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von esther10
18.09.2015 14:09
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Deine Sünden sind dir vergeben
Evangelium Tag für Tag -- Donnerstag der 24. Woche im Jahreskreis: Lukas 7,36-50 Von Redaktion Straßburg, 17. September 2015 (Evangelizo.org)
In jener Zeit ging Jesus in das Haus eines Pharisäers, der ihn zum Essen eingeladen hatte, und legte sich zu Tisch.
Als nun eine Sünderin, die in der Stadt lebte, erfuhr, dass er im Haus des Pharisäers bei Tisch war, kam sie mit einem Alabastergefäß voll wohlriechendem Öl und trat von hinten an ihn heran. Dabei weinte sie, und ihre Tränen fielen auf seine Füße. Sie trocknete seine Füße mit ihrem Haar, küsste sie und salbte sie mit dem Öl.
Als der Pharisäer, der ihn eingeladen hatte, das sah, dachte er: Wenn er wirklich ein Prophet wäre, müsste er wissen, was das für eine Frau ist, von der er sich berühren lässt; er wüsste, dass sie eine Sünderin ist.
Da wandte sich Jesus an ihn und sagte: Simon, ich möchte dir etwas sagen. Er erwiderte: Sprich, Meister!
Jesus sagte: Ein Geldverleiher hatte zwei Schuldner; der eine war ihm fünfhundert Denare schuldig, der andere fünfzig.
Als sie ihre Schulden nicht bezahlen konnten, erließ er sie beiden. Wer von ihnen wird ihn nun mehr lieben?
Simon antwortete: Ich nehme an, der, dem er mehr erlassen hat. Jesus sagte zu ihm: Du hast recht.
Dann wandte er sich der Frau zu und sagte zu Simon: Siehst du diese Frau? Als ich in dein Haus kam, hast du mir kein Wasser zum Waschen der Füße gegeben; sie aber hat ihre Tränen über meinen Füßen vergossen und sie mit ihrem Haar abgetrocknet.
Du hast mir zur Begrüßung keinen Kuss gegeben; sie aber hat mir, seit ich hier bin, unaufhörlich die Füße geküsst.
Du hast mir nicht das Haar mit Öl gesalbt; sie aber hat mir mit ihrem wohlriechenden Öl die Füße gesalbt.
Deshalb sage ich dir: Ihr sind ihre vielen Sünden vergeben, weil sie mir so viel Liebe gezeigt hat. Wem aber nur wenig vergeben wird, der zeigt auch nur wenig Liebe. Dann sagte er zu ihr: Deine Sünden sind dir vergeben.
Da dachten die anderen Gäste: Wer ist das, dass er sogar Sünden vergibt? Er aber sagte zu der Frau: Dein Glaube hat dir geholfen. Geh in Frieden! (Quelle: Evangelium Tag für Tag - © Evangelizo.org 2001-2015)
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von esther10
18.09.2015 14:08
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Ehenichtigkeit: Die „besonnene“ Reform von Papst Franziskus (Erster Teil)
Laut dem an der Katholischen Universität vom Heiligen Herzen in Mailand als Professor wirkenden Kanonisten Andrea Bettetini erleichtert die höhere Geschwindigkeit des Verfahrens die Überwindung zahlreicher Gewissensprobleme. Von Luca Marcolivio Rom, 17. September 2015 (ZENIT.org)
Trotz der wegfallenden bislang verpflichtenden „übereinstimmenden Urteile zweier Instanzen“ bleibt die Möglichkeit einer zweiten Instanz im Rahmen des Verfahrens erhalten. Die vollkommene Unentgeltlichkeit für die Kläger ist zwar nicht gewährleistet, die Bischofskonferenzen müssen sich jedoch dafür einsetzen. Der Bischof wird zum „Richter“ in seiner Diözese erklärt, kann jedoch de facto als Gericht mit entsprechenden Helfern agieren, welche auch Laien sein können.
Das in der vergangenen Woche von Papst Franziskus erlassene Motu Proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus“ zur neuen Regelung des Verfahrens zur Annullierung der sakramentalen Ehe ist keineswegs eine Revolution und stellt sich den Tatsachen entsprechend als besonnene Reform dar.
In einem Exklusivinterview mit ZENIT analysierte der Ordinarius für kanonisches Recht an der mailändischen Universität vom Heiligen Herzen („Università Cattolica del Sacro Cuore“) Prof. Andrea Bettetini die Inhalte des Motu Proprio. *** Prof. Bettetini, worin bestehen die von Papst Franziskus festgelegten wesentlichen Neuerungen im Rahmen der Ehenichtigkeitsverfahren?
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die meines Erachtens größte Veränderung eingehen. Tatsächlich bestand eine Besonderheit des vor der Reform existierenden kirchlichen Eheverfahrens in dem Umstand, dass zur Umsetzung des erstinstanzlichen Urteils (mit wenigen Ausnahmen) die Bestätigung durch ein entsprechendes nachfolgendes Urteil erforderlich war. In dieser Option galt der Grundsatz des „doppelten konformen Urteils“, wodurch der Erlass eines mit einem vorangegangenen Urteil entsprechenden Urteils zum Ende des Verfahrens führte.
Gerade aufgrund der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der sachlichen Überprüfung eines dem vorausgegangenen Urteil entgegengesetzten Berufungsurteils – wenn auch mit einigen logischen Einschränkungen – ergab sich die Annahme, dass die Ausführung eines Eheurteils nicht nach nur zwei Rechtszügen, sondern erst nach drei, vier oder weiteren erreicht werde, was eine gefährliche Verlängerung der Verfahrensdauer und somit die Schaffung eines Gefühls der Unsicherheit bezüglich der persönlichen Situation zur Folge hatte (zuweilen vergehen Jahre bis zur Erklärung der Nichtigkeit einer Ehe, wodurch einen Person an einer Neubetrachtung des Plans, einer neuen Familiengründung, einer endgültigen Identität, gehindert wird).
Vor diesem Hintergrund entstand die Suche nach einem schnelleren Weg zur Findung der substanziellen Wahrheit über die eheliche Bindung ein. Nicht durch Zufall hatte die außergewöhnliche Bischofssynode im Jahr 2014 mit breiter Mehrheit die Möglichkeit einer Überwindung des „doppelten konformen Urteils“ vorangebracht. So sieht die neue Rechtsvorschrift vor: „Das Urteil, das zum ersten Mal die Nichtigkeit der Ehe erklärte, tritt nach Ablauf der festgelegten Frist… in Kraft“ (Can. 1675; eigene deutsche Übersetzung). Daher ist die Einlegung einer Berufung in zweiter Instanz nicht mehr verpflichtend. Dennoch wird die Möglichkeit einer Anfechtung des Urteils sicherlich nicht verweigert, zumal die neue Rechtsordnung zugleich verfügt, dass „jener Partei, die sich als belastet und dem Kirchenanwalt und Verteidiger des Bundes ebenbürtig erachtet, das Recht zukommt, eine Nichtigkeitsklage gegen das Urteil zu erheben oder gegen dieses Urteil Berufung einzulegen…“ (Can 1680, §1; eigene deutsche Übersetzung).
Werden die Verfahren tatsächlich von kürzerer Dauer sein?
Offensichtlich werden die Urteile mit dem Wegfall der Notwendigkeit eines Urteils zweiter Instanz früher in Kraft treten, als dies bisher möglich war.
In Prozessen mit dem Klagegrund des geschlechtlichen Unvermögens oder des Konsensmangels wegen Geisteskrankheit hat sich der Richter der Hilfe eines oder mehrerer Sachverständiger zu bedienen, sofern dies aufgrund der Umstände nicht offenkundig als zwecklos erscheint; in den sonstigen Verfahren ist die Vorschrift des Can. 1574 zu beachten. Im Hinblick auf die eingangs beleuchtete Beschleunigung der Ehenichtigkeitsverfahren ist in der neuen Rechtsvorschrift – ergänzend zu dem derzeit gültigen dokumentarischen – ebenso ein „processus brevior“, ein kürzerer und schlankerer Prozess, vorgesehen, wobei der Diözesanbischof als Einzelrichter auftritt. Für die Inanspruchnahme dieses Verfahrensweges ist der Nichtigkeitsgrund von beiden Parteien geltend zu machen. Daher müssen beide von der Nichtigkeit der Ehe überzeugt sein. Zeugenaussagen oder Urkundenbeweise müssen eindeutig vorlegbar sein und die Nichtigkeit deutlich machen.
Werden die Verfahren kostenlos sein?
Der Papst hat die Notwendigkeit der Unentgeltlichkeit des Verfahrens nicht festgelegt. In der Präambel (die im engeren Sinne nicht den Charakter einer Rechtsvorschrift besitzt) des Motu Proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus“ wurde jedoch der Wunsch ausgesprochen, dass die Bischofskonferenzen „vorbehaltlich einer gerechten und anständigen Entlohnung der im Gericht Bediensteten Wege für die Sicherstellung einer kostenlosen Rechtsprechung finden mögen“. Aus Gründen der Gerechtigkeit sollte darüber hinaus aus meiner Sicht die gebührende Entlohnung der Rechtsanwälte und Staatsanwälte nicht eingeschränkt werden. Im Übrigen ist die Prozesskostenhilfe an den Kirchengerichten traditionell seit jeher vorgesehen. Man denke dabei an Art. 5 mit den von der italienischen Bischofskonferenz festgelegten Normen bezüglich des Verwaltungsregimes und der wirtschaftlichen Fragen der regionalen Kirchengerichte, und selbstverständlich an die allgemeinen rechtlichen Vorgaben laut dem Codex Iuris Canonici (Can. 1464, 1490, 1649, etc.). (Der zweiter Teil folgt am Freitag, dem 18. September 2015)
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von esther10
18.09.2015 14:07
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„Die Kirche darf nicht schweigen“
Audienzansprache von Papst Franziskus vor den Teilnehmern des internationalen Symposiums zur Straßenpastoral Von Britta Dörre
Rom, 17. September 2015 (ZENIT.org) Die oft sehr traurige Realität der auf der Straße lebenden Frauen und Kinder sei durch Gleichgültigkeit, Armut, häusliche und soziale Gewalt und Menschenhandel verursacht, erklärte Papst Franziskus heute Vormittag in seiner Audienzansprache vor den Teilnehmern des internationalen Symposiums zur Straßenpastoral. Das Symposium wurde vom Päpstlichen Rat für die Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs organisiert und fand vom 13. September bis heute statt.
Papst Franziskus sprach seine große Wertschätzung für die Arbeit der Seelsorger aus, die Schutz und Förderung der Würde der auf der Straße lebenden Frauen und Kinder anstrebten. Die auf der Straße lebenden Frauen und Kinder seien keine Nummern, sondern besäßen eine von Gott geschenkte Identität. Der Papst mahnte, dass kein Kind das Leben auf der Straße wähle. Viele Kinder würden auch heute noch ihrer Kindheit, ihrer Rechte und ihrer Zukunft beraubt. Der Mangel an Gesetzen und Strukturen erschwere zusätzlich ihre Situation, so der Papst. Die Kinder wüchsen ohne Familie und Erziehung auf und würden oft Opfer krimineller Organisationen. „Es ist ein Schrei, der zu Gott aufsteigt […], es ist ein Anklageschrei gegen ein soziales System, das wir seit Jahrzehnten kritisieren, uns aber schwer tun, es gemäß den Kriterien der Gerechtigkeit zu ändern“, mahnte Papst Franziskus.
Als sehr besorgniserregend bezeichnete der Papst die steigende Zahl junger Mädchen und Frauen, die ihr Geld durch Prostitution auf der Straße verdienen müssen und häufig dazu von kriminellen Organisationen oder sogar Angehörigen gezwungen werden. Vor allem die Schwachen und Unschuldigen würden durch die Profitsucht ihrer Würde und Rechte beraubt. „Niemand darf regungslos bleiben angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Würde der von kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren bedrohten Frau zu retten!“
Papst Franziskus bat die Audienzteilnehmer nicht aufzugeben. „Die Kirche darf nicht schweigen.“ Die kirchlichen Institutionen dürften die Augen vor dem Elend der Frauen und Kinder nicht verschließen und müssten mitarbeiten, die Ursachen zu beseitigen. Die Barmherzigkeit sei der Weg, der das Herz für die Hoffnung öffne, immer geliebt zu sein. Papst Franziskus verabschiedete die Audienzteilnehmer mit den besten Wünschen für ihre Arbeit und erteilte seinen Segen.
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von esther10
18.09.2015 10:38
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Bürgerentscheid in Erftstadt lehnt mit über Zweidrittel-Mehrheit eine Gesamtschule ab Veröffentlicht: 18. September 2015 | Autor: Felizitas Küble
Zum Ausgang des Bürgerentscheids in Erftstadt erklärt der nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland (siehe Foto):
Über 12.000 Wahlberechtigte haben sich am Bürgerentscheid in Erftstadt beteiligt. Davon haben mehr als 68% JA gesagt. Diese Bürger wollen, dass die bestehendenHP-Header-Gregor_15 weiterführenden Schulen in Erftstadt erhalten bleiben. Mehrheiten muss man akzeptieren. Zum Versuch eines Teils des Erftstädter Rates, eine Gesamtschule auf Kosten mehrerer anderer Schulen zu installieren, haben die Bürger NEIN gesagt. Es soll keine politisch motivierten Schulschließungen geben. Ich gratuliere den Initiatoren des Bürgerentscheides herzlich zu ihrem Erfolg. Die Urabstimmung dokumentiert nun klar den Bürgerwillen. Die Landespolitik hat vor vier Jahren einen Schulfrieden vereinbart. Als CDU streiten wir nicht für oder gegen Schulformen. Wir wollen die besten Schulen für unsere Kinder, damit sie die bestmögliche Bildung erfahren. Die Erftstädter haben nun klar gezeigt, was das für sie bedeutet: Den Erhalt beider Gymnasien, beider Realschulen und der Hauptschule, die im Wettbewerb mit anderen Schulen in der Region stehen. An den Rat der Stadt kann man nur appellieren, sich am Bürgerwillen zu orientieren.
Quelle: http://www.gregor-golland.de/pages/posts...-nehmen-867.php
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von esther10
18.09.2015 09:16
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Dnnerstag, 17. September 2015 Kirchen und Politiker unterstützen Marsch für das Leben
Vertreter aus Kirche und Politik unterstützen den Marsch für das Leben am 19. September 2015 in Berlin. In ihren Grußworten bringen sie zum Ausdruck, wie wichtig der Lebensschutz für die Glaubwürdigkeit einer humanen Gesellschaft sei. Auch Papst Franziskus, der mit den Vorstandsmitgliedern des BVL vor wenigen Wochen in Rom sprach, unterstützt ausdrücklich den Berliner Marsch für das Leben. BVL-Vorsitzender Martin Lohmann berichtet, der Papst habe deutlich Mut gemacht und gesagt: „Das ist sehr, sehr wichtig, was ihr da macht!“ Er bat Lohmann, alle Teilnehmer des Marsches „herzlich“ von ihm zu grüßen.
In seinem Grußwort macht sich Volker Kauder MdB, Vorsitzender der CDU/CSUBundestagsfraktion, für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe und der ärztlichen Assistenz beim Suizid stark: „Eine Politik auf der Basis des christlichen Menschenbildes sollte es Medizinern nicht erlauben, Schwerkranken einen Giftcocktail zu reichen. Die Suizidbeihilfe durch Mediziner untergräbt nicht zuletzt auch das Vertrauen in die Ärzteschaft, die einen zentralen Bestandteil ihres Berufsethos aufgibt, indem sie nicht mehr heilt und Leiden lindert. Ein Mensch soll nicht durch, sondern an der Hand eines anderen Menschen sterben – das ist meine Leitlinie. Unser Ziel muss der Respekt vor dem Leben und der Schutz des Lebens sein. Und zwar vom Anfang bis zum Ende – auch in Zukunft!“
Der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe betont: „Würde und Recht auf Leben hat jeder Mensch – und zwar allein deshalb, weil er Mensch ist – egal ob alt oder jung, behindert oder nicht behindert, geboren oder ungeboren. Dafür treten wir gemeinsam ein.“
Auch der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg, der sich in der Bundestagsdebatte um Sterbehilfe und assistierten Suizid gemeinsam mit anderen Abgeordneten für ein umfassendes Verbot der Beihilfe zum Suizid einsetzt, dankt den Teilnehmern des Marsches für ihr Engagement, das in unserer Welt unverzichtbar sei: „Es ist keine humanitäre Tat, Menschen dabei zu helfen, sich umzubringen. Humanitär ist es hingegen, Menschen in jeder schweren Lebenslage und sie in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.“
Der Münchener Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer betont die Bedeutung einer Gesetzgebung für das Lebensrecht: „Die Achtung eines jeden Lebens bedarf eines umfassenden Respekts in vielen Rechtsgebieten bei der PID und genetischen Bluttests bis hin zur Freigabe der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung, die es im aktuellen Gesetzgebungsprozess zu verhindern gilt. Der Weg zu einem besseren Schutz des ungeborenen Lebens ist lang und steil, aber notwendig, um ein menschliches Leben in Würde für alle zu sichern.“
Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, unterstreicht, dass es kein lebenswertes oder lebensunwertes Leben geben könne: „Die Würde des Menschen, die unantastbar ist, bleibt unteilbar vom ersten Augenblick seines Daseins bis zum letzten Atemzug bestehen. Es gibt kein Stadium und keine Lebenszeit, die mehr oder weniger wert oder würdig zu betrachten wäre.“ Er ermutigt die Teilnehmer des Marsches: „Als Vertreter des Heiligen Vaters Franziskus in der Bundesrepublik Deutschland danke ich für das Engagement, das Sie im politischen, gesellschaftlichen und sozialen Umfeld für das Leben der Menschen leisten. Gerade die Schwachen sind auf unsere Unterstützung angewiesen. ...Der Marsch für das Leben ist ein Zeichen der Weggemeinschaf mit den Schwachen, die in der Gesellschaft keine Stimme haben, es ist ein erzieherischer Weg, dass der Mensch nicht für sich alleine und nur um seiner selbst willen lebt.“
Der Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, stellt heraus: „Lebensrecht in einem umfassenden Sinne bedeutet auch, dass die Würde des kranken und sterbenden Menschen geachtet wird. Hier gilt es, gegen eine um sich greifende Kultur des Todes zu kämpfen. Es kränkt die Menschenwürde massiv, wenn ein kranker Mensch getötet wird anstatt ihm Pflege und Zuwendung, medizinische und seelsorgliche Begleitung zu schenken.“
Ansgar Hörsting, Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, verweist auf die drohende „Normalisierung“ von Sterbehilfe, Suizid und Abtreibung in unserer Gesellschaft: „Kinder werden in Deutschland getötet. Viele Menschen haben sich daran gewöhnt. Solche Gewohnheiten haben eine große Macht. Und wenn jemand darunter leidet, seien es betroffene Frauen, die abgetrieben haben oder Ärztinnen und Ärzte, dann werden diese Stimmen klein gehalten. Ich danke allen, die diesen kleinen Stimmen eine größere Stimme beim Marsch für das Leben in Berlin verleihen. Das soll ernsthaft geschehen, denn das Thema ist ernst.“
Zur Teilnahme am Marsch für das Leben rufen auch das Forum Deutscher Katholiken, die Europäische Konföderation Kinderreicher Familien und die Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur auf. Prof. Dr. Hubert Gindert, Vorsitzender des Forums Deutscher Katholiken, wählt mahnende Worte: „Der Mensch von heute ist bedroht, wenn er in das Leben eintritt, durch künstliche Befruchtung, die eine Vielzahl menschlicher Embryonen verbraucht. Er ist bedroht durch Abtreibung, noch bevor er als ungeborenes Kind den Mutterschoß verlässt. Er ist bedroht als alter und kranker Mensch, der als Last empfunden wird, durch die Euthanasie.“
Mathias von Gersdorff, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für eine Christliche Kultur, betont, dass das unbedingte Lebensrecht des Menschen keine bloße parteipolitische Idee, sondern ein verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht ist: „Die Tatsache, dass dieses Recht in Deutschland massiv verletzt wird, ist ein Skandal.“
Prof. Dr. László Márki, Präsident der Europäische Konföderation Kinderreicher Familien, ruft in Erinnerung: „Unsere Kinder sind die Zukunft – nichts kann sie ersetzen. Nur ihr un-unterbrochenes Wachsen und Gedeihen sichert das Leben auch der nächsten Generation.
Der Marsch für das Leben findet in diesem Jahr zum elften Mal statt und steht unter dem Motto: „Gemeinsam für das Leben. Immer.“ Organisiert und durchgeführt wird der Marsch für das Leben vom Bundesverband Lebensrecht (BVL), einem Zusammenschluss von 13 Lebensrechtsorganisationen. http://kultur-und-medien-online.blogspot...Medien+-+online)
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von esther10
18.09.2015 00:32
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Vor der Synode: SonntagsZeitung und Bildpost mit Themenschwerpunkt Familie
Im Vorfeld der Weltbischofssynode vom 4. bis zum 25. Oktober im Vatikan haben die Katholische SonntagsZeitung und die Neue Bildpost einen zweiteiligen Themenschwerpunkt rund um Ehe und Familie gestaltet. Er erscheint in den Ausgaben Nr. 38 vom 19./20. September und Nr. 39 vom 26./27. September. Die Themenwochen unter dem Motto „Liebe leben" wurden in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Medienverband (KM.) vorbereitet. Von Sonntag an greifen auch andere Mitgliedsverlage und -unternehmen des Medienverbands das Thema in Texten, Bildern, Videos und in verschiedenen Online-Formaten auf, erläuterte KM.-Vorstand Ulrich Peters am Freitag in Stuttgart: "Familie ist für unsere Medien nicht irgendein Thema unter anderem, sondern ein, vielleicht sogar das Kernthema, in dem Christsein unmittelbar konkret wird."
Das Internetportal katholisch.de beteiligt sich unter anderem mit Hintergrundberichten und Videos - etwa zu einem Ehevorbereitungskurs im Selbstversuch. Das Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat stellt täglich zwei Familieninterviews online - eines aus Lateinamerika und eines aus Deutschland. Befragt werden sowohl Väter und Mütter als auch Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen und aus verschiedenen Schichten.
Die zum Teil heftigen Debatten im Vorfeld der Synode würden auch in den katholischen Medien umfassend, engagiert und auch kontrovers geführt, sagte Peters: "Im wörtlichen Sinn katholisch würde ich sagen: mit einer großen Weite und Offenheit."
Auch bei den Nutzern katholischer Medien, so Peters, sei deutlich zu spüren, dass sich das Familienbild im Umbruch befinde. Dabei dürfe man aber nicht vergessen, dass auch heute noch das Ideal der Familie mit lebenslanger Liebe und Treue bei vielen "mehr als nur eine Idee, sondern auch Realität" sei: "Wir erzählen aber auch von der Vielfalt der Formen und Konzepte, in denen Familie heute gelebt wird, gelebt werden muss, und den Herausforderungen, die häufig unbekannte Heldinnen und Helden des Alltags aus christlicher Motivation meistern."
Nicht zuletzt gehe es in der Themenwoche auch um eine "Glaubensgemeinschaft, die Menschen, die am Ideal und der reinen Lehre scheitern, auffängt und zu integrieren versteht". Der KM. vereint rund 200 konfessionelle Medienunternehmen katholischer Prägung unter seinem Dach. Die Spannbreite bei seinen Mitgliedern reicht von der Klosterbuchhandlung bis zum Medienkonzern.
Die aktuelle Ausgabe der Katholischen SonntagsZeitung/Neuen Bildpost ist ab Samstag, 19. September in unserem Downloadshop erhältlich.
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von esther10
18.09.2015 00:31
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Deutsch Bischofskonferenz Website präsentiert Argument für "gleichgeschlechtliche Ehe"
Geschrieben am 18. September 2015 in den Artikeln, Neuigkeiten
Reinhard Kardinal Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz Der folgende Artikel von Maike Hickson wird mit Genehmigung von Lifesite nachgedruckt.
17. September 2015 (Lifesitenews) - Die deutschen Bischöfe weiterhin ihren Marsch in Richtung Schisma. Heute, auf ihrer eigenen Website veröffentlichten sie eine Apologie für gleichgeschlechtliche "Ehe", überqueren eine ganz neue Linie im Kampf um grundlegende moralische Lehren der Kirche zu reformieren.
In einem Aufsatz mit dem Titel "Love Counts" auf Katholisch.de, Theologiestudent Simon Linder argumentiert, dass seit der "gesellschaftlichen Klima" in Deutschland hat sich verändert, muss man nicht, sich selbst zu verteidigen, wenn die Idee nicht mehr zu rechtfertigen "Ehe für alle." Vielmehr , sagt Linder, diejenigen, die gleichgeschlechtliche "Ehen" im Gegensatz haben, sich zu verteidigen. Und er fragt: "Woher kommt der Kirche haben die Idee ..., dass Homosexualität ist eine Belastung für männliche und weibliche Homosexuelle? Und noch grundsätzlicher: Wer gibt der Kirche das Recht vor, Homosexuelle als Menschen, die zu beklagen sind, erklären "?
In seinen sechs Seiten langen Essay, Linder kritisiert deutsche Bischof Stefan Oster, der die Diözese Passau betreut, für die Verteidigung der traditionellen moralischen Lehre der Kirche über Sexualität und behauptete, dass zu sagen, es ist ein Skandal, zu verlangen, daß homosexuelle Paare zu segnen "ist ein Skandal "selbst. Mit Bezug auf Irland, besteht darauf, Linder, dass die Menschen fordern nun "mehr Rechte für die männliche und weibliche Homosexuelle."
Er widerlegt auch das Argument, dass homosexuelle Partnerschaften sind, um gegenüber, weil sie nicht fruchtbar sein und Kinder haben werden. Linder, sagt:
Es ist eine Tatsache: In früheren Zeiten für die für im Alter gepflegt notwendig war, mit Kindern. Heute gibt es ein Sozialsystem in Deutschland für Senioren, die keine eigenen Kinder haben. Partnerschaft und Ehe daher nicht mehr brauchst, auf, indem er Kindern definiert werden. Das ist gut und wichtig für diejenigen, die - warum auch immer - nicht in der Lage, Kinder zu haben. Das heißt: die Liebe zählt. Könnte es sein, etwas weniger verkrampft? Linder schlägt eine lokale Lösung für die Frage der Homosexualität, so dass Deutschland seinen eigenen Weg zu gehen. "" Global denken, lokal handeln ", nur so konnten wir beginnen sich zu entspannen", behauptet der junge Mann. Er besteht darauf, dass durch die "nur" Lehre und Tradition der Kirche zu wiederholen, kann man die Menschen nicht mehr zu erreichen.
Mit Bezug auf das Verbot der Homosexualität in der Heiligen Schrift zitiert Linder aus dem kürzlich veröffentlichten deutschen Buch von Stephan Goertz bearbeitet. Laut der zitierten Stelle, nur das Alte Testament verurteilte Homosexuelle - ", die dann noch nicht bekannt waren [sic]" - weil man benötigt, um Nachwuchs für das Überleben des jüdischen Volkes zu sichern. Linder schreibt: "Die Bibel nicht Liebe zwischen Homosexuellen zu verurteilen - man hat noch nicht einmal wissen, diejenigen, die zum Zeitpunkt - aber die Handlung selbst aus Gründen der im Interesse der Gesellschaft. Wer die Bibel interpretieren will, muss wissen, und berücksichtigen die Umstände, unter denen die Texte geschrieben wurden. Jeder, der dies nicht der Fall ist, nicht gerecht, die Heilige Schrift zu tun. "
Diese Kommentare von einem jungen Studenten, wie von der Deutschen Bischofskonferenz unter der Leitung von Kardinal Reinhard Marx veröffentlicht, sind im Gegensatz zu den traditionellen moralischen Lehre der Kirche. Im Juni 2015 Bischof Athanasius Schneider wiederholt diese ständige Lehre in einem Interview mit Lifesitenews, nämlich:
Üben Homosexuellen sind Personen, die in einem Grab Weise die Sünde gegen den Willen Gottes, des Schöpfers, weil durch ihre Taten, die Tatsache der göttlichen Ordnung der Sexualität lehnen sie. , Die Ordnung der Sexualität besteht jedoch nur noch der beiden Geschlechter, das männliche und das weibliche, und diese Ordnung ist angelegt und deklariert als gut von Gottes unendlicher Weisheit und Güte. Wenn jemand empört bewusst in seine Handlungen gegen diese Ordnung, dann revoltiert er gegen die Weisheit und Liebe Gottes und schließlich lehnt den Willen Gottes in einem sehr wichtigen Bereich. Stimme der Familie Anmerkung: Linder Artikel ist nicht das erste Mal, dass die Website der Deutschen Bischofskonferenz hat sich als Mittel zur Vermehrung Positionen, die im Gegensatz zur katholischen Lehre und schädlich für die Familie sind verwendet worden.
Der Präsident der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, ist ein Mitglied des Heiligen Vaters "inneren Rat" von neun Kardinäle. Er wird ein Vertreter der deutschen Bischöfe auf der kommenden ordentlichen Synode über die Familie sein. Alle drei Vertreter (Kardinal Marx, Erzbischof Koch und Bischof Bode) offen lehnen Lehren der katholischen Kirche.
Eine weitere deutsche Prälat, bedeutende Elemente der katholischen Lehre über die menschliche Sexualität ablehnt ist Walter Kardinal Kasper.
Kardinal Kasper wurde speziell von Franziskus gewählt, um die Synode als einen seiner eigenen Teilnahme speziellen Beauftragten. http://voiceofthefamily.info/wordpress/?p=1484
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von esther10
18.09.2015 00:26
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Katholikenprotest: Empörung über maßlose Forderungen des ZdK-Papiers hält an Veröffentlicht: 18. Mai 2015 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Bischöfe, Bischof von Passau, Familiensynode, Homosexuelle Partnerschaften, Kardinal Reinhard Marx, Kirche, Mathias von Gersdorff, Rudolf Voderholzer, Stephan Oster |3 Kommentare
Mathias von Gersdorff Dieser Blog zeigt, zu welchem Irrsinn Grüne, Gender-Ideologen, Linkskatholiken usw. fähig sind.
Das jüngste ZdK-Papier hat offenbar das Fass zum Überlaufen gebracht. Die maßlosen Forderungen nach Segnungen für nicht-eheliche und homosexuelle Partnerschaften, nach Akzeptanz außerehelicher Sexualität, nach einer moralischen Neubewertung von künstlichen Verhütungsmittel usw. trieben viele Katholiken auf die Barrikaden. Im Internet kannte die Empörung über die arroganten ZdK-Funktionäre keine Grenzen. Die Blogosphäre kochte vor Wut.
Am Montag (11. Mai) protestierte der Bischof von Passau, Stephan Oster, gegen das ZdK-Papier. Oster bekam heftigen Widerspruch vom ZdK. Doch damit gaben sie der Protestwelle noch mehr Treibstoff hinzu.
Am 13. Mai 2015 versuchte Bischof Overbeck von Essen, die Gemüter zu besänftigen und erklärte, Segnungen von homosexuellen und sonstigen nicht-ehelichen Partnerschaften seien unmöglich. Zudem sagte er, man solle von der Familiensynode im Herbst 2015 „keine Wunder erwarten“. IMG_20140601_122952
Am Donnerstag begann die Synode des Bistums Trier zu tagen. Auch dort standen homosexuelle Partnerschaften und Familie auf der Tagesordnung. In Twitter wurde über Kardinal Burke und Bischof Oster gewitzelt.
Am 15. Mai lancierte Kardinal Marx (siehe Foto) seine Rüge gegen das ZdK: “Forderungen theologisch nicht akzeptabel“.
Am 16. Mai solidarisieren sich fünf Bischöfe mit Bischof Oster: Konrad Zdarsa (Augsburg); Gregor Hanke (Eichstätt), Wolfgang Ipolt (Görlitz), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Friedhelm Hoffmann (Würzburg):
„Deinen Ausführungen zur Lehre über das christliche Menschenbild hinsichtlich seiner Bedeutung für das Frausein und Mannsein, vor allem in seiner Bedeutung für die christliche Ehe, schließen wir uns voll und ganz an, gründen sie doch in der Lehre Jesu in der Schrift und in der Tradition der Kirche.“
Am Ende der Synode des Bistums Trier spricht sich Bischof Ackermann gegen Segnungen und Akzeptanz homosexueller und sonstiger Partnerschaften aus. bischof
Der neue Erzbischof von Freiburg, Stephan Burger, erklärt am 15. Mai 2015 in einem Gespräch mit der Badischen Zeitung, Bistümer dürften keine Sonderwege gehen und die Familiensynode im Oktober 2015 hätte einen rein beratenden Charakter. Die endgültigen Entscheidungen liegen beim Papst.
Diese Stellungnahmen steht in scharfem Kontrast mit der Ankündigung von Kardinal Marx, einen eigenen Pastoralen Weg zu wählen („Wir sind keine Filiale von Rom“). Nach dieser Woche zeigt sich die deutsche Delegation für die Familiensynode im Oktober 2015 noch isolierter, als sie es im Weltepiskopat ohnehin schon war. Nun kann sie nicht einmal behaupten, dass ein relevanter Teil des deutschen Episkopats hinter ihr steht.
Die deutsche Delegation ist im Grunde völlig delegitimiert. Aus heutiger Sicht ist nicht zu erblicken, wie sie irgendeinen Einfluss entfalten kann.
Sie könnte das Themenspektrum ganz eng auf die Problematik der wiederverheirateten Geschiedenen zu reduzieren versuchen.
Doch das ist schwierig: Zu viele im Weltepiskopat haben gemerkt, dass diese Frage ein Trojanisches Pferd der sexuellen Revolution in die Familiensynode war. Gerade deshalb wurde der Widerstand gegen Marx & Co. so heftig. Die Maßlosigkeit des ZdKs war geradezu die Bestätigung dieses Manövers. Es bleibt spannend. http://www.google.de/imgres?imgurl=https...CFQqncgodMRcB6Q Unser Autor Mathias von Gersdorff leitet die Frankfurter Aktion “Kinder in Gefahr” und die katholische Webseite “Kultur und Medien online”
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von esther10
18.09.2015 00:18
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Malteser: Kaum Konflikte wegen Religion unter Flüchtlingen
Hingegen Konflikte oft wegen großer psychischer Belastungen, weil Menschen verschiedener Kulturkreise auf engstem Raum mit wenig Privatsphäre zusammenleben teilen +1 tweet 18.09.2015, 13:30 Uhr Deutschland/Flüchtlinge/Religion/Konflikte/Malteser Köln, 18.09.2015 (KAP/KNA) Religiös begründete Streitigkeiten in Flüchtlingsunterkünften kommen nach Erkenntnissen der Malteser Werke nur äußerst selten vor. In den von Maltesern betreuten Einrichtungen gebe es keine schwelenden religiösen Konflikte, sagte Geschäftsführer Patrick Hofmacher am Freitag auf Anfrage der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA in Köln. Er ist verantwortlich für die bundesweit rund 30 von Maltesern betriebenen Betreuungseinrichtungen mit mehr als 10.000 Plätzen.
Anfang der Woche war es zwischen einer Gruppe algerischer Flüchtlinge und Eritreern aus der Malteser-Flüchtlingsunterkunft in Hemer zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen. Grund könnte laut Polizei das Holzkreuz eines Eritreers gewesen sein. Die Untersuchungen laufen. Hofmacher schließt nicht aus, dass ganz andere Gründe zu dem Konflikt geführt haben.
Der Geschäftsführer wies auf die großen Belastungen der Flüchtlinge hin, die aus verschiedenen Kulturkreisen kämen und oft auf engstem Raum mit wenig Privatsphäre zusammenlebten. Hinzu komme die ungeklärte Perspektive, weshalb es zu Aggressionen kommen könne.
Die Malteser-Einrichtungen versuchen laut Hofmacher, die Flüchtlinge möglichst sozialverträglich nach Nationalitäten geordnet unterzubringen. Angesichts der gegenwärtig hohen Fluktuation mit Verweildauern von weniger als einer Woche lasse sich das aber nicht immer realisieren. Besonderer Schutz komme alleinreisenden Frauen zu, die in eigenen Bereichen nahe der 24 Stunden besetzten Rezeption untergebracht würden.
Um auf Essgewohnheiten der Muslime Rücksicht zu nehmen, gebe es in den Einrichtungen grundsätzlich kein Schweinefleisch. Allerdings treffe die Kost nicht immer den Geschmack der Bewohner. Große Bedeutung in den Unterkünften hätten deshalb Küchen mit Kochstellen, wo sich die Flüchtlinge ihre landestypischen Gerichte mit selbst ausgewählten Lebensmitteln und Gewürzen zubereiten könnten. http://www.kathpress.at/
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von esther10
18.09.2015 00:14
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Donnerstag, 17. September 2015 Ba-Wü: LSBTIQ-Gruppen begrüßen neuen Bildungsplan
Mathias von Gersdorff
„Insgesamt macht der Bildungsplan "sexuelle Vielfalt" an einigen Stellen zu einem nötigen wie längst überfälligen Pflichtthema. Die Grundlagen eines aufklärenden Unterrichts wie akzeptierenden Schulklimas sind gesetzt und begründ- wie durchsetzbar, eine umfassendere Weiterentwicklung ist darin angelegt.“
Das ist die abschließende Beurteilung von „Queer“ des vor wenigen Tagen vorgestellten Entwurfs für den Bildungsplan für alle Schulen Baden-Württembergs.
Offensichtlich meint die Homo-Lobby, einen Durchbruch geschafft zu haben: „Das Ländle modernisiert den Schulunterricht und nimmt ausdrücklich LGBT-Themen auf.“
Der neue Entwurf wurde von der grün-roten Landesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt, die bis zum 30. Oktober die Möglichkeit hat, Stellungnahmen per Internet abzugeben.
Grundlage für den Akzeptanz-Unterricht ist die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)“.
In dieser wird die Vision einer „bunten Gesellschaft“ formuliert: „Schule als Ort von Toleranz und Weltoffenheit soll es jungen Menschen ermöglichen, die eigene Identität zu finden und sich frei und ohne Angst vor Diskriminierung zu artikulieren. Indem Schülerinnen und Schüler sich mit anderen Identitäten befassen, sich in diese hineinversetzen und sich mit diesen auseinandersetzen, schärfen sie ihr Bewusstsein für ihre eigene Identität. Dabei erfahren sie, dass Vielfalt gesellschaftliche Realität ist und die Identität anderer keine Bedrohung der eigenen Identität bedeutet.“
Verklausuliert ist hier die LSBTIQ-Weltanschauung enthalten.
Im Gegensatz zum allerersten Entwurf (gegen diesen richteten sich die Petition des Realschullehrers Gabriel Stängle mit fast 200.000 Unterschriften und die Straßendemonstrationen von Anfang 2014) ist im vorliegenden Papier die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ nicht mehr als Lerneinheit ausdrücklich erwähnt.
Im Grunde wird es von den zuständigen Lehrern abhängen, welchen Platz „sexuelle Vielfalt“ und damit „Gender“ im Unterricht einnehmen wird.
Queer: „Vieles überlässt (der neue Bildungsplan) der Lehrerausbildung, konkreteren Lehrplänen und individuellen Schulen und Lehrern.“
So sieht das auch Gabriel Stängle. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erklärte er, die Bildungsgewerkschaft GEW, die hinter den Entwürfen für „sexuelle Vielfalt“ stand, würde weiterhin versuchen, das Thema in die Schulen zu bringen. Das könnte vor allem durch das neue Unterrichtsmaterial geschehen.
Die ursprüngliche Zielsetzung von Grün-Rot bleibt also aufrecht.
Es gibt insofern keinen Grund zur Entwarnung: Elterngruppen und Familienorganisationen müssen weiter kämpfen, um die Kinder und das Erziehungsrecht der Eltern zu verteidigen http://kultur-und-medien-online.blogspot...Medien+-+online)
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von esther10
17.09.2015 22:15
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Donnerstag, 17. September 2015 Betreibt Katholisch.de Dekonstruktion des katholischen Lehramts?
Es vergeht kaum ein Tag, an welchem das Informationsportal der Deutschen Bischofskonferenz 'Katholisch.de' keinen Beitrag bringt, der die katholische Lehre in irgendeinem Punkt angreift.
Heute, am 17. September 2015, erscheint beispielsweise ein Kommentar zum Modethema „Homosexualität“ von Herrn Simon Linder, Student der Theologie in Tübingen.
Linders ist der gefühlt hunderttausendste Beitrag zu diesem Thema. Nicht besonders originell ist die Kernaussage: Die katholische Kirche solle ihre Ansicht zu Homosexualität ändern.
Seit der Einberufung der Familiensynode (4. – 25. Oktober 2015) erscheint solche Art von Beiträgen in penetranter Häufigkeit.
Die Strategie von 'Katholisch.de' (und wohl zumindest einem Teil der Deutschen Bischofskonferenz) scheint folgende zu sein: Das Lehramt ist nicht die Gesamtheit der verbindlichen Aussagen, die die kirchliche Autorität verkündet hat, sondern eher ein Stoff, über den man ohne Ende debattieren kann. Das Lehramt wird im Grunde zu einer Sammlung von Denkanstößen degradiert.
Wenn wiederholt und systematisch ein Portal der Deutschen Bischofskonferenz wichtige und längst definierte Wahrheiten infrage stellt, vermittelt das den Eindruck, das Lehramt sei weder verbindlich noch würde es die Wahrheit erläutern.
Auf diese Weise verliert das Kirchenvolk (zumindest bei den Lesern von 'Katholisch.de') die Überzeugung, dass die kirchliche Autorität die Wahrheit des Evangeliums verkündet.
Es entsteht der Eindruck, als seien das alles nur Meinungen und Theorien, die man annehmen oder auch ablehnen könne. Hinsichtlich Glaube und Moral dürfe der Katholik denken, was ihm beliebe. Die kirchliche Hierarchie hätte hinsichtlich Glaube und Moral keine lehramtliche Autorität. Das Lehramt sei lediglich eine Richtschnur, so was wie eine Referenz, die aber nicht wirklich verbindlich ist. In diesem Kontext ist die Kirche nicht viel mehr als ein Debattierclub.
Für diese Taktik oder Methode gibt es ein Wort: Dekonstruktion.
Durch die regelmäßige und immer radikalere Infragestellung katholischer Wahrheit will man wohl den Gläubigen in einen Dauerzustand des Zweifels versetzen. Er soll so seine Gewissheiten über den katholischen Glauben und die katholische Moral überprüfen und selber infrage stellen.
Ein Gläubiger, der sich auf diese Gehirnwäsche einlässt, weiß am Ende überhaupt nicht mehr, woran er glaubt. Schließlich tritt er aus der Kirche aus.
Jemand könnte nun einwenden, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht und auch 'Katholisch.de' Meinungen frei veröffentlichen und verbreiten dürfe.
Doch 'Katholisch.de' betreibt diese Dekonstruktion mit dem Etikett „katholisch“ (und finanziert mit der Kirchensteuer), was nichts anderes als eine Irreführung ist.
Ehrlicherweise sollte das Portal den Namen ändern und klar sagen, was es beabsichtigt: Die Schleifung der katholischen Lehre! Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 13:33 http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de...asVonGersdorff+
(Mathias+von+Gersdorff)
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von esther10
17.09.2015 19:02
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Ehenichtigkeit: Die “besonnene” Reform von Papst Franziskus (Erster Teil)
Laut dem an der Katholischen Universität vom Heiligen Herzen in Mailand als Professor wirkenden Kanonisten Andrea Bettetini erleichtert die höhere Geschwindigkeit des Verfahrens die Überwindung zahlreicher Gewissensprobleme.
Rom, 17. September 2015 (ZENIT.org) Luca Marcolivio | 47 klicks
Trotz der wegfallenden bislang verpflichtenden „übereinstimmenden Urteile zweier Instanzen“ bleibt die Möglichkeit einer zweiten Instanz im Rahmen des Verfahrens erhalten. Die vollkommene Unentgeltlichkeit für die Kläger ist zwar nicht gewährleistet, die Bischofskonferenzen müssen sich jedoch dafür einsetzen. Der Bischof wird zum „Richter“ in seiner Diözese erklärt, kann jedoch de facto als Gericht mit entsprechenden - auch laizistischen - Helfern agieren.
Das in der vergangenen Woche von Papst Franziskus erlassene Motu Proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus“ zur neuen Regelung des Verfahrens zur Annullierung der sakramentalen Ehe ist keineswegs eine Revolution und stellt sich den Tatsachen entsprechend als besonnene Reform dar.
In einem Exklusivinterview mit ZENIT analysierte der Ordinarius für kanonisches Recht an der mailändischen Universität vom Heiligen Herzen („Università Cattolica del Sacro Cuore“) Prof. Andrea Bettetini die Inhalte des Motu Proprio.
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Prof. Bettetini, worin bestehen die von Papst Franziskus festgelegten wesentlichen Neuerungen im Rahmen der Eheanichtigkeitsverfahren?
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die meines Erachtens größte Veränderung eingehen. Tatsächlich bestand eine Besonderheit des vor der Reform existierenden kirchlichen Eheverfahrens in dem Umstand, dass zur Umsetzung des erstinstanzlichen Urteils (mit wenigen Ausnahmen) die Bestätigung durch ein entsprechendes nachfolgendes Urteil erforderlich war. In dieser Option galt der Grundsatz des „doppelten konformen Urteils“, wodurch der Erlass eines mit einem vorangegangenen Urteil entsprechenden Urteils zum Ende des Verfahrens führte.
Gerade aufgrund der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der sachlichen Überprüfung eines dem vorausgegangenen Urteil entgegengesetzten Berufungsurteils – wenn auch mit einigen logischen Einschränkungen - ergab sich die Annahme, dass die Ausführung eines Eheurteils nicht nach nur zwei Rechtszügen, sondern drei vier oder weiteren erreicht werde, was eine gefährliche Verlängerung der Verfahrensdauer und somit die Schaffung eines Gefühls der Unsicherheit bezüglich der persönlichen Situation zur Folge hatte (zuweilen vergehen Jahre bis zur Erklärung der Nichtigkeit einer Ehe, wodurch einen Person an einer Neubetrachtung des Plans, einer neuen Familiengründung, einer endgültigen Identität, gehindert wird).
Vor diesem Hintergrund entstand die Suche nach einem schnelleren Weg zur Findung der substanziellen Wahrheit über die eheliche Bindung ein. Nicht durch Zufall hatte die außergewöhnliche Bischofssynode im Jahr 2014 mit breiter Mehrheit die Möglichkeit einer Überwindung des “doppelten konformen Urteils” vorangebracht. So ist in der neuen Rechtsvorschrift folgendes vorgesehen: „Das Urteil, das zum ersten Mal die Nichtigkeit der Ehe erklärte, tritt nach Ablauf der festgelegten Frist … in Kraft“ (can. 1675; eigene deutsche Übersetzung). Daher ist die Einlegung einer Berufung in zweiter Instanz nicht mehr verpflichtend. Dennoch wird die Möglichkeit einer Anfechtung des Urteils sicherlich nicht verweigert, zumal die neue Rechtsordnung zugleich verfügt, dass „jener Partei, die sich als belastet und dem Kirchenanwalt und Verteidiger des Bundes ebenbürtig erachtet, das Recht zukommt, eine Nichtigkeitsklage gegen das Urteil zu erheben oder gegen dieses Urteil Berufung einzulegen …“ (can 1680, §1; eigene deutsche Übersetzung).
Werden die Verfahren tatsächlich von kürzerer Dauer sein?
Offensichtlich werden die Urteile mit dem Wegfall der Notwendigkeit eines Urteils zweiter Instanz früher in Kraft treten als dies während der Gültigkeit des erforderlichen weiteren Rechtszugs, der zur Erreichung der doppelten Konformität führte, möglich war.
In Prozessen mit dem Klagegrund des geschlechtlichen Unvermögens oder des Konsensmangels wegen Geisteskrankheit hat sich der Richter der Hilfe eines oder mehrerer Sachverständiger zu bedienen, sofern dies aufgrund der Umstände nicht offenkundig als zwecklos erscheint; in den sonstigen Verfahren ist die Vorschrift des can. 1574 zu beachten.
Im Hinblick auf die eingangs beleuchtete Beschleunigung der Ehenichtigkeitsverfahren ist in der neuen Rechtsvorschrift - ergänzend zu dem derzeit gültigen dokumentarischen - ebenso ein „processus brevior“, ein kürzerer und schlankerer Prozess, vorgesehen, wobei der Diözesanbischof als Einzelrichter auftritt. Für die Inanspruchnahme dieses Verfahrensweges ist der Nichtigkeitsgrund von beiden Parteien geltend zu machen. Daher müssen beide von der Nichtigkeit der Ehe überzeugt sein. Zeugenaussagen oder Urkundenbeweise müssen eindeutig vorlegbar sein und die Nichtigkeit deutlich machen.
Werden die Verfahren kostenlos sein?
Der Papst hat die Notwendigkeit der Unentgeltlichkeit des Verfahrens nicht festgelegt. In der Präambel (die im engeren Sinne nicht den Charakter einer Rechtsvorschrift besitzt) des Motu Proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus “ wurde jedoch der Wunsch ausgesprochen, dass die Bischofskonferenzen „vorbehaltlich einer gerechten und anständigen Entlohnung der im Gericht Bediensteten Wege für die Sicherstellung einer kostenlosen Rechtsprechung finden mögen. Aus Gründen der Gerechtigkeit sollte darüber hinaus aus meiner Sicht die gebührende Entlohnung der Rechtsanwälte und Staatsanwälte nicht eingeschränkt werden.
Im Übrigen ist die Prozesskostenhilfe an den Kirchengerichten traditionell seit jeher vorgesehen. Man denke dabei an Art. 5 mit den von der italienischen Bischofskonferenz festgelegten Normen bezüglich des Verwaltungsregimes und der wirtschaftlichen Fragen der regionalen Kirchengerichte, und selbstverständlich an die allgemeinen rechtlichen Vorgaben laut dem Codex Iuris Canonici. (can. 1464, 1490, 1649, etc.).
(Der zweiter Teil folgt am Freitag, dem 18. September 2015)
(17. September 2015) © Innovative Media Inc.
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von esther10
17.09.2015 18:06
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Kardinal Parolin zur Papstreise: Kuba und USA näher bringen
Kardinalstaatsekretär Pietro Parolin - EPA
17/09/2015 16:41SHARE: Die Erwartungen an die zehnte Auslandsreise von Papst Franziskus sind groß: Der Besuch auf Kuba und in die USA könne die beiden Länder diplomatisch noch näher zusammenführen. Davon ist der vatikanische Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin überzeugt. In einem Interview mit dem vatikanischen Fernsehzentrum CTV, das am Donnerstagabend ausgestrahlt wurde, ging Kardinal Parolin auf die einzelnen Etappen der Papstreise ein. So werde der Papst von Kuba aus „wie ein Migrant“ in die USA reisen.
„Ich kann mir vorstellen, dass der Papst u.a. auch dieses Thema behandeln wird: Das Schicksal der Flüchtlinge ist ein großes Anliegen des Papstes. Wir sehen das anhand der vielen Reden und Appelle, die Papst Franziskus bisher dazu geäußert hat.“ Gerade die Vereinigten Staaten seien das Einwanderungsland schlechthin. Ohne Menschen, die von auswärts kamen, wären die USA so, wie man sie heute kennt, nicht vorstellbar, präzisierte Kardinal Parolin.
„Diese Erfahrung kann eine Basis, ein soziales und kulturelles Vermögen sein, auf das wir alle aufbauen können, um die heutigen Probleme anzugehen. Deshalb hoffe ich sehr, dass beim Besuch in den USA der Papst mögliche Lösungsansätze für die Überwindung der gegenwärtigen Ängste benennen kann.“
Der Vatikan habe viel dazu beigetragen, dass das US-Embargo gegen Kuba aufgehoben wurde. Dies sei eine selbstverständliche Haltung, so Kardinal Parolin. „Der Heilige Stuhl ist von Haus aus gegen Embargos, egal aus welchen Gründen sie eingeführt werden. Denn an einer Sperre leidet vor allem das Volk. Der Heilige Stuhl hat sich deshalb an die Vereinten Nationen gewandt. Auch hat der Heilige Stuhl jede UN-Initiative unterstützt, die eine Aufhebung des Embargos vorsah.“
Es sei nun zu hoffen, dass die Aufhebung der Wirtschaftssperre auch zu einer „Ausweitung von anderen Freiheiten“ auf Kuba führe, so Parolin weiter, ohne näher darauf einzugehen. In den USA hingegen werde die Botschaft der Nachhaltigkeits-Enzyklika „Laudato Si´“ eine große Rolle spielen.
„Da geht es um den Klimawandel und die damit verbundenen Sorgen für die Zukunft der Menschheit, aber es geht auch um die sogenannte ,ganzheitliche Ökologie´, in der die Rolle des Menschen innerhalb der gesamten Schöpfung in Betracht gezogen wird. Und da wird der Heilige Vater bestimmt auch jene grundlegenden Rechte ansprechen wie beispielsweise das Lebensrecht oder die Religionsfreiheit. Er wird bestimmt dazu aufrufen, unsere Lebensstile zu ändern, um mehr Respekt gegenüber der Schöpfung zu haben.“
Zu den kritischen Stimmen gerade in den USA, die das jüngste päpstliche Lehrschreiben als „antikapitalistisch“ brandmarken, sagt Kardinal Parolin im Interview mit dem Vatikan-Fernsehen:
„Nun, ich glaube, dass der Papst grundlegende Themen angesprochen hat. Ich weiß Bescheid, dass es diese Kritiken gab, doch der Papst lädt ja alle ein, darüber nachzudenken. Es ist eine Tatsache, dass die Dinge auf der Welt derzeit nicht richtig laufen und wir deshalb Lösungen suchen müssen. Jeder kann einen wichtigen Beitrag beim Nachdenken leisten, trotzdem bleibt es dabei: ein grundlegender Wechsel des Lebensstils ist nötig.“
Kardinal Parolin wird den Papst auf seiner Reise wie üblich im Gefolge begleiten. Der "zweite Mann" im Vatikan ist ein ausgewiesener Diplomat, der im Dienst des Heiligen Stuhles in Ländern wie Venezuela oder Vietnam für deutliche Entspannung in den Beziehungen zum Heiligen Stuhl sorgte. (rv/ctv 17.09.2015 mg)
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von esther10
17.09.2015 18:01
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Papst über Syrien und Irak: „Böses mit Gutem beantworten"
Flüchtlinge aus Syrien - AP
17/09/2015 12:35SHARE: 0:00
Die Weltgemeinschaft scheint nicht dazu in der Lage, auf die Bedrohung durch den Terror in Syrien und im Irak eine geeignete Antwort zu finden. Und in der Zwischenzeit „verfolgen Waffenhändler ihre Interessen“. Das sagte Papst Franziskus an diesem Donnerstag vor Angehörigen katholischer Hilfsorganisationen, die sich im Vatikan über die humanitäre Krise in Irak und Syrien austauschten. Dort spiele sich „eines der bedrückendsten Dramen der letzten Jahrzehnte“ ab, unterstrich der Papst und benannte den Terror gegen die leidende Bevölkerung, speziell die Christen, sowie gegen das Kulturerbe. Besonders gedachte er der betroffenen Kinder: Millionen von ihnen seien „ihres Rechtes auf Bildung beraubt“ und sähen schon allein deshalb einen trüben Zukunft entgegen.
Viele Menschen „in besorgniserregendem Zustand dringender Not“ seien dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, fuhr der Papst fort. „Libanon, Jordanien und die Türkei tragen heute das Gewicht von Millionen Flüchtlingen, die sie großzügig aufgenommen haben”. Auf die Gewalt und die Not, die in Echtzeit in Medien auf aller Welt zu sehen seien, gelte es dringend eine Lösung zu finden, die allerdings niemals gewalttätig sein dürfe, „denn die Gewalt schafft nur neue Wunden“.
In Syrien und Irak zerstöre das Böse nicht nur Gebäude und Infrastruktur, „sondern vor allem das Gewissen des Menschen“. Die Kirche fühle sich in einer solchen Lage dazu aufgerufen, das Böse mit dem Guten zu beantworten. Dazu müssten die katholischen Gläubigen ihre Zusammenarbeit mit Christen anderer Konfession verstärken, riet der Papst. Auch zur Zusammenarbeit mit den internationalen Hilfsorganisationen ermunterte Franziskus. Es gehe darum, „miteinander und in Synergien“ zu wirken. „Bitte: Gebt die Opfer dieser Krise nicht auf, selbst wenn die Aufmerksamkeit der Welt nachlässt.“ (rv 17.09.2015 gs)
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von esther10
17.09.2015 17:53
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„Ein Schrei der Anklage"
Franziskus bei der Audienz vom Donnerstag - OSS_ROM
17/09/2015 15:00SHARE: Jedes Kind, das gezwungen ist auf der Straße zu leben, ist „ein Schrei, der zu Gott aufsteigt, ein Schrei der Anklage gegen ein Sozialsystem, das wir seit Jahrzehnten kritisieren, aber nur mühsam nach gerechten Merkmalen ändern“. Das sagte Papst Franziskus an diesem Donnerstag zu den Teilnehmern eines internationalen Vatikan-Kongresses über Straßenseelsorge. Kein Kind suche es sich selber aus, auf der Straße zu leben. Leider würden auch heute viele Kinder ihrer Rechte und ihrer Zukunft beraubt. Es fehle ihnen an einer Familie, an Bildung und Zugang zum Gesundheitswesen.
Besorgt zeigte sich der Papst bei derselben Gelegenheit über die Zunahme der Zwangsprostitution. Dass Mädchen und Frauen auf diese Weise missbraucht würden, sei „eine Schande für unsere Gesellschaft“, die sich als modern und fortschrittlich rühme, sagte Franziskus. Es gelte hier auch über die Grenzen von Ländern und Gemeinschaften hinweg besser zusammenzuarbeiten, mahnte der Papst: „Wir können nicht damit aufhören, allen, aber besonders den Schwächsten und am meisten Benachteiligten, die Güte und die Zärtlichkeit des barmherzigen Vaters zu bringen.“ (rv 17.09.2015 gs)
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