erscheinen diese beiden Paragraphen völlig rechtgläubig und lehramtsgemäß. Das Zitat aus Familiaris consortio Nr. 84 und der Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte erlauben, dieses Wachsen als schrittweise Bekehrung in der Wahrheit des Evangeliums zu verstehen. Eine Pastoral der Begleitung wird immer auf die volle Versöhnung des Gläubigen und nach Erreichung derselben auf die Wiederzulassung zur Eucharistie abzielen nach den Bedingungen, so wie sie in Familiaris consortio Nr. 84 genannt sind. Es geht darum, jenem „objektiven Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche” ein Ende zu bereiten, den die neue Verpflichtung mit einer anderen Person als dem rechtmäßigen Ehegatten darstellt, und den der Codex Iuris Canonici im forum externum als „schwere und offenkundige Sünde“ bezeichnet. Hier ist am Ende des Paragraphen 86 mit schönen Worten ein wirklicher Weg der Heiligkeit skizziert, wenn die Rede ist von den „notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Zurückhaltung, der Liebe zur Kirche und zu ihrer Begleitung, auf der ehrlichen Suche nach dem Willen Gottes und dem Wunsch zu einer Antwort zu gelangen, die diesem am vollkommensten entspricht.“

Die Anerkennung der Integration in die Kirche fände also mit Blick auf die „Ordnung der Büßer“ statt, wie man in alten Zeiten gesagt hätte mit Einschränkungen in der Ausübung verschiedener kirchlicher Dienste, die vom objektiven Stand der ungeordneten Situation abhängen und die schrittweise aufgehoben werden können, so wie diese Situation in Ordnung gebracht wird.

Im Licht der „Hermeneutik des Bruchs“ hingegen wird man, da die genannten Voraussetzungen und Schlußfolgerungen des früheren Lehramtes in diesem Text verschwiegen werden, dazu tendieren, die relative Neuheit einer Aufwertung des forum internum zu Lasten des forum externum zu bevorzugen. Man wird auf diese Weise zu einer Moral der Subjektivität statt der Objektivität gelangen, mit der Schwierigkeit, um es mit Veritatis splendor zu sagen, „in sich schlechte Handlungen“ zuzulassen, da der Schwerpunkt vor allem auf dem Gewissen und der inneren Wahrnehmung der verschiedenen Handlungen, Entscheidungen und Umstände gelegt wird. Unter diesen Bedingungen spielt es dann keine Rolle mehr, daß der Codex des

Kanonischen Rechts diese Situation als „schwere und offenkundige Sünde“ bezeichnet, wenn sie innerlich nicht so wahrgenommen wird. Vielmehr wäre es sogar besser, dies zu verschweigen, anstatt damit in den inneren Raum der Freiheit und des unverletzlichen Heiligtums des Gewissens eindringen zu wollen. Man wird also warten müssen, daß die Person selbst imstande ist, von sich aus diese Handlungen zu definieren, ohne je in diesen Prozeß einzugreifen aus Angst, sie zu verletzten oder Zwang auf ihr freies Fortkommen auszuüben.
Hier handelt es sich mehr um eine „Freiheit der Gleichgültigkeit“ als um eine „Freiheit der Qualität“. Die Begleitung würde von der Person ausgehen und dem, was in ihr aufgewertet werden könnte, um sie wachsen zu lassen, anstatt von einem von außen auferlegten Gesetz auszugehen, dem sich diese Person anpassen sollte. Die Integration in die Kirche wäre von der Subjektivität der Person abhängig, von ihrer inneren Wahrnehmung der eigenen Situation. Unter diesen Umständen, wenn diese Person „im Gewissen“ entscheidet, daß sie keine Sünde begangen hat und die Kommunion empfangen darf, wer sind wir, um zu urteilen? Der geistliche Fortschritt könnte sich zudem, paradoxerweise, durch einen Rückzug zeigen, wenn die Person schrittweise die eigene Sünde oder die objektive Unordnung erkennt und daher von sich aus die Entscheidung trifft, die Kommunion nicht mehr zu empfangen, weil sie erst dann den Grund dafür erkennt; oder die Entscheidung trifft, nicht mehr bestimmte Dienste in der Kirche auszuüben, weil sie erst dann das negative Zeugnis in der Öffentlichkeit versteht gegenüber den jungen Leuten, die sich auf die Ehe vorbereiten.

Diese beiden Positionen sind hier als Gegensatz dargestellt. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, daß sich sowohl in der einen wie der anderen positive Aspekte und Grenzen finden lassen. Der Irrtum selbst kann dazu dienen, die Wahrheit klarer sichtbar zu machen. Die Grenze der reinen Logik der Objektivität liegt im Verständnis, daß es Zeit und verschiedene Etappen braucht, um die Wahrheit zu erlangen, damit diese Wahrheit nicht nur als wahr an sich verstanden wird, sondern als wahr für einen, als erstrebenswert und gut und daß es möglich ist, sie

fruchtbringend zu leben. Die Grenze der reinen Logik des Gewissens ist die Möglichkeit eines irrenden Gewissens und der Notwendigkeit, es von diesem Irrtum zu befreien, damit es wirklich wird, was es ist, nämlich wirklich frei und nicht nur potentiell frei: „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien“ (Joh 8,32).

Schließlich stellen wir eine gewisse Unruhe in der Sprache des Paragraphen 84 fest, der „Exklusion“ der „Integration“ gegenüberstellt. Eine solche Terminologie entspricht nicht der Theologie. Sie ist vielmehr typisch für eine Gleichheitsideologie, die besonders die LGBT-Bewegung und generell die Befreiungslehre auf der alten Grundlage der marxistischen Dialektik mit einer neuen nihilistischen Tendenz vertritt. Es ist nicht mehr der Klassenkampf, sondern die Abschaffung aller Klassen, Unterschiede, Kategorien, Stände… und daher auch das Verschwinden der wahren Gerechtigkeit, die jedem nach seinem Teil gibt (suum cuique tribuere), was nicht zwangsläufig das Gleiche für alle bedeutet, weil die Situationen nicht zwangsläufig dieselben sind. Wenn man beginnt, eine solche Art von weltlichem Gegensatz in einem kirchlichen Dokument zu dulden, ist die Tür offen für andere Bevölkerungskategorien (Personen mit homosexuellen Neigungen, Frauen- statt Männerklerus, usw.), die ihre

„Exklusion“ beklagen und ihre volle „Integration“ in die Kirche fordern werden. Es wäre daher angemessen, die Suche nach der Gemeinschaft für jene Menschen, die wegen einer objektiv ungeordneten Situation derzeit sich nicht in der vollen Gemeinschaft mit der Kirche befinden, was ihre Zulassung zur Kommunion unmöglich macht, auf andere Weise aufzudrücken. Vielmehr sollte die Nächstenliebe betont werden, die dringend geboten ist, um diese Personen in der Wahrheit wieder in die volle Einheit mit der Kirche zurückzuführen unter den vom Evangelium genannten Bedingungen.

6. Kommunion und Dezentralisierung

Die Relatio synodi 2015 hat als solche keine lehramtliche Bedeutung. Es handelt sich nur um ein dem Papst übergebenes Dokument, damit er eine Entscheidung trifft. Man darf daher hoffen, daß der Papst in einem nach-synodalen Apostolischen Schreiben in aller Deutlichkeit die einzuhaltenden Linien zieht. Oder daß ein Dokument der Glaubenskongregation die notwendigen Präzisierungen liefert, zum Beispiel in der Form einer Ermahnung zur richtigen Interpretation der lehramtlichen Dokumente gemäß einer Hermeneutik der Kontinuität.

In Ermangelung solcher Klärungen könnte was geschehen? Alle werden zufrieden nach Hause gehen können mit dem sicheren Gefühl, erreicht zu haben, was sie erreichen wollten und das Schlimmste vermieden zu haben, was vom gegnerischen Lager angestrebt wurde. Eine Einigung, die auf zweideutiger Grundlage erreicht wurde, mag eine Spaltung zudecken, sie bringt der Kirche aber keinen Nutzen. Die bereits heute bestehenden unterschiedlichen, widersprüchlichen und gegensätzlichen pastoralen Praktiken werden weiterhin bestehen und sich weiter entfalten können, die einen auf der Grundlage einer Hermeneutik der Kontinuität und die anderen auf der Grundlage einer Hermeneutik des Bruchs. Die Zuweisung der Frage an die pastorale „Gewissens“-Entscheidung eines jeden Priesters und Gläubigen, wird eine Vielzahl unterschiedlicher pastoraler Lösungen zur Folge haben, die einen völlig in Übereinstimmung mit Orthodoxie und Orthopraxie, die anderen mehr oder weniger diskutabel.
Letztlich, wenn in einem Land die Priester, von „Richtlinien“ der eigenen Bischöfe ermutigt,

damit beginnen identische pastorale Praktiken festzulegen, die sich aber von jenen anderer Länder unterscheiden, könnte das in ein faktisches Schisma führen, in dem sich beide Seiten durch eine mögliche doppelte Lesart dieses Dokuments legitimiert fühlen. Man gelangt damit an den Punkt, vor dem wir bereits im vergangenen Juli gewarnt haben, falls es der Synode nicht gelänge, eine klare Linie zu definieren. Dort sind wir nun.
http://www.katholisches.info/2015/11/04/...ischen-schisma/
Am Fest der heiligen Apostel Simon und Judas
28. Oktober 2015

von esther10 05.11.2015 00:06

Der Synode grundlegende Frage: Das Vermächtnis von Johannes Paul II (529)
KOMMENTAR: Wie viel von Johannes Pauls große Lehre und Zeugnis wird von Führungs Bedeutung und welche Aspekte bleiben, wenn überhaupt, wird außer Acht gelassen werden.


von Pater Raymond J. DE SOUZA 2015.11.05 Kommentar
L'Oservatore Romano


Papst Johannes Paul II im Jahr 1991

- L'Oservatore Romano
Während der jüngsten Synode über die Familie, schrieb ich eine Spalte hervorgehoben, dass einige der zentralen Fragen in der Diskussion war jahrzehntelang von Kardinäle Joseph Ratzinger und Walter Kasper diskutiert.

Dieses Thema wurde in der Folge während der Synode von Kardinal George Pell in einem Interview mit eingesetzten Le Figaro, die Französisch Tageszeitung. Kardinal Pell sprach von verschiedenen Lagern in der Synode, manche folgenden Kardinal Kasper und etwas nach Kardinal Ratzinger. Kardinal Reinhard Marx von München, Deutschland, im Rahmen einer Pressekonferenz ein paar Tage später, nahmen Anstoß im Namen der deutschen Bischöfe im Namen ihres Bruders, Kardinal Kasper, kritisierte Kardinal Pell mit Namen für die Verwendung der Ratzinger-Kasper-Analyse. Nachdem die Synode abgeschlossen, veteran Vatikan Journalisten Sandro Magister -, deren Berichterstattung wurde allgemein festgestellt und während der Synode selbst einfluss - zusammengefaßt den gesamten Prozess als "Kasper vs. Ratzinger, der unendlichen Streit."

Zwei Wochen nach der Synode, scheint es mir, dass, während der Ratzinger-Kasper Rahmen bleibt sinnvoll, eine grundlegendere Frage lag hinter viel von der Synode der Arbeit: Welche Position würde die Synode am St. Johannes Paul II zu nehmen?

Zehn Jahre nach seinem Tod, und mehr als zwei Jahre nach seinem Oberstleutnant Joseph Ratzinger / Benedikt XVI dankte, die Kirche zu einer Bewertung kommt - angefochten, um sicher zu sein - wie viel von Johannes Paul riesigen Lehre und Zeugnis bleiben der Führungs Bedeutung und welche Aspekte, wenn überhaupt, wird außer Acht gelassen werden.
Festtag des St. Johannes Paul am 22. Oktober - Diese Frage wurde auf einer der der Synode dramatischsten Tagen hervorgehoben. Den ganzen Tag, beginnend in den frühen Morgen verschiedene Synodenväter konnten am Grab von Johannes Paul im Petersdom zu sehen ist, gibt es beten, man erwartet, für seine Fürsprache für die Synode selbst. An diesem Abend, würde der erste Entwurf des Abschlussberichts der Synode an die Teilnehmer gegeben werden. In der Tat, wenn dieser Entwurf war eine große Verbesserung gegenüber dem viel kritisierten Instrumentum laboris, mehr als ein Bischof Halb scherzte, dass Johannes Paul hatte ein weiteres Wunder gearbeitet.

Doch die Synode selbst war der Festtag mit Schweigen. Es gab keine offiziellen Besuch in der Gruft von der Synode Führung. Wenn Radio Vatikan veröffentlicht die täglichen Predigt des Franziskus, gab es kaum ein Hinweis auf Johannes Paul. Nicht wenige Synode Beobachtern als die Auslassungen bemerkenswert, da der Heilige Vater selbst, wenn Heiligsprechung Johannes Paul im letzten Jahr, sprach von ihm als der "Papst der Familie."

Sicherlich gibt es klare Kontinuitäten von Johannes Paul Pontifikat, nicht zuletzt von denen ist, dass Johannes Paul selbst wählte die Familie als Thema für seine erste Bischofssynode als Papst. Und die bevorstehende Jubiläumsjahr hebt das Geheimnis der Barmherzigkeit Gottes, die Johannes Paul eingeführt, um der universalen Kirche mit einer Enzyklika zum Thema (Dives in Misericordia) - veröffentlicht nur wenige Tage nach dem 1980 Synode über die Familie geschlossen - der Heiligsprechung von Schwester Faustina Kowalska und die Einrichtung der Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit. All dies wird in den Mittelpunkt des Weltjugendtages im nächsten Sommer, im Krakauer des hl statt. Johannes Paul und der Faustina.

Als Johannes Paul wurde 1978 gewählt, wenige Katholiken außerhalb Polens immer das Bild der Barmherzigkeit Gottes gesehen hatte; durch den Zeitpunkt seines Todes war es ungewöhnlich, eine Pfarrei, die überall hat das angezeigte Bild nicht besuchen.

Auf der anderen Seite, die riesigen Korpus von Johannes Paul Lehre über die Komplementarität der Geschlechter, die "Sprache" der ehelichen Liebe, die Theologie des Leibes und die Ehe ist mehr bestritten.

Nirgends wurde das deutlicher als in der Behandlung der Synode, in ihrem Abschlussbericht, der die geschiedene und zivilrechtlich wieder geheiratet. Die endgültige lehramtlichen Text auf ihrer Seelsorge ist Johannes Pauls Familiaris Consortio, nach der Synode über die Familie im Jahr 1980. In der Schlüssel Absatz (84) geschrieben werden, lehrt Johannes Paul, dass den in solchen "irregulären Situationen" sollte vollständig in das Leben integriert werden der Kirche und der Vielfalt ihrer Umstände erfordert eine sorgfältige Unterscheidung von Pastoren, wie die Integration wird am besten erreicht. Es geht weiter, um zu bestätigen, zur gleichen Zeit, dass eine solche Integration nicht die Zulassung zum Abendmahl oder sakramentale Absolution in der Beichte gehört, solange die zweite ehelichen Vereinigung fort, weil die Person bleibt sakramental mit jemand anderem verheiratet.

Einige Synodenväter vorgeschlagen, dass die Gesamtheit der Familiaris Consortio, 84, die von der Synode über die Eucharistie im Jahr 2005 bestätigt wurde, in den endgültigen Entwurf aufgenommen werden. Das ist nicht geschehen, und die Synode gebilligt, durch den engsten Abstimmung möglich, eine endgültige Fassung, die zum Aufruf Johannes Paul wirklich wegen bezieht sich "Unterscheidungsvermögen." Das Unterscheidungsvermögen muss durchgeführt werden, nach den "umfassenden Kriterien" von Johannes Paul und der "Lehre die Kirche."

Kommentierte diesen Absätzen, Kardinal Pell definitiv gesagt, dass die Frage war durch die Aufrechterhaltung der Lehre gelöst Familiaris Consortio, 84. Inzwischen Cardinals Marx und Kasper und viele andere darauf bestanden, dass, weil die Synode nicht ausdrücklich Johannes Paul Lehre anführen zu den Sakramenten, sie nicht mehr die Kraft, die sie zuvor nicht statt.
Der Unternehmensbereich über die eigentliche Bedeutung der Abschlussbericht der Synode ist klar. Wie der Bericht selbst ist nur beratend an den Heiligen Vater, vermutlich wird die Frage von Franziskus gelöst werden, als er gibt seine eigene Version des Familiaris Consortio nächstes Jahr irgendwann. Wird der Heilige Vater Johannes Paul bekräftigen die Lehre ausdrücklich widersprechen ausdrücklich oder folgen Sie der Synode in Bekräftigung es implizit, aber nicht explizit, wodurch Raum für Mehrdeutigkeit?

Wenn es das letzte ist, wird die Anfechtung über Johannes Paul Pontifikat, die auf der Synode war offensichtlich divergierende Wege in der Kirche zu markieren. Immerhin Kardinäle Ratzinger und Kasper wurden Kardinäle, die Johannes Paul gemacht, obwohl der ehemalige war weit mehr im Mittelpunkt des Pontifikats als die letzteren. Während der Ratzinger-Kasper Thema bleibt wichtig, ist die Debatte grund noch über die anhaltende Bedeutung von Johannes Paul selbst.
Father Raymond J. de Souza ist der Chefredakteur des Convivium Magazin.
Er war der Register von Rom-Korrespondent 1998-2003

Read more: http://www.ncregister.com/daily-news/the.../#ixzz3qdpLmQls

von esther10 05.11.2015 00:06

Verfolgung ist eine "gemeinsame Erfahrung", dass alle Christen vereint, sagt Franziskus


Franziskus begrüßt, als er ankommt, um evangelisch-christlichen Pfarrer Giovanni Traettino letzten Jahr treffen (Foto: AP)
Francis sagt, die Gemeinschaft der Märtyrer ist der "größte Zeichen unserer Wanderschaft zusammen '

Die Verfolgung und Martyrium der Christen auf der ganzen Welt haben sich zu einem "gemeinsamen Erfahrung" und eine gemeinsame Reise, die alle, die Zeugnis von Christus zu geben vereint zu werden.

Der Papst sandte eine Botschaft an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, die das Globale Christliche Forum, das in Tirana, Albanien treffen besuchte wurde gerichtet. Der Vatikan hat eine Kopie der Nachricht freigegeben.

Die Teilnehmer des Forums, bildete eine ökumenische Einrichtung der Vertreter der verschiedenen christlichen Kirchen, wurden auf die Notlage der Christen, die Diskriminierung, Verfolgung und Martyrium konfrontiert reflektieren.

Begrüßung der Teilnehmer der Zusammenkunft, erinnerte der Papst jene christlichen Gemeinschaften, vor allem in den Nahen Osten, Afrika und Asien, die "Leiden für ihr Bekenntnis des Glaubens an Jesus Christus" wurden. Das Treffen des Globalen Christlichen Forums, sagte er, hat gezeigt, dass "wir nicht gleichgültig gegenüber unser Leiden Brüder und Schwestern".

"In verschiedenen Teilen der Welt, das Zeugnis für Christus, bis zum Vergießen des Blutes, hat sich zu einer gemeinsamen Erfahrung der Katholiken, Orthodoxe, Anglikaner, Protestanten, Evangelikalen und Pfingstlern, die tiefer und stärker als die Unterschiede, die noch zu trennen ist unser Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ", sagte er.

Der Papst sagte, die Gemeinschaft der Märtyrer war die "größte Zeichen unserer Wanderschaft zusammen", und dass das Treffen eine Stimme für die Leiden Ungerechtigkeit und Gewalt zu geben. Versicherte seine Nähe zu diejenigen, die an der Verfolgung, gefördert Franziskus seine Hoffnung, dass die heutigen Märtyrer "uns helfen, zu verstehen, dass alle Getauften sind Mitglieder der gleichen Leib Christi, seiner Kirche".

"Lassen Sie uns sehen diese tiefe Wahrheit als Aufruf an auf unserer ökumenischen Reise in Richtung volle und sichtbare Gemeinschaft durchhalten, mehr und mehr in der Liebe und des gegenseitigen Verständnisses", sagte der Papst
http://www.catholicherald.co.uk/news/201...s-pope-francis/


von esther10 05.11.2015 00:03

2015.11.05
"Das Abschneiden weil wir glauben, das beste ist die Wurzel der Kriege '


Die Wärme des Papstes(© LaPresse)

Der Papst in Santa Marta: "Der Christ hat nicht geschlossen Türen, auch wenn es leidet Widerstand. Der Weg Jesu ist nicht zu beurteilen, um immer mit einem offenen Herzen "sein

DOMENICO AGASSO JR
ROM

Der Christ ist in der Nähe Türen aufgerufen, umfassen, sind jedoch nicht, auch wenn dieses Verhalten erzeugt, die Probleme und Stärken. Statt solche, die ausschließen, weil sie als die besten, weil Kriege. Aber eines Tages werden sie den Richterstuhl Gottes zu verwirklichen. Dies wurde von Franziskus in der heutigen Messe am Morgen im Casa Santa Marta erklärte, wie berichtet Radio Vatikan.

Der Papst wurde auf dem Brief des Paulus an die Römer, die nicht fordert, zu beurteilen, und nicht, um den Nächsten zu verachten basiert, denn damit ist es aus "unserer Gruppe" ausgeschlossen und werden "selektive und dies ist kein Christ." Christus in der Tat, "mit seinem Opfer auf dem Kalvarienberg" vereint und umfasst "alle Männer in Ihrem Leben", sagte der Papst.

Im Evangelium des Sohnes Gottes und Sünder, oder nähern sie sich "die Ausgeschlossenen, die, die draußen waren," mit den "Pharisäer und Schriftgelehrten", die "murmelte: die Haltung der Schriftgelehrten der Pharisäer war das gleiche, auszuschließen "Wir sind der perfekte, wir folgen dem Gesetz. Dies sind die Sünder sind Zöllner. " Aber "die Haltung Jesu ist im Preis inbegriffen. Es gibt zwei Wege im Leben - so der Papst - der Weg der Ausgrenzung von Menschen aus unserer Gemeinde und der Art der Aufnahme. Die erste mag klein sein, aber es ist die Wurzel aller Kriege: alle Katastrophen, allen Kriegen, beginnen mit einer Ausgrenzung. Ausgeschlossen von der internationalen Gemeinschaft, sondern auch von den Familien, unter Freunden, wie viele Kämpfe ... Und die Art und Weise, die uns sehen, Jesus lehrt uns, dass Jesus ist etwas ganz anderes macht, wird zu einem anderen gegenüber:. Schließen "

Aber "es ist nicht leicht, die Menschen sind, weil es Widerstand gibt es selektive Haltung." Deshalb sagt Christus beiden Gleichnisse: das verlorene Schaf, und die Frau, die eine Münze verloren; lesen wir, dass die Frau ist der Hirte, der alles versuchen, um wieder zu erlangen, was sie verloren haben, und wenn sie es tun sie voller Freude ansteckend, "weil sie fand, was verloren war und zu den Nachbarn, Freunde, Ich bin so glücklich:" Ich gefunden, I "." Hier ", das ist die Include Gottes, gegen die Ausgrenzung von dem, der Richter, die heraus wirft Menschen, Menschen:" Nein, nein, nein, nicht, dass ... ", und es macht einen kleinen Kreis Freunde, die ihre Umgebung ist. Es ist die Dialektik von Exklusion und Inklusion ". Aber Gott" hat alles inklusive - bestätigt Papst Bergoglio - in der Heils, jeder! Dies ist der Anfang. Uns mit unserer Schwäche, mit unseren Sünden, mit unseren Neid, Eifersucht, immer diese Haltung, um auszuschließen, dass - wie ich schon sagte -. Kann in Krieg zu beenden "

Der Sohn Gottes wirkt wie der Vater, der ihn gesandt hat, um die Menschheit zu retten, "wir freuen uns gehören, eine Familie zu sein."

Daher "wir denken, ein bisschen" und zumindest zumindest tun unser kleines, keinen Richter überhaupt: "Aber das ist so ...". Aber Gott weiß, es ist sein Leben, aber nicht ausschließen, es aus meinem Herzen, von meinem Gebet, meine Grüße, mein Lächeln, und wenn die Gelegenheit kommt, sage ich ein nettes Wort. Grundsätzlich nicht ausschließen, haben wir kein Recht! Und wie Paulus endet das Lesen: ".. Wir werden alle an der Richterstuhl Gottes Also jeder von uns muss Rechenschaft über sich selbst zu geben, Gott" Wenn ich exclude'll einen Tag vor dem Gericht Gottes, und ich werde, um ein Konto von mir geben. "

Schließlich rief der Papst für "die Gnade, die Männer und Frauen, die immer auch, immer wieder!, Das Ausmaß der fundiertes Verständnis, sondern immer. Sie die Tür mit einem offenen Herzen zu schließen, niemanden, immer: "Ich liebe, mag ich nicht", aber das Herz ist offen. Möge der Herr uns diese Gnade. "
http://vaticaninsider.lastampa.it/vatica...ta-marta-44468/


von esther10 04.11.2015 22:55

IRAN: Entrechtung der Frauen, Christen-verfolgung, Hinrichtung Homosexueller

Veröffentlicht: 4. November 2015 | Autor: Felizitas Küble
Islamische Diktatur contra Menschenrechte

Beispielhaft für die systematische Missachtung von Verträgen im Iran ist die Entrechtung von Frauen und Minderheiten. Der Iran hat völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge unterschrieben und ratifiziert – Verträge, zu deren Vertragsstaaten auch Deutschland gehört. IGFM-menschenrechtede-8174_01_dd53c02859



Die iranische Regierung brüstet sich mit diesen Abkommen. Teheran macht aber – inzwischen seit Jahrzehnten – nicht die geringsten Anstalten, sie auch nur ansatzweise einzuhalten, erklärt die IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte).

Folter und Tod für christliche Ex-Muslime

Nichtmuslime werden im Iran systematisch diskriminiert. Angehörigen „geschützter Religionen“ – Christen, Juden und Zoroastrier – wird ein Existenzrecht „gewährt“. Ehemalige Muslime, die Christen wurden, sind praktisch rechtlos. 4077304320



Beispielhaft nennt die IGFM einen der international bekanntesten politischen Gefangenen im Iran: Pastor Saeed Abedini. Der 35-jährige Ex-Muslim ist zur Zeit in einer mit 80 Häftlingen vollgestopften, fensterlosen und unterirdischen Zelle eingesperrt, die für 20 Personen angelegt ist. Abedini ist für seine Arbeit als Pastor willkürlich verhaftet, misshandelt und gefoltert worden – obwohl er in keiner Weise gegen iranisches Recht verstoßen hat.

Durch die Tritte bei „Verhören“ erlitt er innere Verletzungen, die nach wie vor in seinen Magen bluten. Ärzte des Gefängnisses und eines Zivilkrankenhauses fordern seit über einem Jahr, dass er wegen der Misshandlungen operiert werden muss – doch die Behörden verweigern ihm die dringend notwendige Hilfe. Monatelang sah Abedini kein Sonnenlicht. In der Einzelhaft brannte das Kunstlicht in seiner winzigen Zelle Tag und Nacht.

Eine Matratze hatte er nur kurz, nachdem er nach einem „Verhör“ in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Als die Wärter ihn wieder abholten, schlugen und demütigten sie ihn vor dem schockierten Krankenhauspersonal. Seine Peiniger machen ihm immer wieder deutlich, dass es nur einen einzigen Weg in die Freiheit gäbe: Er muss wieder Muslim werden.



Systematische Entrechtung von Frauen

Nach Ansicht der IGFM ist vielen Europäern nicht klar, in welchem Ausmaß Frauen und Mädchen nach dem islamischen Recht diskriminiert und entrechtet werden„Recht“ auf sexuellen Gehorsam der Ehe-„Frau“Nach der im Iran geltenden Scharia hätten Ehemänner „das Recht“, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser „Rechts“-Logik kann es Vergewaltigungen in der Ehe „nicht geben“.
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Auch häusliche Gewalt werde im Iran mit Verweis auf den Koran und islamische Überlieferungen gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen – wenn er „Ungehorsam fürchte“. Nach islamischem Recht stellten Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar.

Gleichzeitig könnten muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Komme es zum Rechtsstreit, so gelte – mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb so viel wie die eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen



Verheiratung weiblicher Kinder nach Mohammeds Vorbild

Besonders alarmierend ist die Verheiratung sehr junger Mädchen. Das reguläre Mindestheiratsalter für Mädchen liegt theoretisch bei 13 Jahren. Doch die Verheiratung von Mädchen unter 13 Jahren ist nach Angaben der IGFM in der Islamischen Republik möglich und gängige Praxis. Notwendig ist lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung, die problemlos erhältlich ist.
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Grundlage für diese Rechtspraxis ist nach Angaben der IGFM die Berufung auf das Vorbild des Propheten Mohammed, der im Alter von über 50 Jahren seine sechsjährige Lieblings-„Frau“ Aischa heiratete. Er „konsumierte“ die Ehe nach islamischer Überlieferung, als sie neun Mond-Jahre alt war, also etwa 8 2/3 heutiger (Sonnen-)Jahre.

Der Staatsgründer der Islamischen Republik, Ayatollah Khomeini, stellte die offizielle Rechtslage der schiitisch-dschaf’aritischen Rechtsschule dar und formulierte eine noch heute gültige Rechtsentscheidung („hukm“): Danach ist es erlaubt, eine „Ehefrau“ zu haben, die jünger als neun Jahre alt ist.

Khomeini hält ausdrücklich fest, dass mit Vollendung des neunten Lebensjahrs die „Ehefrau“ entjungfert werden darf. Die „übrigen Genüsse“ seien aber auch vorher kein Unrecht, „selbst beim [weiblichen] Säugling“. Khomeini nennt als Beispiele „Berühren mit Begierde“ und ein Wort, dass oft mit Analverkehr über-setzt wird, aber wohl im Sinne von „Schenkelverkehr“ gemeint wurde, da Anal- und Oralverkehr in der Regel als nicht islamkonform angesehen werden.



Verfolgung und Hetze gegen Homosexuelle

Die Islamische Republik dringt mit schwersten Sanktionen bis in die intimsten Bereiche des Privatlebens seiner Bürger ein. Im Iran kann nach dem dort geltenden islamischen Strafrecht einvernehmliche Sexualität zwischen Männern mit dem Tod bestraft werden, bei Frauen mit 100 Peitschenhieben.DSC00254

Ein offenes Leben gleichgeschlechtlicher Orientierung ist im Iran unmöglich. Homosexuelle Partnerschaften existieren im Iran nur in völliger Heimlichkeit. Bei einer Entdeckung werden die Opfer drangsaliert, willkürlich verhaftet und misshandelt, erklärt die IGFM. Vermutlich wurden im Iran bereits mehrere tausend Menschen allein wegen ihrer Homosexualität getötet.

Den bisherigen Gipfel der staatlichen Hetze markierte nach Auffassung der IGFM einer der bedeutendsten Geistlichen der Islamischen Republik. Großayatollah Abdollah Javadi-Amoli erklärte am 16. April 2012 in der heiligen Stadt Qom bei einem Kongress islamischer Geistlicher, dass Homosexuelle ausgelöscht werden müssten. Homosexuelle seien nach dem Koran und der islamischen Überlieferung „minderwertiger als Hunde und Schweine“. Westliche Politiker, die Homosexualität entkriminalisierten, seien ebenfalls „niedriger als Tiere“.

Quelle: http://www.igfm.de/ne/?tx_ttnews%5Btt_ne...456dcd18040b3d4
http://kleinewelt.xobor.de/blog-e36499-I...osexueller.html
Fotos: IGFM – Gemälde: Evita Gründler

von esther10 04.11.2015 21:14

Die Parlamentswahlen in Polen aus christlich-wertkonservativer Sicht

Veröffentlicht: 4. November 2015 | Autor: Felizitas Küble
Von Thomas Zimmermanns

Am 25.10.2015 wurde in Polen ein neues Parlament (der Sejm) gewählt und damit über die künftige Regierung entschieden. Die Wahlen ergaben überraschenderweise eiScannen0001ne absolute Mehrheit der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS), die mit ihrer Spitzenkandidatin Beata Szydlo mit einem Stimmenanteil von 37,6% gegenüber den Wahlen von 2011 7,7% hinzugewann. Sie verfügt jetzt über 235 der 460 Parlamentssitze

.

Die bislang regierende „Bürgerplattform“ (PO) erlitt Verluste von über 15% und wurde mit 24,1% nur noch zweitstärkste Partei; ihr bisheriger Koalitionspartner, die „Bauernpartei“, übersprang mit 5,2% nur knapp die 5%-Hürde.

Die beiden linken Parteien „Vereinigung linker Demokraten“ (SLD) und „Deine Bewegung“ (TR) sind nicht mehr im Parlament vertreten, obwohl sie sich zu einem Wahlbündnis zusammengeschlossen hatten. Dafür ist die als konservativ oder auch als „rechtspopulistisch“ geltende Partei des ehemaligen Rockmusikers Pawel Kukiz sowie eine neugegründete wirtschaftsliberale Partei erstmals im Parlament vertreten.

Zugleich wurde auch ein neuer Senat gewählt, in dem die PiS nun ebenfalls die Mehrheit hat (61 von 100 Senatoren gegenüber 31 bei den Wahlen von 2011). Der Senat hat jedoch nach der polnischen Verfassung nur geringe Befugnisse.

Wahlsieg der PiS von vielen Medien kritisiert

Der Wahlsieg der PiS wurde von zahlreichen ausländischen, v.a. auch deutschen, Medien mit starker Ablehnung und großer Besorgnis aufgenommen. Die hauptsächlichen Befürchtungen gingen dahin, dass die neue Regierung auf Konfrontationskurs gegenüber der EU gehen könnte, dass sie weiterhin eine stark restriktive Haltung hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen einnehmen werde und dass es zu einer Verschlechterung der Beziehungen zu Deutschland und zu Russland und zu einer Isolierung und Abschottung Polens innerhalb der EU kommen könnte. 40323-90x80



Allgemein gesprochen gingen die Befürchtungen dahin, dass es in Polen zu einem Wiederaufleben des Nationalismus und des konservativen Katholizismus kommen werde, dass der Vorsitzende der PiS, Jaroslaw Kaczynski, maßgeblichen Einfluss auf die neue Regierung nehmen werde, ja dass sogar die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung in Polen in Gefahr geraten könnte.

Kaczynski selbst wird in Medienberichten oftmals mit dem vielgeschmähten ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verglichen.

Jedoch gab es auch Stimmen, die die Hoffnung äußerten, dass die mutmaßliche neue Ministerpräsidentin Szydlo liberaler und EU-freundlicher sei als Kaczynski, da sie – ebenso wie der im Mai 2015 neu gewählte Staatspräsident Andrzej Duda, der ebenfalls der PiS angehört – einer jüngeren Generation angehöre.

Ferner wird geäußert, dass die PiS ihren Wahlsieg in erster Linie ihren Versprechungen in Bezug auf Renten, Arbeitslosenunterstützung, Mindestlöhne und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verdanke und nicht einer Rückkehr zu christlichen und patriotischen Werten oder zum Nationalismus.

Polen schützt das Lebensrecht der Ungeborenenbaby

Wie ist der Ausgang dieser Wahlen von nichtpolnischer Seite aus christlich-wertkonservativer Sicht zu bewerten?

Man wird als erstes erfreulicherweise als sicher annehmen können, dass der im Jahre 1993 gesetzlich verankerte weitgehende Schutz des ungeborenen Lebens unter der neuen Regierung aufrechterhalten bleibt und dass vielleicht sogar einige noch bestehende Lücken dieses Schutzes nunmehr geschlossen werden. Polen gehört damit weiterhin zu den wenigen Ländern der EU, in denen das ungeborene Leben weitgehend geschützt ist!

Ebenso ist nicht anzunehmen, dass es unter der neuen Regierung eingetragene homosexuelle Lebensgemeinschaften geschweige denn die Anerkennung der „Homo-Ehe“ geben wird. Da eine weitgehende Freigabe der Abtreibung und v.a. auch die rechtliche Anerkennung homosexueller Gemeinschaften schon seit langem mit zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Zielen der EU gehören, könnte dies in der Tat zu Konflikten mit den Gremien der EU führen.

Ebenso dürfte die neue polnische Regierung in wichtigen Punkten nicht so leicht bereit sein, staatliche Souveränität an die Organe der EU abzutreten; zugleich wird sie in erster Linie polnische Interessen vertreten und an der polnischen und christlichen Leitkultur Polens festhalten.

Dass dies der Hauptgrund für die Haltung der polnischen Regierung und der großen Mehrheit der polnischen Gesellschaft in der Flüchtlingsfrage ist und nicht etwa Kreuzkuppel„Hartherzigkeit“ oder „Nationalismus“, wird gerade in den deutschen Medien kaum gewürdigt oder besser gesagt völlig verkannt. In diesem Punkt könnte es zu ernsthaften Konflikten der neuen polnischen Regierung auch mit der Bundesregierung kommen.

Keine Freigabe der Euthanasie

Die Ansicht, dass der Islam zu Polen gehöre, wird in Polen nur von einer kleinen Minderheit vertreten. Auch werden religiöse Bekenntnisse gegenüber Beschimpfungen weiterhin geschützt sein (man denke demgegenüber daran, dass in Deutschland selbst die übelsten Beschimpfungen christlicher Kirchen und ihrer Glaubensinhalte als „Meinungsfreiheit“ erlaubt sind) und es wird keine Freigabe der Euthanasie und des ärztlich assistierten Selbstmordes geben.

Dies alles ist aber für Christlich-Wertkonservative auch außerhalb Polens und auch in Deutschland kein Grund, die zu erwartende neue Regierung abzulehnen, im Gegenteil. Die bislang regierende Bürgerplattform wäre hingegen in diesen und anderen Fragen der EU-Kommission und der Mehrheit des EU-Parlaments vermutlich weit stärker entgegen gekommen.

Bereits unter der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk war im Januar 2013 ein Vorstoß unternommen worden, homosexuellen Gemeinschaften rechtliche Anerkennung zu verschaffen, der sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Zwar hatte seinerzeit die linke Opposition für diese Pläne gestimmt, doch verweigerte der Koalitionspartner, die Bauernpartei sowie auch etwa 60 Abgeordnete der Bürgerplattform dem Gesetzesentwurf die Zustimmung, sodass Tusk eine Abstimmungsniederlage erlitt.

Es ist nach alledem damit zu rechnen, dass Polen mit seiner neuen Regierung unter erheblichen Druck von EU-Organen, insbesondere der Kommission, gerät, die dem Land die Umsetzung bestimmter Gesetze und Richtlinien gegen den Willen der Regierung, der Parlamentsmehrheit und der Mehrheit der Bevölkerung aufnötigen wollen.

Ebenso ist damit zu rechnen, dass Entscheidungen polnischer Gerichte etwa was die Abtreibung oder Beschimpfung religiöser Bekenntnisse betrifft, vor den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) gebracht und von diesem aufgehoben werden, wie dies in der Vergangenheit in einigen Fällen bereits geschehen ist.

Für die Beurteilung der neuen polnischen Regierung und ihres Gelingens spielt es selbstverständlich auch eine große Rolle, ob sie die wirtschaftspolitischen Probleme des Landes, die Arbeitslosigkeit und viele andere ungelöste Aufgaben bewältigen kann und ob sie in der Lage ist, ihre kostspieligen Versprechen auf diesen Gebieten zu halten. Aus deutscher Sicht ist auch die Wahrung der rechtlichen Stellung der deutschen Minderheit von Bedeutung. All dies bleibt abzuwarten.

Geistige Wende hin zu christlichen Grundordnungen

Polen ist auch heute noch ein weitgehend katholisches Land. Im Zusammenhang mit seiner weiteren politischen Entwicklung ist hierbei von großer Bedeutung, dass die große Mehrheit des polnischen Klerus – anders als in Deutschland – dem konservativen Flügel des weltweiten Katholizismus zuzurechnen ist. Hierdurch würden diejenigen Kräfte Unterstützung erfahren, die an den christlichen Werten und Ordnungen in Staat, Rechtsordnung und Gesellschaft festhalten. Auch dies ist eine Perspektive, die v.a. bei deutschen Medien Anlass zu heftiger Kritik ist. chrkn



Des Weiteren halte ich es für wahrscheinlich, dass der Ausgang der Wahlen zwar nicht nur, aber doch auch Ausdruck einer geistigen Wende in Polen zurück zu den überlieferten christlichen Grundwerten war und dass für viele auch der Wunsch nach Wahrung und Stärkung der Souveränität und Unabhängigkeit des Landes eine große Rolle spielte und ich glaube nicht, dass der Wahlsieg der PiS in erster Linie auf wirtschaftspolitischen oder finanziellen Erwägungen der Wähler beruhte.

Bemerkenswert hierbei ist auch die Tatsache, dass die gesamte polnische Linke starke Verluste erlitt und nicht mehr im Parlament vertreten ist – das würde in Bezug auf Deutschland bedeuten, dass weder die SPD, die Grünen noch Die Linke noch eine andere Linkspartei im Bundestag vertreten wäre!

Für Christlich-Wertkonservative in Europa ist der Ausgang der Oktoberwahlen in Polen auch mit der Hoffnung verbunden, dass sich in Osteuropa ein starker Block von Staaten bildet, der gewillt ist, an den Grundwerten des christlichen Abendlandes auch unter der Mitgliedschaft in der EU festzuhalten, was es den Gremien der EU erschweren würde, bestimmte dagegen gerichtete Ziele durchzusetzen.

Nicht nur für die Organe der EU, sondern auch für die herrschenden Kräfte in Deutschland würde freilich gerade eine solche Entwicklung ein Horror-Szenario bedeuten, dem man mit allen Mitteln entgegenwirken würde und in diesem Sinne wird sie auch in den deutschen Medien dargestellt.

Ein Motto einer großen Demonstration der PiS als damalige Opposition in Warschau aus dem Jahr 2012 lautete: „Trwmi obronie wolnosci i chrzescianskiego zachodu!“. Das heißt auf Deutsch: „Halten wir fest an der Verteidigung der Freiheit und des christlichen Abendlandes!“.

Und ich meine, dass auch nichtpolnische Christlich-Wertkonservative diese Ziele unterstützen können und sollen, und zwar nicht nur in Bezug auf Polen, sondern auch und vor allem in ihren eigenen Ländern.

Unser Autor Thomas Zimmermanns ist evangelischer Christ, Publizist, Jurist und wohnt in Köln

von esther10 04.11.2015 19:52

Papst Franziskus und der (noch immer nur) italienische Synodenschlußbericht
4. November 2015 13:46 | Mitteilung an die Redaktion


Papst Franziskus bei der heutigen Generalaudienz in Rom

(Rom) In der italienisch gehaltenen Katechese bei der heutigen Generalaudienz kam Papst Franziskus auch auf die Bischofssynode zu sprechen. Wörtlich sagte das katholische Kirchenoberhaupt:

„Die Versammlung der Bischofssynode, die vor kurzem zu Ende gegangen ist, hat gründlich über die Berufung und den Auftrag der Familie im Leben der Kirche und in der heutigen Gesellschaft nachgedacht. Es war ein Ereignis der Gnade. Am Ende haben die Synodenväter mir den Text ihrer Schlußfolgerungen übergeben. Ich wollte, daß dieser Text veröffentlicht wird, damit alle an der Arbeit teilhaben können, die uns gemeinsam für zwei Jahre im Einsatz sah. Das ist nicht der Augenblick, um diese Schlußfolgerungen zu prüfen, über die ich selbst nachdenken muß. Unterdessen bleibt das Leben aber nicht stehen, vor allem das Leben der Familien bleibt nicht stehen.“

Damit leitete der Papst zur Katechese über.

Erstaunlicher Verweis auf den Synodenschlußbericht

Der Verweis des Papstes, er habe gewollt, daß der Schlußbericht der Synode, die Relatio finalis, veröffentlicht wird, erstaunt. Nicht einmal im italienischen Text der Katechese, veröffentlicht auf der offiziellen Internetseite des Heiligen Stuhls, wird auf den Schlußbericht verlinkt, sondern nur auf eine allgemeine Seite mit den päpstlichen Ansprachen zur Synode. In der englischen Kurzfassung der Katechese wird ebenfalls auf diese allgemeine Seite verlinkt und in der deutschen Kurzfassung nirgendwohin.

Der am 24. Oktober beschlossene Schlußbericht der Synode liegt bis zum heutigen Tag nur in italienischer Fassung vor. Die Schlußansprache des Papstes vom selben Tag und die Predigt des Papstes zur Abschlußmesse am 25. Oktober wurden noch am selben Tag in verschiedenen Sprachen publiziert.

Es dürfte daher den vom Papst genannten „Allen“ schwerfallen, „an der Arbeit teilhaben“ zu können. Das zuständige, direkt dem Papst unterstehende Generalsekretariat der Synode zeigt kein Interesse an Übersetzungen.

Zweifel, daß alle Synodenväter den Schlußbericht verstanden haben

Die Tatsache, daß der Schlußbericht einer Synode der Weltkirche den Synodenvätern am 24. Oktober nur in italienischer Sprache vorgelegt wurde, hatte für einige Irritation gesorgt. Die italienische Sprache gilt zwar de facto in der Kirche als inoffizielle Verkehrssprache, besitzt aber keinen offiziellen Status. Sie ist eine Volkssprache neben vielen anderen. Es bestehen Zweifel, ob alle Synodenväter über ausreichend Italienischkenntnisse verfügt haben, um den Schlußbericht tatsächlich in seiner ganzen Bedeutung erfassen zu können.

Weiß der Papst nicht, daß der Bericht nur in italienisch vorliegt? Wer entscheidet die Übersetzungen? Warum wurden die Synodenväter nicht in die Lage versetzt, den Schlußbericht, über den sie abzustimmen hatten, wirklich und sicher verstehen zu können? Warum werden die Gläubigen und die Öffentlichkeit nicht in die Lage versetzt, den Schlußbericht wirklich lesen und verstehen zu können?
Text: Giuseppe Nardi
Bild: vatican.va

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Synode der Zwietracht - Kommt es zum "faktischen Schisma"?
4. November 2015 13:46 | Beitrag drucken | Mitteilung an die Redaktion

Kurz-Url/ Permalink: http://www.katholisches.info/?p=52518


defendor sagt:
4. November 2015 um 15:29
Ob es womöglich auch auf Teile des Schlussberichtes zutreffend sein dürfte, wovor Bischof Paul Wilhelm von Keppler gewarnt hat ?:
-
„Allen „modernen“ Reformbestrebungen (ich kann die katholischen nicht ausnehmen) ist gemeinsam
eine große Verschwommenheit aller Begriffe und Ziele, eine erstaunliche Unklarheit über das eigene Wollen und Können, ein planloses Herumfahren im Nebel.
Darin liegt ihre Schwäche, aber auch ihre Gefahr für die vielen Unreifen und Urteilslosen.
[….]
Ein untrügliches Symptom falscher Reformbestrebungen ist es daher, wenn dieselben nicht im Namen des Heiligen Geistes, sondern im Namen des „Geistes der Zeit“ ans Werk gehen.“
-
ANTWORTEN
Otto sagt:
4. November 2015 um 18:59

Obwohl es an und für sich ein Armutszeugnis darstellt, davon ausgehen zu müssen, dass unsere hochgebildeten „Synodenväter“ der italienischen Sprache nicht hinreichend mächtig zu sein scheinen, das verstanden zu haben, worüber sie abgestimmt haben, deutet doch allein die notwendige Aufteilung in verschiedene Sprachgruppen darauf hin, dass es mit dem „Italienisch“ bei vielen leider nicht allzuweit her ist.

Insofern hätte es einem Mindestmaß an Sorgfaltspflicht entsprochen, den Text in den Sprachen der Sprachgruppen zur Abstimmung vorzulegen und auch zu veröffentlichen. Das ist den Verantwortlichen wohl bewusst, jedoch von Anfang an so nicht gewollt. Von einem lateinischen Referenztext wagt man ja ohnehin nur mehr zu träumen. Ich unterstelle, daß im Vatikan genügend Kapazitäten für eine korrekte Übersetzungsleistung vorhanden sind, aber einfach nicht genutzt werden bzw. bewusst übergangen werden
http://www.katholisches.info/2015/11/04/...schlussbericht/


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von esther10 04.11.2015 19:19

Bischof vergleicht Transitzonen mit Konzentrationslagern

Bischof Franz-Josef Overbeck: Vergleicht Transitzonen für Asylbewerber mit


Bischof Franz-Josef Overbeck: Vergleicht Transitzonen für Asylbewerber mit

„Konzentrationslagern“ Foto: picture alliance / dpa
MÜHLHEIM. Der Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, hat die von den Unionsparteien geplanten Transitzonen für Asylbewerber mit Konzentrationslagern verglichen. Hier würden Menschen, die ihr Leib und Leben retten wollten, gefangen gehalten, behauptete er während eines Podiumsgespräches mit Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstag.

Asylbewerber müssten sich dort vorkommen „wie in Konzentrationslagern“, wird der Bischof von der Katholischen Nachrichten-Agentur zitiert. Overbeck, der unter anderem Seelsorger bei der Bundeswehr ist, warnte zudem vor „Zündeleien in den Parteipolitiken“. In Europa und vor allem in Deutschland dürfe man nicht wieder „von Mauerbau sprechen“. Das Asylrecht sei konsequent anzuwenden, forderte der Geistliche.

„Unser Wohlstand wird sich ändern“

Um den täglichen Zustrom abertausender Asylbewerber kontrollieren zu können, forderten Politiker aus CDU und CSU für die Einrichtung von Transitzonen. Diese seien nötig, um „besser zu unterscheiden zwischen den Menschen, die wir schützen wollen und schützen müssen und den Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen kommen“, sagte der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung, Peter Altmeier (CDU), der WAZ.

Personen, die offenkundig keinen Anspruch auf Asyl besitzen, sollen in diesen Zonen abgefangen und in Schnellverfahren abgeschoben werden. Unter Verfassungsrechtlern herrscht Streit über die Grundgesetzkonformität dieser Sonderzonen für Asylbewerber. Die SPD lehnt die Pläne ab. Sie seien eine „schräge Idee“, sagte Gabriel auf der Podiumsdiskussion. In den von der Polizei zu sichernden Zonen müssten Zehntausende „in Haft genommen“ werden.

Overbeck hatte erst vor kurzem mit seiner Forderung für Aufsehen gesorgt, die Deutschen müßten zugunsten der Asylbewerber Verzicht üben. „So wie die Flüchtlinge ihre Lebensgewohnheiten ändern müssen, werden auch wir es tun müssen“, sagte Overbeck vor zwei Wochen: „Unser Wohlstand und die Weise, in Frieden zu leben, werden sich ändern.“ (FA)

von esther10 04.11.2015 19:12

Das Treueversprechen
· ​Grußworte von Papst Franziskus bei der Generalaudienz am 21. Oktober ·
21. Oktober 2015
Die Katechese von Papst Franziskus in der Generalaudienz vom Mittwoch, 21. Oktober, war erneut dem Thema der Familie gewidmet. Ein Mitarbeiter der deutschsprachigen Abteilung des Staatssekretariats trug folgende Zusammenfassung vor:



Liebe Brüder und Schwestern, in der vergangenen Katechese haben wir die Bedeutung des Versprechens vor allem gegenüber den Kindern bedacht. Nun ist die gesamte Wirklichkeit der Familie auf einem Versprechen aufgebaut: dem Liebesversprechen, das ein Mann und eine Frau sich gegenseitig geben. Und dies schließt die Verpflichtung ein, Kinder zu bekommen und zu erziehen. In unserer Zeit scheint dieses Treueversprechen nicht viel zu gelten. Da ist zum einen ein falsch verstandenes Recht auf persönliche Befriedigung, das die Treue hintanstellt, zum andern aber auch die Fixierung auf einen vermeintlichen Zwang von Gesetz und Konvention. Dabei will doch keiner bloß zum eigenen Nutzen oder aus Verpflichtung geliebt werden. Es gehört zur Kraft und zur Schönheit der Liebe, dass sie feste Verbindungen knüpft, ohne der Freiheit zu berauben. Freiheit und Treue gehören zusammen. Treue ist eine Haltung gegenseitigen Vertrauens, die im Gehorsam an das gegebene Wort immer weiter wächst. Man kann sie nicht kaufen und nicht erzwingen, noch ohne persönliches Opfer bewahren. Keine andere Schule kann uns die Wahrheit der Liebe besser vermitteln als die Familie. Kein anderes Gesetz kann uns die Schönheit der Würde des Menschen auferlegen, wenn die familiären Bande es nicht in Liebe in unser Herz schreiben. Wir wollen uns die Millionen von Männern und Frauen vor Augen halten, die in ihren Familien still, aber täglich das Wunder der Treue leben, das für die ganze Welt zum Segen wird. Diesen Segen gilt es zu bewahren und daraus zu lernen.

Der Heilige Vater grüßte die deutschsprachigen Pilger auf Italienisch. Anschließend wurde folgende deutsche Übersetzung der Grüße vorgelesen:

Einen herzlichen Gruß richte ich an alle Teilnehmer deutscher Sprache. Besonders grüße ich die Pilger aus dem Erzbistum Berlin mit ihrem Erzbischof Heiner Koch. Der Oktober ist der Rosenkranzmonat. Ich bitte euch, in euren Familien den Rosenkranz insbesondere für die Familiensynode zu beten, damit die selige Jungfrau Maria uns helfe, den Willen Gottes zu erfüllen. Der Herr segne euch alle.

- See more at: http://www.osservatoreromano.va/de/news/...h.SYCJGcBK.dpuf

von esther10 04.11.2015 19:06

30. Oktober 2015
Gottes Vergebung ist kein Gerichtsurteil, bei dem man »aus Mangel an Beweisen« freigesprochen wird. Sie ist vielmehr die Frucht des Mitleids des Vaters mit jedem einzelnen Menschen. Und genau das ist der Auftrag eines jeden Priesters, der dazu imstande sein muss, sich bewegen zu lassen, um sich wahrhaftig auf das Leben seiner Herde einlassen zu können. Das bekräftigte Franziskus im Rahmen der Frühmesse, die er am Freitag, 30. Oktober, in der Kapelle des Hauses Santa Marta feierte.



Das Mitleid, so bemerkte der Papst gleich zu Beginn seiner auf Spanisch gehaltenen Predigt, sei »eine der Tugenden, um es einmal so zu formulieren, eines der Attribute Gottes«. Und das berichte uns Lukas im Tagesevangelium (14,1-6). Gott, so versicherte Franziskus, »hat Mitleid; er hat Mitleid mit einem jeden von uns; er hat Mitleid mit der Menschheit und hat seinen Sohn gesandt, um sie zu heilen, um sie zu regenerieren, um sie neu zu schaffen, um sie zu erneuern«. Deshalb, so fuhr er fort, »ist es interessant, dass es im Gleichnis vom verlorenen Sohn, die wir alle kennen, heißt, dass dann, wenn der Vater – das Bild des vergebenden Gottes –, als er den Sohn kommen sieht, Mitleid empfindet«.

»Das Mitleid Gottes ist etwas anderes als dass es ihm für jemanden leidtut: die beiden Dinge haben nichts miteinander zu schaffen«, so warnte der Papst. Tatsächlich »kann es mir leidtut für ein sterbendes Hündchen oder eine bestimmte Situation«. Und »es kann mir auch für einen Menschen leidtun: er tut mir leid, es tut mir leid, dass ihm etwas zustößt«. Dagegen »besteht das Mitleid Gottes darin, sich mit seinem väterlichen Herzen ins Problem hineinzuversetzen, sich in die Lage des anderen hineinzuversetzen«. Und »gerade dafür hat er seinen Sohn gesandt«.

»Im Evangelium scheint das Mitleid Jesu auf«, so fuhr Franziskus fort, der daran erinnerte, dass »Jesus die Menschen heilte, aber er ist kein Heiler«. Vielmehr habe Jesus »die Menschen geheilt als Zeichen, als ein Zeichen – davon einmal abgesehen, dass er sie wirklich heilte – für das Mitleid Gottes, um zu retten, um das verirrte Schaf an seinen Platz innerhalb der Einzäunung zurückzubringen, um die verlorene Drachme in den Geldbeutel der Frau zurückzulegen«, so fügte er unter Verweis auf die biblischen Gleichnisse hinzu.

»Gott empfindet Mitleid«, so bekräftigte der Papst erneut. Und »er lässt sein Vaterherz sprechen, er lässt sein Herz für einen jeden von uns sprechen«. Tatsächlich »vergibt Gott, wenn er vergibt, wie ein Vater, nicht wie ein Gerichtsbeamter, der einen Bescheid verliest und sagt: ›Ja, in Wirklichkeit kann er aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden‹«. Gott »vergibt uns aus seinem Innersten heraus, er vergibt, weil er sich ins Herz dieses Menschen hineinversetzt hat«.

Dann erinnerte Franziskus daran, dass »als Jesus zum ersten Mal in Nazaret in die Synagoge gehen muss und man ihm die Schrift reicht, um sie vorzulesen, die Reihe ausgerechnet am Propheten Jesaja ist: ›Er hat mich gesandt, damit ich den Armen eine frohe Botschaft bringe und alle heile, deren Herz zerbrochen ist‹«. Diese Worte bedeuteten, so erläuterte er, dass Jesus vom Vater gesandt wurde, um sich in jeden von uns hineinzuversetzen, um uns von unseren Sünden zu befreien, von unseren Übeln und um ›die frohe Botschaft‹ zu bringen.« Die »Verkündigung Gottes« sei in der Tat »froh«.

Und das sei auch die Sendung eines jeden Priesters: »Sich anrühren lassen, sich einsetzen für das Leben der Menschen, denn ein Priester ist Priester, wie Jesus es ist.« Der Papst fügte hinzu: »Wie oft haben wir jene Priester kritisiert – und dann mussten wir zur Beichte gehen –, die sich nicht für das interessieren, was ihren Gemeindemitgliedern passiert, die sich nicht darum kümmern: ›Nein, das ist kein guter Priester‹, haben wir gesagt.« Denn »ein guter Priester ist jemand, der sich einsetzt«. So wie es seit sechzig Jahren der mexikanische Kardinal Javier Lozano Barragán tue, der emeritierte Erzbischof-Bischof von Zacatecas und emeritierte Präsident des Päpstlichen Rats für die Pastoral im Krankendienst, trotz seiner gesundheitlichen Probleme. An ihn, der zusammen mit 90 mexikanischen Gläubigen an der heiligen Messe teilnahm, wandte sich Franziskus mit besonderer Zuneigung am Jahrestag seiner Priesterweihe, die am 20. Oktober 1955 stattfand.

Der Papst sprach dem Kardinal seine Glückwünsche aus und dankte Gott für dessen Dienst insbesondere an den Leidenden. Noch einmal wies er dabei auf sein wesentliches Profil als Priester hin, der vor allem an seiner Fähigkeit zu erkennen sei, sich der Menschen anzunehmen, zuerst in der Pfarrei und dann auch als Bischof in einem Dikasterium der Römischen Kurie. Sechzig Jahre priesterlichen Lebens, so Franziskus, umfassten sicherlich einen großen Reichtum an Begegnungen, menschlichen Problemen, an Zuhören und Vergebung, stets im Dienst der Kirche.

- See more at: http://www.osservatoreromano.va/de/news/...h.jeQ09eOp.dpuf

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